Einverständniserkärung

Diese Website oder ihre Drittanbieter-Tools verwenden Cookies, die für die Funktionalität notwendig sind und um die in den Cookie-Richtlinien dargelegten Zwecke zu erreichen. Wenn Sie mehr erfahren oder Ihre Zustimmung gegenüber allen oder einzelnen Cookies zurückziehen möchten, ziehen Sie bitte die Cookie-Richtlinien zurate. Mit der Nutzung der Internetplattform erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies einverstanden. Diese Cookies dienen dazu, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.
Datenschutz, Stand 25 .Mai 2018 :
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen: Stand 26.Mai.2018
https://policies.google.com/terms?hl=de
http://www.google.com/privacy_ads.html
https://policies.google.com/technologies/ads?h
cookies einsehbar:
https://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html
https://www.cookiechoices.org
https://support.google.com/blogger/answer/6253244?visit_id=1-636628370113810231-941352771&p=eu_cookies_notice&hl=de&rd=1
website zum löschen von daten bei google:

https://ssl.gstatic.com/policies/privacy/pdf/20180525/853e41a3/google_privacy_policy_de.pdf

Thursday, November 26, 2015

aktuelles Anschrieben an AG Unna

heute als Fax: Dr Schormair kann ich nur raten , seine kIdner beim DKMSD anzumelden : dann kann er sich Vieles sparen ! Dr med Regina Geilich RMgeilich@gmail.com Böckmannstr. 3 59439 Holzwickede An AG Unna an die zuständigen Richter der Betreuungsstelle Friederich -Ebert-Str.65 a 59425 Unna betr: aktuelle Auskunft über Betreuungsverfahren gegen meine Person , Antragstellungen 1: Hiermit beantrage ich, eine aktuelle Auskunft über ein möglicherweise erneut beantragtes Betreuungsverfahren gegen meine Person, die Auskunft des AZ und wer und mit welchen Argumenten gegen meine Person ein solches beantragt worden ist. Ich möchte mein Recht wahrnehmen, mich jederzeit zur Sache äussern zu dürfen, eine Entlastung meiner Person herbeiführen zu können und dies ordentlich bei Gericht einreichen zu können : dieses Recht würde mir genommen , wenn mir diese Auskünfte verweigert würden. Da ich mich überwiegend im Ausland aufhalte, beantrage ich umständehalber , mir das Schreiben zusätzlich über o.g. email zukommen zu lassen, da ich mich sonst ebenfalls nicht zeitnah äussern könnte und so Nachteile für meine Person entstehen können. 2. Hiermit beantrage ich, meine erweiterte Patientenverfügung vollumfänglich anzuerkennen, da sie lebens- und situationtionsgerecht ist. Sie stellt sowohl im schul-, als auch in komplementärmedizinischen Bereich den Goldstandard zur Diagnostik und Therapie lebensbedrohlicher Erkrankungen dar. Ich erlaube mir in Zukunft weitere Erweiterung je nach wissenschaftlichem und mir bekannt gewordenen neuen Aspekten zu Therapie und Diagnostik von ERkrankungen den Goldstandards anpassen zu können. Zur künftigen Diagnose irgendneiner Erkrankung beantrage ich zudem , dass immer sicher auszuschliessen ist , dass durch Austausch von Diagnosematerialien von meiner Person falsche Testergebnisse erzeugt werden könnten. Da von mir in früheren Zeiten genetischen Material in Umlauf gekommen ist , ist zudem nicht auszuschliessen , dass es sich hierbei wegen Klonens meiner Person beim Austausch von Probematerialien selbst um genetisch identisches Material handeln könnte: im Rahmen von diagnostischen Massnahmen ist also sicherzustellen , dass eine eindeutige Erkennung von Probenmaterial von meiner Person zu verifizieren ist . Hierzu ist von besonderer Bedeutung auszuschliessen, dass es ich um Probenmaterialien der Kinder von DR. med Christoph Schormair, Rosenheim , handeln könnte, insbesondere von einem Zwillingspaar , geboren im Frühjahr 2000. 3: Im Rahmen der Anerkennung meiner Patientenverfügung beantrage ich die sofortige Einstellung irgendwelcher Zwangsmassnahmen gegen meine Person, insbesondere die psychiatrische Zwangsvorführung oder Zwangseinweisung. Zusätzlich beantrage ich die Einstellung der Diagnose "Psychose " aus dem früheren Betreuungverfahren AZ : 7 XVII 39/07: weil es kein objektives Testverfahren zur Diagnose einer Psychose gibt, sind hier systematische , vorsätzliche oder fahrlässige Fehldiagnosen nicht auszuschliessen; ich verweigere ich mich generell solcher Diagnoseverfahren. Im o.g. Verfahren gegen meine Person sind fehlerhafte Dignosestellungen erfolgt: die beiden ersten psychiatrischen Gutachten haben nicht die Qualität eines Sachverständigengutachtens, da sie rein auf Aktenbasis erfolgten ohne meine persönliche UNtersuchung durch den Gutachter; sie sind daher qualititiv nicht ausreichend. Im dritten Gutachten aus Dortmund- Aplerbeck wird bestätigt , dass am Untersuchungstag keine Errankung durch den Gutachter festgestellt werden konnte, erst durch nachträgliche Akteneinsicht wird erst der Verdacht auf eine Erkrankung gestellt , aber fehlerhaft dann im Abschluss eine solche diagnostiziert, also wiederum rein auf Aktenbasis! Dies ist ebenfalls qualitativ nicht ausreichend, zumal der Gutachter selbst bestätigt , keine Erkrankung bei mir festgestellt zu haben ! Diesbezüglich konnte ich durch eine Thalliumuntersuchung aus meinen Haaren als zeitgerechter Untersuchungsmethode den Nachweis einer Thalliumexposition als tatsächliche Ursache meines damaligen Krankheitszustandes erbringen. Die seinerzeit im Rahmen meines stationären Aufenthaltes im MC Medish Centrum im Klinikum in Rotterdam durchgeführten Untersuchtungen bzgl einer Thalliumexposition waren alle wegen der spezifischen Verstoffwechselungsprozesse dieses Schwermetalles nicht valide, da sie ausschliesslich auf den aktuellen Verstoffwechslungsweg nicht zeitgerechten Nachweismethodiken basierten: sie konnten das Metall nicht nachweisen , sondern mussten falsch negativ ausfallen! So bestand keine Halluzination, wie dort von einer Nicht- Fachäztin DR. ROZA behauptet wurde, sondern eine systemische Thalliumvergiftung mit Übelkeit, Durchfall , schlechten Leber- und Nierenwerten, typischen Hauterscheinungen und Kribbelparäthesien als Ausdruck einer begleitenden Nervenaffektion. 4 : Diesbezüglich beantrage ich nochmals zur gerichtlichen KLärung einer Thalliumexpostition die Veranlassung der Durchführung Haaranalyse mittesl der genaue Mehtode einer ICP- Massenspektrometrie. Dazu habe meine Haare seither nicht abgeschnitten. Ferner bestand auch keine Paranoia, sondern eine tatsächliche Fremdausspähung: Hierzu habe ich in meinem damaligen PKW mittels Industrieendopes in der PKW Autoschwelle, was ein reines Stabilsierungselement im Fahrzeug ist, ein GPS Gerät mit einem Kupferkabel und eine Abhörverwanzung typischen Aussehens entdecken können. Ein Foto von einem Industrieendoskop mit screen des Abhörgerates konnte ich seinerzeit mit meinesn Händy in der Autoschwelle anfertigen. Daher beantrage ich die Hinzuziehung des o.g. Akte des fürheren Betreuungsverfahrens. Das bisherige o.g. Betreungsverfahren war seinerzeit eingerichtet worden, um eine Berichtigung von Grundbucheintragung am Hause meiner Patentante, Anni Geilich, als Erblasserin im Rahmen eines Finanzgerichtsverfahrens mittels Aussagen meiner Person zu unterdrücken. 5: Weitere mögliche Betreuungsverfahren zum Nachteil meiner Person dienen dazu, mich als politischer blogger zu eliminieren und mir in Zukunft lebenswichtige Diagnostiken und Therapien vorzuenthalten. Daher ist die Erweiterung der Patientenenverfügung zur sicheren und korrekten Diagnose und zum eindeutigen Auschlusses von Probenmaterialienaustausches -auch gegenüber genetisch identischer Proben anderer Personen ( quasi nachträglich geklonte Zwillinge ) - sicher auszuschliessen! 6: Ferner beantrage ich in Rahmen der Klärung einer systematischen Fremdausspähung durch die Bundesregierung als politisch tätiger Blogger die Aussagen des Politikers und MDB , Konstantin von Notz, der Partei Bündnis 90 / Die Grünen , einzuholen. ER hat als Beauftragter des deutschen Bundestages im Rahmen der Klärung der geheimdienstlichen Ausspähungen durch die Bundesregierung als Obmann im NSA-Untersuchungsauschusses Einsicht und Kenntnis in die sog. Selektrorenliste erhalten, d.h. in die von der Bundesregierung ausgepähten Targets. Zwar soll es diesbezüglich im August 2013 zu Aktenvernichtungsmassnahmen gekommen sein und ich mich seither fast ausschliesslich zu politischen Recherchen im Ausland aufgehalten haben, jedoch besteht die Möglichkeit, Klärung zum Sachverhalt mittels die EInsichtnahme von Herrn von Notz in die Selektorenliste einzuholen, falls er bestätigen kann, dass ich auf dieser Liste bin. Ich beantrage daher eine enstrepchende Auskunft gerichtlich einzuholen. Auch hier kann wegen der o.g. Vernichtungsmassnahmen ungeklärten Ausmasses nur eine Bestätigung meiner Person auf der Liste gewertet werden, eine Nichtbestätigung meiner Person auf dieser Liste durch ihn kann wegen der Aktenvernichtungsmassnahmen daher nicht als Auschluss einer früheren geheimdienstlichen Überwachungsmassnahme gewertet werden. Da es sich bei meiner Person um eine reine Privatperson handet, die seit Jahren weder einer mandats- oder partei-politischen, noch einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, sondern als reiner Privatie lediglich einen privaten politischen blog zur Aufklärung der Bevölkerung betreibt und im o.g genanten Ebschaftsfall als Zeuge gegen beteiligte Juristen in Erscheinung getreten war , handelt es sich bei mir also um keinen weltpolitischen und damit sicherheitsrelevanten Fall,sondern um einen reinen juristischen Fall: eine Stellungnahme und Aussage von Herrn Konstatnin von Notz bzgl der Auflistung meiner Person auf der Selektoreliste ist daher möglich! 7: Da die vorgelegten Untersuchungen schon in der Vergangenheit auf systematische und wiederholte , ja vorsätzliche Fehldiagnosen von Erkrankungen und auch die Unterdrückung von tatsächlich vorliegenden Erkrankungen zu meinem Nachteil rückschliessen lassen und mir selbst medizinische Überprüfungen im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen durch die Gefahr des vorsätzlichen Austausches von Probenmaterialien eine medizinische Abklärung gefährlicher Erkankungen nicht möglich ist, beantrage ich die gerichtlich angeordnete , nach obigen Sicherhheitsmasstäben durchgeführten Diagnosemassnahmen , insbesondere zur Abklärung von malignen und prinzipiell tödlichen Erkrankungen , insbesonderen einer akuten Leukämie und eines HIV Testes, da diesbezüglich besondere Gefährdungssituationen bei meiner Person bestanden. Bei den Abklärungsversuchen der letztern Erkrankung hatte man sich entweder geweigerte, eine zeitnahe Überrüfung vorzunehmen (Uni-Klinik Münster) , oder man hat mir entsprechendne Untersuchungsergebnisse nicht ausgehändigt ( Uni Teheran) oder es bestand durch den Austauch von der spezifischen Testflüssigkeiten zweier unterschiedlicher Schnell-Tests die Möglichkeit , systematisch falsch negative Testergebnisse zu produzieren.( Stadt München). So ist mir auch im Rahmen einer Abklärung einer cerebralen Beteiligung der Thalliumexpostion und einer Infektionserkrankung die entsprechenden kompletten NMR Bilder des CT nciht ausgehändigt worden oder der Nachweis von Thallium verweigert worden: (Radiologe in München, UNi in Sao- Paulo ). Daher sind die gerichtlich angeordenten, korrekten Abklärungen lebensnotwendig. 8: Sollte im Rahmen einer HIV Abklärung eine entsprechendne Erkrankung bei mir festgestellt werden, so beantrage ich hiermit ,gerichtlich die mir aus medizinischen Fachkreisen bekannt gewordene einfache, nebenwirkungsfreie , preiswerte und effektive Therapiemassnahme im-off-label -use mittels sog. HIV -Eliminierungstherapie durch folgende Mittel zukommen zu lassen und diese Therapie dabei zu verifizieren und durch Fachkreise evaluieren zu lassen zum Zwecke der wissenschftlichen und allgemeinen Veröffentlichung. Diese HIV- Eliminierungstherapie besteht aus täglich 30 G Mittelkettigen Triglyceriden iv über 30 Tage mittels zentralvenösen Kathether appliziert und einer gleichzeitigen abschliessenden 3 mal täglichen Gabe von 1 Ampulle Diazepam lipuro i.v. über 8 Tage . Dieses Therapiechema muss bei noch nicht kompletter Eliminierung allen HIV - Materials nochmals wiederholt werden bis eine endgültige und dauerhafte Virusleliminierung erzielt wurde. Dieses Verfahren ist bisher aus kommerziellen INteresses der PHarmakonzerne , welche herkömmliche VIrusmedikamente auf dem Markt haben und zum Zwecke der missbräuchlichen Nutzung dieser Kenntisse bei gleichzeitiger Unterdrückung einer korrekten HIV Diagnostik durch die Bundesergierungen der letzten 25 Jahre -angeführt durch die CDU/CSU- Fraktion- über den sog. Verfassungsschutz zum Nachteil bei Personen zurückgehalten worden, die über diese tödliche Erkrankung damit aus der Gesellschaft eliminiert werden sollten! Anhang: Patientenverfügung Seite 1- 15 B Laboarbefunde zur Thalliumvergiftung S 16 Fotos der Abhörverwanzung vom Screen des Instustrieendokopes S 17 Finanzgerichtsverfahren S. 18 Toxikologischen Gutachten über Thalliumexposition mit eigenen medizinisch-internistisch -fachärztlichen Ausführungen und der zugrundeliegenden Fachliteratur S. 19-50

No comments:

Post a Comment