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Saturday, July 7, 2012

korrespondenz


Regina Geilich                                  Böckmannstr.3
                                                        59439 Holzwickede

                                                        01. 07 .2012


An
Herr
Christoph Amecke
Antoniterstr 38
 47551 Bedburg - Hau

Betr.. Reisefähigkeit und körperlicher Gesundheitszustand Klara Geilich


                              Mitteilung



Unsere Mutter hatte in der letzten Zeit wiederholt erhöhte Blutdruckwerte und gleichzeitig Herzbeschwerden, so dass mehrere Konsultationen meinerseits mit den behandelnden Ärzten zur weiteren gesundheitlichen Abklärung notwendig waren.
Gleichzeitig bestehen mehrere orthopädische chronische Leiden, die sich einerseits noch in weiterer Behandlung befinden, andererseits wie auch die internistischen Leiden leider während meiner längeren Abwesenheit in den letzten Jahren nicht sachkundig behandelt wurden und auch jetzt nur auf Nachfragen und meinen Vorgaben  abgeklärt wurden und nur teilweise Besserung erbracht haben.
Nichtsdestotrotz besteht – auch angesichts des fortgeschrittenen Alters – aufgrund  der Multimorbidität unserer Mutter , als auch nach ihrem eigenen Einschätzungen eine deutliche Belastbarkeitsminderung, sodass sie schon von selbst die anberaumte Ferienfahrt zu Euch abgesagt hat. Auch in Zukunft ist nicht mit einer wesentlichen Belastbarkeitssteigerung zu rechnen , da sie Schmerzmittel einnehmen muss und sich mehrfachst tagsüber zur Ruhe legt. Mit einer weiteren Reisefähigkeit ist nicht zu rechnen.
Wegen  heftiger Dispute früher von Dir unserem Vater gegenüber, die zu Herzberschwerden seinerseits geführt hatten und einer von mir eingeleiteten  internistische Abklärung bedurften, wegen weiterer früherer Besuche  Deinerseits hier vor Ort, wo Du heftige und aufreibende Dispute mit unserer  Mutter innerhalb der Erbschaftsregelung Anni Geilich von Deiner Seite geführt hattest und aufgrund unüberbrückbarer Diskrepanzen zwischen unserer beider Personen, die wiederum aufgrund gewalttätigen Auseinandersetzungen von Dir und Deiner Ehefrau meiner Person gegenüber mit konsekutiver stätionär operationspflichtigen Verletzungen meiner Person geführt haben, sind angesichts des Ruhebedürfnisses unserer Mutter kein weiteres Auftreten von Euch hier vor Ort angeraten und gewünscht.

Auf dem Boden der mir schon mehrfachst zu meinem Gunsten ausgestellten Generalvollmacht unsere Mutter, - auch nach Deinem Ausserkraftsetzen einer vorherigen Generalvollmacht innerhalb des Finanzgerichtsverfahrens in Münster , mit Deiner  Zielsetzung,  ein Fortführen des Gerichtsverfahrens meinerseits als Prozessbevollmächtigte  zu Gunsten der Erbengemeinschaft zu unterbinden , dass Du selbst nicht führen wolltest und unserer Mutter  stattdessen geraten hattest , die fälschlich erhobene Erbschaftssteuer zu leisten, wobei Du nicht zurückgeschreckt bist, vorab ihr einen falschen Inhalt eines nur Dir als Teil der Erbengemeinschaft  zugestellten Schriftstückes des Gerichtes telefonisch mitzuteilen- weise ich Dich hiermit an.

1.                jedweden weiteren Kontakt zu unserer Mutter hiermit einzustellen .
2.                Das Haus und Grundstück Böckmannstr 3  nicht zu betreten.

In meiner langjährigen Abwesenheit ab 2006 hast du Dich nicht  um die Versorgung unserer Mutter , die jahrelang allein ein Haus- und Grundstück und die Friedhofsstücke zu versorgen hatte, gekümmert .
Es gipfelte darin , unsere Mutter  unversorgt nach einem Sturz bei Euch in ihrem Haus abzuliefern, wonach sie sich selbst noch wochenlang auf eigene Veranlassung in ein hiesiges Pflegeheim begeben musste.

Du hast ebenfalls als ausgebildeter Sanitäter die verabredete  Unterstützung unseres sterbenskranken Vaters zu Hause in Deiner Ferienzeit kurz vor seinem Tod nicht eingehalten.


Anbei Generalvollmacht mit Geschäftsfähigkeitsbescheinigung.


Gez.:






 Dr med Regina Geilich                                                        Böckmannstr.3
                                                                                              59439 Holzwickede
                                                                                              07.07.2012
An
AG Unna                                                                             02303 6703 444
R Buller                                                                                              oder 409
Betr.: mögliches Betreuungsverfahren
Sehr geehrter Herr R. Buller  ,
in Ergänzung zu den bisherigen Ausführungen möchte ich Folgendes ausführen.
Wie bereits bekannt sind bezüglich der  Immobilie von Frau Geilich noch einige juristische Sachverhalte zu klären . Mir stehen aufgrund der  vor einigen Monaten ausgestellten Vollmacht noch juristische Beratungen bevor, um dies möglichst vorteilhaft in der Gesamtsituation zu gestalten. Meine Mutter als Eigentumsüberträgerin ist diesbezüglich aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage, dies allein zu bestreiten, inhaltlich- mir soll das Haus als Eigentum meiner Mutter zur weiteren Verwendung übertragen werden- gibt es mit meinem Bruder bei aber ansonsten völlig zerrütteten Familienverhältnissen übrigens keine Kontroversen. Er war ausbezahlt worden und lebt in einem schuldenfreien Eigenheim am Niederrhein.
Ausserdem habe ich mich mittels der Vollmacht meiner Mutter, die  Möglichkeit geschaffen, die dringend notwendigen medizinischen Therapien umzusetzen, deren Erfolg an den verbesserten Labordaten ablesbar sind. Leider sind orthopädischerseits und internistischerseits noch nicht alle Therapien umgesetzt.  Ich bin also in der Lage folgerichtig zu handeln,  was bei einer Psychose nicht der Fall wäre. 
Diese Vollmacht  war bei bekanntem Datenschutz notwendig , da  sich meine Mutter nicht traute, die Vorbefunde von Herrn Orthopäden Petschulat/ Holzwickede herauszufordern, um einen Arztwechsel zu arrangieren. Wie mir bekannt wurde, sind schon etliche Holzwickeder von ihm fortgegangen. Meine Mutter hatte sich eine Schulterzerrung bei Anhebung einer Tasche zugezogen.  Wochen später hat Sie ohne mich hinzuzuziehen allein einen Termin bei ihm ausgemacht und sei  von ihm mit einem Depotcortison/ Phytopharmaka- Kombinationspräparat gespritzt worden, wonach sie dann eine anhaltende Bewegungseinschränkung bei nachfolgend diagnostizierter Rotatorenmanschettenruptur erlitten hat. Bei diesem Erstkontakt hat Herr Petschulat meiner Mutter dieses Präparat gespritzt, wobei mir bekannt ist , dass es in dieser Stoffklasse auch Präparate gibt, die sehnenschädigend sind, und dieses sie auch noch separat von der  alten Rentnerin mit 15 Euro selbst zahlen lassen , ohne erst die Möglichkeiten der  Krankenkassenversicherung auszuschöpfen.
Jetzt hält meine Mutter  mir z.B. vor, - sie wollte damals allein einkaufen gehen, wo ich sie auch hingefahren habe, bin aber nicht mit ins Geschäft gegangen, da ich etliche Unterlagen nicht im PKW unbeaufsichtigt zurücklassen wollte. Man weiss ja , dass auch PKW aufgebrochen werden.
Jetzt gibt sie mir unberechtigterweise die Schuld , dass sie sich verhoben hatte, obwohl sie nicht um Hilfe gebeten hatte, ich aber nicht wissen konnte , wie schwer ihre Tasche war und sie seinerzeit auch noch allein Einkäufe erledigte „ Das will ich mir selbst besorgen!“ 
Inzwischen hat sich der Allgemeinzustand meiner Mutter jedoch so verschlechtert, dass sie sich nicht mehr daran erinnern konnte , mir die Vollmacht vor drei Monaten ausgestellt zu haben, obwohl sie mir diese schon mehrfachst ausstellte, zum Beispiel um damit für sie im Jahre 2006 ein Finanzgerichtsverfahren zu leiten. Diesbezüglich hat mein Bruder ihr vorgeschlagen, eine unberechtigte Erbschaftsteuer zu ihrem Nachteil zu zahlen. Leider musste sei mir die Vollmacht    schon mehrfachst neu ausstellen, da mein Bruder ihr diese immer wieder ausgeredet hat und diese sich hat von ihr schriftlich aufheben lassen.
Mein Bruder hat meine Mutter  diese Woche nochmals am Telefon  angeschriehen , „ ich habe Dir schon tausendmal eingetrichtert , ihr keine Vollmacht mehr auszustellen, dies ist Dein Untergang“ , als er vorgestern erfuhr , dass sie mir eine ausgestellt hatte, mit der ich  bisher ausschliesslich ihre medizinischen Belange , insbesondere einen Arztwechsel von Kollegen Petschulat nach Kollegen Hruschka durchführen musste. Nach dem Telefonat  hat sie erneut eine Blutdruckkrise mit Nasenbluten bekommen. Dieses Nasenbluten hat sie dann als Allerweltsereignis abgetan, um den Zusammenhang mit dem Telefonat ihres Sohnes und damit seine Verantwortlichkeit zu entkräften.
Zuvor hatte ich meinem Bruder , um solchen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen, angesichts des derzeitigen Gesundheitszustandes meiner Mutter - sie war aus normaler Alltagssituation heraus bei labiler Blutdruckspitze von 180/100 mm HG plötzlich kaltschweissig, blass mit Thorax und Oberbauchbeschwerden zu mir gekommen und meinte , sie habe vielleicht einen Herzinfarkt, in  Verhinderung eines Hausarztes,  konnte  die Lage jedoch anhaltend rasch gebessert  werden vor dem Hintergrund ,dass mir die kardialen und gastroenterologischen Vorbefunde bekannt waren mit raschen Ansprechen auf entsprechende Therapien bei Nichtvorliegen eines Herzinfarktes
Ich habe vor diesem Hintergrund mittels Vollmacht meinem Bruder untersagt, meine Mutter und mich aufzusuchen, zumal meine Mutter von sich aus bei noch nicht abgeklärter Blutdrucklage und dem schwülwarmen Wetter darauf verzichtet hatte , sich für ein paar Tage zu ihm zu Besuch abholen zu lassen.
Meine Mutter kann sich zum Beispiel mittlerweile nicht mehr erinnern , dass ihr Ehemann ebenfalls im Alter Blutdruckmedikamente einnahm.
Meine Mutter  stimmte der Abklärung eines Übertrages des Haus- und Grundstückwertes auf meine Person  zu . Später konnte sie sich zwar  erinnern, mir die Zustimmung gegeben zu haben und sprach aber davon , ich würde sie „hintergehen“ , wenn ich danach und  bisher ausschliesslich eine  juristische Beratung schriftlich darüber  angefragt habe mit dem Ziel, mich  über verschiedene Möglichkeiten einer Übertragung oder ersatzweise eine Stiftungsgründung rechtsanwaltlich zu erkundigen, ohne dass bisher  gar etwas  Konkretes geregelt worden ist. Dies hätte meine Mutter inhaltlich ebenfalls allein fachlich überfordert. Ich hätte sie aber umfassend informiert. Dies zeugt von einer unhaltbaren negativen Vorurteilsbefangenheit seitens meine Mutter meiner Person gegenüber.
Ich habe ebenfalls zur Schonung meiner Mutter nach Beratung  einen Haustermin des Notars bei uns  veranlasst- liegt alles schriftlich bei ihm vor.
Andererseits bestimmte mein Bruder, obwohl er an diesem Vertrag nicht beteiligt ist , dass er einen Termin bei diesem Notar machen wollte und sie mir dann Haus überschreiben solle. Das nimmt meine Mutter  !!einwandlos!!  hin, was von einer unzulässigen Beeinflussbarkeit unserer Mutter durch meinen Bruder und das Hineinbestimmen in unsere Angelegenheiten zeugt.
Mein Bruder hat aber nichts mehr mit dieser Regelung  zu tun, da er bei besagtem Notar aktiv als ehemaliger Teil der Erbengemeinschaft vor Jahren bereits dort auf seinen Anteil am Haus verzichtet hatte. Er ist nicht mehr Person eines Vertragsabschlusses.
Bei vorherigen Regelungen von Erbschaftsangelegenheiten , wo ich meinem Bruder in vergleichbarer Situation ebenfalls mit vorheriger Vollmacht aus denselben Gründen zum Zwecke der  Vermeidung von Familienstreitigkeiten untersagt hatte, Kontakt aufzunehmen,war  er nebst Ehefrau aber unter Umgehung dieser Untersagung unangekündigt doch erschienen und wollte aber im nachfolgenden Disput  nicht akzeptieren , dass meine Mutter und ich in ihrem Schlafzimmer ein Vieraugengepräch in ! beiderseitigem ! Einvernehmen führen wollten, und als ich die Tür hinter uns schliessen wollte, beide diese  ohne Vorwarnung derart heftig gegen mein Knie aufstiessen, dass sie mir ein Kreuzbandruptur zufügten. Das hat meine Mutter , die vor mir den Raum betreten und sich umgedreht hatte, genau beobachtet. Hierüber lügt sie vorsätzlich im Nachhinein schon seit Jahren zum Schutz ihres geliebten Sohnes, wenn sie wider besseren Wissens seit Jahren behauptet, ich sei  von allein gestürzt und hätte mir die Verletzung selbst zugezogen.
Wenn ich meiner Mutter (fachlich medizinisch) rate,- und das ich dies erfolgreich getan habe, kann durch die aktuellen  verbesserten Labordaten ermittelt werden, (eine Vit B12 Spritze lehnt sie häufig ab)   empfindet sie diese Beratung generell als Bevormundung: „ Du willst mich bloss bestimmen oder  Du setzt mich unter Druck. “ Dies zeugt von einer Verkennung der tatsächlichen Lage.
Die entsprechenden Untersuchungen habe ich bei allen Fachärzten selbst in Auftrag gegeben.
Meine Mutter ist jederzeit bereit, zum Schutz ihres Sohnes , der selber mir sagte, dass er unter einem (Zitat:)“Überprotektionismus seiner Mutter nicht hätte sich in seiner Persönlichkeit entfalten können“ und direkt von Mama zu seiner Ehefrau gewechselt ist , letztere aus einer autoritären Familie stammen soll und laut eigenen Angaben aufgrund schwerer Konflikte mit Ihrer Mutter sich selbst in psychologische Behandlung begeben hatte.
Oder er ist in einer persönlichen Zwangslage, die in veranlasst , stetig im Hause meiner Mutter Unfrieden zu stiften.
Zudem war meine Mutter immer die führende Organisationskraft in der Familie, was eine Dominanz hervorbrachte, die im Alter bei schwindenden geistigen Kräften , eine erschwerte Führbarkeit ihrer Person bei mangelnder geistigen Einsichtsfähigkeit hervorbringt.
Dies sind nur typische  Beispiele , dass meine Mutter befangen ist mit negativem Vorurteil mir gegenüber und positiven Vorurteil meinem Bruder gegenüber , einer kritiklosen Umsetzung alles , was Herr Amecke ihr vorgibt, als auch einer eingeschränkten  Urteilskraft insgesamt beruhend auf  vorgerücktem Alter und schwindenden geistigen Kräften, die bis hin zum vorsätzlichen Lügen zur Protektion meines Bruder geht mit Falschdarstellung von Situationen zu meinem Nachteil.
Nächste Woche hat mein Bruder ein Erscheinen angekündigt und dass er ihr wieder die Vollmacht wegnehmen wird, ist zu befürchten.  Er hat sie angeschnauzt am Telefon, er habe ihr tausendmal eingetrichtert, mir eine solche nicht zu erteilen, obwohl ich nur zu ihrem Besten damit gearbeitet habe.
Ausserdem sind mir einige Dinge aus meiner Wohnung abhanden gekommen. So hatte  die  Nachbarin Frau Brigitta Schulte, die sich gegen meine Person an der Haustür unter Gewalt Zutritt zu unserem Haus verschafft hatte- das ist Hausfriedensbruch- jahrelang in meiner Abwesenheit die Schlüssel für das Haus und somit Zugang zu allen Räumlichkeiten und Zwischentürenschlüsseln, insbesondere als meine Mutter bei mehrtägigen Besuchen bei Ihrem Sohn bzw bei mehrwöchigen Aufenthalten im Pflegeheim, abwesend war. Sie und ihre Kinder haben die Haustürschlüssel, trotzdem sie griffbereit an der Garderobe liegen, tagelang nicht herausgeben und stattdessen geantwortet, wir machen gerade Nachschlüssel. 
So darf ich den berechtigten Verdacht äussern, wenn jemand bereits Hausfriedensbruch begangen hat, dass ich diesem auch zutraue, genau das  zu wiederholen, wenn mir Sachen ,die nachhaltig verschwunden waren (und diese in meiner jetzigen Abwesenheit nun zur Verwirrung auch wieder hingelegt werden können.), erneut einen Hausfriedensbruch wiederholen, um mich zu verleumden. Denn nach der Gewaltanwendung ist auch mit denen das Verhältnis zerrüttet, was aber nicht an mir liegt, sondern an der Gewalttätigkeit dieser Frau,  denn es gibt keinen Grund , das Fremde Zutritt zu dem Haus meiner Mutter haben, wenn sie nicht mehr allein dort lebt. Denn auch mein Bruder hat die Haustürschlüssel abgegeben, als er aus dem elterlichen Haus auszog.
(eine Sache habe ich am selben Tag wiedergefunden bei überhasteter Abreise diese Woche und meine Mutter  auch darüber sofort informiert)
Merkwürdig ist nur , dass meine Mutter seit eineinhalb Jahren strickt ablehnt, ( auch auf meine Kosten) ein neues Schloss einbauen zu lassen. Ich akzeptiere ihre Entscheidung als Hauseigentümerin. So bleibt die Möglichkeit des Zutritts Fremder mit Nachschlüssel prinzipiell bestehen , wenn wir beide das Haus gemeinsam verlassen. Das hat zur Folge , dass sich meine Mutter eben mit dem Taxi fahren lassen muss. Das ist aber die Konsequenz ihrer eigenen Entscheidung. Die hat sie jetzt selbst zu tragen.
Wahr ist auch, dass ich nach Beratung durch Fachbetriebe Türen und Fenster sicherheitsmässig nachgerüstet habe, wobei diese aber laut Fachbetrieben bei den Terassen -und Balkontüren nicht ausreichend sind, was mich veranlasst hat  bei deutlich angestiegenen Einbrüchen von innen die Türen teilweise mechanisch oder durch vorhandene Zwischenverriegelungen nach zu sichern . Das wird polizeilich empfohlen. Ich mache es auch wegen der Angst , die meine Mutter selbst hat: sie hat nämlich in meiner Abwesenheit extra Namen an Türschellenschilder anbringen lassen und Lampenzeitschaltungen, um vorzugaukeln , das ganze Haus sei bewohnt.
Es ist auch richtig , dass ich genau aus diesem Grund manchmal, (wenn sie nicht schläft), die Vordertüre abschliesse , um zu verhindern, dass sie  die Haustür öffnet ,  wenn sie dann allein im Haus ist, weil sie meinen Rat nicht befolgt, diese nicht zu öffnen , wenn ich nur kurz fort bin und mich meist  abmelde. Sie hat keine unangemeldeten Besuche.
Daraus kann man keine Paranoia gegen meine Person ableiten, sondern Vorsorge!
Es ist auch richtig, dass sie aufgrund ihrer fortgeschrittenen Schwerhörigkeit , die selbst durch ein Hörgerät nicht mehr ausgeglichen werden kann , das Schellen an der Haustür oder am Telefon nicht wahrnimmt oder nicht bemerken würde , wenn jemand sich im Haus aufhält , während sie stundenlang am lauten TV  sitzt.
Es ist auch richtig , dass ich gelegentlich bei Verlassen des Hauses das Telefon stilllege, weil sie mir seit Jahren nie sagen kann , wer !mich! sprechen wollte, wir aber eine mailbox haben.
Aufgrund des Verhaltens meines Bruders oder auch der Nachbarin , die auch schon vehement auf  meine Mutter  eingewirkt hat, höre ich auch Telefonate mit, um zu erfahren, wie sie beeinflusst wird. Das hat meine Mutter nicht unterbunden. Sie lässt mich mithören.
Nur deshalb weiss ich , dass christoph  Amecke letzte Woche  konkret sich am Telefon zu meiner Mutter geäussert hat , „ ich bräuchte eine psychiatrische Behandlung und dann kann sie in dem Haus wohnen.“ Das kann er aber nicht beurteilen, denn aufgrund schwerer familiärer Zerrüttung habe ich ihn schon seit Jahren nicht gesehen.
Es stimmt auch , dass ich viel lese und mich politisch informiere sowie die Medien nutze, und dies vor allem zu späten Zeiten, da das normale Fernsehprogramm zwischen 16-21.00 Uhr meist Minderwertiges abgibt und wenige Sender wirkliche Informationen liefern Die ist aber Bestandteil meiner jetzigen Tätigkeit als politisch aktive Person.
Ich nehme an  , dass er fragwürdige Aussagen meiner Mutter zu meinem Nachteil benutzen will, um gegen mich vorzugehen, bzw. meine Mutter sich bewusst gegen mich äussert und selbst vor Lügen nicht zurückscheut, weil er sich jetzt so über mich eingelassen hat. 
Ich habe meiner Mutter schon im letzten Jahr gesagt, dass ich sofort ausziehen würde, wenn sie mich nicht bei ihr haben wollte.Aber sie solle mir nicht durch irgendwelche verdrehten Äusserungen später in den Rücken fallen. Sie hat aber wiederholt vor Gericht seit 1,5 Jahren bestätigt , dass sie mit mir zusammen wohnen will und dass sie mich für vernünftig hält. Im Gegenteil , ich war jahrelang weg, wenn ich Kontakt mit ihr hatte, flehte sie mich an , sie nicht allein zu lassen und zurückzukommen!
Wenn meine Mutter  dies jetzt anders darstellt , dann nur unter dem Einfluss des Christoph Amecke, der ihr jetzt vorgibt , dass ich in die Psychiatrie soll. Dass er so reagiert , hat sie wohl auch schon befürchtet, weil meine Mutter bedauert hatte:“ warum hast Du ihm bloss die Vollmacht zugeschickt!“ Ich habe selten jemanden gesehen , der vorsätzlich so gehässig ist, wie Christoph Amecke!
Ich bin zur Zeit als Mitglied politische Organistaionen unterwegs  und weil ich einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem gewalttätigen Christoph Amecke aus dem Wege gehen will und meiner Mutter dies nicht zumuten möchte. Das ist ebenfalls keine Paranoia, sondern Vorsorge.
Es besteht der dringende Verdacht, dass meine Mutter bei einer eingeschränkten Urteilskraft  und Befangenheit meiner Person gegenüber, die selbst vor Lügen nicht zurückschreckt, von  Christoph Amecke dazu missbraucht wird, mich  vorsätzlich zu  schädigen.

Mit freundlichen Gruessen

 
Dr med Regina Geilich                                                         Böckmannstr.3
                                                                                              59439 Holzwickede 07.07.2012
An   Herrn Dr Grosse- Schulz, Hausarzt,
                                                                    Tel 02301 275      3Fax 02301 91 49 14
Betr.: Klara Geilich
Sehr geehrter Herr Kollege ,
in Ergänzung zu den bisherigen Ausführungen möchte ich Folgendes ausführen.
Wie bereits bekannt sind bezüglich des Immobilie von Frau Geilich noch einige juristische Sachverhalte zu klären . Mir stehen aufgrund der  vor einigen Monaten ausgestellten Vollmacht noch juristische Beratungen bevor, um dies möglichst vorteilhaft in der Gesamtsituation zu gestalten. Meine Mutter als Eigentumsüberträgerin ist diesbezüglich aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage, dies allein zu bestreiten, inhaltlich- mir soll das Haus als Eigentum meiner Mutter zur weiteren Verwendung übertragen werden- gibt es mit meinem Bruder bei aber ansonsten völlig zerrütteten Familienverhältnissen übrigens keine Kontroversen. Er war ausbezahlt worden und lebt in einem schuldenfreien Eigenheim am Niederrhein.
Ausserdem habe ich mich mittels der Vollmacht meiner Mutter, die  Möglichkeit geschaffen, die dringend notwendigen medizinischen Anwendungen umzusetzen, deren Erfolg Sie ja auch anhand der Laborwerte selbst ablesen können. Leider sind orthopädischerseits noch nicht alle umgesetzt. Auf eine Vorstellung bei einem Urologen haben wir verzichtet , das sich bei dem Befund- ich fand in den Unterlagen meine Mutter erst  später die Ihnen auch vorliegenden Unterlagen- keine wesentliche Verschlechterung der Nierensituation bezüglich der Nierenzysten eingetreten war.   Ich bin also in der Lage folgerichtig zu handeln,  was bei einer Psychose nicht der Fall wäre. 
Diese Vollmacht  war bei bekanntem Datenschutz notwendig , da  sich meine Mutter nicht traute, die Vorbefunde von Herrn Orthopäden Petschulat herauszufordern, um einen Arztwechsel zu arrangieren. Wie mir bekannt wurde, sind schon etliche Holzwickeder von ihm fortgegangen. Meine Mutter hatte sich eine Schulterzerrung bei Anhebung einer Tasche zugezogen.  Wochen später hat Sie ohne mich hinzuzuziehen allein einen Termin bei ihm ausgemacht und sei  von ihm mit einem Depotcortison/ Phytopharmaka- Kombinationspräparat gespritzt worden, wonach sie dann eine anhaltende Bewegungseinschränkung bei nachfolgend diagnostizierter Rotatorenmanschettenruptur erlitten hat. Bei diesem Erstkontakt hat Herr Petschulat meiner Mutter dieses Präparat gespritzt, wobei mir bekannt ist , dass es in dieser Stoffklasse auch Präparate gibt, die sehnenschädigend sind, und die sie auch noch separat als alte Rentnerin mit 15 Euro selbst zu leisten hatte , ohne erst die Möglichkeiten der  Krankenkassenversicherung auszuschöpfen.
Jetzt hält sie mir z.B. vor, - sie wollte damals allein einkaufen gehen, wo ich sie auch hingefahren habe, bin aber nicht mit ins Geschäft gegangen, da ich etliche Unterlagen nicht im PKW unbeaufsichtigt zurücklassen wollte. Man weiss ja , dass auch PKW aufgebrochen werden.
Jetzt gibt sie mir unberechtigterweise die Schuld , dass sie sich verhoben hatte, obwohl sie nicht um Hilfe gebeten hatte, ich aber nicht wissen konnte , wie schwer ihre Tasche war und sie seinerzeit auch noch allein Einkäufe erledigte „ Das will ich mir selbst besorgen!“ 
Inzwischen hat sich der Allgemeinzustand meiner Mutter jedoch so verschlechtert, dass sie sich nicht mehr daran erinnern konnte , mir die Vollmacht vor drei Monaten ausgestellt zu haben, obwohl sie mir diese schon mehrfachst ausstellte, zum Beispiel um damit für sie im Jahre 2006 ein Finanzgerichtsverfahren zu leiten. Diesbezüglich hat mein Bruder ihr vorgeschlagen, eine unberechtigte Erbschaftsteuer zu ihrem Nachteil zu zahlen. Leider musste sie  mir diese schon mehrfachst neu ausstellen, da mein Bruder ihr diese immer wieder ausgeredet hat und diese sich hat von ihr schriftlich aufheben lassen.
Mein Bruder hat meine Mutter  diese Woche nochmals am Telefon  angeschriehen , „ ich habe Dir schon tausendmal eingetrichtert , ihr keine Vollmacht mehr auszustellen, dies ist Dein Untergang“ , als er vorgestern erfuhr , dass sie mir eine ausgestellt hatte, mit der ich  bisher ausschliesslich ihre medizinischen Belange , insbesondere einen Arztwechsel von Kollegen Petschulat nach Kollegen Hruschka, durchführen musste. Nach diesem Telefeonat hat sie erneut eine Blutdruckkrise mit Nasenbluten bekommen. Dieses Nasenbluten hat sie dann als Allerweltsereignis abgetan, um den Zusammenhang mit dem Telefonat ihres Sohnes und damit seine Verantwortlichkeit zu entkräften.
Zuvor hatte ich meinem Bruder , um solche Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen,  angesichts des derzeitigen Gesundheitszustandes meiner Mutter - sie war aus normaler Alltagssituation heraus bei labiler Blutdruckspitze von 180/100 mm HG plötzlich kaltschweissig, blass mit Thorax und Oberbauchbeschwerden zu mir gekommen und meinte , sie habe vielleicht einen Herzinfarkt,   die Lage konnte aber  anhaltend rasch gelöst werden vor dem Hintergrund ,dass mir die kardialen und gastroenterologischen Vorbefunde bekannt waren mit raschen Ansprechen auf entsprechende Therapien unter Ausschluss eines Herzinfarktes. Dieses zielgerichtete Handeln entspricht nicht einer Psychose.
Ich habe vor diesem Hintergrund mittels Vollmacht meinem Bruder untersagt, meine Mutter und mich aufzusuchen, zumal meine Mutter von sich aus bei noch nicht abgeklärter Blutdrucklage und dem schwülwarmen Wetter darauf verzichtet hatte , sich für ein paar Tage zu ihm zu Besuch abholen zu lassen.
Meine Mutter kann sich zum Beispiel mittlerweile nicht mehr erinnern , dass ihr Ehemann ebenfalls im Alter Blutdruckmedikamente einnahm.
Meine Mutter  stimmte der Abklärung eines Übertrages des Haus- und Grundstückwertes auf meine Person  zu . Später konnte sie sich zwar  erinnern, mir die Zustimmung gegeben zu haben und sprach aber davon , ich würde sie „hintergehen“ , wenn ich danach und  bisher ausschliesslich eine  juristische Beratung schriftlich darüber  angefragt habe mit dem Ziel, mich  über verschiedene Möglichkeiten einer Übertragung oder ersatzweise eine Stiftungsgründung bei Herrn RA und Notar Vogt zu erkundigen, ohne dass dieser sich bisher geäussert hatte oder gar etwas  Konkretes geregelt worden ist. Dies hätte meine Mutter inhaltlich ebenfalls allein fachlich überfordert. Ich hätte sie aber umfassend informiert. Dies zeugt von einer unhaltbaren negativen Vorurteilsbefangenheit seitens meine Mutter meiner Person gegenüber.
Ich habe ebenfalls zur Schonung meiner Mutter nach Beratung  einen Haustermin des Notars bei uns  veranlasst- liegt alles schriftlich bei ihm vor.
Andererseits bestimmte mein Bruder, obwohl er an diesem Vertrag nicht beteiligt ist , dass er einen Termin bei Notar Vogt machen wollte und sie mir dann das Haus überschreiben solle. Das nimmt meine Mutter  !!einwandlos!!  hin, was von einer unzulässigen Beeinflussbarkeit unserer Mutter durch meinen Bruder und das Hineinbestimmen in unsere Angelegenheiten zeugt.
Mein Bruder hat aber nichts mehr mit dieser Regelung  zu tun, da er bei Herrn Vogt aktiv als ehemaliger Teil der Erbengemeinschaft vor Jahren bereits dort auf seinen Anteil am Haus verzichtet hatte. Er ist nicht mehr Person eines Vertragsabschlusses.
Bei vorherigen Regelungen von Erbschaftsangelegenheiten , wo ich meinem Bruder in vergleichbarer Situation ebenfalls mit selbiger Vollmacht aus denselben Gründen zum Zwecke der  Vermeidung von Familienstreitigkeiten untersagt hatte, Kontakt aufzunehmen,war  er nebst Ehefrau aber unter Umgehung dieser Untersagung unangekündigt doch erschienen – dies ist wohl uach Hausfriedensbruch- und wollte aber im nachfolgenden Disput  nicht akzeptieren , dass meine Mutter und ich in ihrem Schlafzimmer ein Vieraugengepräch in ! beiderseitigem ! Einvernehmen führen wollten, und als ich die Tür hinter uns schliessen wollte, beide diese  ohne Vorwarnung derart heftig gegen mein Knie aufstiessen, dass sie mir ein Kreuzbandruptur zufügten. Das hat meine Mutter , die vor mir den Raum betreten und sich umgedreht hatte, genau beobachtet. Hierüber lügt sie vorsätzlich im Nachhinein schon seit Jahren zum Schutz ihres geliebten Sohnes, wenn sie wider besseren Wissens seit Jahren behauptet, ich sei  von allein gestürzt und hätte mir die Verletzung selbst zugezogen.
Wenn ich meiner Mutter (fachlich medizinisch) rate,- und das ich dies erfolgreich getan habe, kann durch die aktuellen  verbesserten Labordaten ermittelt werden, (eine Vit B12 Spritze lehnt sie häufig ab)   empfindet sie diese Beratung generell als Bevormundung: „ Du willst mich bloss bestimmen oder  „Du setzt mich unter Druck. “ Dies zeugt von einer Verkennung der tatsächlichen Lage
Die entsprechenden Untersuchungen habe ich bei allen Fachärzten selbst in Auftrag gegeben.
Meine Mutter ist jederzeit bereit, zum Schutz ihres Sohnes , der selber mir sagte, dass er unter einem (Zitat:)“Überprotektionismus seiner Mutter nicht hätte sich in seiner Persönlichkeit entfalten können“ und direkt von Mama zu seiner Ehefrau gewechselt ist , letztere aus einer autoritären Familie stammen soll und laut eigenen Angaben aufgrund schwerer Konflikte mit Ihrer Mutter sich selbst in psychologische Behandlung begeben hatte.
Vor dem Hintergrund, dass  der einzige Sohn der Grossmutter mütterlicherseits , der Bruder meiner Mutter, als 17 jähriger in den letzten Kriegstagen  um Berlin zu dem Panzern gezogen wurde und umkam, stellte ein Familientrauma dar, dass beide nicht verwunden haben und durch die Überprotektion des Erstgeborenen aufarbeiteten, so die Ansicht meines Bruders, auch  zur eigenen Entlastung , dass er immer schon immens beeinflussbar war. Andererseits kann sein Auftreten hier auch Ausdruck einer eigenen Zwangslage sein, die ihn dazu veranlasst so vehement in unserer Familie hereinzuwirken und meine Mutter gezielt zu beeinflussen, gar Vorschriften macht  und ihre Befangenheit gegen mich einzusetzen.
Zudem war meine Mutter immer die führende Organisationskraft in der Familie, was eine Dominanz hervorbrachte, die im Alter bei schwindenden geistigen Kräften , eine erschwerte Führbarkeit ihrer Person bei mangelnder geistigen Einsichtsfähigkeit hervorbringt.
Dies sind nur typische  Beispiele , dass meine Mutter befangen ist mit negativem Vorurteil mir gegenüber und positiven Vorurteil meinem Bruder gegenüber , einer kritiklosen Umsetzung alles , was Herr Amecke ihr vorgibt, als auch einer eingeschränkten  Urteilskraft insgesamt beruhend auf  vorgerücktem Alter und schwindenden geistigen Kräften, die bis hin zum vorsätzlichen Lügen zur Protektion meines Bruder geht mit Falschdarstellung von Situationen zu meinem Nachteil.
Nächste Woche hat mein Bruder ein Erscheinen angekündigt und dass er ihr wieder die Vollmacht wegnehmen wolle.  Er hat sie angeschnauzt am Telefon, er habe ihr tausendmal eingetrichtert, mir eine solche nicht zu erteilen, obwohl ich nur zu ihrem Besten damit gearbeitet habe.
Ausserdem sind mir einige Dinge aus meiner Wohnung abhanden gekommen. So hatte  die  Nachbarin Frau Brigitta Schulte, die sich gegen meine Person an der Haustür unter Gewalt Zutritt zu unserem Haus verschafft hatte- das ist Hausfriedensbruch- jahrelang in meiner Abwesenheit die Schlüssel für das Haus und somit Zugang zu allen Räumlichkeiten und Zwischentürenschlüsseln, insbesondere als meine Mutter bei mehrtägigen Besuchen bei Ihrem Sohn bzw bei mehrwöchigen Aufenthalten im Pflegeheim, abwesend war. Sie und ihre Kinder haben die Haustürschlüssel, trotzdem sie griffbereit an der Garderobe liegen, tagelang nicht herausgeben und stattdessen geantwortet, wir machen gerade Nachschlüssel. 
So darf ich den berechtigten Verdacht äussern, wenn jemand bereits Hausfriedensbruch begangen hat, dass ich diesem auch zutraue, genau das  zu wiederholen, wenn mir Sachen ,die nachhaltig verschwunden waren (und diese in meiner jetzigen Abwesenheit nun zur Verwirrung auch wieder hinlegen können.), erneut einen Hausfriedensbruch wiederholen, um mich zu verleumden. Denn nach der Gewaltanwendung ist auch mit denen das Verhältnis zerrüttet, was aber nicht an mir liegt, sondern an der Gewalttätigkeit dieser Frau,  denn es gibt keinen Grund , das Fremde Zutritt zu dem Haus meiner Mutter haben, wenn sie nicht mehr allein dort lebt. Denn auch mein Bruder hat die Haustürschlüssel abgegeben, als er aus dem elterlichen Haus auszog.
(eine Sache habe ich am selben Tag wiedergefunden bei überhasteter Abreise diese Woche und meine Mutter  auch darüber sofort informiert).
Gleichzeitig hat meine Mutter bei anhaltender Übelkeit und Erbrechen zur Flüssigkeitssubstitution und zur Ernährung eine Lipofundin MCT erhalten, was bei ihr eine nichtinfektiöse Venewandreizung aufgrund der MCT hervorrief , die sie auch selbst bemerkte. Zum späteren Zeitpunkt hat sie noch ein solche Infusion benötigt , die völlig reaktionslos blieb. Auch hier weiss an eigenem Leib, dass somit ein Verdacht berechtigt besteht, dass in der zweiten Infusion nicht mehr MCT drin waren.
Merkwürdig ist nur , dass meine Mutter seit eineinhalb Jahren strickt ablehnt, ( auch auf meine Kosten) ein neues Haustürschloss einbauen zu lassen. Ich akzeptiere ihre Entscheidung als Hauseigentümerin. So bleibt die Möglichkeit des Zutritts Fremder mit Nachschlüssel prinzipiell bestehen , wenn wir beide das Haus gemeinsam verlassen. Das hat zur Folge , dass sich meine Mutter halt mit dem Taxi fahren lassen muss. Das ist aber die Konsequenz ihrer eigenen Entscheidung. Die hat sie jetzt selbst zu tragen.
Wahr ist auch, dass ich nach Beratung durch Fachbetriebe Türen und Fenster sicherheitsmässig nachgerüstet habe, wobei diese aber laut Fachbetrieben bei den Terassen -und Balkontüren nicht ausreichend sind, was mich veranlasst hat  bei deutlich angestiegenen Einbrüchen von innen die Türen teilweise mechanisch oder durch vorhandene Zwischenverriegelungen nach zu sichern . Das wird polizeilich empfohlen. Ich mache es auch wegen der Angst , die meine Mutter selbst hat: sie hat nämlich in meiner Abwesenheit extra Namen an Türschellenschilder anbringen lassen und Lampenzeitschaltungen, um vorzugaukeln , das ganze Haus sei bewohnt.
Es ist auch richtig , dass ich genau aus diesem Grund manchmal, (wenn sie nicht schläft), die Vordertüre abschliesse , um zu verhindern, dass sie  die Haustür öffnet ,  wenn sie dann allein im Haus ist, weil sie meinen Rat nicht befolgt, diese nicht zu öffnen , wenn ich nur kurz fort bin und mich meist  abmelde. Sie hat keine unangemeldeten Besuche.
Daraus kann man keine Paranoia gegen meine Person ableiten, sondern Vorsorge!
Es ist auch richtig, dass sie aufgrund ihrer fortgeschrittenen Schwerhörigkeit , die selbst durch ein Hörgerät nicht mehr ausgeglichen werden kann , manchmal das Schellen an der Haustür oder am Telefon nicht wahrnimmt oder nicht bemerken würde , wenn jemand sich im Haus aufhält , während sie stundenlang am lauten TV  sitzt.
Es ist auch richtig , dass ich gelegentlich bei Verlassen des Hauses das Telefon stilllege, weil sie mir seit Jahren nie sagen kann , wer !mich! sprechen wollte, wir aber eine mailbox haben.
Aufgrund des Verhaltens meines Bruders oder auch der Nachbarin , die auch schon vehement auf  meine Mutter  eingewirkt hat, höre ich auch Telefonate mit, um zu erfahren, wie sie beeinflusst wird. Das hat meine Mutter nicht unterbunden. Die lässt mich mithören.
Vor diesem Hintergrund hat Herr  Amecke letzte Woche  konkret sich am Telefon geäussert,  ich bräuchte eine psychiatrische Behandlung und dann kann sie in dem Haus wohnen. Das kann er aber nicht beurteilen, denn aufgrund schwerer familiärer Zerrüttung habe ich ihn schon seit Jahren nicht gesehen.
Es stimmt auch , dass ich viel lese und mich politisch informiere, sowie die Medien nutze, und dies vor allem zu späten Zeiten, da das normale Fernsehprogramm zwischen 16-21.00 Uhr meist Minderwertiges abgibt und wenige Sender wirkliche Informationen liefern Die ist aber Bestandteil meiner jetzigen Tätigkeit als politisch aktive Person.
Ich nehme an  , dass Amecke fragwürdige Aussagen meiner Mutter zu meinem Nachteil benutzen will, um gegen mich vorzugehen, bzw. meine Mutter sich bewusst gegen mich äussert und selbst vor Lügen nicht zurückscheut, weil er sich jetzt so über mich eingelassen hat. 
Ich habe meiner Mutter schon im letzten Jahr gesagt, dass ich sofort ausziehen würde, wenn sie mich nicht bei sich haben wollte.Aber sie solle mir nicht durch irgendwelche verdrehte Äusserungen später in den Rücken fallen. Sie hat  wiederholt vor Gericht seit 1,5 Jahren bestätigt , dass sie mit mir zusammen wohnen will und das sie mich für vernünftig hält. Im Gegenteil , ich war jahrelang weg, wenn ich Kontakt mit ihr hatte, flehte sie mich an , sie nicht allein zu lassen und zurückzukommen!
Wenn meine Mutter  dies jetzt anders darstellt , dann nur unter dem Einfluss des Christoph Amecke, der ihr jetzt vorgibt , dass ich in die Psychiatrie soll. Dass er so reagiert , hat sie wohl auch schon befürchtet, weil meine Mutter bedauert hatte:“ warum hast Du ihm bloss die Vollmacht zugeschickt!“ Ich habe selten jemanden gesehen , der vorsätzlich so gehässig ist, wie Christoph Amecke!
Ich bin zur Zeit in Frankfurt , wo ich Mitglied bei der politischen Organisation attac bin und weil ich einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem gewalttätigen Christoph Amecke aus dem Wege gehen will und meiner Mutter dies nicht zumuten möchte. Das ist ebenfalls keine Paranoia, sondern Vorsorge.
Ich benötige dringend eine Bescheinigung , dass meine Mutter eine eingeschränkte Urteilskraft hat und Befangenheit meiner Person gegenüber besitzt, um zu verhindern , dass Herr Christoph Amecke sie benutzt, um mich vorsätzlich zu  schädigen.
Mit freundlichen Gruessen


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