Einverständniserkärung

Diese Website oder ihre Drittanbieter-Tools verwenden Cookies, die für die Funktionalität notwendig sind und um die in den Cookie-Richtlinien dargelegten Zwecke zu erreichen. Wenn Sie mehr erfahren oder Ihre Zustimmung gegenüber allen oder einzelnen Cookies zurückziehen möchten, ziehen Sie bitte die Cookie-Richtlinien zurate. Mit der Nutzung der Internetplattform erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies einverstanden. Diese Cookies dienen dazu, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.
Datenschutz, Stand 25 .Mai 2018 :
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen: Stand 26.Mai.2018
https://policies.google.com/terms?hl=de
http://www.google.com/privacy_ads.html
https://policies.google.com/technologies/ads?h
cookies einsehbar:
https://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html
https://www.cookiechoices.org
https://support.google.com/blogger/answer/6253244?visit_id=1-636628370113810231-941352771&p=eu_cookies_notice&hl=de&rd=1
website zum löschen von daten bei google:

https://ssl.gstatic.com/policies/privacy/pdf/20180525/853e41a3/google_privacy_policy_de.pdf

Tuesday, September 5, 2023

Die Anmeldung von deutschen in D

 Zurück nach D – die erfahrung unter wüst und merz

ein bekannter nun schon mehrere jahre lang gewartet hatte, seine gewünschte deutsche staatsbürgerschaftswiedereinbürgerung und passausgabe in der deutschen botschaft in zürich zusätzlich zur schweizerischen wieder zu erlangen : er war alleiniger deutscher staatsbürger und besass auch zu dieser zeit einen eigenen reisepass durch seinen bis heute immer noch deutschen vater , ist in frankfurt aufgewachsen war , die Familie war aber aus beruflichen gründen dauerhaft in die deutschschweiz umgesiedelt, woraufhin ihn habe seine elternüber eine erleichterte einbürgerung 1980 in seinem 16. lebensjahr über seine schweizer mutter in die schweiz eingebürgert hatten , er hielt sich daraufhin sowohl zu Schulzeiten bis zum Abitur  - , Ausbildungs und auch Urlaubszeiten ausschließlich in der EU – z.B  zu Besuchen bei der deutschen Verwandtschaft väterlicherseits bzw. im EWR – d.h. in der Schweiutsv

Chen in Dz – z.B im Tessin in urlaubsdomizil des Vaters auf. Durch die Einbürgerung in die schweiz hatte J.S. automatisch bei der damaligen gesetzeslage seine deutsche staatsboergerschaft verloren ;  nach medialer Bekanntgabe vor jahren, dass eine deutsch - schweizerischer Doppelstaatsbürgerschaft nun möglich sei , hat er jahrelang versucht , die deutsche staatsbürgerschaft zusätzlich wieder zu erlangen über vorsprache bei der deutschen botschaft in zürich , es fehle die heiratsurkunde der eltern , die die Herausgabe verweigerten , und das züricher amt die Heiratsurkunde der eltern nach aufforderung nur diesen allein – auch nicht der zu anderen scheizer botschaft -schicken würden, die botschaft diese aber einforderte : dabei war durch geburtsurkrunde des Antragstellers mit dem nNamen der eltern , bereits per Abstammung vom deutschen vater und durch die  festgestellte deutschen abstammung seinern iegenen ereson über 16 jahre  deutscher staatsbürger: die abstammung war er per abstammung des  !!! vaters !!! allein als deutscher staatsbürger gegeben, der es ja bis heute immer noch ist und in D als solcher geführt wird , so auch der antragsteller selbst , der ja bis zum 16. lebensjahr die deutsche staatsbügerschaft ht und daher in der BRD al solcher aktenkundig ist, d,h, zum nachwiese seiern detuschen staatsbreorgeerschaft weder die gebortsurkund , ncohd ei heiratsurkeudnenr der eltern notwendig ist  , weil er selbst sl Deutscsher staatsbrürger  im Zentralregister der BRD erfasst wurde und vor allem aufgrund der nun neuen gesetzeslage dies auch NIE VERLOREN HAT , sodass eien feststellugn svefharn m.E, auch ncith notweindig ist aufgrudn der neuene gestezteslage ( s.u.)  verloren hatte  - siehe verlust ( s..u).) und somit beide staatsangehörikgeiten tragen dürfe und nach neuen gesetzeslage aufgrund der abstammungstaastsbeürgerschaft des vaters als permanenter deutscher staatsbürger – diese abstammung nachweislich durch die geburtsurkunde  - und per definitionem der antrgsteller daher selbst nach der neuen gesetzeslage (s.u.) auch diese , seine eigene deutsche staatsbürgerschaft RÜCKWIRJKEND NIE VERLOREN HATTE : so war er rückwirkend per definitionem immer deutscher staatsbürger  !!!!! GEBLIEBEN !!!!!!  (s.u.) die botschaft in zürich aber argumentierte , es  müsste ein erneutes feststellungsverfahren gemacht werden, das dann nach köln an das bundesverwaltungsamt BVA weitergeschickt werden müsse , die bearbeitung können jahre in anspruch nehmen -druchschnittlich mindestens drei jahre-, den dazu notwendigen feststellungsantrag hat er zusammen mit einem bekannten ausgefüllt, zeiten verstrichen ,wiederholter email verkehr über jahre mit nachfragen , erst aktuell durch unsere gemeinsamen schriftlichen nachfragen kam heraus , dass der feststellungsantrag nie vom Bekannten wie verabredet in zürich – er wohnte seinerzeit noch in einem anderen kanton  - eingereicht wurde , sondern dieser ihn weggeschmissen hatte, und nie bei der deutschen botschaft in Zürich eingegangen war, die nachfrage beim BVA stellte sich ebenso heraus , dass dort auch kein feststellungantrag vorläge, dass könne nochmals daher mehrere jahre in anspruch nehmen beim BVA in köln , dass dann  zuständig sei, also haben wir einen erneuten feststellungsantrag mit breiten angaben mittels nachforschung der zurückverfolgten daten der deutschen erwandtschaft bis zu den grosseltern durch schriftverkehr mit der deutschen verwandtschaft  bewerkstelligt und eingetragen, den mehrseitigen antrag erneut ausgefüllt, er hat erneut eine aktuellen einbürgerungsbescheid aus 1980 seiner person in die schweiz besorgt  aus 2023 unter zusätzlichen kosten, ein geburtsurkunde seiner person mit den namen der eltern, vor allem des deutsche vaters ausstellen lassen bei den schweizer behörden, ein kopie seines schweizer passes dazu gelegt. Das sidn alels angefallene und wiederholte kosten . Dann wurde das hauptamt des BVA in Köln -Riehl angefahren, die pforte erklärte , dass dies kein öffentliches amt sei und man die papiere dort nicht mit gezogener nummern bei einem fachpersonal abgeben könne, termien dauerten wochen , ausserdem sei das nebengebäude des BVA  in der eupener strasse 125 am ( nicht im !) Technologiezentrum zuständig , wir jonglierten uns ohne navi und ohne strassenkarte durch köln dorthin, , der antragsteller j.s. hat daraufhin den geöffneten brief mit seinen unbeglaubigten kopie seines schweizer reisepasses mit seinem schweizer reisepass zusammen vorgezeigt zum vergleich zur kopie , wobei die pförtner sagte, dass sie diesen abgleich schon einige jahre nicht mehr vornehmen würden, J.s.  hat vor dem pförtner den brief mit allen originalen verschlossen und abgegeben,

Da wir ja angeblich am BVA laut  aussage der pforte alles nur online einreichen könnten , hatten wir  – nun mit aktuell nun beglaubigter passkopie des schweizer reisepasses durch das holzwickeder bürgerbüro alles online eingescannt und an den für uns zuständigern sachbearbeiter des BVA köln meldenden herr sebastian schlemmsträter online eingescannt angemailt , nachdem wir das bürgerbüro  in holzwickede angefahren und den schweizer pass beglaubigen liessen lassen, 

ich war der meinung , dass nachdem ich nachgelesen hatte, dass D immer noch die abstammungs staatsbürgergerschaft hat und eine doppelstaatsbürgerschaft mit der schweiz nun möglich sei , er schon einen reisepass besessen hatte, daher im bundeszentralregister in berlin selbst aufgeführt ist als deutscher mit inhaber eines reisepasses, er sich aktuell mit einem gültigen schweizer pass asl person  identifizieren kann und auch die entsprechende einbürgerungssukrunde  in die schweiz dazu vorlegen kann aus 1980  und ausweisen kann, auch die geburtsurkunde mit den namen des deutschen vaters zum abgleich vorläge, er sich also direkt einen neuen pass beantragen können müsse. Die damen von bürgerbüro antworteten daraufhin , wir sind das passamt ! Der sich abschlägig einschaltende leiter der bürgeramtes herr  Dürr ( ?) - sitzt gleich hinter der holzverkleidung links angrenzend mit sienem pc neben der reihe der amtsdamen der schalter des bürgerbürossitzend  -,  schaltete sich sofort vehement ein und verwies darauf , nur das BVA sei zuständig , weil er aktuell nur eine schweizer staatsbürgerschaft habe und er deswegen jetzt erneut die deutsche staatsbürgerschaft ERNEUT  festgestellt werden müsse , aktuell sei er schweirzer un dncith deutschenr und dies mpsser erneut erste festegestellt werden , dazu müssten blätter unterschiedlicher  farben , die dann erneut zur feststellung ausgestellt werden würden , mein einwand , dass es sich hier um eine person mit dem recht auf doppelstaatsbürgerschaft schweiz - deutsch handele und er bereits als deutscher zum teil aufgewachsen sei , 16 jahre lang  alleiniger deutscher staatsbürger gewesen sei , eines bis heute alleinigen deutschen vaters, der in d geboren , aufgewachsen und zum teil gearbeitet hatte  und selbst diese deutsche staatsbürgerschaft nach derzeitigen kenntnisstand auch führt und aber der antragstellter selbst nun daher als deutscher staatsbürger in den register schon aufgeführt sei , ging er nicht ein . Wir drehen uns im kreis , er ist aktuell schweizer und eben nicht deutscher und deshalb müsse daher erst die deutsche staatsbürgerschaft erneut festgestellt werden – UND GENAU DAS IST AUFGRUND DER GESETZESLAGE FALSCH  ( s.u.)  wie ich vermutete ! - aber der leiter des bürgerbüros bestand darauf , „ausserdem müsse er hier seine zahnnürste und sein bett stehen haben und permanent sich hier überwiegend aufhalten und hier seinen lebensmittelpunkt haben“, mein einwand, dass der rennfahrer schuhmacher ja umgekehrt auch nicht seine deutsche staatsbürgerschaft aufgeben musste ,wenn er seinen wohnsitz aus steuergründen in die schwiez dauerhaften erstwohnsitz in die schweiz verlagert hatte , wurde ernreut bekraftigt , der sie derzeti schisezr und desahlb müsse erste neruet die detusche staatsbreorgershcaft nachgewiesen werden , auch mein einwand ,dass die person ja schon deutscher staatsbüger war jahrelang und in berlin als solcher mit reisepass geführt wurde und er sich mit originalurkunde als eingebrürgerter schweizer seine einbürgerung in die schweiz nachwieisen kann und sich mit original des gültigen schweizer reisepasses und pererösnclihen erscheinen als solcher ausweisen kann und eigentlich nur den verlust des abgelaufenen deutshcen reisepasses  unterschreiben kann und aufgrund der doppelstatsbürgerschaft eine neuen deutschen reisepass direkt beantragen kann , auch wenn ich ich ihn die antragsteller hier anmelden wollte und das dauere seine 3 jahre mindestens. 

 Es wure kontrovers diskutiert ,maber weder ausfällig oder beleidigend vogetragen , vewudnerlich war, das nur doch D aber keine angestellten des bürgerbüros ncoh zusätzlich sich zu worte meldeten ,  auffällig war zusätzlich, dass jedesaml , wenn wir dort das bürgerbüro aufsuchten , aus der rechten  holtztür hinter den schalterreihe ein mann mittleren Alters mit braunen augen und braunem kurzharaschnitt mit stoppelhaar erschien und sich lässig dazusetzte, hinter er die schalterreihe. Offensichtlich war  er dort nicht  beschäftigt und hatte auch keinen arbeitsplatz dort ,denn alle arbeitsplätze im bürgerbüro waren gleichzeitig mit damen besetzt  waren, irgendwann fragte ich , wer der mann sei und warum er sich regelmässig dazu setzte und mithörte , er handele sich ja hier um persönliche daten , die verhandelt würden . Kannes sein das heri fachrfremd dazu gehlt werden , um fslche zeugnis pebr usnern auftreten und meine  Person abzugeben , weil die aus einem fachbereich stammen und nicht der schweigepflicht unterliegen , aber siech !!  illegal !! dazusetzen und das unter der anwesenheit des verantwortlichen leiters des bürgerbüros  D.?  D.  verwies uns noch auf das ausländeramt in unna . Dorthin gefahren brachte ich den tatbestand nochmals vor . Eine frau stahl als Fachgebietsleiterin wurde freundlicherweise heruntergebeten , sie erklärte :“ ach , der war schon deutscher und ist in D aufgewachsen , das geht dann ganz schnell , dann entfällt das sprachtest und der integrationskurs , den rest hätte sie ganz schnell durch , das ging ganz schnell , warum solle dies Jahre in anspruch nehmen in am BVA? -der termin dazu dauere hier aber einige wochen“ - ! also nicht noch einmal jahre ! „wenn er aber hier keinen hier aufenthalt hätte , dann wäre sie nicht zuständig, sondern das BVA köln .“ Wir teilten mit, der feststellungsantrag in BVA in kÖln sei persönlich eingereicht . 

Aufgrund der unklaren wohnsituation von s.j. im Umzugsprozess, ohne mietvertrag und ohen das versrpochenen nutzrecht in grundbuchamt , hatte ich dem antragsteller schon seit langem angeboten, ihn bei mir mit aufzunehmen , da wir uns nach seinem umzug , um meine und seine eigene  situation vor ort abzuklären, in D aufhalten wollten und uns seit nunmehr einem jahr gegenseitig unterstützt haben –  

Ich wollte wir nun als hauseigentümerin seine anmeldung an meinem wohnsitz hier mit ihm im bürgerbüro in holzwickede  durchführen . Wir bekamen zwar die anmeldungszettel vorgelegt, konnten auch den hinweis geben , dass die prozedur in unna deutlich schneller liefe, woraufhin herr D., als offensichtlicher leiter des bürgerbüros holzwickede, am nächsten tag sofort uns einen hinweis ausdruckte , die doppelte anmeldung hätten einen kostenpflichtigen rückzug beim bva in köln zur folge., die anmeldung über unna könnte erst durchgeführt werden , nachdem der antragsteller erst wiederum drei volle jahre überwiegend in D gelebt und sich hier aufgehalten habe ! „Er muss Zahnbürste und Bett hier stehen haben und sich überwiegend allein hier aufhalten und nicht in der Schweiz !“  Kann es sein , dass herr D. vom bürgerbüro in Holzwickede  , hier die vorgehensweise bei solchen Antragstellern uns  gegenüber vorgetragen hat , welche aus anderen kontinenten kommend von deutschen auswandern abstammen und andere staatsbürgerschaften ausserhalb der EU / Schweiz innehaben ?   und es sich hier abermals um eine krasse Fehlaussage handelt, nämlich für antragstellern mit erschwerter Einbürgerungsverfahren, es sich bei dem antragsteller hier aber um einen deutschen mit aktuellen eu /schweizerischen staatsagehörigkeit vorliegt , bei dem weder die eigene deutschen staatsangeörigkeiet  erst festgestellt werden muss, weil der VERLUST DER DEUTSCHEN STAATSBÜGERSCHAFT AUFGRUND DER NEUEN GESETZTSREGELUNG DER ERLAUBTEN MEHRSTAATIGKEIT MIT DER SCHWEIZ VOR JAHREN EINGEFÜHRT ENTFÄLLT UND ER DAHER AUTOMATISCH  WIEDER DEUTSCHER I S T Und daher sofort ein neuer Reisepass beantragen kann , wenn man mir gestatten würde , dass er ich ihn in meiner wohnung hier als zweitwohnsitz anmelden könnte ! Denn umangemeldet als gast darf er sich wahrscheinlich auch nicht unbegrenzt hier aufhalten ohne Anmeldung , sondern genau diese vergehen hier von amts wegen  letztendlich (s.u.) obendrein wegen amtsverweigerung durch unterlassung vernanlasst wurde ,da wir uns schon mehrfach hier in D aufgehalten haben! - und ich ihn endlich hier als zweitwohnsitz anmelden kann und zwar mietfrei , denn er benötigt keinen zusätzlichen wohnraum in meiner wohnung ! Kann es also sein, dass J.S.  nicht einnmal eine erleichterte einbürgerung aus der eu / schwierz erfolgen muss , sondern er schon eine festgestellte staatsangehörigkeit hatte und detuche staatsbürge rwar jahrelang   ?  „ Er müsse hier erst sein Bett und auch seine Zahnbürste haben und auch dieses einbürgerungsverfahren dauere mindestens drei jahre .“ So haben wir die anmeldung erst einmal aufgeschoben, um die reaktion in köln abzuwarten – um nicht zusäztliche kosten aufgedruckt zu bekommen wegen doppelter antragstellung -  mit der schriftlichen  email  - Bitte an den sachbearbeiter schmersträter in BVA köln für eine  vorzeitige bearbeitung wegen schon jahrelanger verzögerter vorlaufzeit an der deutschen Botschaft in zürich .

Plötzlich erhielten wir nach der online nachreichung der dokumente mit nun bei der holzwickede bürgerbüro durchgeführten kostenpflichtigen beglaubigten kopie des schweozer passes  gemäss der auskunft der  Hauptpforte in Köln - Riehl - eine email von herrn sebastian schmersträter vom BVA in köln zurück : „hier ist kein feststellungsantrag eingegangen. Wir sollten diesen per post zuschicken , email würde nicht bearbeitet werden „;  unsere rückmail über unsere odysee in köln gemäss der angaben der pförtner und unserer nachfrage , wo er den nun seinen arbeitsplatz habe .: In riehl oder in der eupener strasse ? , beantwortete er nur mit : .“ich bin bei der  BVA , wann denn genau der antrag eingereicht wäre ?“ : gegen mittag um 13 uhr am 25 .08 .23 wegen der Odysee !.aufgrund der unklaren wohnsituation von s.j. in der schweiz ohne versprochenes eingetragenes Nutzrecht zu seinem Gunsten im Grundbuchamt (überprüft !) oder ohne Mietvertrag , sondern nur eine sofortige  beendbare  sog. „Gebrauchsleihe“ (beratung durch die dortigen Mieterverband ) in der schweiz , entschlossen wir uns aufgrund der absage in köln, nun ihn doch offiziell in holzwickede bei mir mit anzumelden,  um die schnellere bearbeitung seines antrages in unna wahrzunehmen -also wieder zum bürgerbüro in holzwickede: dort !! Verweigerten  !! sich nun die damen am donnerstag , dem 31.08.23  wegen fehlens ihres  chefs ein „ einfache anmeldung des schweizer bürgers in meiner wohnung in meien eigenheim “ vorzunehmen. Da laut der eigenen angaben des herrn D. von bürgerbüro in holzwickeder, der antragsteller sich aber erst schon drei jahre aufgehalten haben muss , eher er angeblich antragsberechtigt wäre ,wurde durch verweigerung der anmeldugn des s.j.  also auch diese vorrlaufzeit somit künstlich verlängert und herausgeschoben?  :  dabei handelte es sich nicht um das  ! anscheinend !  - ( und nicht scheinbar , weil wir haben uns inzwischen rechtlich informiert ! )- schier unlösbare problem , die deutsch - schweizer Mehrstaatlichkeit eines bereits festgestellten deutschen staatsbürgers mit aktuellen schweizer pass mit eindeutiger Personalidentifikation druch den gültigen reisepass der schweize mit einboügerungsurkunde dort einzusetzen ,  ( die schweiz ist kein entwicklungsland ,sondern mitglied des EWR mit asssoziationsabkommen mit der EU und mitten im europäischen kontinent gelegen  !)  , sondern nur um eine wohnungsitzanmeldung im bürgerbüro am donnerstag , den 31. 08 ,  die verweigerung wurde begründet von den damen in büro : „nur, wenn der chef wieder da sei , könne dies durchgeführt werden , ihr chef D. habe mit frau stahl von der ausländerbehörde in unna telefoniert.“ Ich antwortete:  komisch , wenn ich bei herrn D im bürgerbüro die frage stelle , ob dort die einreichung der unterlagen in unna bei ausländeramt auch online durchgeführt werden könnte zur schleler voralufbeantragung -wie angeblich in köln - , verweigerte er die angabe und auch die telefonische abklärung bei der dortigen behörde zu unserer entlastung , er aber sehrwohl dort anrufen kann , wenn wir berichten , die ausländerbehörde hätte eine viel leichtere und schnellere bearbeitung bestätigt, als uns über das BVA  in köln berichtet wurde und er selbst getätigt hatte . 

Wie erhielten statt der gewunschten anmeldung in holzwickede vom bürgerbüro  in holzwickede die anweisung , uns bei  frau stahl in unna bei ausländeramt zu melden.

Am nächsten tag  wieder zum ausländeramt in unna: hier war eine langen schlange und lange wartezeiten, wir durften dann kurz vor schluss hinein , erst sollten wir von in der 1 etage zimmer 118  linke flurseite erste zimmer rechts melden – im zimmer 118  ist eine frau namens Gut…  angeschrieben , die uns nach wartezeit –  und zwar  NACH OFFiZIELLEM DIENSTSCHLUSS IM AMT !!  die auskunft erteilte : !!! „ eine antragsverfahren sei aktuell noch nicht möglich , die gesetzesänderung sei noch im parlamamentsverfahren.“ -  Ich antwortete : „ das habe frau stahl gestern an der pforte nach situationsbeschreibung und ihrer eigenen vergewisserung am pc aber anders mitgeteilt : eine doppelte staastsbürgerschaft sei möglich !“, so musste frau Gut… aus  ZI .118 einräumen , nicht im bereich ausländereinbürgerung zu arbeiten , wir sollten auf frau stahl warten.“  Ausserdem berichtete J.S. mit , die Möglichkeit der deutsch -schweizer Mehrstaatlichkeit sei schon vor jahren in der schweiz durch die presse gegangen , was ihn ja dazu veranlasst habe, dieses Recht   für seine Person wahrnehmen zu wollen , zumal er ja als deutscher aufgewachsen sei ! Kann es scich also demnach  wiederum um eine  krasse Fehlantwort handeln , indem uns die  fachfremde frau Gut ...präsentiert wurde und uns vorzeitig abzuwimmeln  mit fehlaussagen und sich daher der uns angekündigte frau stahl vorgeschaltet wurde und die uns die für uns nicht zutreffende fehlauskunft über das sog.  optionsverfahren für  kinder , die in deutschland von zwei ausländischen eltern geboren werden, die also keine deutsche abstammungstaatsbürgserschaft erfüllen, noch nie einen deutsche staatsbürgerschaft selbst besassen , vorgegaukelt hat,  was hier im falle von j.s. überhaupt nicht vorliegt  ?? ! Wir warteten erneut :  lange nach dienstschluss erschien frau stahl in der ersten etage , setzte  sich im linken nachbarzimmer von 118 an einen pc platz, und hat uns von der holzwickeder behörden nach telefonischer absprache zwischen hern d. vom  holzwickeder bürgerbüro und frau stahl des ausländeramtes in unna den geschickten S.J. asl erstes provokativ gefragt,: „ was wollen sie eigentlich hier und warum wollen sie die deutsche statsbürgerschaft  beantragen?“  , die tür des beratungszimmers musste dabei offenstehen , die zwischentür zum zimmer 118 ebenso , wobei sich frau gut …., die uns zuvor schon offensichtlich fehlberaten hatte, als zeuge in der türschwelle dazustellte und alles beobachtete,   Frau stahl gab uns dann ebenfalls deutlich nach offiziellem Dienstschluss und wohl auch nicht der abteilung des einbürgerungsbüros an ihren richtigen Dienstplatz , sodnern an einem gerade erst besetzten , aber eeben nach absprache mit Herrn D.vom Bürgerbüro Holzwickede  die Auskunft : “ der antragsteller j.s. müsse erst volle drei jahre ausschliesslich  hier in kreis unna wohnhaft sei , ehe sie bereit sei , auch nur ansatzweise einen antrag von ihm entgegen nehmen zu wollen“, es wurde ausgiebig über die wohnverhältnisse in der schweiz nachgefragt und seine willigkeit angezweifelt, den  hauptwohnsitz in der schweiz aufgeben zu wollen, dabei hab frau stahl sich „verraten“ , sie argumentierte mit einem umzug innerhalb zürichs, davon hatten wir bis dato nie gesprochen,  das war aber einmal vor jahren , und sie süse sich darpber informerit haben,  auf dem schweizer pass steht auch keine anschrift, woher wusste sie das also?   wir haben in der unterredung nur von einem züricher konsulat  gesprochen , dass aber für die gesamte ostschweiz zuständig ist -neben bern als hauptsitz !

Die Gesetzeslage:  

bva.bund.de/s´SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehörigkeit:doppelte Staatsangehörigkeit  (Mehrstaatlichkeit ) nach deutschem Recht: 

§ 4 Staatsangehörigkeitsgesetz STAG : Erwerb durch Geburt : dieses trifft beim antragsteller zu, da der vater deutscher staatsbürger ist  und der Antragsteller damit ebenfalls deutscher Staatsbürger ist udna uch bsi zm 16 lebensjahr als soöcher gelebt hat ! Durch Aufwachsen und Ausstellung eines deutschen Reisepasses vor Einbürgerung in die schweiz ist der antragsteller damit eindeutig als deutscher staatsangehöriger identifiziert, festgestellt  und  im Zentralregister der BRD gefpührt !  

§ 25 abs 1, satz2 STAG: die mehrstaatlichkeit besteht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit  eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder der Schweiz annimmt . Der grundsätzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Annahme einer anderen ENTFÄLLT !

Kann es sein , das der antragsteller daher nie seine vormals bestehende deutsche staatsbürgerschaft durch seine  einbürgerrung  in die schweiz verloren hatte ??? daher entfällt ein Feststellungsverfahren , weil der j.s. seit der änderungder Gesetzeslage seither automatisch wieder Deutscher ist ,wie zuvor , weil der VERLUST per gesetzesdefintion – E N T F Ä L  L T  und er als vormals deutscher und jaherlang als deutscher geführt wurde mit reisepass und durch die neue Gesetzeslageder verlsut der deutschen staatsboegerschaft durch die einbürgerung nie stattgefunden hat und somit auch automatisch wieder geworden war ! 

 

kan es sein , das hier in oder ausserhalb der dienstzeiten und mit illegaler und datenschutz relevanten übertretungen und wiederholt falsche auskünfte erteilt wurden und wir zwar ordentlich und kontrovers , aber nie ausfallend , beleidigend oder gar „irrsinig“ darüber diskutiert haben und wir rechswidrig dabei von fachfremden beobachtet wurden , damit falsche zeugnis über uns erteilt werden kann ? 

Ich bitte um klärung , hier erzählt  jeder etwas anders , es werden Absprachen getätigt , wonach dann ausserhalb der dienstzeit beim ausländeramt etwas anderes erzählt wird als noch zwei tage zuvor dun heir zusätzlich erhebliche datenschutzverstösse druch unberechtigte dritte geduldet bwz organsiert werden , weil deiees perosn ncith unter der schwiegepflicht steht ?

Sodnenr keiern uns heir mitgeitelt hat ,d ass hier eine „ Einbürgerung nach § 13 STAG  zur Einbprergung ehemaliger Deutscher aus einem Mitgliedsstaat der EU oder der Schweiz  für Personen über 16 Jahre“ erfolgen kann ?  Und dazu keien feststellugn antrag erfolgen muss mit nagenen von ehemaliger verwandtschaft , sodnern  „ ein Antrag auf  Einbürgerung – für personen  ab 16 Jahre - ( für Personen , die im ausland leben ) „ mit dem erknenungsmerkmal  „ EB“  erfolgt kann und er dazu lediglich seine einbüergerungsukunde und sieinen aktuell gültigen reisepass der schweiz benötigt und nicht einmal angaben zu den eltern tätigen muss , dabei unter punkt 1  eins nur sein personendaten angeben muss , unter punkt zwei er eine gätigen pass der schweiz sich identifiizieren kann , unter punkt 3 seinen kontaktdaten aktuell angeben muss, unter punkt 4 die zuständige deutsche auslandsvertretung ebenso, unter punkt 6 : die familienstand , der punkt 7entfällt, nur der punkt 8 als begründung dr einbrogerung angegeben werden muss. , punkt 9 als angaben zu den eltern entfallen kann ( weil er ja selbst schon deutscher war ) , punkt 10 , ebenso freiwillig ist , und nur angaben zu früheren staatsangehörgkeiten beinhaltet , dabei nur die eigene  deutsche anfällt und somit komplikationslos ist und er die aktuell schweizerische durch aktuelles  originalbescheinigung aus diesem jahr 2023 belegen könnte  , ebenso seinen aufenthaltszeiten in D und der schweiz angeben kann unter punkt 11 , unter 12  seine schulzeiten bis zu seinem abitur angeben kann , unter punkt 13 ebenso die berufsausbildung , unter punkt 14 die aktuell berufliche tätigkeit , ruhestand oder keine berufstätigkeit., der punkt 15 die aktuellen einkünfte , sein vermögen und soziale absicherung durch die schweiz eintragen muss und unter punkt 16 seine bindungan deutschland  ankreuzen muss , unter puntkt 17 angaben über sein deutsche sprachkenntnisse angeben muss, worüber sich frau stahl schon selbst persönlich überzeugt hat , wenn er in der deutsch  -schweiz abitur gemacht hatte ! Er unter punkt 18 nur angeben muss ,d ass er die aktuelle schweizer staatsangehörigkeit nicht aufgeben möchte, weil seine sozialen absicherung dort läuft , er seine persönlichen beziehungen dort seit jahrzehnten  ebenso pflegt und er dort bislang seinen aktuellen wohnsitz innehatte und nahe verwandte mit guter beziehung hat, unter punkt 19 nur angaben zu ehemaligen straftaten angeben muss, das aktuells polizeiliches führungszeugnis vorlegen muss , er unter punkt 20 eine vollmacht angeben kann , unter punkt 21 er eine erklärung und eine loyalitätsbekundung  ablegen und unterschreiben muss.   

Und diese regeelugn berieeit seit edem 18 08 2007 zur gesetzlcih neurgelrugn fpr eu broger und schweizer , ind enfällen ind ne eien gebortiger detuhscenr seit dem 01 .01 2000 die detuche staatsnageehorigkeit geemäss § 25  STAG verloren hat , sit eine wiedereinbrogerung nahc §13 STAG möglich : seieh : deutsche botschaft budapest , konsularischer service , staatsangehörigkeit, wiedereinbürgerung ehemaliger deutscher, : wenn man die frher detusche staatberoegrschaft bessenhat, kann nach § 13  STAG eingeborgert werden .

Nach BVA.bund.de  einbogerung nach § 13 STAG anleitung : unterlagen zum achiwe  der abstammung und idetntität :  geburtsurkunde , reisepass …; hinweis zum forheerne beseizt der duschn staasngehorligkeit : einbrürgerungsurkunde 

Sollte man den wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist  

No comments:

Post a Comment