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Thursday, February 2, 2023

Ein Jahr nach dem Tod der Mutter ,erst später die Testaments Eröffnung, bis heute kein Inhalt bekannt , nicht einmal der notar

 Dr med   Regina Geilich, Böckmannstr. 3, 59439 Holzwickede

An das  Amtsgericht Unna : Nachlaßgericht poststelle@ag.unna.nrw.de

Hiermiterhebe  ich zur Fristwahrung eine                                                 02.02.23

Klage zur Anfechtung des Testamentes meiner Mutter Klara Geilích,

geb. am 25.03.23 , wohnhaft Böckmannstr.3, 59439 Holzwickede , 

zuletzt Pflegeheim Pertheshaus, Emscherweg 8,  Holzwickede, verstorben am 02.02.22  stellen.

wegen  

- sittenwidriges Vorgehen zur Beeinflussung des Verhaltens der Erblasserin zu meinem Nachteil  von Seiten Dritter unter der Absicht , die vorgesehene Überschreibungdes Elternhauses Böckmannstraße auf meiner Person schon zu Lebzeiten meiner Mutter von notarieller Seite unterbunden zu haben unter Einfluss von Seiten des weiteren erbberechtigten Christoph Amecke:

z.B. von Amecke zum Nachteil der Erblasserin auf diese eingewirkt zu haben , als Teil der Erbengemeinschaft nach dem Tod des vorverstorbenen Ehemannes Hubert Geilich und dessen Erbteilsansprüche aus dem Erblaß seinen Schwester  Anni Geilich auf Rechtsansprüchen aus diesem Nachlaß zum Nachteil der Mutter zu verzichten und stattdessen diesbezüglich rechtswidrige Steuerhebungen zu akzeptieren und in diesem Sinne zu ihrem Nachteil auch in das Finanzgerichtsverfahren von Klara Geilich nachteilig eingewirkt zu haben   

z.B. zur Zermürbung der Familienverhältnisse und des Hausfriedens in Böckmannstr. 3 wiederholt bei der Regelung des Erblaßes der Anni Geilich zum Nachteil Hubert Geilich und dessen gesundheitlichen Zustandes vorgegangen zu sein ; zudem die Generalvollmacht der Erblasserin Klara Geilich zu meinem Gunsten sofort missachtet zu haben, dabei den Hausfriedens erneut unter unangekündigtem sofortigen Erscheinen in Böckmannstraße 3, Holzwickede  gebrochen zu haben bis hin zur gewaltsamen Unterbindung einer gemeinsam vereinbarten Unterredung der Erblasserin mit meiner Person unter vorsätzlicher Ausführung einer schweren, stationär operationspflichtigen Körperverletzung von Seiten Christoph Ameckes und Ehefrau mit bleibender körperlicher Belastbarkeitsminderung zu meinem Nachteil begangen zu haben. 

z.B. danach die Erblasserin als Zeugin der Körperverletzung dabei unter Zivilklageerhebung meinerseits gegen Amecke unter Absprache und Vorführung vor dem Pfarrer Middelanis /Holzwickede massiv beeinflusst zu haben, und hinterher diese nicht mehr als zeugin im  Falle der Körperverletzung  auftreten wollte,

z.B. von Amecke die Unterschrift unter eine sittenwidrige, nicht aufzuhebende Zwangsbevollmächtigung als Generalvollmacht der Erblasserin zugunsten Christoph Ameckes bewirkt zu haben , im Anschluß daran mittels dieser Generalvollmacht gegen den erklärten Willen der Erblasserin zu ihrem Nachteil vorzugehen, u. a. sie zu einem bestimmten Verhalten zum Nachteil meiner Person abzupressen, u.a. unter dem Verbot, meine Person schon zu Lebzeiten in irgendeiner Weise zu unterstützen bis hin zur Drohung des Sohnes Christoph Amecke, diese Vollmacht mißbräuchlich gegen den erklärten Willen der Vollmachtgeberin einzusetzen, falls sie seinem Verbot nicht nachkommt: sie in ein Pflegeheim zu verbringen ,was er auch durchführte,  

z.B. ebenso durch Einfluss von Amecke und Pfarrer Middelanis die Erblasserin zu beeinflussen , zu meinem Nachteil ein Betreuungsverfahren gegen meine Person zu veranlassen und den weiter aufhenthalt an meinem Wohnort damit zu vereiteln in 2019,  

 z.B. ohne eine pflegerische Versorgung und inadäquater Verpflegung in ihrem Eigenheim belassen zu haben in ungenügender häuslicher Versorgung und als ausgebildeter Sanitäter zum Nachteil der Erblasserin diese Vollmacht nicht einsetzte .

z.B. meine Person und meine berufliche Tätigkeit als investigativ-journalistische Tätigkeit konsequent wider besseren Wissens in den letzten Jahren diffamiert zu haben

z.B. auf den Hausarzt Grosse - Schulz zum gesundheitlichen Nachteil meiner Mutter mit gezielten Fehlinformationen negativ auf die ärztliche Versorgung -vor allem in Pflegeheim eingewirkt zu haben,

z.B. eine verabredete Versorgung des krebskranken Vaters Hubert Geilich im präfinalen Pflegezustand zu Hause unversorgt belassen zu haben und seineMutter mit dieser Aufgabe alleine zurückgelassen zu haben  

- wegen Ausnutzung des Kräfte - und Willensmangel der Erblasserin in vorgerücktem Alter und multimorbidem Gesundheitszustand zur Durchsetzung eines inhaltlich konträren Testamentes zu meinem Nachteil: dieser Zustand der Erblasserin wurden von Amecke konsequent zum Nachteil der Erblasserin und meiner Person zu seinem eigenen Vorteil ausgenutzt.  letztendlich mit dem Ziel, das Verhalten der Erblasserin zu meinem Nachteil vorbestimmen zu können :

z.B:  sie mehre Unterschriften abzuverlangen für erpresste Vollmachten mit Zwangsauflagen zur Einschränkung zukünftiger Entscheidungen der Vollmachtsgeberin selbst , 

z.:B: ein vorgefasste Testament mit Auflagen zum Nachteil meiner Person und das Ansehen meiner Person bei der Erblasserin nachhaltig zu schädigen und letztendlich meinen Aufenthalt in meinem Wohnort zu verhindern, dadurch erheblich meine investigativ -journalistische Tätigkeit diffamiert und zu behindern und ein Betreuungsverfahren gegen meine Person druch sie veranlasst zu haben zur Verhinderung meines Aufenthaltes an meinem Wohnort im Elterhaus , Böckmannstraße 3 , Holzwickede ,  die Erblasserin für seine ungehinderte Einflussnahme der Erblasserin dadurch isoliert zu haben und diese sich nicht mehr aus eigenen Kräften aus diesem Zustand befreien konnte, vor allem durch die Auflage in der Betreuungsvollmacht,  sich im Falle ihrer gewünschten Aufkündigung dieser Bevollmächtigung , sich zwanghaft bei einem Juristen dafür vorstellen zu müssen , welcher dann zur faktiscer Einschränkung des eigenen willesns der Erblasserin , dieser von einem Juristen eine eingschränkte Testierfähigkeit bescheinigen zu lassen 

- Verdacht auf widersprüchlichen Testamentinhaltes gegenüber ihrem eigenen erklärten Willensbekundung aus 2013 gegenüber Notar Vogt /Holzwickede zur sofortigen und uneingeschränkter Überschreibung des Elternhauses auf meine Person, den mherfach ausgestellten , letzdnelcih geraubten handscshriftlichen Testamentes der Erblasserin gegenüber den langjährigen Vorhaben beider Eltern zur Überschreibung des Elternhauses auf meine Person, bzw. unter offensichtlich erzwungenem veränderten Testamantinhaltes, vorgegeben von Notar Vogt schon 2013 anstelle des von meiner Mutter, Klara Geilich in direktem Gespräch geäußerten Willens zur sofortigen Überschreibung des Elternhauses als Eigentum zugunsten meiner Person aus 2013.

- altersbedingter eingeschränkte Urteilskaft der Erblasserin schon im letzten Lebensjahrzehnt , bestätigt durch ihren Hausarzt Große -Schultz , Holzwickede , unter Ausnutzung dieses Zustandes durch den Sohn Christoph Amecke zu Diffamierung meiner Person,  meiner  investigativ  journalistisch Tätigkeit, um zu seinem Vorteil und zu meinem Nachteil Vollmachten und das Testament zu veranlassen  

- bei Verdacht auf Pflichtteilsverletzung zum Nachteil meiner Person bei Verdacht, dass der Sohn Amecke das verbliebene Sparvermögens der Erblasserin unter Ausnutzung ihrer Willensschwäche und des einschränkten Urteilsvermögens der Erblasserin zu Lebzeiten auf sich im Todesfall umschreiben hat lassen und dieses Sparvermögen dadurch möglicherweise aus der Erbmasse zu entziehen trachtete zu meinem Nachteil über die daraus entstehende Minderung des Pflichtteilsanspruch meinerseits.

- eingeschränkte Testierfähigkeit meiner Mutter

z.B. unter eingeschränktem juristischen Verständnis bzw. unter ausgenutztem Vertrauen der Mutter ungelesen und ohne Verinnerlichung bzw. und ohne offenkundige ausreichende Information über die kleingedruckten Ausführungen des vorgefertigten Bevollmächtigungsschreiben und  die sich fpr die Erblasserin daraus resultierende juristische Lage nicht beurteilen konnte; 

-z.B. ferner auch diesbezüglich Drohungen gegen die Erbalsserin durch Amecke ausgesprochen wurde, dass der Vollmachtsnehmer Amecke aufgrund der ihm erteilten Machtposition der Bevollmächtigung  beabsichtigte , diese mißbräuchlich gegen sie und gegen ihren erklärten Willen einsetzen wollte,  um sein vorgebenes Verbot der Mutter gegenüber bzgl . einer Unterstützung  meiner Person gegen den Willen der  Erblasserin durchzudrücken ; 

-z.B. außerdem hatte die erblasserin schon vor mehr als einem Jahrzehnt Ängste geäußert, dass sie Gefahr laufen könnte,  im Falle ihrer  Gegenwehr gegen vorgegebene Anweisungen von Seiten ihres Sohnes in die Psychiatrie verbracht zu werden ; dazu hatte offensichtlich der Sohn schon einen Psychiater zur Testierung einer Betreuungseinrichtung ins Haus der Erblasserin einbestellt vor Jahren .

-z.B. durch psychologische Einfluss auf die Erblasserin über die von mir erwarteten ungewöhnlichen und sittenwidrige Auflagen für meine Person im Testament durchgesetzt zu haben bzgl. meines Erbes am Elternhaus und damit gezielt ein erfolgreicher Erbantritt meinerseits vorsätzlich vereitelt wurde und unberechtigterweise zu meinem Nachteil über die kritiklose und eingeschüchterte Mutter die Akzeptanz eines vorgegebenes Testament mit diesen Auflagen ohne Gegenwehr unterzeichnet wurde und gleichzeitig eine Erbunwürdigkeit meiner Person vorgetäuscht werde.   

Begründung:.

 

Die Klägerin hat erst Monate nach dem Tod der Mutter am 02.02.22  von dem Ableben ihrer Mutter Kenntnis erlangt; weder der Bruder , Christoph Amecke, noch das Pflegeheim Pertheshaus,   Holzwickede , mit dem die Klägerin in Digital -und Telefonkontakt gestanden hatte , hatten Auskunft über den Todesfall der Mutter bzw. über eine mögliche Gesundheitsverschlechterung der Mutter vorab mitgeteilt; letztere auch selbst auf spätere schriftliche Anfrage posthum über die Umstände des Ablebensder Mutter keinerlei Auskunft erteilt . 

Die Erblasserin hat der Klägerin zu Lebzeiten lediglich  mitgeteilt, ein Testament unterschrieben zu haben, jedoch auch auf Nachfrage den Namen des dafür aufgesuchten neuen Notarsder Klägerin  nicht  mitgeteilt. Die Klägerin hat inzwischen trotz Nachfragen beim Amtsgericht, Nachlaßgericht, Unna und der Rechtsanwalts  -und Notarkammer keine Auskunft über den zuständigen Notar oder gar den Inhalt des Testamentes erhalten, noch hatte siepersönlich aufgrundvielfältiger Vorkommnisse zum Schutz ihrer Person den bisherigen Wohnort imElternhaus, Böckmanntsr 3, Holzwickede unter dem bevollmächtigten Bruder Amecke und seines gewalttätigen und diffamierenden Vorgehensweise gegen die Klägerin nicht aufgesucht. 

Infolgedessen ist der Klägerin daher bis heute der genaue Inhalt des Testamentes in der genauen Ausführung nicht bekannt. 

Trotzdem hat die Klägerin als Zeugin beschlossen , zur Fristwahrung der gesetzlichen Minimalfrist als erbberechtigte Tochter sicherheitshalberrechtzeitig Klage zu erheben aufgrund jahrelanger Zerrüttung der Familienverhältnisse und schwerwiegenderBeeinflussungen bis hin zur Bedrohung der Erblasserin durch Christoph Amecke mit mehrfachen Abpressungen von Unterschriften, mit dem Verbot gegenüber der Erblasserin als Zeugin aufzutreten oder ihre Tochter zu unterstützen, die Beeinflussung der Erblasserin ,ein Verfahren gegen die Klägerin einzuleiten , auch  mittels Einschüchterungen und Drohungen gegen die Erblasserin , die Erblasserin in seinem Sinne und gegen die Klägerin gefügig zu machen ,  

Eine ausführliche Begründung erfolgt daher noch bis zum Termin der vom AG Unna mitgeteilten Testamentseröffnungstermines. Jetz schon ohne Kenntnis des Testamentsinhaltes.

 




Zweimaliger faxversuch : keine Antwort, häd h Gerät abgestellt! 

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