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Sunday, August 18, 2019

Organisation aus der Ferne

Fristverlängerung zur Steuererklärungsabgabe 2018 vollständige
Anlagen
1 Nachricht
regina geilich So., 18. Aug. 2019 um 21:47
An: Service@fa-5316.fin-nrw.de
Sehr geehrte Damen und Herren, Steuer Nr: 316/ 5084 / 6093
hiermit stelle ich einen Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung 2018 ..
Leider bin ich in der Vergangenheit nicht zur Bearbeitung der Steuererklärung 2018
gekommen, weil ich schon wieder -diesesmal von meiner Mutter beantragt, offensichtlich
unter Druck meines Bruders, der sie ansonsten gegen ihren Willen in ein Altenheim einweisen
wollte  - ein Betreuungsverfahren gegen mich laufen hatte. Dies wurde dann zwar eingestellt ,
mir dieses aber erst Wochen später schriftlich vom AG Unna mitgeteilt worden , asl shcon
merhfachst PsychKG - Einweisungen mir angedroht wurden. Aus dem Bescheid geht jedoch
hervor, dass ich  statt mittels Betreuungsverfahrens ich üb direkte  Psych-KG einweisen zu
lassen, sodass ich kaum mich an meinem Wohnsitz aufhalten konnte , wo ich ja mit meiner
Mutter zusammenlebe. Ich bitte daher von einer Beantragung eines Betreuungsverfahren
abzusehen : hier wird ansonsten Ursache und Wirkung vertauscht: ich kann die Bearbeitung
nicht durchführen , wenn ich die Betreungsverfahren bzw diw viel schneller umsetzbare Psych-
KG - Einweisung befürchten muss. Dieser Zwangseinweisung kann mich nur durch physischen
Entzug entziehen. Da ich schon einmal eine Zwangseinweisung mit Zwangstherapie unter
falscher Diagnose im Ermangelung von objektiver Testverfahren hinter mir habe, ist wohl
begreiflich,dass ich dies nicht noch einmal durchstehen moechte, da mir -wie schon
aktenkundig nachweisbar war- mir jetzt eine Elektroschocktherapie droht. Dass hier eine
deutliche Abwägung der Risiken zur Integrität meiern Person stattfinden muss von meiner
Seite aus , ist insofern nachvollziehbar. Das Vorgehen der Beorden gegen meine Person liegt
in meiner Bedeutung als Zeuge gegen Justizangehörige in der Regelung einer
Erbschaftsangelegenheit und der sich daraus entwickelten Tätigkeit als politischer blogger,
politischer Aktivist und ( medizinischer ) whistleblower in der  Fundamentalkritik der derzeit
existenten sog. institutionellen Scheindemokratien (vgl.: www.dasparlament.de) . Da ich
umständehalber die Zeit über Weihnachten am Wohnort nutzen konnte, war es mir möglich,
die Steuererklärungen der letzten Jahre nachzureichen. Es ist kein Unvermögen, sondern es
sind diese Begleitumstände von Justizgewalt durch ständig sich wiederholende
Betreuungsverfahren mit deren Möglichkeit der polizeilichen Zwangsvorführung vom Wohnort
zum Psychiater innerhalb eines Betreuungsverfahrens bei Ermangelung von objektiven
Testverfahren zur Feststellung einer psychiatrischen Erkankung in der Psychiatrie, die einen
vorsätzlichen Missbrauch gegen Kritiker ermöglichen und auch umsetzen. Der in den Medien
bekannt geworden Fall Gustl Mollath steht für viele, die schon in Deutschland als Zeuge in die
Psychiatrie verbracht wurden. Dabei können reine Verleumdungen  und  Behauptungen von
Zivilpersonen gegen meine Person vorgetragen werden  (vgl.: SWR ,Odysso: "In den Fängen
der Psychiatrie" ) bzw. eine Ursache- Wirkungs-Verdrehung vorgenommen werden, weil ich
meine persönlichen Angelegenheiten wegen des notwendigen physischen Entzuges meiner
Person vom Wohnort zur Umgehung einer polizeilichen Zwangsvorführung nicht regeln kann
aufgrund der schon gelaufenen Verfahren zuvor: Deshalb kann ich mich derzeit nicht an
meinem Wohnsitz aufhalten und meine dortigen Unterlagen insbesondere selbst beantragten
steuerlich relevanten Informationen bearbeiten. Ausserdem möchte ich angeben, dass bei
meinem letzten Aufenthalt am meinem Wohnort bei zerrütteten Familienverhältnissen aufgrund einer zu regelnden Erbschaftsangelegenheiten mein Bruder Christoph Amecke, der
mir im Rahmen dieser Familienauseinandersetzungen mit seiner Ehefrau zusammen eine
gewalttätige Körperverletzung in Form einer stationär operationspflichtigen Kreuzbandläsion
am Knie zugefügt hatte, mir durch Verschluss der Wohnung meiner Mutter in deren
kranheitsbedingter Abwesenheit im gemeinsam genutzten Elternhaus nicht nur den Zugang
zur mit meiner Mutter zusammen genutzten Küche versperrt hat , sondern auch noch den
Zugang zu meiner dort wegen des vorherigen Betreuungsverfahrens 115/09 jederzeit in
meiner erneut erzwungenen Abwesenheit vom Wohnort zugänglich gemachten persönlichen
Unterlagen verhinderte. Aus dem Gerichtsbescheid geht hervor, dass ich zahlreiche
Betreuungsverfahren gegen mich hatte, dies war der Grund dafür, dass ich die
Steuerklärungen 2012 bis 2017 erst verspätet abgeben konnte, ich habe dies über
Weihnachten 2018 nachts selbst nacharbeiten können, da dann keine Zugriffsmöglichkeit auf
meine Person stattfinden konnte. Nicht mein Unvermögen, sondern die erzwungene
Abwesenheit am Wohnort bedingte die bisherige bzw. verzögerte Nichtvorlage der
Steuererklärungen.
Ich bin derzeit involviert, die Sachlage am AG Unna aktuell erneut abzuklären und zu
beendigen, damit ich dann möglichst rasch die entsprechenden Unterlagen bei Ihnen
einreichen kann, so wie ich dies auch für die letzten Jahre schon gemacht habe und dazu
auch prinzipiell in der Lage bin.
Ich bitte daher, mir aufgrund der persönlichen Ausnahmesituation mit drohender
Freiheitsberaubung , Körperverletzung durch Zwangsmedikation und geschlossener
Zwangsunterbringung und der schon vor Jahren angedrohten Elektroschocktherapie mit
Identitäts-und Gedächtnisverlustes und damit Verlust der ärztlicher Approbation eine
Fristverlängerung per dieses formlosen Antrages zu gewähren. Ich bin auch weiterhin nicht
ärztlich tätig wie auch aus den letzten Steuererklärungen ebenso ersichtlich ist, und auch
derzeit keine Einnahmen habe, und mein zuvor erwirtschaftetes Vermögen nunmehr komplett
aufgebraucht ist ...
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Med Regina Geilich
Anlage:
ARD, DasErste , SWR, 2016, Odysso: "In den Fängen der Psychiatrie" :
www.youtube.com/watch?v=OTYpdJxrmpo,
Gerichtsbescheid von AG Unna über letztes Betreuungsverfahren 7 XVII 115/09 und Psych-KG
-Einweisungsbeabsichtigungen und der Bestätigung, das am AG Unna schon viele Verfahren
gegen mich unternommen wurde.

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Unterlagen bzgl Restvermögens zur Steuerklärung
1 Nachricht
regina geilich So., 18. Aug. 2019 um 21:49
An: frank.dietzow
Sehr geehrte Damen und Herrren,
hiermit bitte ich um die Zusendung der steuerlich relevanten Unterlagen meines
Vermögensrestbestandes aus 2018., falls diese noch nicth an den Steuerberater Wicher
ausgehändigt worden sind . Ausserdem bitte ich um die Kontoauszüge des Tagesgeldkontos
2709533 komplett von Januar 2019 bis jetzt an meine Anschrift zur Vorlage bei
Behoerden.zuzuschicken. Ich bitte um kurze Mitteilung des Sachstandes.
Vielen Dank.
Dr. Med Regina Geilich

Unterlagen zur Steuerklärung
1 Nachricht
regina geilich So., 18. Aug. 2019 um 21:54
An: christoph.kopec@dovoba.de
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Zusendung der steuerlich relevanten Unterlagen meines
Vermögensrestbestandes aus 2018., falls diese noch nicht an den Steuerberater Wicher
ausgehändigt wurden. Ich bitte um kurze Mitteilung des Sachstandes.  Vielen Dank.
Dr. Med Regina Geilich

Fristverlängerung steuer
1 Nachricht
regina geilich Do., 15. Aug. 2019 um 21:40
An: Steuerberater Wicher
Sehr geehrter Herr Wicher,
hiermit möchte ich bitten , eine Fristverlaengerung zur Abgabe meiner Steuererklärung 2018
beim Finanzamt zu bewirken, da wohl ansosten bussgelder drohen.
Ich bin leider wegen in der Vergangenheit nicht zur Bearbeitung dessen gekommen , weil ich
schon wieder -diesesmal von meiner Mutter beantragt, offensichtlich unter Druck meines
Bruders, der sie ansonsten gegen ihren Willen in die  - ein Betreuungsverfahren gegen mich
laufen hatte. Dies wurde dann zwar eingestellt , mir dieses aber erst Wochen später schriftlich
vom AG Unna mitgeteilt wurde . Stattdessen wurde versucht , mich mittels Psych-KG
Einweisen zu lassen, sodass ich kaum mich an meinem Wohnsitz aufhalten konnte , wo ich ja
mit meiner Mutter zusammenlebe. Ich bitte daher von einer Beantragung eines
Betreuungsverfahren abzusehen : hier wird ansosnten Ursache und Wirkung vertauscht: ich
kann die Bearbeitung nicht durchführen , wenn ich die Betreungsverfahren bzw dei viel
schnellere Psych-KG - Einweisung  befürchten muss und kann mich nur durch physischen
Entzug der Zwangseinweisung entziehen. Da ich schon einmal eine Zwangseinweisung mit
Zwangstherapie falscher Diagnose hinter mir habe, ist wohl begriflich ,d as ich dies nciht ncoh
ienemal duchamchen moechte, da mir wie schon aktenkundig nachweisbar war, mir jetzt eine
Elektroschocktherapie droht.Oder haben Sie die Unterlagen der Sparkasse Unna und
Volksbank Dortmund mit den Ihnen vorliegenenden Vollmachten schon eingeholt ?
Mfg Regina g

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