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Saturday, June 4, 2016

nochmals dirngende Mithilfe

wegen des Verdrehens des Steuerrechtes als Profit fuer Reedereien habe ich hier nochmals einen Strafantrag aufgesetzt- uach gegen merkel, gegen Schaeuble, die EU , Scholz und Bouffier ; ich bitte diesen Text ebenfalls bei der STA Berlin einzuschmeissen - auch dies kann anonym geschehen!! wenn ihr wollt , das die das TTIPP nicht unterzeichnen koennen , dann muessen wir sie stoppen !!!! an STA Berlin -MItte Turmstrasse 91 10559 Berlin FAX: 0049 30 914 3310 in ERgaenzung des Strafantrages von Frau Dr med Regina Geilich aus Maerz 2016 bzgl cum cum Bank-Geschaeften wird hiermit ein erweiterter Strafantrag gegen Finanzminister Schaeuble, Bundeskanzlerin Merkrel , OLf Scholz und Volker Bouffier , der Europaeischen Kommission et alii gestellt wegen Verdrehung des Steuergesetzes einer leistungsgemaessen Belastung von Vermeogenden zur Einnahmequelle infolge 100% Einbehaltes der Lohnsteuer aus dem Einkommen im Rahmen der Seeschifffahrt gemaess des unten genannten und am 18 Mai 2016 in kraft getretenen Gesetzes http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1248.pdf%27%5D__1464948450421 link zur Bekanntmachung ueber das Inkrafttreten des Gesezes zur Aenderung des Einkommenssteuergesetzes zur Erhoeung des Lohnsteuereinbehaltes in der Seeschiffahrt vom 18 Mai 2016 heisst es : Nach Artikel 2 des Gesetzes zur Aenderung des Einkommnessteurgesetzes zur Erhoehung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschiffahrt vom 24 Februar 2016 BGBL. I S. 310 wird hiermit bekannt gegeben, dass dieses Gesetz nach seinem Artikel 2 mit der Genehmingung durch die Europaeische Kommission vom 03.Mai 2016 in Kraft getreten ist. Im Rahmen der Genehmigung weist die Europaeische Kommission auf folgende Sachverhalte hin, die nach Paragraph 41 Absatz 4 ds Einkommenssteuergesetzes ESTG nur mit Einschraenkungen beguenstigt sind 1. Bei Seelueten , die auf Schiffen (einschliesslich RO RO Fahrgastschifffen) arbeiten , die om regelmaessigen Personenenbefoerderungsdienst zwischen Haefen der Gemeinschaft eingesetzt werden, darf die Lohnsteuer nach P. 41a Absatz 4 ESTG nur einbehalten werden, wenn die Seeleute Gemienschafts-EWR Buerger sind. 2. 2. P. 41 aAnsatz 4 ESTG gilt hinsichtlich der Seeschiffe , die fuer Schlepp/ und Baggerarbeiten genutzt werden , it der Einschraenkung, dass es ich um seetuechtige Schlepper und baggerschiffe mit Eignebetrieb handlen muss sowei , dass die Schiffe waehrnd mindesten 50% ihrer Betriebszeit fuer Taetigkeiten auf Seeeinegesetzt werden. Die Neufassung des P. 41 a Ansatz 4 Satz 1 ESTG ist nach P. 52 Absatz 40 a ESTG erstmals fuer laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der beieinem monatlichen Lohnzahlungszeietraum fuer den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 gezahlt wird, oder fuer sonstige Bezuege , die nach dem 31.Mai 2016 zufliessen. Berlin, den18 . Mai 2016 Bundesminister der Finanzen im Auftrag Moehlenbrock Damit wird dasselbe Prinzip angewand wie bei den sog. Cum-cum-und bei den cum/ex Geschaeften , wobei letztere offensichtlich es zu einer Erschleichung von mehreren Milliarden Steuern zu Lasten des deutschen Steuerzahlers gefuehrt haben . Das Steuerrecht, bei dem Leistungsstaerkere vermehrt zur Beteiligung am Steueraufkommen an der Finanzierung des Gemeinwohles herangezogen werden sollen und eine leistungsgerechte Verteilung der Steuerlasten an der Finzierung der Staatslasten durchfzufuehren, wird damit nicht nachgekommen , vielmehr ncoh mit diesem Gesetz wird das Steuerrecht faktisch ins Gegenteil verkehrt und zum Profitgeschaeft sowohl von Vermoegenden Aktieneigentumern , asl auch von Reedereien umfunktioniert zu Lasten des Steuerzahlers. Hierfuer verantwortlich bzgl des Gesetzes zum Lohnstuereinbehaltes in der Seeschiffahrt sind der deutsche Finanzminister W. Schaeuble in der letzendlichen Erstellung und Einfuehrung des Gesetzes, die Europaeische Kommission in der Erteilung zur Erlaubnis des Gesetzes, das Bundeszentralamt fuer Steuern wegen mangelnder Pruefung des Gesetzes und der Bundesrat in Personen der Ministerpraesidenten der Laender , massgeblich der Praesident des Bundesrates, Ministerpraesident Volker Bouffier in der Annahme des Gesetzentwurfes und insbesondere der Praesident des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, in seiner Funktion zur Einbringung des Gesetzesantrages der Freien und Hansestadt Hamburg , welcher hierfuer den Entwurf zur Aenderung des Einkommenssteuergesetzes zur Erhoeung des Lohnsteuereinbehaltes in der Seeschifffahrt am 04. August 2015 ueber den Bundesrat eingebracht hat . Vgl hierzu: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/333-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Hierbei fallen Mindereinnahmen bei Bund , Laender und Kommunen an.` Vgl.hierzu Seite 3 Bzfgl des o.g. Gesetzes beschliessen die hierfuer verantworltichen Politiker, dass der Steuerzweck sich ins Gegenteil verkehrt ! " Der Fiscus wird bei der Lohnsteuer ihrer Angestellten zur Geldquelle umfunktioniert , indem die Reeder statt Lohnsteuer abzuführen nun 100% der Lohnsteuer einbehalten dürfen ! Dies muss der Steuerzahler bezahlen ! http://finanzen.ruw.de/rdf-news/standpunkte/Cum-Cum-Geschaefte-CUM-Ex--die-Zweite-28289 Hierbei lassen sich Parallelen in der Vorgehensweise der beteiligten Politiker und auch der beteiligten Bundesaemter zu Lasten des deutschen Steuerzahlers ersehen. Eine vorsaetzliches Vorgehen ist daher anzunehmen. https://de.wikipedia.org/wiki/dividendenstripping: "bewusst herbeigeführt"- https://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/cum-ex-deals102102.html http://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/cum-cum-geschaefte-banken-bringen-fiscus-um-milliarden-a-1090505.html http://handelsblatt.com/politik/deutschland/cum-cum-geschaefte-steuertricks-der-banken-empoeren-die-politik/13538358.html In ERgaenzung zum eingebrachten Strafantrages bei diesen o.g. Bankgeschäften moechte ich begruendend zusaetzliche Erklärung hinzufuegen : Diese Bankgeschaefte hatten zum Ziel, Profite zum Vorteil von Investoren und zum Nachteil des deutschen Steuerzahlers legalisiert durchführen koennen. Das hat zur Folge, dass diese Verluste auch nicht nachtraeglich wieder zurückgefordert werden können, weil durch die Ausgestaltung der Gesetze ohne eindeutige sachenrechtliche Zuordnung der Aktien zum Ausschuettungstermin damit ermoeglicht wurden, d.h. dei mehrfachausschuettung von kapitalertragssteuern somit leaglisiert wurden von diesen beteilgiten Politikern , sondern durch nachträgliche, bekannterweise aber funktions- und konturlose Missbrauchvermeidungsvorschriften weiterhin in Folge verlaengert wurden und eben nicht effektiv gestoppt wurden, weil genau diese eindeutige Zurodnung wieterhin ungeklaert blieb, sodass diese Geschaefte ungehindert weiter angewendet werden konnten, weil weiterhin "eine Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums an den Erwerb von girovsammelverwahrten Aktien " bei cum -/ex Geschäften und Cum/ cum Geschäften der Zweck der Kapitalertragssteuerrückerstattungen missbräuchlich verwendbar gemacht wurden ." Für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt §39 AO den Grundsatz der Zurodnung nach dem sachenrechtlichen Eigentumsrecht und Aussnahmen , die dem Regelungsvorbild des sachenrechtlichen Eigentums als Ausschlussrecht folgen, um so eine wirksame Durchsetzung der Einkommens-und Körperschaftssteuer zu gewährleisten. Damit ist offensichtlich , dass einmal gezahlte Kapitlertragssteuern nicht mehrfach erstattet werden dürfen. Bei girosammelverwahrten Aktien verlaufen diese Regeln weder bei Cum/EX- Geschäften noch bei Cum/Cum Geschäften eine andere Zurodnung als zum sachenrechtlichen Eigentümer . Nur das sachenrechtliche Eigentum erlaubt in diesem Fällen die gebotenene überschneidungsfreie Zurordnung im maßgeblichen Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses. Genau darin bestand aber das Schlupfloch im Gesetz: merkel und schäubel /CDU- auch steinbrück SPD - haben die Cum cum und cum ex Geschäfte dadurch ermöglicht , weil sie im entscheidenden Zeitpunkt von der rechtlich gebotenen sachenrechtlichen Eigentumsordnung im von ihnen zu veranwortenden Gesetz abwichen , indem sie das zugrundeliegende Eigentum - hier die Aktie- wirtschaftlich mehrfach haben zugeordnungsfaehig belassen haben : nur so war das Geschäftsmodell bei Cum/Cum und Cum /ex Geschäften überhaupt für Banken zum Nachteil des deutschen Steuerzahlers möglich geworden und hat es zur Ertragsquelle gerade für solvente Vermögensanleger werden lassen und haben damit den Zweck des Steuerrechtes , die leistungsfähigkeitsgerechte Verteilung staatlicher Finanzierungslasten, umgekehrt : Genau gegen dieses Sachenrecht haben alle verantwortlichen Regierungspolitiker , wie Schäuble, Steinbrück und und die Regierungschefin merkel aber verstossen , indem sie die Gesetze so ausgestaltet bzw haben während ihrer Amtszeit ueber Jahre weiter laufen lassen , dass diese eindeutige Zurechnungsmöglichkeit nicht gegeben war -und BK merkel diesem Missbrauch mit ihrer Richtlinienkompetenz auch nicht kurzfristig abgestellt hat´- was sie aber haette tun koennen und haette tun muessen, um Nachteile fuer Deutschland abzuwenden !!! das war ihrer aller politisches Vergehen - und soll den Steuerzahler bei Cum-Cum Geschäften ca 5 Milliarden Euro und bei den Cum -Ex Geschäften ca 12 Milliarden Euro gekostet haben !!Dabei besteht der Verdacht auf eine vorsaetzliche und damit strafbare Steuergelderverschwendung, da durch die missbraeuchliche Anwendung dieses Gesetzes eine spaetere Rueckfuehrung unrechtmaessiger Mehrfachausschuettungen dieser kapitlertragsstuerauschuettungen damit rechtlich nicht moeglich ist . Die beteiligten Banken sind hierbei ebenfalls in krimineller Art schuldhaft mitbeteiligt durch die konkrete Ausgestaltungspraxis dieser Bankgeschaefte, da sie so das Versagen der Zuordnung wirtschaftlichen Eigentums an den Erwerber von grioversammelverwahrten Aktien durch die sog Cum/ex -Geschäfte und erst recht bei Cum /Cum -Geschäften zum Geschäftsmodell ausgestaltet , angeboten und konkret in Umlauf gebracht haben , deren Profite nachweislich einzig und allein auf diesem Prinzip basierten, obwohl sie wissen mussten , dass diese Geschäftsmodelle dem eigentlichen Zweck der Kapitalertragssteuer widersprechen und missbräuchlich machten. Darin besteht ihr Anteil am kriminellen deal , dass ihre Geschäftsmodelle genau auf der Umgehung der gebotenen sachenrechtlichen Zuordnung im maßgeblichen Zeitpunkt des Ausschüttungstermines zum unrechtsmässigen Erwerb von Kapitalertragssteuerückerstattungen basierte und die Profit dieser Geschäftsmodelle ausschiesslich darauf basierten und ausgerichtet waren . http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2739308/heute-show-vom-135.2015:illegitime Praxissen : "das Schlupflochness" merkel https://www.ardmediathek.de/tv/Hamburg-Journal/Commerzbank-in-Cum-Cum-Aktiendeals-verwi/NDR-Fersehen/Video?bcatsId=25231214&documentId=35113998 Die Mitschuld der bankkunden- wei maschmeyer et alii an den o.g. Bankgeschaeften besteht darin, ob aufgeklaert durch Gutachten hierueber oder nicht, solche Geschaeftsmodelle mit hohen Renditen betrieben zu haben, wobei auch Dummheit vor Strafe nicht schuetzt. Wegen der gesetzlichen Legaliseriung solcher Bankgeschaeftspraktiken ohne gebotenene eindeutige sachenrechtlichen Zuordnung der Aktie ist eine rückwirkende und nachträgliche Einholung unberechtigter Steuerrückerstattugnen nicht moeglich , WEIL die hierfuer verantwortlichen Politiker wie Schäuble , Steienbrueck und Merkel durch die Legaliseirung derselbsen , als auch durch Herauszögerung einer effektiven Schliessung dieser Gesetzeslücke faktisch die Legalisierung solcher Bankgeschäfte fortgesetzt haben. IHre Amtseide haetten sie aber dazu verplichtet, um Schaden fur das deutsche Volk abzuwenden : so aber haben sie ein stuergelderverschwendung vorsaetzlich ermoeglicht bzw. Weiter aufrechterhalten . Sie sind daher ihrer Amtsverpflichtung nicht nachgekommen. https://www.ardmediahtek.de/tv/Mittagsmagazin/Milliardendeals-mit-Cum-Ex-Gesch%C3%A4ften/Das-Erste/Video-Podcast?bcastId=314636&documentId=32043230 Und dann machen diese Politiker wie merkel, schäuble und Co noch gesetzliche Rahmenbedingungen bzw betreiben sie wieter , dass sich Vermögende durch legalisierte kriminelle Geschäfte unberechtigte Steuerrückerststungen ergaunern können, sondern auch D selbst zum Steuervermeidungspapradies für Kriminelle aus dem Ausland und zum INvestitionsparadies für Geldern aus organsierter Kriminalität verkommt. http://ardmediathek.de/tv/Monitor/Von-wegen-Panama-Oh-wie-sch%C3%B6n-ist-Deu/Das-Erste/Video?bcastId=438224&documentId=34690716 Auch D ist ein Steuerhinterziehungsparadies für ausländische Investoren - Dank merkel und schäuble - und liegt damit auf Platz 8 der internationalen Schattenfinanzplätze der Welt, wegen !!! FEHLENDER QUELLENSTEUER , fehlender Transparenz und der Straffreiht beteiligter Banken ohne Herkunftsnachweise von Geldern und mangelnder Kontrollen solcher Geschaefte ueber die bafin !!!! noch vor Panama ! so dass beguenstigt wird, dass ausländische Investoren für die hier erwirtschafteten Zinsen keine Steuern in den Herkunftlsändern zahlen muessen und D meldet diese ERträge auch nicht den Heimatländern und begünstigt so die Steuerhinterziehung im Herkufntsland des Investors. Und nicht nur Steuerhinterziehung wird so ermöglicht und beguenstigt : es ist sogar rechtlich von Schäuble, merkel und co gestattet , d ass deutsche Banken sich an kriminellen Machenschaften insofern beteiligen , indem sie wissentlich Gelder aus ausländischen Strafttaten wie Drogenhandel , Steuerhinterziehung, Menschenhandel , illegalen Rüstungsexporten und Korruption annehmen, ohne sich dabei selbst strafbar zu machen und so Beihilfe von kriminellen Machenschaften faktisch ausüben können. Ausserdem können ausländische Investoren unbekeummert in D Gelder investieren und so damit Kapital erwirtschaften, ohne Nachweise der Herkunft der Gelder und ohne funktionierende und effektive , weil unterbesetzte Geldwäscheaufsicht durch die BAFIN - z.B. bei Immobillien , wie Hotels, MIethäuser, Kunst etc. auch für diese Gesetzesslücke und mangelnde Kontrollen sind merkel und Schäuble und alle ihre Vorgänger- so wie Steinbrück , aber auch Kohl Jahrzehnte verantwortlich !! Denn gerade schäuble und merkel haben in Brüssel durchgesetzt, dass auch weiterhin in D mangelnde Transparenz fortbesteht und die Identität von Unternehmenseigentümer unbekannt bleiben kann: so wird D zum offshoreparadies für ausländische INvestoren , um hier anonym Kapital zu erwirtschafteten zu koennen -ohen dass dies im Herkuftsland bekannt wird, worauf dann der Investor keine Steuern bezahlen muss. So wird u.a. in Deutschland Steuerhinterziehungen und der Kapitalentzug aus den Herkunftsländer in solchem Aussmaß ermöglicht, dass sie die Gesamtinvestitionen an Entwicklunghilfe und weltweite Reinvestitonen ausländischer Unternehmen in den Herkunftsländern wie in Afrika überschreiten : das ist das eigentliche Problem der sog. ressourcenreichen Entwicklungsländern- zu Lasten der dortigen einheimischen Bevölkerung - zur unberechtigten Vorteilsnahme der Vermögenden , die sich somit ihrer gerechten Teilhabepflicht am leistungsgerechten Steuerbeteiligung vor ihren eigenen Mitbürgern entziehen koennen: für diese Politik stehen merkel, schäuble und Co -und alle ihre Vorgänger der sog Volksparteien im Amt - wie Steinbrück et alii . Dieses beguenstigt erzwungene Armuts-Migrantion aus Afrika nach Europa und fuehrt zu erheblichen sozialen Folgekosten in Deutschland und in unseren Sozialsystemen als Asylbewerber und Immigranten - dabei gälte es genau hier anzusetzen: für Steuergerechtigkeit für diejenigen , die leistungsfähig sind, Steuern zu zahlen , denn gerade diese nutzen diese Steuerlöcher , die zu Steuerzahlungen befähigt wären- zu Lasten ihrer eigenen Bevoelkerung im Herkunftsland .

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