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Wednesday, October 11, 2017

es usste sein :STA gegen Dobrindt

Dr med Regina Geilich                             Boeckmannst. 3,   59439 Holzwickede

An die obersten Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland :
Herrn Peter-Herbert Frank , Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof ( GBA ),
als oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik für Staatsschutz für politisch motivierte Delikte , äussere Sicherheit durch Landesverrat und Oberste Strafverfolgugnsbehörde von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
Bauerstraße 30, 76135 Karlsruhe Fax : 0049- (0) 721 -819159- 0

Herrn Generalstaatsanwalt Ralf Rother , Behördenleiter ; und Vertreter , Leitender Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg,
Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Zentralstelle Korruptionsbekämpfung , Zentralstelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität,
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Fax 0049 - (0) 30 - 9015-2727

Hiermit stelle ich einen Strafantrag gegen

gegen


1.: Angela Merkel , Bundeskanzlerin
     Bundeskanzleramt, Willy-Brandt -Platz 1, 10115 Berlin

2.: Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen
     Bundesfinanzministerium , Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

3.: Alexander  Dobrindt /CSU , Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
     Bundesverkehrsminsterium  , Hauptsitz , Invalidenstraße 44 , 10115 Berlin


et alii, d.h.  entsprechend verantwortliche Vorgänger im jeweiligen Amt

wegen des dringenden Verdachtes auf

- Hochverrates an deutschen Volk infolge V.a. VORSÄTZLICHE Schädigung des deutschen Staates durch Einrichtung einer sog. Öffentlich - Privaten Partnerschaft (ÖPP) zwischen dem deutschen Staat und privaten kosntenungünstigeren Unternehmen für den Ausbau /Modernisierung/ Instandhaltung  und der Nutzungsbetreibung von deutschen Bundesautobahnen und Bundeslandstrassen und der damit verbundenen Mauterhebung und Mauteintreibung zur Nutzung der deutschen Verkehrsinfrastruktur  anstelle des deutschen Staates als weiterhin verbleibender Eigentümer derselben zum seit Jahren unverändert belassenen Nachteils des deutschen Fiskus und Steuerzahlers in Höhe von insgesamt mehreren Milliarden Euro .

Begründung:

1.:
In den letzten Jahren ist von der jeweils verantwortlichen Bundesregierung für die Nutzung und Eintreibung von Mautgebühren für LKW zur Nutzung der deutschen Infrastruktur in Form der deutschen Autobahnen mit der Firma Toll Collect eine öffentlich private Partnerschaft (ÖPP) eingerichtet worden und jahrelang unverändert weiter betrieben worden. Toll Collect fungierte dabei als Eintreiber für die Maut zur Nutzung von Autobahnen durch LKW .
Im Zuge von pirvaten Instandhaltungskosten für bestimmte Autobahnstreckenabschintte durch den privaten Betreiber soll nachträglich vertraglich festgelegt worden sein durch das zuständige Vekehrsministerium -und wahrscheinlich auch unter zustimmender Kenntnis der Bundeskanzlerin und unter der Ressortabstimung des Finanzmisteriums o.g. mitverantwortlicher Politiker -, dass im Gegenzug für die Modernisierung dieser Streckenabschnitte  dafür Mauteinanahmen für LKW über einer bestimmten Gewichtsklasse (über 20 Tonnen )  für die Firma vom Fiskus ausgleichend erstattet werden sollten, während für leichter LKW ( zwischen 7,5 und 20 Tonnen Gewciht) die Mauteinnahmen einbehalten werden konnten .
Zur korrekten Umsetzung dieser Abmachung zwischen Privaten mauteintrieber und dem Staat muss zwangsläufig eine Gewichtsklassenbestimmung aller den Autobahnabschnitt tatsächlich nutzenden LKW  durch die Betreiberfirma  als notwendige Bestimmungsmassnahme entsprechend erfolgen.
Toll Collect war und sei jederzeit zur korrekten Gewichtsklassenunterscheidung der die die entsprechenden Autobahnsteckenabschnitte tatsächlich nutzenden LKW technisch imstande gewesen , dies wurde aber bekannterweise bisher nicht bestimmt.
Die zur korrekten Bestimmung der Anzahl der tatsächlich nutzenden LKW  der vertraglich festgelegten entgeltpflichtigen Gewichtsklasse aber musste also als dafür  !! grundlegend erforderlichen Gewichtsklassenbestimmung ! aller die Autobahnstrecke nutzenden LKW vom verantwortlichen Verkehrsminister für die direkt daraus folgende    korrekten Bestimmung der vereinbarten Entgeltzahlung vom Fiskus an das private Betreiberunternehmen vertraglich explizit aufgeführt werden .
Der Bund soll diesbezüglich eine Vergütung an das Betreiberunternehmen nur unter Vorbehalt vorgenomen haben. Es sollen aber vom Bund bei dieser Regelung über 2 Jahre lang ca. 10 Millionen Euro an Geldern zuviel an die private Betreiberfirma überwiesen worden sein .
Es gäbe zwar diesbezüglich Nachverhandlungen zwischen dem Verkehrsministerium und der Betreiberfirma zur Rücküberweisung von somit zuviel überwiesenen Gelder an den deutschen Fiskus; eine Bereitschaft zur Überweisung der zuviel gezahlten Entgelte aber bestünde von Seiten der Betreiberfimra laut Medien nicht .
Dies lässt auf eine unzureichend ausgestaltete Vertragsbasis bzgl der  Massnahme rückschliessen ,sodass sich das Unterehemen nicht veranlasst sieht , diese Rückzahlung freiweillig zu leisten , weil eine nachträgliche rechtliche Eintreibung vom Unternehmen aufgrund der Vertragsausgestaltugn nahezu ausgeschlossen werden kann. Daher ist eine behördliche Prüfung  der Vertragunteröagen zwischen der Betreiberfima und dem Verkehrsministerium dringend notwendig, um dem Verdacht auf eine vorsätzliche Schädigung der deuthschen Fiskus duch den Verkehrsminister Dobrindt aufgrund des Fehelns eienr ensprechenden Vertragsausgestaltung nachzugehen.
Alles deutet auf eine politische Unterlassung des Verkehrsministeriums bzgl. der notwendigen vertraglichen Ausgestaltung zur korrekten Fahrzeuggewichtsklassenbestimmung hin.
Dies kann nur vorsätzlich erfolgt sein, weil es logischerweise die für eine korrekte Bestimmung des zu zahlenden Entgelte des Bundes an den Betreiber die eindeutig zugrundeliegende direkte "conditio sine qua non " in diesem Zusammenhang dartellt : es hätte daher verraglich folgerichtig aufgenommen werden müssen !
Dies muss offensichtlich zwangsläufig auch den involvierten o.g. politisch Mitveranwortlichen, d.h. dem Verkehrsminister und seinen juristischen Beraterkollegen in Person der entsprechenden Staatssekretären , aber auch in den regelmässig stattfindenen Informationskolloquien involvierten Budnesregierung unter Vorsitz von Bundeskanzlerin  Merkel und dem Finanzminsiter Schäuble in Ressortabtimmung klar gewesen sein, was im Falle der Unterlassung auf eine ! vorsätzlich unzureichende ! Vertragsausgestaltung- bzw Abänderung  zum Nachteil des deutschen Volkes unter Hauptverantwortung des Verkehrsministers Dobrindt rückschliessen lässt .
Die dieser Geschäftsabmachung zugrunde liegende Vertragsausgestaltung gilt es daher behördlich zu beurteilen.
Inwieweit eine Mitverantwortung der deutschen Bundeskanzlerin und unter der Ressortabstimmung des Finanzministeriums bestehn udn dies informeirt waren  , gilt es daher ebenso abzuklären .
Im Falle der Regierungschefin Merkel und des Finanzministers Schäuble fügt sich diese Vorgehensweise jedoch offensichtlich nahtlos ein in die sich entsprechend ersichtlich darstellende verschleppende Vorgehensweise der Bundesregierung gegen die cum/ex und cum/cum- Geschäfte mit Vermögensumverteilungen vom Staat zu reichen Investoren zu Lasten des Bundes von über 10 MRD. Euro ( vgl. entsprechend vorliegende Strafanträge ) .

2.:
In der letzten Legislaturperiode ist für die Ausweitung solcher ÖPP unter Bestreben der gesamten Bundesregierung unter der CDU/CSU Fraktionen unter der Leitung von Bundeskanzlerin Merkel und des Koalitionspartners SPD noch das deutsche Grundgesetz unter massgeblicher Verantwortung und Intiatitive der Bundeskanzlerin A. Merkel und unter Verkehrsminister A.Dobrindt abgeändert worden .
Dabei sollen der Ausbau/Renovierung /Modernisierung  von Streckenabschnitten von Bundesautobahnen und Bundeslandstrassen- im EIgentum des Bundes-  massgeblich von privaten Unternehmen werden .
Hierzu soll der Bundesrechnungshof konkrete Kosten- Nutzen- Rechnungen aufgestellt haben: er sei diesbezüglich zum Ergebnis gekommen, dass bei dem STreckenabschnitt A 8 (Ulm-Augsburg) Mehrkosten  in Höhe von 600 Millionen Euro , beim Streckenabschnitt  A 8 (Augsburg -München) in Höhe von 420 Millionen Euro , beim Streckenabschnitt (Landesgrenze -Gotha ) in Höhe von 213 Millionen Euro und beim Streckenabschnitt A 1 ( Bremen - Buchholz) in Höhe von  633 Milllionen Euro bei der Renoveriungsausführung durch private Unternehmen in Vergleich zum Bund anfallen würden .
Diese Ergebnisse sollen der Budnesregierung seit Jahren vorliegen . Die ÖPP wurde somit offensichtlich vorsätzlich trotz bekannterweise erheblicher Mehrkosten für den FIskus und unter Abbaus von bestehenden Arbeitsplätzen beim Bund zugunsten von privaten Unternehmen abgeändert. Dies stellt somit offensichtlich eine vorsätzliche Schädigung der öffentlichen Hand dar.    
Trotz der Kenntnis der Berechnungen der Bundesrechnunghofes haben sich alle beteiligten und mitverantwortlichen Politiker der grossen Koalition unter der Hautpverantwortung der Bundeskanzlerin A. Merkel , des Finanzministers W.Schäuble und insbesondere des Verkehrsministers A. Dobrindt offensichtlich VORSÄ'TZLICH für die o.g. Vorgehensweisen wider besseren Wissens zur Durchführung von Renoveirungsárbeiten mit  erheblichen Mehrkosten zu Lasten des Bundes durch Privatunternehmen entschieden und diese privaten Unternehmen zur Modernisierung der genannten Verkehrsinfrastruktur tatsächich beauftragt , als dass der  Bund selbst die anstehenden Renovierungsmassnahmen über die bereits existierenden Bauinfrastrukturen des Bundes kostengünstiger auch weiterhin  vorgenommen hätte.
Hier sind  nicht nur der Steuerzahler -offensichtlich in Milliardenhöhe - benachteiligt worden, es sollen auch in diesem Zusammenhang bestehende Tariflohnabreitsplätze vernichtet worden sein .

3.:
 
Diesbezüglich soll der private Betreiber für den Streckenabschnitt der A1 (vgl.  633 Millionen Kostenmehraufwandes durch den privaten Betreiber im Vergleich zu den staatlichen Modernisierung durch den Bund  ) gerade in Konkurs gegangen sein . Wegen der vertraglichen Ausgestaltung bei der ÖPP sei zum Nachteil des deutschen Steuerzahlers nun  nicht auszuschliessen , dass in Falle des Betreiberkonkurses bei der Autobahn A1 nun ehrebliche Kosten auf den deutschen Steuerzahler zukämen.
Eine Betreiberfimra  solle aber -wohl aufgrund der bestehenden Vertragsbasis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und des privaten  Unternehmens - schon Schadensersatzklage wegen Einnahmeausfalles in Höhe von 787 Millionen Euro bei Gericht gestellt haben.


Dies legt den Verdacht nahe, dass  die damit verbundenen Geschäftsrisiken der Privatunternehmen bei den vergebenen mOdernisierungsmassnahmen und damit verbundene Finanzausfälle oder entstandene Betriebsunkosten durch den Weiterbestand der Bundesautobahnen und Bundeslandstrassen als Eigentums des Bundes dabei offensichtlich einseitig auf den Steuerzahler übertragen worden - diese vertraglich vorsätzlich einseitige Ausgestaltung durch einene iNvestitionschutz bzw. offensichtlich durch eine leistungsfreie Einnahmegarantie für die Unternehmen durch den Bund sichergestellt , sodann stellt eine einseitige Benachteilgung und Belastung des Steurzahlers dar; sie widerspricht der Interessenvertretung des deutschen Volkes durch die verantwortlichen Politiker zugunsten der Privatunternehmen.
In diesem Zusammenhang sollen die Verträge bzgl .der ÖPP zwischen Bund und Privatunternehmen auch derart  einseitig und vorsätzlich benachteiligend für den Steuerzahler  von den verantwortlichen Ministern und Regierungen mitverantwortlich ausgestaltet worden sein, dass die Profite für die Privatunternehmen ind er Moderniseirungstätigkeiten offensichtlich durch sog. Investititonsschutzbestimmungen für die Privatnterhemnen garantiert worden sind.
Dies ist offensichtlich eine vorsätzliche vertragliche Benachteilgung des deutschen Steuerzahlers durch die seine Interessen eigentlich alleinig vertretenden Politiker und gescah offenscihtoich VORSAETZLICH und somit in strafbarer Absicht .  

Es ist somit anzunehmen , dass offensichtlich die hautverantwortlichen Regierungsmitglieder , d.h. die Bundeskanzlerin , als auch der Bundesfinanzminister und der Bundesvekehrsminister - offensichtlich vorsätzlich zum Nachteil des deutschen Volkes - ihre generelle Zustimmung  bzw.  Ressortzustimmung als Bundesfinanzminister - u.U. auch in Person der jeweils zeitlich zuständigen Vorgängers im Amt-  gegeben haben bzw. diese bestehende Regelungen zum Nachteil des deutschen Volkes nicht nachträglich wieder abgeändert haben. Dies gilt strafrechtlich sodann abzuklären.
Im Gegenteil : sie haben diese ÖPP noch unter Änderung des Grundgesetzes diese Vorhaben zum generellen Nachteil des deutschen Volkes dahingehend ausgeweitet, dass der deutsche Steuerzahler zwar direkt aus Bundesmitteln diese notwendige Modernisierung der Bundesverkehrsinfrastruktur zu erheblcihen  Mehrkosten an Privatunternehmen  bezahlen muss, aber nachträglich der einzelne Nutzer dann nochmals für deren Benutzung zahlen muss, wenn die Betreibung allein aus LKW -Mautgebühren jetzt schon nachweislich alleinig nicht gedeckt werden kannn , bzw. anhand von privaten Betreibern gemäss des  Maximalprofitprinzipes unterzogen wird und alle PKW -Fahrer in Zukunft ebenfalls an den Mauteinnahmen durch privaten Betreiber herangezogen werden können.

Bei dieser Vorgehensweise aber besteth sodand er verdacht , dass neben den erhöhten  Renovierungskosten , die späteren Nuztungskosten , sondern auch zusätzlich noch die  die privaten Betreiberrisiken vertraglich offensichtlich alleinig auf die deutschen Steuerzahler als letztendlich weiterhin haftender Eigentümer zur Absicherung von Geschäftsrisiken der privaten Betreibers aufgeladen wurden  , was neben zu hoher Modernisierungskosten von Streckenabschnitten durch private Unternehmen,  dem Verlust von Nutzungseinnahmen durch den Bund zugunsten privater Betreiberprofite, dem Verlust von bestehenden Tariflohnarbeitsplätzen für die Instandhaltung beim Staat zugunsten privater Betreiber erfolgte . D
Die Grundgesetzänderungen legen  zudem noch durch eine einfach gesetzlich umzusetzende, nachträgliche EIgentumsübertragung des Bundeseigentums der Budnesautobahnen und Bundeslandstrassen auf Privatunterehmen in Form einer einfachen Mehrheitsentscheidung im Parlament durch zukünftige Bundesregierungen ohne nochmalige Grundgesetzänderung nae. Diese Möglichkeit  ist gerade in der Grosse Koalition bestehend aus CDU/CSU und der SPD gemeinsam genauso gesetzlich vorbereitet worden .  Es stellt eine mehrfache finanzielle Benachteiligung des deutschen Steuerzahlers durch die Bundesregierung und die Vorbereitung zur grössten Volksenteignung nach dem zweiten Weltkrieg dar.

Noch vor einigen Tagen hat die Bundeskanzlerin offiziell in ÖRR-TV im Rahmen von Bundestagswahlveranstaltungen beteuert, sie habe ja einen Amtseid geleistet und wolle diesem auch nachkommen . Diesbezüglich aber dürften erhebliche Zweifel aufkommen.
Ob im  Zusammenhang mit diesen oben ausgeführten , offensichtlich vorsätzlich den Steuerzahler und die staatlich angestellten Strassenbaumeistereibeschäftigten  vertraglich und methodisch benachteiligende und die privaten Unternehmen einseitig begünstigende Regierungsvorgehensweise für die dafür verantwortlich beteiligten Minister und die Bundeskanzlerin Korruptionsgelder geflossen sind, gilt es daher ebenfalls abzuklären .
Daher erfolgt Strafantrag:






Anlagen :
vgl hierzu Veröffentlichungen der ÖRR:

www.ardmediathek.de/tv/Tagesschau/tagesschau-20-00-Uhr/Das-Erste/Video?bcastId=43268documentId=45638054
www.tagesschau.de/inland/maut-panne-103.html
www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-vom-8-september-2017/100.html: ab Minute 29:33 , besonders Minute 30:45

abgeschickt udn gefaxt in heidelberg





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