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Tuesday, May 2, 2023

An das ist GB imperizm

So sei es…..
an das us gb Imperium , 
lassen sie eine strickte Trennung von Kirche und Staat in gesamten Einflußbereich und gegenüber allen Religionsgemeinschaften durchführen.
Dazu sollen alle Religionsgemeinschaften steuerpflichtig werden und dazu alle Finanzen komplett zur Kontrolle offenlegen müssen.
Sämtliche Überschneidung von politischen Staatsämtern , zivilen,  juristischen Ämtern und Religionsämtern soll ab sofort bei allen anerkannten Religionsgemeinschaften mit sofortiger Wirkung unterbunden und ausgeschlossen werden. 
Bezüglich aller Religionsgemeinschaften sollen ebenso mit sofortiger Wirkung alle exekutiven und juristischen Paralleljustizen, Geheimbünde und  - verbindungen als Parallelinstitionen zum Zivilstaat unterbunden und strafrechtllich verfolgt und sanktioniert werden  mit Freiheitsstrafen nicht unter 15 Jahre und einem lebenslangen kompletten Bürgerechtsentzug zur Folge haben, denn nur der Staat hat das Gewaltmonopol .  
Insofern solle diese Trennung von Staat und Kirche erfolgen im Falle fürDeutschland , dass die Steuereinnahmen für die jeweiligen Christengemeinschaften weiterhin vonStaatswegenmit eingezogen werden sollen, die Höhe der Aufwandsentschädigungen von Seiten der Kirchen an den Fiskus hierzu neu festzustellen sind unter ausdrücklicher Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger Einsparungen in digitaler Umsetzungsweise.  
Diese Steuereinnahmen aus Deutschland sollen zukünftig komplett in Deutschland verbleiben und ausschließlich hier eingesetzt und reinvestiert werden . Dies gelte auch für die eigentlichen Bistumssitzvermögen – es gelte nicht im Sinne einer reinen fiskalischen Zwischeninvestition, sondern als eingesetzte Zweckinvestitionen, welche ausschließlich in Deutschland bzw. vorrangig im eigenen Bistum für alle dort anfallenden religiösen Belange des Christenlebens selbst einzusetzen sind und als komplette  Ergänzung zu den Steuereinnahmen der jeweiligen Christengemeinschaft fungieren sollen.  Auch darüber muss der Christengemeinschaft öffentlich, umfassend und zeitnah Auskunft erteilt werden.
Die Verwaltung und die konkrete Anlage dieser Reinvestitionsgelder - letztendlich des gesamten Bistumskapitals , bestehend aus dem internen Bistumsvermögen und den jeweiligen Steuereinnahmen  - soll jeweils durch ein demokratisch gewähltes Gremium aus Vertretern der jeweiligen christlichen Gemeinschaften der Steuerzahler dieser Religionsgemeinschaften und unabhängiger Finanzexperten paritätisch besetzt vollzogen werden, wobei die Vertreter der Priesterschaft nur einen beobachtenden Beisitz innehaben sollen und keinen direkten , noch indirekte Einfluß auf den Einsatz dieser Investitionsvolumina durch das o.g Gremium ausüben dürfen. Darunter gehören die Entlohnungen und die einzelnen Aufwandsentschädigungen in detailliert überprüfter Anrechnungsfähigkeit des gesamten klerikalen Standes des Bistums und der Angestellten und wird ausschließlich vom Gremium festgelegt und in selbst festzulegenden Intervallen erneut bewertet und der jeweiligen Finanzlage des Vermögens verantwortungsvoll und am kostengünstigsten angepaßt.   
Für den konkreten Einsatz der Reinvestitionen soll eine offizielle IT - Plattform eingerichtet werden, auf der jeder Zugehörige der jeweiligen Christengemeinschaft als Kirchensteuerzahler  und deren Familien Eingaben für gewünschten Verwendungszwecke einreichen kann und diese Eingaben vom Gremium zu bewerten und umzusetzen sind. Dabei sollen die Investitionen vorrangig bis ausschließlich für soziale, caritative und religiöse Zweck für die hiesigen jeweilige Christengemeinschaft des Bistums und ihrer Belange reinvestiert werden und dem hiesigen  Glaubensleben und der christlichen Gemeinschaft dienen.
Dazu werden alle Ämter und Posten des jeweiligen Bistums gemäß ihres Aufgabenbereiches in ihrer Notwendigkeit überprüft, bedarfsweise zusammengelegt und in der Entlohnung an die faktische Bedarfslage ökonomisch und am kostengünstigsten entsprechend der jeweiligen  Finanzlage des Bistums und die dort vorrangig zu leistenden Reinvestitionsbedürfnisse für die finanzielle Absicherung des Christenlebens angepasst und in angemessener Intervallen -spätestens jedoch nach 10 Jahren erneut einer Bewertung zugeführt werden.
Ausgenommen davon bleiben die zusätzlichen Steuerzuschüsse des Staates für allgemeine  Sozialinvestitionen und Sozialinstitutionen aufgrund des Interesses des Staates , solche gesellschaftlich wichtigen, für alle Bürger prinzipiell zugänglichen Ziele und Zwecke aufrecht zu erhalten und weiterhin gesellschaftsbildend , gemeinschaftsfördernd und wertevermittelnd zu unterstützen .
Die Kirchen haben sich dabei an allgemein – demokratische  Richtlinien und verbindlichen Werte zu halten , wobei eine Paralleljustiz zum staat als internes  Maßregelungsinstrument gegenüber Staatsbürgern verboten wird . Allein der Staat hat das Gewaltmonopol. 
Die jahrhundertelangen Entschädigungsleistungen des Staates an die deutschen Bistümer aufgrund früherer Enteignungsverfahren sollen insofern neu berechnet werden, um den jeweilige Gesamtsummeder damaligen Sachwerte aller enteigneter Objektes im Sinne eines anzunehmender damaligen Verkaufsdurchschnittswertes zum Zeitpunkt dieser Enteignung festgestellt und festgelegt werden . Diese Gesamthöhe der damaligen Sachwerte soll in Vergleich gesetzt werden mit der von Staat bereits geleisteten Entschädigungen, einschließlich Zins und Zinseszins seither in jeweiligen Jahresdurchschnittsfinanzmarktwerten berechnet, um eine endgültige Aufrechnung bzw. Gegenrechnung vom festgestellten Enteignungsgesamtwert und den bereits durchgeführten Entschädigungszahlungen vornehmen zu lassen , um eine Überentschädigung des Staates an die Bistümer zu verhindern und eine Verpflichtung der Bistümer zur Rückerstattung von bereits zuviel empfangene Entschädigungsleistungen anhand  o.g Berechnungen zu ermitteln und sofort umzusetzen, um den bestehenden Staatsvertrag zwischen Staat und Kirche auf der Basis dieser Berechnungen schnellstmöglich zu beenden. 
Zusätzlich soll die katholische Amtskirche die Publizistin dieses posts mit den schon unter BK Merkel vorhandener Entschädigungsgeldern im Wert des jährlichen Entschädigungsleistungen vom Staat an die Kirche  in Höhe  von 600 Millionen Euro wegen  Staats - und Klerikalmobbings bis zur Inthronisierung von König Charles in eine einzurichtende Privatstiftung in der Schweiz als Stiftungskapital zum Zweck der politischen Bildung transferrieren und sofort übergeben werden .
Diese Stiftung soll  mit der Publizistin als allein verantwortlicher CEO und kompletter freier Verfügungsgewalt über den Einsatz des o.g. Stiftungskapital einschließlich der persönlichen Versorgung des CEO  für ihre Exisitenzsicherung, der persönlichen Bedarfes für Unterkunft , Verpflegung , Versicherungsaufwendungen nach Wahl und persönlichem Schutz, der Einrichtung eines Stiftungssitzes und nebst aller von der CEO festzulegenden Löhne der Angestellten der Stiftung und der eigenen Entlohnung Vewendung  finden un der CO ohne weitere  Auflagen an Verfügungseinschränkungen juristischer Art sofort  übergeben werden  …
So sei es mit sofortiger Wirkung und im gesamten Einflussbereich., Amen 
Regina -Maria

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