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Friday, March 4, 2016

STA Berlin gege Merkel

Dr med Regina Geilich, Böckmannstr.3, 59439 Holzwickede An Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstrasse 91, 10559 Berlin -Mobit 00493090143310 Strafantrag gegen 1.: Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, CDU 2.: und ihren Stellvertreter, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel , SPD 3.: Bundesminister für besondere Aufgaben, Peter Altmeier, CDU 4. : Bundesministers des Innern, Herr Dr. Thomas de Maiziere, CDU 5.: Bundesminister des Auswärtigen, Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier, SPD 6.: Bundesministierin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles in Tateinheit mit den ausführenden Ministerpräsidenten/Innen der Bundesländer wegen der fortgesetzten Verletzung des § 15 des Asylverfahrensgesetzes und des § 19 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet( Aufenthaltsgesetz) Begründung : Die politische Praxis der jüngsten Zeitgeschichte durch die o.g zuständigen Politiker bzgl. der derzeitigen Flüchtlingspolitik in Deutschland erbrachte eine unzulässige Belastung des deutschen Sozialsstaates durch Menschen aus aller Herren Länder mit rechtswidrig erteiltem langjährigem Asylstatus , einer Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber alleinreisenden Minderjährigen , eine Aushebelung nationaler und internationaler Gesetzgebungen auf europäsicher Ebene mit einer arbeitsmarktpolitischer Benachteiligung anderer deutscher und europäischer Staatsbürger in wiederholten Fällen in rechtswidriger Weise und zu einer extremen inneren Sicherheitsgefährdung der deutschen Bevölkerung in Zeiten des internationalen Terrorismus . Die o.g. zu beanstandende Gesetzesverfahrensanwendung äussert sich in einer offensichtlich hundertausendfach unberechtigten Anerkennung von Menschen aus Bürgerkriegsgebieten als fälschlicherweise < politisch Verfolgte> mit daran verknüpfter , konsekutiver Familiennachzugsberechtigung bzw. in einer vielfachen Anerkennung eines Asylstatus für Menschen aus sicheren Drittstaaten und aus sicheren, vom UNHCR betriebenen sog. Flüchtlingscamps ohne irgendeine Anerkennungsanecht in Detschland. Zudem wurden Asylstatus nicht nur fläschlicherweise unberechtigt , sondern auch vorsätzlich rechtswidrig für eine viel zu lange, über mehrere Jahre dauernde Aufenthaltszeit erteilt; die Anerkennungsverfahren wurden zudem noch monatelange ohne Identifizierung , Registrierung und nachvollziehbaren Unterbringungsverfahren ohne Aufenhaltsverpflichtungen der Antragsteller und ohne eine gebotene Einzelfallprüfung - als quasi Kollektivanerkennung - insbesondere bei syrischen, vemeintlich syrischen Staatsbürgern , mit und ohne Personaldokumenten , nicht ausreichend überprüften, möglicherweise gefälschten Personaldokumenten oder einfach anhand von mündlichen Auskunftsverfahren in unzureichender Art und Weise von den Behörden durchgeführt ; zudem wurde dies auch noch ohne einheitliches bundesdeutsches Registrierungsverfahren durchgeführt und dann noch fortgesetzt unter Kenntnis des Missbrauchs desselben durch Staatsbürger anderer Nationen /Kontinente. Dies führte nicht nur zu einer vorsätzlich auf Jahre hinaus erteilten verlängerten Asylstatusberechtigungen trotz einer inzwischen eingetretenen Einstellung von Kriegshandlungen in den hauptsächlichen kriegerischen Herkunftsländern, sondern auch zum unberechtigten Ausstellens von sog. Flüchtlingsausweisen an weitere Unberechtigte. Dazu sollen sich bekannterweise Staatsbürger aus Nordafrika , welche zum grössten Teil mit einer Ablehnung ihres Asylantrages rechnen müssen , mit gefälschten Personaldokumenten, einer Einreise über die Türkei und der sog. Balkanroute und durch das Erlernen einer bestimmten arabischen Sprechweise sich unberechtigt als vermeintlich syrische Staatsbürger ausgegeben und so bei fortgesetzter unzureichender Verfahrensweise der deutschen Behörden eine langjährige Aufenthalts- und Versorgungsberechtigung zu Lasten der deutschen Steuerzahlers vielfach erlangt haben. Insgesamt geht es hier um Kosten in Milliardenhöhe, wobei dei deutschen Staatsbürgerr ihre Verpflichtung zu Beteiligung an internationalen Hilfeleistungen -z.B. in Rahmen der UNO-zuisätzlcih nachkommen. Im Rahmen dieser Flüchtlignspolitik hat insbesondere Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anfangs sogar eine Politik der "radikal offenen Grenzen "praktiziert und dieses auch noch einladenderweise persönlich öffentlich ausgesprochen und in Massenmedien publiziert. Diese Verfahrensweise ist zudem noch extrem staatsgefährdend; sie ist in nicht unverantwortlicher Weise durch die zuständigen Politiker, insbesondere Frau Dr. Angela Merkel persönlich, umgesetzt worden, da in Zeiten eines allgemeinem internationalem Terrorismus es in jüngster Zeit schon auf europäischen Boden in Paris, Brüssel zu mehrfachen Terroranschlägen mit hunderten toter europäischer Staatsbürger gekommen war und auch in Deutschland schon rechtskräftig verurteilte Terroristen an deutschen Flughäfen (Köln) zwar registiert, aber nicht festgenommen wurden und auch bekanntweise Transporte mit gefährlichen Waffen und anderen terroranschlagsfähigen Materialien auf bundesdeutschen Autobahnen polizeilich gestoppt wurden . Aufgrunddessen hat sich die Terrorgefahr laut Aussagen des Chefs des deutschen Verfassungschutzes , Herr Maaßen, immens gesteigert und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der inneren Sicherheitslage , genauer gesagt , ein " extrem hohes Risisko " , in Deutschland geführt , da derzeit eine aktive Terrorgruppen wie der islamische Staat (IS) eine Einschleusung von speziell ausgebildeter terrorwilliger Truppenmitglieder nach Europa beabsichitigt hatte. Diesbezüglich sind auch innerhalb des Schengenraumes bei ungehindert ins deutsche Staatsgebiet einströmenden, unbekannten Menschen in hoher Anzahl keine hinreichend dauerhaften Kontrollen auf deutschen Staatsgebietes zur Überrüfung des Schengenraumes durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang kam es über bekannterweise in hohem Maase durchgeführter illegaler sog. Schleppertätigkeit wiederholt zu zigfachen Todesfällen von ins deutsche Staatsgebiet eingeschleuster Menschen bei wiederholt unsachgemässen Transportes derselben. Durch die mangelnde Gesetztesanwendungen durch die o.g. Politiker sollen laut Medienangaben über 100 000 Personen nicht mehr örtlich zuzuordnen oder aufzufinden sein-bzw. möglicherweise in Deutschland untergetaucht sein. Selbst gegenüber unbeaufsichtigt gelassener, alleinreisender Minderjähriger , welche nun in nicht unerheblicher Anzahl ebenfalls nicht mehr auffindbar sind , ist eine gebotenen Aufsicht - und Fürsorgepflicht durch Ingewahrsamnahme derselben durch den deutschen Staat mit Rückführung zu ihren Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt worden. Im Rahmen dieser Flüchtlingspolitik werden zudem durch die zuständigen Landesminister/Innen bei Fällen noch laufender Anerkennungsverfahren . d.h bei noch ungeklärtenm Asystatus auch bei Bewerbern aus Nationen mit geringer Anerkennungsquote bereits Integrationsmassnahmen zu Lasten der deutschen Steuerzahler durchgeführt und diese im Sinne einer systematischen Benachteiligung deutscher und anderer europäischer arbeitssuchender Staatsangehöriger in bestehende Ausbildungs - und Arbeitsverhältnisse in Deutschland vermittelt worden sein und zudem das allgemeine Ziel verfolgt werden , möglichst viele dieser Asylbewerber möglichst rasch in Arbeitsverhältnisse in Deutschland zu überführen . Eine bundesdeutsche einheitliche und zudem internationale Arbeitsvermittlungsagentur auf europäischer Ebene zur vorangigen Vermittlung von europäischen Bewerbern auf freie Arbeits- und Ausbildungsstellen in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Einreise von dieser grossen Anzahl an Asylbewerbern in Deutschland andererseits durch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales zur Einhaltung der Gesetzeslage nicht eingerichtet worden. Dies führt zu einem systematischen Unterlaufens der bestehenden Gesetzteslage und zu einer ständigen Benachteiligung arbeitssuchender deutscher und europäischer Staatsbürger. Diese Praxis der unkotrollierten Grenzöffnung hat dabei in den letzten Monaten zu einern erheblich hohen Einreise von fast einer Millionen Menschen geführt in eine raltiv kurzfristigen Zeitraum geführt , das mancherorts zu einer erheblichen kurzfistigen Mehrbelastung der sozialen Infrastruktur wie Ersthelfern , Polizei , Behördenmitarbeitern und Lehrern in Schulen mit einer relativen Unterversorgung der einheimischen Bevölkerung geführt. Die von der Bundesregierung und ihren Vertretern beabsichtigte rasche Integration der aufgenomenen Menschen in freie Arbeitsplätze wird hingegen nicht zu der in Aussicht gestellten schnellen aktiven Teilhabe dieser Menschen im deutschen Wirtschsaftsystem führen: laut Expertenmeinung wird dies dadurch verhindert, dass es sich bei den Zugereisten um überwiegend wenig oder gar nicht schulisch und schon gar nicht beruflich entsprechend zum hiesigen Bedarf passenend ausgebildeten Menschen handelt , keine einheimische Sprachkentnisse besitzen , aus anderen Kulturbereichen kommen, soziale Vorleistungen dadurch erheblich sind zu deren INtergration in die Gesellschaft und in ein mögliches Berufsleben , deren Qualifikationswillen bei der Mehrheit der Eingereisten aber nicht entsprechend vorhanden ist und der outcome dieses Vorhabens daher äusserst fraglich ist: dies alles führt zu einer ausserordentlichen Mehrbelastung des Sozialsystemes , wobei jetzt schon prognostiziert werden kann, dass bei einer von der Bundesregrierung angestrebten permanenten Aufnahme dieser Menschen in der Bundesrepublik Deutschland diese in der Mehrheit ausschliesslich im Sozialsystem permanent voll zu alimentieren sind . Dieses wird auf die Bevölkerung der Bundesrepublik Deuschland zukommen in Zeiten einer schon abzusehenden Verarmung weiter Teile der einheimischen Bevölkerung und einens Wegfalles grosser Anteile vornehmlich einfacherer Arbeitsplätze. Hinzu kommt es durch ein permanentes Fortführung einer vollen Alimentierung von nichtberechtigten Ausländern ohne Rückführung derselben in ihre Herkunfts- oder Transitländer, neben der unberechtigten Erteilung von Asylstatus und einer unterlassenen Verhinderung der betrügerischer Erschleichung von Sozialleistungen (z.B. durch Mehrfachbezuges derselben) wegen einer nicht eingerichteten , bundesweit geführten Datenerhebung der Leistungbezieher durch die dafür zuständigen Politker zu einer erheblichen Belastung des Sozialsystemes mit unnötiger Belastung der deutschen Steuerzahler und einer Benachteiligung der einheimischen Sozialleistungsantragsteller durch erhebliche Unterschiede in der Antragsverfahrensbearbeitung und der dafür zugrunde liegenden Anforderungen (z.B. durch nciht zu erfolgende Vermögensangaben bei ausländischer Antragstellern ). Die missbräuchliche Anwendung der Gesestzesvorgaben , die Unterlassung dringend notwendiger, korrekter gesetzlicher o.g. Anwendungs- und Umsetzungverfahren , un und das abzusehende Misslingen der Integration der eingelassenen Menschen in das Wirtschaftsystem aber führt zu ienrn duaerhaften Alimentation dieser Menschen ausschliesslich im deutschen Sozialsystem nicht nur zu einer zunehmenden politischen Destabilisierung innerhalb deutscher, besonders benachteiligter Bevölkerungsanteile, es führt zudem bei fortgesetzter rechtswidriger politischen Praxis zu einer mittelfristigen Gefährdung des Sozialstaates und hat schon kurzfristig zu einer unverantwortlichen extrem hohem Gefährdung der inneren Sicherheitslage geführt. Das ganze Vorgehen der Bundesregierung , besonders der o.g Personen, in der Flüchtlingsproblematik in den beispielhaft angesprochenen Aspekten -vorrangig bzgl. der inneren Gefährungslage- stellt daher ein geradezu staatszersetzendes Verhalten im Sinne eines Amtsmissbrauches und einer Amtseidverletzung der zuständigen Politiker dar. Die faktische Gefährdungslage der Bundesrepublik Deuschland wird zusäztlich erhöht, weil die Bundeskanzlerin als Vertreterin der einflussreichsten und wirtschaftstärksten Nation auf der EU -Ebene ihren Einfluss trotz atomarer Gefährdungslagen der deutschen Bundesbürger durch grenznahe, alte und vielfach mängelbehafteter Atomkraftswerksanlagen in Belgien und Frankreich zur Einführung einheitlicher Kraftwerks-Überprüfungs- und Sicherheitsstandards nicht geltend macht. Insbesondere verantwortlich für diese genanne Missstände sind die Bundeskanzlerin, Angela Merkel , zusammen mit ihrem für Flüchtlingsfragen zuständigen Kanzleramtsminister Peter Altmeier, dem Bundesminister für Inneres, Thomas de Maiziere , und ihrem vertretenden Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales , Andrea Nahles, zusammen mit den die Asylverfahren im einzelnen umsetzenden und die INtegrationsmassnahmen zur Verfügung gestellten Ministern auf den jeweiligen Länderebenen des gesamten Bundesgebietes. Da eine Änderung der bestehenden Praxis von der Bundeskanzlerin bzgl der Flüchtlingsproblematik laut aktueller Äusserungen nicht abzusehen ist , sondern die angewandte VOrgehensweise gleichermassen fortgesetzt werden soll, , erfolgt die Stafantragstellung aufgrund der erheblich staatsgefährdenden Gesamtlage der Bundesrepublik Deutschland .

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