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Monday, June 4, 2012

Medizin: Transplantationsgesetz

Medizin.:Transplantationsgesetz Vorletzte Woche ist das Translantationsgsesetz veraschiedet worden. Die Regierungsparteienwollten zuvor eine Widerspruchsregelung durchsetzen, sodass jeder automatisch als Organspender "gebraucht" werden kann, wenn er sich nicht ausdrücklich dagegeben entscheidet. Sie wollten auch "Gegner " bestrafen, indem sie dann keine Gesundheitskarte erhalten sollten. Jetzt wird eine Pappkarte eingeführt , auf der man seine Entscheidung dokumentieren soll. Diese bei einem Unfall aber selbst vernichtet werden, sodass im Zweifel keine Entscheidung vorliegt und diese wieder auf die Angehörigen zugeworden wird, die nur zu oft im Falle eines plötzlichen Unfalltodes eines nahen Anverwandten mit der psychsischen Verarbeitung dieser Situation überforderet sind und sich im täglichen Klinikablauf häufig überrumpelt fühlen mit der Entscheidung. HIer müsste aber - genauso wie bei der Patientenverfügung - diese schriftliche Etscheidung als "Urkunde " amtlich begalubigt im Bundesregister hinterlegt werden Aus Erfahrungen aus dem Rettungsdienst kann ich nur mitteilen, dass immer bei einem Unfallopfer ein Rettungshelfer sich damait beschäftigt, am Unfallort irgendwelche Dokumente zur raschen Klärung der Identität und undd es Gesundheitszustandes ( Personalausweis, Herschrittmacherausweis mit Geräteeinstellugnen, Implantatauswiese, marcuamrauswiese, Blutgruppenausweise etc. ) in Erfahrung zu bringen. Spätestens dann kann das Rettungsteam Auskunft darüber haben, ob es ein wandelndes Ersatzteillager vor sich hat. Mit Transpantationen kann eine Klinik - oder das Klinikkonsortium - aber locker binnen Kürze ab 300 000 Euro an aufwärts verdienen: Herz 80 000, Euro je Niere 30 000 , Lunge, Leber, Darm, Bauchspeicheldrüse, Hirnhäute, Sehnenplatten, Hornhäute und eine Menge Materialien für die exlodierende plastische Chirurgie für Schönheitsoperationen, die nicht das Leben retten, wie immer behauptet wird! Hier kann man letzendlich viele Kilos postmortem verlieren!!! Nur 50 % der Kliniken mit Intensivstation aber melden Spender überhaupt nur , sodass ich bezweifle ,dass diese Vorarbeit auch entsprechend abgerechnet werden kann, sondern auschliesslich eine zusätzlichen Mehrbelastung bei sowieso schon überlasteten Personal darstellen, Nur das vorgesehene Vorhalten eines Transpantationsbeauftragten allein - dies wird irgenein Oberarzt sein ,der eh schon ausgelastet sein, - wird es nicht richten! Heutzutage aber sind die Kliniken immer weniger in der Hand kommunaler Behörden, sondern vor dem HIntergerung der zunehmenden Privatisierung und Kommerzialisierung , als auch Konzentrierung von auf Profit ausgerichtete, durch Zusammenschluss immer grösser werdenden Klinikkonzernen in Form von Aktiengesellschaften mit Umsatzbeteiligungen von Chefärzten halte ich dieses Gesetzesvorhaben für inakzeptabel und verringert die Angst der Menschen , dass im Zweifel nicht alles für den Patienten getan werden, nachvollziehbar nicht! Gleichzeitig verbleibt die Durchführung der Organspendeabklärung und Transport in der Hand einer völlig intransparenten deutschen Stiftugn für Organspende. Diese DSO ist aber gerade in der Vergangenheit durch Korruptionsverdachtes in Gerede gekommen durch die Aussage ehemeliger Angestellter. Diese Organisation muss nciht einmal ihre Geschäftsberichte offenlegen . HIer soll " nachgebessert " werden ,was das dies heisst, bleibt unklar und wird von Gesetzgeber nicht konkretisiert. Meiner Meinung nach muss dieses Abhandlung der Organspendeabklärung auschiesslich in einer vom Gesetzgeber völlig transparenten ud kontrollierbarer Hand sein!!!! Die Information der Patienten über eine Organspende wiederum soll laut Gesetzgeber ausschliesslich auf Kosten von uns allen als Versichtertengemeinschaft in ausschliesslich schritlicher Form mittels nach einigen Jahren mehrfach zu wiederholender Anschreiben vorgenommen werden. Die Huasärzte könne sich bei der Unterbesetzung und Azslastun aber nicht mit Einzelnen nciht stundenlang hinsetzen und aufkommende Fragen in Ruhe benatworten, zumale sich hier um beteilgung von Hochleistungsmedizin handelt , die den meisten nicht einsichtig ist.Eine Vernünftige Aufklärung von potentiellen Spendern sieht anders aus. Eine vernünftige Aufgabe dieser DSO wäre es stattdessen hingegen, vielerorts in Kliniken , in Bürgerbüros oder mit mobilen Einsatzwagen eine individuelle Afklärungsarbeit in der Bevölkerung in (zeitauswendigen) individuellen persönlichen Gesprächen unter Einsatz von vom Staat zur Verfügung gestellten offiiellen Informationsmaterialeien , z.B. durch Broschüren der Bundesanstalt für gesundheitliche Aufklärung, eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung zu gewährleisten, damit nicht die Angehörigen oft unvermeidlich im Trauerfall von klinikern kruzfristig "überrumpelt" werden müssen , um im Fall eines möglichen Hirntodes eine Zustimmung zu erhalten: Das sollte jeder selbst für sich entscheiden, zumal immer häufiger heute die Familienbanden nicht mehr so eng sind wie noch vor Jahrzehnten, sodass eine Einschätzung der Verwandtschaft über die möglichen Willen des Spenders nicht mehr gegeben ist. Zudem ist die Zuteilung der Spendeorgane zu Patienten auf den Wartelisten durch Eurotransplant in der Niederlanden nicht aufreichend geregelt! Bei eurptransplant handelt es ich um die Organisqtion , die die Wartelisten von insgesamt 8 Euroländern führen und die Zuteilung der Spendeorgane vornimmt. Die Histokompatibilität ( Gewebevertäglichkeit) und die medinizischen und sozialen Kriterien der Zuweisung lassen wohl in der Umsetzung zu wünschen übrig: ich möchte erinnern an unseren " Regensburger Graf von Fix und Foxi" , der im hohen Alter zwei Herzen binnen Kürze zugewiesen bekam- meines Wissens aufgrund einer (altersbedingten?) Herzmuskelschwäche, Beide Organe habenihre Arbeit nicht erbracht , die aber wohl beide kurzfristig abgestossen wurden, was ihn vor einem Alterstod nicht bewahrt hat. Zusätzlich müssen Mindeststandards eingeführt werden, die klare Fristenregelungen vorgeben, damit der Sterbeprozess nicht unnötig verlängert wird und dieser generell als auch die Entnahmeoperationen in Narkose durchgeführt werden, um mögliches LEiden auszuschliessen. Letzteres war bisher auch nicht geregelt, obwohl es auch zu Blutdruckkrisen bei den Spendern gekommen war, was Ausdruck von Stressreaktionen ist, die auf Rückenmarksebene, aber auch vom HIrnstammbereich sein kann. Ein Hirntod aber ist definiert als völliger Tod des gesamten Hirnes , einschiesslich des Hirnstammes. Bei der Hirntodfeststellung aber - das Kernstück der Entnahmeregelung - werden die Entscheidungskriterien , d.h. die wissenschaftlichen technischen Feststellungsverfahren nicht an die heutigen wissenschaftlichen Möglichkeiten angepasst , sodass die Sicherheit der Hirntodfeststellung unter den derzeitigen praktischen wissenschafltichen Möglichkeiten bleibt: So ist nicht zwingend notwendig , als hirntodfeststellendes Untersuchugnsverfahren des Gehirnes ein bildgebenedes Verfahren , besser noch eine Funktionsüberprüfung des Gehirnes mittels einer Computer - bzw. Kernspintomographie oder besser noch eines Positronenemsissionstomographieverfahren durchzuführen, -bisher aber ist meines Wissens als alleiniges technisches Verfahren nur eine Angiograhie zu veranlassen. Dies ist Standard von vor 30 Jahren! Hier wird die berechtigte Sorge von Menschen, sie könnten noch nicht richtig tod sein, berechtigterweise nicht effektiv medizinisch ausgeräumt! Zudem basiert das bisherige Kernstück der Hirntodfeststellung lediglich auf die klinische Untersuchung eines Patienten auf mögliche Schmerzreaktionen und auf Sauerstoffmangel bzw Kohlendioxisanstieg im Blut bei abstellen der künstlichen Beatmung. Dieses ist bei Patienten mit Lungenerkrankungen zum Beispiel aber beieinträchtigt! Dabei wird diese Untersuchung von zwei Neurologen durchgeführt, die nicht der transplantierenden Klinik angehören dürfen, aber heutzutage durch Konzernbildung aber vielleicht dem gleichen Konzern? Ausserdem ist diesem Untersuchungsteam kein neutraler qualifizierter Patientenvertreter beigeordnet, der die Interessen des Patienten vertritt!! Dies ist meiner Anischt nach völlig unzureichend und intransparent. Zusätzlich ist vorgesehen ,dass der Zugriff auf den Spender durch das bestehende Gesetz erleichert wird, wenn in Zukunft ab 2016 die Entscheidung auf der elektronischen Patientenkarte aufgelistet sein soll, damit weiss schon in VOrfeld jeder behandlende Arzt über die Entscheidung ebenslang generell Bescheid. Die derzeitigen " Zuweisungspraktiken der niedergelassenen Ärzte in bestimmte ( Transplantations)-Kiniken gegen Entgeld", ist hier problematisch!! Diese Spender- Entscheidung kann aber auch in Zukunft von der elektronsichen Patientenkarte von den Krankenkassen gelöscht werden, das heisst, die Entscheidung dagegen kann somit letzendlich manipuliert werden, sodass in Einzelfall doch auf einen Patienten über Angehörige zugegriffen werden!! Lebendspende ist auch bei Familienmitglieder erlaubt. Dagegegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, eine zufällige Gewebevertäglichkeit ist aber nicht zwangläufig gegeben, wovon aber die Prognose der Verbleibes des Organes beim Empfänger infolge drohender Abstossungsreaktionen hauptsächlich abhängt: die Prognose liegen heutzutage bei 20 % Abstossung innerhalb von 2 Jahren, 30% bei 5 Jahren und insgesamt bei einer durchschnittlichenen Verweildauer des Spendeorganes von 11 Jahren. Diese Jahre sind bei Kinder schnell um!! Eine Dreiecktauschmöglichkeit mit einem besser verträglichen Organ von Eurotranplant in der Niederlanden bleibt ungeregelt. In Gesellschaften mit patriachialen Familienstrukturen sind 90% der Lebenspender Frauen an ihre Ehemänner! Solche Familien haben wir auch unter uns in Europa wohnen. Die Ehrenmorde sind ein Symptom davon! Diese Problematik ist ebenfalls nicht berücksichtigt! Sie wird eher dadurch verschleiert, dass sich Herr Steinmeier immer als leuchtendes Beispiel medial hinstellt, um nicht nur Werbung für Organspende generell zu machen, sondern sich auch noch ein selbstloses Kümmererimage als potentieller Kanzerkandidat verpasst!! Bei Lebendspendern hierzulande ist zudem jahrzehntelang nicht geregelt gewesen, dass diese in finanzieller Vorleistung als Spender treten mussten , z.B. für Arbeitsausfall und Rehamassnahmen und sich ihre Auslagen erst im Nachhinein gerichtlich einklagen mussten. Hier hat der Gesetzgeber jahrzehntelang geschlafen, was sein Desinteresse an den dringend notwendigen und ständig serbenden Patienten auf den Wartelisten leider kundtut. HIer scheint Herr Steinmeier wahrscheinlich mit Einfluss genommen zu haben! Bei wöchentlich mehren Toten auf der Transplantationswarteliste seit Jahrzehnten hat sich die Politik zur Neuregelug generell jahrzehntelang Zeit gelassen , überhaupt etwas zu regeln: dass es hier nicht um eine verbesserte Patientenversorgung geht , sondern offensichtlich jetzt nur im Fokus steht, eine bessere Möglichkeit zu haben, bei angestiegender Privatisierung der Kliniken eine erleichterte Proftimacherei - auch bei steigendem Bedarf in der "Schönheitschirurgie" - zu haben , ist nicht abwegig. Die juristische Qualität der Abhandlung diese Gesetzes und die Tatsache, überhaupt jetzt erst als Gesetzgeber tätig zu werden, zeigt beispielhaft ,dass die Politik wieder mal nur im Interesse privater Konzerne tätig wird!! Es geht hier nicht um den Patienten! Die hat man in der Vergangenheit jahzehtelang auf den Wartelisten sterben lassen.! Berechtigte Ängste bei Spender bezüglich der Methodiken der Organentnahme sind nachvollziehbar und werden nicht ausgeräumt. Eurer Tranplantationsgesetz ist ein juristisches und menschliches Desaster!! Wichtige gesetzliche Regelungen unterbleiben. Was erleichert wird , ist der Zugriff auf möglichst viele Spender für eine zunehmende , zahlugsksräftige "Kundschaft" unter zweiflehaften und verbesserungswürdigen Bedingungen. Herzlichen Glückwunsch!!! Die immense Prolematik, dass insbesondere in Armenregionen weltweit geradezu mafiöse Strukturen existieren, die bei gekidnappten Kindern gewaltsam oder bei durch Armut genötigte erwachsenen Lebendspender ( vorrangig Nierenspenden) , die zu allem Übel das versprochene Entgelt nicht einmal erhalten, Spendeorgane "organisiert" werden, ist ein unhaltbarer Zustand.Hier bedarf es dringend einer generellen Problemlösung bei einer zunehmende Anzahl von- auch jungen - Patienten, die einen Organschaden haben. Die Zukunft liegt daher im tissue-engeniering, das gezielte Anzüchten von Gewebe, was bei endokrin und exokrin tätigen Organen wie der Niere, also nicht beweglichen parenchymatösen Stoffwechselorganen, aus körpereigenen Stammzellen bei entsprechender finanzieller Forschungs-Förderung relativ zügig zu Erfolgen führendürfte. Geben sie das mal bei Schavan in Auftrag, Frau Merkel! Dies ist ein "Zukunftsmarkt" weltweit, um in Ihrer Sichtweise zu bleiben!

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