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Monday, October 30, 2017

ich weiss nicht was ich machen soll

zurinof
                                                         Seite 15 H
als Fachärztin für Innere Medizin beanrage ich bei jedwedem Notfall oder Erscheinen in einer medizinischen Einheit ambulant oder stationär die sofortige Beantragung zur vollumfänglichen Annerkennung dieser Patientenverfügung gerichtlich oder den juristischen Bestimmungen entsprechend weltweit. Im Falle einer fehlenden gesetzlichen Vereinbarung für Pateintenverfügungsanerkennungen solle die Verlegung meiner Person umgehend in die EU in solche Länder zurück erfolgen, wo diese Patientenverfügung anerkannt werden kann.

Zusatz vom 28.10.2017

Bei jeglicher Einlieferung oder Vorstellung in einer medizinische Einheit ambulant oder stationär soll daher nach o.g. Konditionen und Sicherheitsmassnahmen zur Erstellung einer korrekten Diagnosen

1.: immer eine Abklärung über das Vorliegen einer HIV- Erkrankung vorgenommen werden und unverzüglich eine der o.g. Therapien zur Herstellung der Gesundheitszustandes vorgenommen werden.
Die Betroffene hatte nach einem körperlichen Übergriff eine entsprechende sichtbare Schleimhautaffektion für eien Viresuaffektion -nach jahrelangen Erfahrungen in der Gynökologie. Nch labrtschnscher Asschluss aller nadnenr übertrgaberer Viruserkrakugen und merhfahcen vergbclieh versuchen zur Detektion einer HIV -Erkrankung zeigte sich eien gutes Ansprechen auf eine gäniges antivirlae Therapie unter gleichzeitigem Einsatz von aus fachkreisen üebrmittelten Einsatz von THepraien im sog. " off-label use". entsprechendne loborbefune zum Nachweis der Erkrnakugn wruden entwedern nicht übermittelt oder zeigte erhbliche methodiische Defizite mit der Möglichkeit eienr Detektion falsch negativer Befundermittlung aus Fahrlässigkeit oder aus Absicht und mit Vorsatz., um der Betroffenen eine fachlich basiertes individuelles Therapiemanagement vorzuenthalten. Dazu zählten die falsche Durchführung von HIV Testen mit vertauschten Testflüssigkeiten anderer Hersteller bei Schnelltesten oder die festelgung zentraler Computerfehler mit der mit der Identität verknüpften Ausgabe falsch negativer Testergebnise durch die zentrale Computerverarbeitung und -ausgabe zum persoenlichen Nachteil der Betroffenen , was in einem Zusammenhang damit steht , dass die Betroffene zur Zeugin gegen einen Rechtswalt und einen Richter im Falle einer Erbschaftsregelung und später als politische Bloggerin und Whistleblowerin tätig war.
Zur Behandlung einer HIV-Infektionsbehandlung  soll auch ersatzweise oder in Kombination mit Mittelkettigen Triglyceriden, vor allem auch im Liquorraum, das Crispr cas (9) eingesetzt werden.Es handelt sich um dabei um ein einfaches, leicht anzuwendendes und preiswertes , mit einer Erkennugnnssonde ausgestattetes Genwerkzeug, das als Genschere wirkt und mit Genauigkeit definierte Genabschnitte aus allen Zellen und bei jedem Organsimus herausschneiden und damit unbrauchbar machen kann.
www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/videos/die-zweite-schoepfung-100.html
www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/videos/was-ist-crispr-102.html
Dabei soll auf die möglichen Nebenwirkungen, die Effektivität und die Unbedenklichkeit abgewogen werden mit der Anwendung der HIV- Eliminierungstherapie , besonders bezüglich der Therapie des Liquorraumes.

Bei jeglicher Einlieferung oder Vorstellung in einer medizinische Einheit ambulant oder stationär soll daher nach o.g. Konditionen und Sicherheitsmassnahmen zur Erstellung einer korrekten Diagnosen
2.:  besonders bei Auftreten jedweder psycho-organisch-cerebralen Symptome auch ohne umschriebene neurologische Ausfallerscheinungen vornehmlich ein CCT und/oder NMR Untersuchung zur Ausschluss einer Carcinomerkrankung erfolgen , insbesondere unter der speziellen Fragestellung einer isolierten Entartung der relativ strahlensensibleren , die eigentlichen Neurone nährstoffversorgenden Nervenbegleitzellen im Gehirn, z.B. Astrozytome o.ä. .
Die Betroffene kann nicht ausschliessen, sondern muss annehmen,  dass sie vor wenigen Jahren ausserhalb ihrer Berufstätigkeit und somit ohne Detektionsgerät einer Röntgenstrahlendosis ausgesetzt war, vornehmlich auch im Kopfbereich. Deshalb muss bei Auftreten von Beschwerden bei der Betroffenen im jedem Fall immer und ubiqitär eine mögliche Carcinomerkrankung - auch in Form einer Leukämie - ausgeschlossen werden.
Bei diesen speziellen Erkrankungsformen kommt es zu einer langsamen Nährstoffunterversorgung der Neurone , was eine primäre Psychose vortäuschen kann und fahrlässig oder absichtlich als solche fehlgedeutet werden kann und so der Betroffenen die notwendige kausale Therapie - vorrangig mit Phelix- - vorenthalten werden kann. Es bedarf daher einer dazu notwendigen Gerätedetektionseinstellung für die entsprechenden Suchmodi zur Verifizierung der Erkrankung dieser neuronalen Begleitzellen , um eine korrekten Diagnose bei diesen Computermessgeräten CCT und NMR  zu erlangen . Dies solle in jedem Fall erfolgen, um eine genaue und korrekte Beurteilung nicht nur der eigentlichen Neurone, sondern auch dieser neuronalen Begleitzellen vonehmem zu können, um eine Fehldiagnose auszuschliessen und eine isolierte Entartung dieser Begleitzellen diagnoszeiren zu können .

Bei jeglicher Einlieferung oder Vorstellung in einer medizinische Einheit ambulant oder stationär soll daher nach o.g. Konditionen und Sicherheitsmassnahmen zur Erstellung einer korrekten Diagnosen
3.: bei der Betoffenen eine Haaranalyse zur Thaliumdetektion aus singulärem Haar mittels hochauflösenden Induced Coupeld Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) vorgenommen /veranlasst werden .
Die Betroffene hat bereits ein Thaliumnachweisverfahren erfolgreich in der Rechtsmedizin der Universität München im April 2009 durchführen lassen (anbei) , wo allerdings eine ungenauere Methode aus ganzen Haarbüscheln in 3 cm Abschnitten eingesetzt wurde. Die Thallium-Expositionen waren im Frühjahr 2008, ca. 12 Monate zuvor im entsprechenden Zeitraum , wobei bei der Betroffenen als Fachärztin für Innere Medizin trotz selbst vorgetragener Verdachtsdiagnose einer Thalliumintoxikation in der Ersamusuniversitätsklinik in Rotterdam eine Halluzination und Paranoia vorsätzlich falsch fehldignostiziert wurde und gegen ihren Willen eine antipsychotische Zwangstherapie und zu ihrem finanziellen Nachteil eine Zwangsbetreuuung veranlasst wurde ( 7 XVII 39 /07).

Daher ist die Patientenverfügung in dieser Ausführung erfolgt.  
Insgesamt besteht eine erhebliche Gefahr einer Gesundheitsgefährdung bei der Betroffenen durch die o.g. Gefahrenlagen. Daher besteht Eile.
Die Betroffene hat seit Jahren zur juristischen Abklärung und zur Gesundheitsabsicherung wiederholt zahlreiche Eingaben beim zuständigen Amtsgericht Unna getätigt, welche aber nur zu jeweiligen Einstellungen von erneuten Versuchen geführt haben, sie erneut einer Zwangsmassnahme zuzuführen, aber eine inhatliche Abklärung und eine Korrektur der offensichtlichen Fehldiagnosen unterlassen wurde.

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