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Friday, February 8, 2019

behoerden mobben mich mit der abmeldugn meines pkw in unna

sei wollen mcih zur notar verwiesen obwoh ich iehen die email zder polizei aus dne nl zugesdndt hatte, die bestaetigen ,dadnmeien pkw die numemrnshcidlern fehlten , peparkt in der innenestadt in v

Steuerberater Wicher

13:17 (vor 57 Minuten)


an mich
Hallo Frau Dr. Geilich,

wir können Ihnen die Unterlagen nicht per E-Mail zukommen lassen. Dies ist technisch nicht möglich.

MfG
Bruns


Heinrich Heinrich@kreis-unna.de

Do., 10. Jan., 08:08


an mich
Sehr geehrte Frau Dr. Geilich,

ich habe von meinen Kollegen aus dem Bürgerbüro gehört, dass ein Erwerber das Fahrzeug am 07.01.2019 hier wohl abmelden wollte. Da er aber keinen Nachweis über den Verbleib der amtlichen Kennzeichen vorweisen konnte, wurde die Abmeldung nicht durchgeführt. Ich vermute daher, dass der Erwerber schon versucht hat Sie zu kontakieren.
Für eine Außerbetriebsetzung sind immer die amtlichen Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzulegen. Sie schreiben, dass die niederländische Polizei keine Verlust- oder Diebstahlanzeige aufgenommen hat .
In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie als Noch-Halterin persönlich in der Zulassungsstelle Unna oder bei einem Notar unter Vorlage eines gültigen Ausweises vorsprechen, um den Verlust / Diebstahl der amtlichen Kennzeichen per eidesstattlicher Versicherung (Gebühren Kreis Unna : 31,00 €) zu erklären. Ggf. könnten Sie sich bitte bei der hiesigen Polizei (z. B. Polizei Unna, Obere Husemannstr. 14, 59423 Unna, Tel. 02303 9213120), ob Sie dort noch eine (kostenfreie) Anzeige  erstatten können. Unter Vorlage einer schriftlichen Anzeige, aufgenommen durch die Polizei, kann dann ebenso zusammen mit der ZBI das Fahrzeug hier abgemeldet werden.
.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Andrea Heinrich

Kreis Unna - Der Landrat
Fachbereich Straßenverkehr
Zulassungsstelle
Friedrich-Ebert-Str. 17
59425 Unna


Heinrich

Do., 24. Jan., 09:24


an mich

Sehr geehrte Frau Dr. Geilich,

leider haben Sie es versäumt nach Bekanntwerden des Vorfalls im Jahr 2015 Ihr Fahrzeug hier in der Zulassungsstelle mit den von mir genannten Formalitäten umkennzeichnen oder außer Betrieb setzen zu lassen.

Der Sachverhalt wurde mit der Leiterin der Zulassungsstelle, Frau Neubert, erörtert. Wir müssen weiterhin auf die in meiner Mail vom 10.01.2019 beschriebenen Vorgehensweise bestehen. Es ist auch möglich, dass Sie, wenn Sie sich noch längere Zeit im Ausland aufhalten, dort einen Notar zur eidessstattlichen Versicherung aufzusuchen. Dann könnten Sie das Original-Dokument mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher nach hier übersenden. Als Alternative bleibt noch Ihre nachträgliche Anzeigenerstattung bei der hiesigen Polizei, die Sie dann bitte ebenso im Original einreichen.

Erst dann kann das Fahrzeug abgemeldet werden,  die  Kfz.-Versicherung und das Hauptzollamt werden über die Abmeldung elektronisch informiert.  


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Andrea Heinrich

Kreis Unna - Der Landrat
Fachbereich Straßenverkehr
Zulassungsstelle
Friedrich-Ebert-Str. 17
59425 Unna

Tel.  02303 - 27 16 37
Fax  02303 - 27 11 96
halterpflichten@kreis-unna.de


regina geilich rmgeilich@gmail.com

12:15 (vor 2 Stunden)


an Heinrich
sehr geehrter Herr Heinrich ,
Ihre umstaendliche udn in meinem Falle aussergwoehnlcihe vorgehensweise ist mir unerklaerlich und persoenell udn finanziell zu aufwendig , ich habe Ihnne dieKkontaktanschrift der polizei in den niederlanden zu gesand , die asl offizeillen verkehrsueberschaendne Behoreden Ihenen direkt bestaetigen koennen , dass das feherzeug ohne nummernschilder dort von dier polizei selbst aufgefunden wurde und ein abschleppdienst veranlasst wurde ,um es aus dem verkehr zu ziehen . Ich habe dann dort einen abschleppdienst mit der Rueckfuehrugn des nummernlosen fahrzeuges nach Deutschland an meine heimatanschrift beauftragt. die Ich auch gerne nachschicken kann , wenn sie mir imemr ncoh nicht galuben wollen , ausserdem habe ich eine schriftliche erklaerung darueber dem kauerfer des fahrzeuges schrifktlich zur vorlage bie Ihneen zur abmeldung  ausgehaendigt und mitgegeben, der ja veruscht hat , damit bei Ihnen laut kaufvertrag verienbart das fahreug aucham nachstmeogclhen Betriebstag  abzumelden. ein anruf bei der polieei in den niederlanden ihrseits genuegt , um sich diesen vorgang von den Polizeibehoerden DIREKT bestaetigen zu lassen -ich kann nur den vorgang in deeser weise wiederholen sei koenen mch nciht zweingne zu eineme notar zu gehen  , die kosten fuer den notar bin ich nicht bereit aufzubringen und einen solchen aufzusuchen , wenn der vorgang staattdessen von der polizei selbst als offizeill ausfuehrenden Beheorde und Zeuge bestaetigt werden kann . Diese informationen hierzu liegt Ihnen bereits seit Wochen  vor . einen Notar werde ich nicht aufsuchen, dies ist in anderen, mir bekannten faellen auch nicht noetig gewesen , eine normale erklaerung bei der abmeldung des eigentuemers -heir der neue kauefer des pkw - und eine schrftliche bestaetigung lagen Ihnen schiflftich vor . Den diebstahlsbestaetigung  und den zeuge des zustandes des PKW ohne die  Kennzeichen durhc die polizei sind normalerweise voellig ausreichend. Ich habe hier den eindruck der verfahrensverschleppung Ihrerseits zu meinem finanziellen nachteil  , und mich obendrein noch zu meinen aufwand , mich zwangslauefig zu einem notar schicken zu wollen, obwohl die polizeibeheorden asl offizeilel behorden ihenen direkt eien Bestaetigung erteilen koennten.
das vorgehen ihrehr beheorde ist mir daher nicht nachfvollzeihbar . Ich werde diese veroeffentlchen.
mit freundlichen Gruessen
Dr med Regina Geilich  


Tel.  02303 - 27 16 37

1 comment:

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