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Friday, March 4, 2016

einstweilige Anordnung

die einstweilige Anordnugn ist insesg 60 seiten lang mit den anchweisen der thalliumgutachtens, der laborergebnisse aus rotteram vom erhoehten leben un shlechten neirenwerten, die fotos von den abhoeverwasnzung in Eminem autoschwelle n, eminen iegenen ausfuehugne zu der rechtsgutachtenzum nachweis einer vergiftung, und meinen erweitert aptverfue geliczeitig habe ich m eien sparkasse angeweisen vund vollacht erteilt , meine restegeld vomd ervolksbank anzufordern ,f asl ich zugang zu diagstischen masnhamen bekomme und zum PHELIX kann , auserdem ncoh per fax direkt eien grue europische verischerungkarte bei der axa angefordert, um die ich schon lange gebeten hatte , aber die nciht gekommen war bisher zur direkten abrechnung von karnakhaus und kv schsreiben sidn als fax an das ag und die btereuungstelle beide rausgegagen, ausserdem haeb ichdie ganze schon einemal iengreicht und dann muessen sie es wohl eingestellt haben. Dr med Regina Geilich Böckmannstr.3 59439 Holzwickede An Notrichter des AG UNna wegen Einstweiliger Anordnung zur Anerkennung der erweiterten Patientenverfügung wegen Todesgefahren in Rahmen eines potentiell gegen meinen Person laufenden Betreuungsverfahrens zur sofortigen Einstellung sämtlicher Zwangsmassnahmen gegen meine Person zum Zwecke der kurzfrisitigen Inanspruchnahme ärztlicher NOtfallmassnahmen zur Abklärung eines Hirntumores zum sofortigen Stopps sämtlicher Massnahmen zur Vorführung der Betroffenen in die Psychaitrie und zum Stopp sämtlicher pschiatrischer Zwangsmassnahmen gegen die Betroffene Begründung: . gegen die Betroffene sind ein oder mehrere Betreuungsverfahren durchgeführt worden, da man fälschlicherweise bei ihr ein psychiatrische Erkrankung diagnostiziert hat und nicht korrekt zeitgerecht eine stattgehabte Thalliumvergiftung erkannte und sie tatsaechlich mittels GPS und Abhoeverwanzungen kontrolliert hat. Es ist zudem anzunehmen , dass derzeit erneut ein Betreuungsverfahren am AG Unna diesbezüglich anhängig ist,aufgrunddessen eine sofortige Unterbringung in eine Psychiatrie und eine psychiatrische Zwangsvorführung angeordnet wurde. Diese Fehldiagnose konnte die Betroffene selbst durch späteres GUtachten klären , wobei eine zigfacher Thalliumanstieg im Haar nachzuweisen war- der laut Frau Prof. Becker von Jülicher Kernforschungszentrum als Fachexpertin auf diesem Gebiet in mündlicher Auskunft auf jeden Fall als artefiziell , also als Vergiftung, eingestuft wurde. Zusaetzlich fand die betroffenen die entsprechenden Abhoergerate typischen Assehens mittels Industreiendoskpes als elektroteile ind er Autoschwell ihres damaligen PKW, wobei ineiner Autoschwell als reines Stabiliserungselement keinerlei Elektronikteile verbaut sind. Bei der Betroffenen sind akturell ungewöhnliche und bisher nichtgekannten Kopfschmerzen mit Hirndrucksymptomatik als eindeutige Zeichen einer organischen HIrnerkrankung aufgetreten, die eine sofortiger kurzfristiger Abklärung mittels bildgebender Verfahren bedürfen , da ansonsten Todesgefahr eintritt . Daher bedarf es einer Einstweiligen Verfügung zum Stopp sämtlicher Zwangsmassnahmen zur Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie ,damit es nicht nochmals zur Fehldiagnosestellung einer psychiatrischen Erkrankung - absichtlich oder unbeabsichtigt - zum Nachteil der Betroffenen kommt. Die medizinischen Fachliteraur zur Thalliumvergiftung zeigt auf, dass es sich bei der vom Rechtsmedizinischen GUtachten aus MÜnchen um eine Fehlinterpretation handelt , da die dort durchgeführte Methode nicht den heutigen Goldstandard in der Diagnostik darstellt - dies wäre eine ICP -Massenspektrometrie- und da zudem eine Vergiftung nicht nur an der festgestellten absoluten Höhe des Thalliumnachweises ersichtlich ist, sondern vor allem an dem kurzfristigen Anstieg der Thalliums im Organismus , der -so sagt die Fachliteratur anbei- immer den Nachweis einer von aussen zugeführten Intoxikation darstellt. Daher gab es bei der Betroffenen nie einen Psychose , die ausserdem von keinen der beigefügten psychatrischen Gutachter persönlich nachgewiesen werden konnte. Da sich bei den ersten beiden Gutachten die Betroffene einer Untersuchung entzogen hat- diese sind nur auf Aktenlage durchgeführt worden- und beim dritten Gutachten aus Dortmund -Aplerbeck die Untersucherin selbst mitteilte , dass sie am UNtersuchungstag keine Erkrankung feststellen konnte, ist nie in einem GUtachten korrekt eine Psychose diagnostiziert worden und haben die Gutachtenalle drei nicht die Qualität eines Sachverständigengutachtens erfüllt, bei dem die Untersucher immer durch persönliche UNtersuchung einen Erkrankung beim Betroffenen feststellen muss. Wege des erheblilchen Zweifels an der Korrektheit der bsiherigen Diagnosotik zum Nachteil der Betroffenen . ist im Rahmen der Verhaeltnismaessigkeit daher mi tder sofortigen Einstellung von Zwangsmassnahmen un der Anerkennung der Patientenverfuegung zu reagieren, da es der Betroffenen sonst nicht moeglich ist, sich zur korrekten Abklaerung eines lebensgefaehrlichen Hirntumores sich in aertztliche Behandlung zu begeben. Daher bedarf es der sofortigen Anerkennung der Patientenverfügung und des Stopp von psychaitrischen Zwangsmannnahmen, die keine zielfuehrende Diagnostik darstellen in diesem Falle. Anbei die ausführlichen bisherigen Ausführungen der Betroffeen zur Einstllung von Betreuungsverfahren.

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