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Sunday, April 16, 2017

tierschutzgestz überarbeitungswürdig

Tierschutzgesetz :überarbeitungswürdig !

Prof Dr. Stefan Treue: Deutsches Primatenzentrum , Abteilung  Kognitive Neurowissenschaften-Tübingen.: er forsche an AIDS ! ist schon längst heilbar !
Da frage ich mich ,  ob dieses Argument als ein positiv besetzter Vorwand hergenommen wird , um gezielte Grundlagenforschung für das Militär ,Geheimdienste mit subtiler Foltermethoden  und die Entwicklung lenrfähiger Computer auf den quälendem Lasten der Tiere durchgeführt wird: denn die meisten Ergebnisse der Grundlagenforschung und ihrer späteren Anwedungen gehen meist zuerst überwiegend ins Militär,  Geheimdienste und Raumfahrt!
 
www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNRO12770972.html

Unser Teirshcutzgesetz:
Tiere sind tiergerecht zu halten , das Bundesministerium ist berechtigt, genauere Vorschriften zu Haltung Pflege , Unterbringung , Transport, Überwachung , Sicherheitsvorkehrungen, Tötungsarten etc zu tätigen -aber dann kommen die zahlreichen  Ausnahmen.: von Schnabelkürzen , Zähne abschleifen , Enthornen , Schwanz abschneiden , Kastrieren-alles  ohne Beätubung bis hin zum  Schlachten ohne Betäubung und nicht nur beim Schächten
www.gesetze-im-internet.de/tierschg/_7.html
§3 einem Tier im Training uden Ausbildung , maßnahmen, die mit >>> erheblichen<<< Schmerzen verbunden sind, sind verboten  :. schwamminger Begriff  !
Warum überhaupt !
Na  ch §7bei Tierversuchen darf dabei einem Tier Schmerzen , Leiden und Schäden zugefügt werden , die sollen zwar auf ein unerlässliches Mass beschränkt werden, aber sind erlaubt!
Nach §7a dürfen Tierverrsuche generell durchgeführt werden zur Grundlagenforschung allgemein zur Erforschung von Krankheiten und auch normale physiologischen Abläufe bei Mensch und Tier, zur Produktforschung, für Bildung ( kann auch als Film ersetzt werden !) , Gerichtsmedizin: dabei ist nur zu prüfen , ob der Zweck auch anderweitig zu erreichen se i- wahrscheinlich von Untersucher selbst zu prüfen ! .
Nach § 8 ist die Genehminung für einen Teirversuch zu erteilen , wenn die Einhaltung von Vorschriften  zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden  !!NACH!! Erreichen des Zweckes des Tierversuches > erwartet<  werden kann- Schmerzen dürfen  während der Teirversuches eingesetzt werden und es  muss nicht geprüft und nich tüberwacht werden.
§11 : Ausserdem brauchen nur gewerbemässige eine Tierhaltungserlaubnis, frei davon sind : Wissenschaftler bei Teirversuchen ,  alle Privatleute auch private Züchter , Zwischenhändler ....sie brauchen auch keine Haltungsfachkunde...
Verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Schmidt /CSU
Fazit : verbesserungswürdig !
www.zdf.de/gesellschaft/peter-hahne/peter-hahne-vom-10-april-2017-100.html


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