Einverständniserkärung

Diese Website oder ihre Drittanbieter-Tools verwenden Cookies, die für die Funktionalität notwendig sind und um die in den Cookie-Richtlinien dargelegten Zwecke zu erreichen. Wenn Sie mehr erfahren oder Ihre Zustimmung gegenüber allen oder einzelnen Cookies zurückziehen möchten, ziehen Sie bitte die Cookie-Richtlinien zurate. Mit der Nutzung der Internetplattform erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies einverstanden. Diese Cookies dienen dazu, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.
Datenschutz, Stand 25 .Mai 2018 :
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen: Stand 26.Mai.2018
https://policies.google.com/terms?hl=de
http://www.google.com/privacy_ads.html
https://policies.google.com/technologies/ads?h
cookies einsehbar:
https://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html
https://www.cookiechoices.org
https://support.google.com/blogger/answer/6253244?visit_id=1-636628370113810231-941352771&p=eu_cookies_notice&hl=de&rd=1
website zum löschen von daten bei google:

https://ssl.gstatic.com/policies/privacy/pdf/20180525/853e41a3/google_privacy_policy_de.pdf

Thursday, November 26, 2009

der Bschluss des LG Dortmund und der Ausschluss einer Bleivergiftung und einige methodisch-juristische Fallstricke













































































anbei der Beschuss des LG Dortmund, er ist ein Skandal , da bereits vor beschussschliessung am 20.11.2009 der Nachweis einer stattgeahbten tatsaechlichen tahlliumvergiftung im verfahren vorlag und somit der Beweis gegeben war, dasss die angebelich wahnvorstellung Vergiftungswahn eine korrekt gestelltewissenschfaftlche verdachtdiagnose war! Somit war das gesamte betereuungsverfahren basislos, da die Diagnose psychose somit nie existent war,dass Verfahren damit gegenstandlos war und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen - wie Berentung - damit nicht haltbar waren, sondern zu meinem Nachteil- ich habe ein Grundrecht auf Arbeit!! - durchgefuehrt wurden. Diese Korrektur ist von Richter schmidt unterlassen worden, er haette die diagnose aufheben muessen und auch weitere diagnosen wie paranoia abklaren muessen. ich habe staendig diese abklaerung eingefodert und seit einem jahr die nachweise erbracht , dass die Gutachten vorsaetzlich falsch gestellt worden waren, dies ist auch nicht bereucksichtig tworden, er kann die formalen apekte nicht ueberdie inhaltichen stellen, wenn die beschwerde die Unterlasung der Abklaerung der falschen Dianosen in ueber einem Jahr zum Inhalt hat und Beweise erbaracht wurden, dass das Verfahren gegenstandlos geworden ist! Somit ist auch kein Betreungsaufhebungsverfahren durchzufuehren, da die Grundlage fuer eine Betreuung, naemlich eine Krankheitsdiagnose nicht vorliegt! Somit kann nur die Betreuungseinrichtung aufgehoben werden, die durchfuehrung eines Betreuungsaufhebungsverfharen entfaellt , ist nicht mehr existent , da keine Diagnose , keine Krankheit, somit auch kein Betreuungsverfahren mehr durchzufeuhren ist und nur dieses kann eingestellt werden, wenn es existent ist!, das ist es aber nicht;
und die Diagnose- da offensichtlich bewiesen eine Fehldiagnose, da ja wirklich eine Vergiftung wie von mir postuliert, nachweisbar ist,macht die Ueberrpuefung der anderen Daignose paranoia durch vorlage der Verfassungschutsakten zwingend notwendig - bei vorliegendem Rechtsinteresse und -Gruenden!
Dieser beschluss sei nun nahc Aussage von herrn Hasenclever am Freitag gefasst und sei sofort wirksam, er beinhaltet eine unbefristete Beschwerdemeoglichkeit, wobei ich aus den Bundesgesetzblaettern meine gelesen zu haben, das mit september 2009 auch diese Beschwerdefristen auf 14 tage eingescharenkt worden seien! Dies ist aber unerheblich in meinen Fall , das ich in der wWartezeit auf den Beschluss in dem Verdacht , dass erneut ein Beschluss zurueckgehalten worden sein koennten, bis die 14 taegige Beschwerdefrist abgelaufen sein koennte, bereits zur Fristwahrung eine Beschwerde auf Veracht ans OLG hamm geschickt habe, und zwar am 17.11.
Der Beschluss ist mir nur muendlich mitgeteilt worden, er sei sofort wirksam, mit der angeblich unbefristeten Beschwerdefrist, was mich veranlasste, sofort den Rueckflug anzuberaumen.
Der Beschluss ist aber dann an meine ehemalige Anschrift in Holzwickede geschickt worden, wo ich mich nachweislich seit einem Jahr nicht mehr aufhalten kann, und auch nicht gemeldet bin( liegt im Verfahren vor) wiederholte Aufforderungen an Hernn Hasenclever, ihn mir zuzufaxen seien gescheitert, obwohl das Geraet hier im Backpacker einwandfrei funktioniert. Die Betreuerin hat die Postumleitung stehen lassen , obwohl sie seit Wochen nun schon nicht mehr zustaendig ist, oeffnet meine Post nicht ( das duerfe sie nicht! Stimmt! ) Bezahlt meine rechnungen nicht ( darfs sie auch nicht!) die blieben liegen, u.a. mein selfstorage, wo ich Dokumente vom Verfahren gelagert habe, die wuerden sicherlich sofort alles wegschmeissen!
Meine Mutter hat sie auch nicht bezahlt! Die Post hat die Betreuerin angeblich weitergleitet an meine Mutter , die kam aber tagelang nicht an. Ich habe inzwischen meinen Rueckflug verschoben! Dann habe ich die Beschluss nach schriftlicher Aufforderung an die Rcihterin erhalten von Herrn "Hasenclever" , aber unvollstaendig ohne Anschrift, Unterschrift und ohne
!!!datum!!!! da ich nun davon ausging ausreichend Zeit zur Beschwerdestellung zu haben wollte ich ein zweiters Mal den Reuckflug antreten, um auch Akteneinsicht nehmen zu koennen, bevor ich eine Begruendung in einer Beschwerde ans OLG wende. Nur dadurch , dass ich mich noch einmal ans LG Dortmund wandte, wo diesemal nicht herr "hasenclever", sondern eine andere Mitarbeiterin meinen Anruf entgegenanhm, erfuhr ich , dass der Beschluss vom 16.11 stammte,
sodass ich nicht ausschlissen kann , dass diese Datum auch rueckdatiert wurde, zum einen um mir die rechtswirksame Eingabe von Beweisen und Krankheitsauschluessen zu ermoeglichen, zum anderen, dass nun doch eine rechtswirksame Beschwerde beim OLG hamm vorliegen haette, die ermoeglicht haette, bei meinem Erscheinen in Deutschladn leicht auf mich zugreifen zu koennen. Dort erfuhr ich , dass Her Rcihter Engelhardt dafuer zustaendig ist und dieser die akten angefordert und die sache am 02.12 vorliegen hat: der zweite Rueckflug wiederum war von den Fluggesellschaft vor Ort so gelegt worden, dass ich am MOntag in London landete und Dienstag " deutschen Boden" betreten haette und am Mittwoch den 02.12 am LG Dortmund Akteneinsicht gewuenscht haette: was haette Herr Richter Engelhardt dann entschieden?
An der Geschaeftstelle OLG Hamm wiederum habe ich gehoert,dass der Beschluss erst mit Zustellung rechtswirksam waere, was ist nun richtig ?, sie konnten es so oder so gegen mich auslegen: nun kann herr Richter Engelhardt die Beschwerde fuer rechtsunwirksam erklaeren, um von der wahren Intention der Beschlussuebermittlungsverschleppung abzulenken.
Ich habe am Wochenender 28/29.11 versucht, alles in den Blog zu geben, der free wifi in der Centralbibloithek war gesperrt, am MOntag habe ich mich bei studivz einloggen wollen, wieder ein fehlschlag, weil ich diesemal durch einen "Sicherheitslogout" herausgeschmissen wurde, als ich mich bei support- studi gemeldet habe, erhielt ich eine fehlermeldung mit zwei attachemnts zurueck,die ich aber nicht geoeffnet habe, danach hat mein Computersicherheitssystem einen Trojaner "artemesis" entdeckt, danach konnte ich kein usb stick mehr oeffnen und das touchpad reagierte nicht mehr. danach bin ich zweimal bei dem Versuch, diesen Text auf meine Blog zu schreiben, diskonnektiert worden, vom ansonsten bei anderen einwandfrei funktionierendem Wifi heute in der Bibliohthek, sodass ich doch wieder in ein oeffentliches internet cafe gehen musste, um diesen Text zu schreiben. Zuvor war mir ja schon die Handtasche ohne inhalt und das elektorladekabel von meinen Netbook gestohlen worden aus dem backpacker!
Gleichzeitig bedanke ich mich bei Herrn Prof Chris Florkowski von den Canterburies Health Laboratories fuer die korrekte Durchfuehrung einesBleivergiftungsauschlusses.
Auch er ist liszensiert und durfte bei mir keine 24 stunden urinanalyse auf Thallium durchfuehren , obwohl dies Element leicht nachweisbar sein soll und er die komplette ausstattung zur Testung auf andere Metalle hat. Dies ist ihm verboten, Es kann nur Ausdruck einer bewusst gewollten Kontrolle von Thalliumnachweisen sein mit dem Ziel , korrekte Nachweise unterdrucken zu wollen. Big brohter international !!
Herr Prof Florkowski lehnte es allerdings ab, mich nach Blutabnahme nochmals sehen zu wollen. Dafuer bedanke ich mich bei der Medical School des Christchurch Hospitals zur freundlichen Genehmigung, die dortige, gut sortierte Fachbibliohtek auch als Nichtmitglied nutzen zu duerfen:
Da mir zu Ohren gekommen ist , dass eine erhoehte Thalliumaufnahme auch als Begleiterscheinung einer erhoehten Bleibelastung gewertet wurde, habe ich dies als Ursache fuer die nachgewiesene Thalliumbelastung hiermit ausgeschlossen.
Leider konnte dieser Nachweis nicht wie vorgesehen am Mittwoch , den 18.11 09 durchgefuehrt werden, er wurde erst am Freitag, den 20.11.20089 durchgefuehrt , an diesem Tag wurde laut aussagen von Herrn hasencelver auch der beschluss asu der Geschaeftstelle gegeben , sodass ich ich diesen Nachweis nicht mehr rechtzeitig ins Verfahren eingeben konnte bis zur Beschlussherausgabe.
Seither habe ich Schwierigkeiten, den Bewschluss in seiner ganzen Länge mit Anschrieben und datum und Unterschrit zu erhalten, sodass ich nicht weiss , ob die beiden bisher bis zum 04.12 erfolgten weiteren Beschwerden vom OLG Hamm fuer rechtswirksam angenommen wurden.
Dieser Bewschluss ist zudem nicht korrekt , sodnern schlichtweg faslch, das er das rechtsmittel vorsieht unter $ 27 FGG und folgende. Diese sind aber seit dem 01.09.2009 ausser Kraft , weil sie u.a. vom FamGG abgelöst worden sind. Dieser Beschluss ist also rechtswidrig , damit soll nur Zeit herausgeschunden werden, damit mir der Weg zum Bundesverfassungsgericht nicht ermöglicht wird.
Der Beschluss mit Unterschrift ist erst später eingetroffen, als ich schon nicht mehr im Xbase Christchurch untergebracht war! Ich habe ihn aber noch rechtszeitig durch eigenes Nachfragen erhalten und habe zeitgerecht nochmals korrekte Beschwerde einlegen können.

No comments:

Post a Comment