Dr med Regina
Geilich Böckmannstr.3
59439 Holzwickede
24.07.2012
An
Die Direktorin des AG
Unna
Richterin Rodehüser
zum Verbleib im Amtsgericht Unna
damit nicht genau ,
wenn gegen meine Person ein Verfahren eröffnet wird , genau dann
gesagt werden kann , es würden keine entlastenden Unterlagen von mir
existieren
für die Betreuungsstelle
für die Zivilstelle
Diese Schriftstück ist
- identisch mit
Ausführungen zum Gesundheitsamt Unna , insbesondere gerichtet an den
mich vorsätzlich falsch begutachteten Herrn Psychiater Bernartz
- identisch mit den Eingaben ins Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung Klara Geilich 7 XVII 344/12
- ist identisch ohne Aktenzeichen für meine Person gegen die erneute Einrichtung einer Betreuung mit Übergabeeinschreiben an Richter Buller , ehemaliger Richter meines gegen mich gerichteten Betreuungsverfahrens 7 XVII 39/07, mit Übergabeeinschreiben bereits zu Hd Richter Buller als Expresseinschreiben aus Kassel am Samstag den 21 .07.2012 aufgegeben worden mit Übergabe vor 10 Uhr und müsste somit in der Betreuungsstelle zur Klärung des Sachverhaltes , dass ich nie eine schizophrene Psychose hatte, vorliegen, wenn es nicht rechtswidrig durch den sog. Verfassungsschutz aus dem Postweg eliminiert wurde. oder Richter Buller dieses unwillig zu meinem Nachteil hat verschwinden lassen, da er weiss, dass mein Verfahren ein anderer Richter bearbeitet und er dies somit vorsätzlich zu meinem Nachteil nicht weitergereicht hat.
Diese Schriftstück soll
dazu dienen zu verhindern , dass ich erneut gegen meinen Willen in
ein Betreuungsverfahren verbracht werde, meine Person rechtswidrig
aufgrund ehemaliger falscher Begutachtungen als nunmehr politisch
aktiver Mensch bezüglich des Parteiengesetztes als parteiunfähig
oder unwählbar etc. eingestuft werden soll.
Letzteres ist bei der
Piratenpartei insofern zu umgehen , da dort jeder mitarbeiten kann.
Derzeit halte ich mich
nicht zu Hause auf, da ich Kontakte zu ehrenamtlichen und
gemeinnützigen Tätigkeiten pflege. Bei Ihrem Termin am kommenden
Montag kann ich daher nicht anwesend sein. Ich kann eine Rückkehr
noch nicht genau benennen, ich bitte diesen Termin daher bis auf
Weiteres ausfallen zu lassen. Leider habe ich erst heute erfahren ,
dass eine Termin anberaumt war. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Ich möchte Sie darauf
aufmerksam machen, dass mein Verhältnis aufgrund der Regelung einer
Erbschaftsangelegenheit Anni Geilich mit meinem Bruder seit Jahren
zerrüttet ist und ich jahrelang keinen Kontakt zu ihm hatte. Ich
habe in einem Telefonat, dass er vor 14 Tagen mit meiner Mutter
führte, erfahren, dass er meiner Mutter schwere Vorwürfe gemacht
hat, ja geradezu angefahren und angeschrien hat, dass sie mir vor
Monaten erneut eine Generalvollmacht unterschrieben hat. Diese habe
ich von ihr schon mehrfachst unterschrieben bekommen, weil er sie
wiederholt unter Druck gesetzt hat, diese zu widerrufen. Mit dieser
Vollmacht habe ich aber zum Beispiel als ihre Prozeßbevollmächtigte
ein Finanzgerichtsverfahren in genau dieser brisanten
Erbschaftsangelegenheit ohne Rechtsanwalt erfolgreich geführt, wobei
mein Bruder ihr riet, eine erhobene Erbschaftssteuer zu ihrem
Nachteil zu zahlen, und ebenso auch in den letzten Monaten mich um
ihre gesundheitlichen Belange erfolgreich gekümmert , dies können
sie bei ihrem Hausarzt Dr Grosse- Schulz, Holzwickede bestätigen
lassen, denn die Blutwerte meiner Mutter haben sich alle verbessert.
Mein Bruder hat ihr zudem
in diesem Telefonat vorgegeben, dass er mich zu einer psychiatrischen
Therapie bringen lassen will. Er hat aber seit Jahren keinen Kontakt
zu mir und kann daher dieses nicht beurteilen. Die Kontakte zu meiner
Mutter waren lediglich telefonisch bis dato und beschränkten sich
auf alltägliche Dinge. Mein Bruder und seine Frau haben mich in o.g.
Auseinandersetzung um diese Erbschaftsangelegenheit
operationspflichtig verletzt und sind vehement gegen meine Person
rechtswidrig und mit krimineller Energie vorgegangen. Dies liegt in
ihren Unterlagen über meine Person in einem anderen Verfahren bei
Kollegen Cleef vor, das von einem Dr S. gegen mich eingeleitet
wurde, mit der Behauptung, ich hätte eine Paranoia, Dieser wusste
aber , dass ich verletzt worden bin und dies hatte ich zuvor in
Kenntnis der Brisanz der Erbschaftsangelegenheit auch zuvor
befürchtet. Seine Unterstellung einer Diagnose, trotzdem dieser
ebenfalls jahrelang keinen persönlichen Kontakt mit mir hatte , war
ebenfalls nicht haltbar und zeigt beispielhaft, dass mehrere Leute
mit unberechtigten Behauptungen gegen meine Person vorgehen. Das
Verfahren wurde eingestellt. Dies liegt bei Ihnen unter der Nummer
534/530404 bei von Kollegen Cleef. Ich beantrage dringend die
Hinzuziehung dieser Akte zur Kenntnisnahme , dass gegen meine Person
wiederholt und seit Jahren falsche Äusserungen getätigt wurden.
So ist auch nicht
auszuschliessen , dass dies auch wiederum zur Zeit erfolgt , da
wieder eine Erbschaftsangelegenheit in unserer Familie zu regeln ist
, die ebenfalls nicht in bestem Sinne erfolgte. Darüber hatte ich
gerade angeregt, mich juristisch beraten zu lassen. Dies hat mein
Bruder durch erneuter Einwirkung auf meine Mutter gerade unterbunden.
Meine Mutter stand und
steht unter dem starken Einfluss meines Bruders, Christoph Amecke,
und sie würde auch vorsätzlich zu meinem Nachteil lügen , wenn er
dieses vorgibt und dies tut er..
So hat er ihr zum
Beispiel vorgegeben zu behaupten, dass ein Beinbruch ihres
angenommenen Kindes durch einen Skiunfall verursacht worden wäre,
dieser jedoch durch ein beherztes Hochreissen des Kindes mit Anprall
des Beines gegen die Tischkante- laut ihrer eigene Angaben zuvor-
erfolgte.
Bei vorherigen Regelungen
von Erbschaftsangelegenheiten , wo ich meinem Bruder in
vergleichbarer Situation ebenfalls mit vorheriger Vollmacht aus
denselben Gründen zum Zwecke der Vermeidung von
Familienstreitigkeiten untersagt hatte, Kontakt aufzunehmen, hat er
nebst Ehefrau aber unter Umgehung dieser Untersagung unangekündigt
doch Kontakt aufgenommen und war erschienen und wollte aber im
nachfolgenden Disput nicht akzeptieren , dass meine Mutter und ich
in ihrem Schlafzimmer ein Vieraugengepräch in ! beiderseitigem !
Einvernehmen führen wollten, und als ich die Tür hinter uns
schliessen wollte, beide diese ohne Vorwarnung derart heftig gegen
mein Knie aufstiessen, dass sie mir eine operationspflichtige
Kreuzbandruptur zufügten. Das hat meine Mutter , die vor mir den
Raum betreten und sich umgedreht hatte, genau beobachtet. Hierüber
lügt sie vorsätzlich im Nachhinein schon seit Jahren zum Schutz
ihres geliebten Sohnes, wenn sie wider besseren Wissens seit Jahren
behauptet, ich sei von allein gestürzt und hätte mir die
Verletzung selbst zugezogen.
Wenn ich meiner Mutter (fachlich
medizinisch) rate,- und dass ich dies erfolgreich getan habe, kann
durch die aktuellen verbesserten Labordaten ermittelt werden, (eine
Vit B12 Spritze lehnt sie häufig ab) empfindet sie diese Beratung
generell als „Bevormundung“: „ Du willst mich bloss bestimmen
oder „ Du setzt mich unter Druck. “ Dies zeugt von einer
Verkennung der tatsächlichen Lage.
Die entsprechenden Untersuchungen habe
ich bei allen Fachärzten selbst in Auftrag gegeben. Dies zeugt von
meinem folgerichtigen Vorgehen.
Meine Mutter ist jederzeit bereit, zum
Schutz ihres Sohnes , der selber mir sagte, dass er unter einem
(Zitat:)“Überprotektionismus seiner Mutter nicht hätte sich in
seiner Persönlichkeit entfalten können“ und direkt von Mama zu
seiner Ehefrau gewechselt ist , letztere aus einer autoritären
Familie stammen soll und selbst dergleichen veranlagt ist,. So
konnte ich mir anfangs selbst ein Bild davon machen , wie angepasst
sich mein Bruder verhält, da er nicht einmal seine eigene Meinung
äusserte , sondern nur rumdruckste, wenn er nicht die gewünschste
Antwort seiner Frau vorhersehen konnte und in der allgemeinen Meinung
unsere Familie, er seine bisherigen Meinungen um 180 Grad gedreht
hatten unter dem Einfluss seiner damaligen Freundin. So war er
ursprünglich sehr sozial eingestellt ohne grössere persönliche
Ansprüche , fuhr aber dann gleichzeitig zwei Sportwagen, u.a. ein
BMW Cabriole-Zweisitzer, was er früher verpönte. Seine Ehefrau hat
selbst berichtet, dass sie nach eigenen Angaben aufgrund schwerer
Konflikte mit Ihrer Mutter sich selbst in psychologische Behandlung
begeben hatte.
Oder mein Bruder ist in einer
persönlichen Zwangslage, zwischen Ehefrau und persönlicher
Situation, die in veranlasst , stetig im Hause gegen meine Person ,
meinen Vater und meine Mutter Unfrieden zu stiften.
Zudem war meine Mutter immer die
führende Organisationskraft in der Familie, was eine Dominanz
hervorbrachte, die im Alter bei schwindenden geistigen Kräften ,
eine erschwerte Führbarkeit ihrer Person bei mangelnder geistigen
Einsichtsfähigkeit hervorbringt.
Dies sind nur typische
Beispiele , dass meine Mutter befangen ist mit negativem Vorurteil
mir gegenüber und positiven Vorurteil meinem Bruder gegenüber ,
einer kritiklosen Umsetzung alles , was Herr Amecke, ihr Sohn, ihr
vorgibt, als auch einer eingeschränkten Urteilskraft insgesamt
beruhend auf vorgerücktem Alter und schwindenden geistigen Kräften,
die bis hin zum vorsätzlichen Lügen zur Protektion meines Bruder
geht mit Falschdarstellung von Situationen zu meinem Nachteil.
So habe ich mich – da
ich zum einen Kontakte zu ehrenamtlichen Tätigkeiten suche- , als
auch konkret aus dem berechtigten Grunde, einer erneuten
Auseinandersetzung mit meinem Bruder aus dem Wege zu gehen- er ist
als Lehrer in NRW die ersten beiden 14 Tage der Sommerferien wohl zu
Hause und beabsichtigte zu kommen, was er telefonisch mitteilte und
trotz seinerzeit greifender Vollmacht ich ihm vorab aber untersagt
hatte, aus gesundheitlichen Gründen zum Schutz meiner Mutter und
meiner Person, welche danach im Vorfeld dieses Erscheinens plötzlich
und unerwartet aus dem Ruhelager vormittags aufgestanden war, zu mir
kam und zum ersten Male eine Angina pectoris und hohe
Blutdruckentgleisungen aufwies unter der Erwartung des anstehenden
Besuches, was mich veranlassen musste , genauso wie ich es schon vor
Jahren in der Regelung der vorherigen Erbschaftsangelegenheit Anni
Geilich, welche ich erfolgreich geführt hatte, mit meinem damals
erbberechtigten Vater, erlebt hatte. Auch dieser erlitt unter dem
Auftreten meines Bruders in der Böckmannstr. Holzwickede eine
abklärungsbedürftige Angina trotz meines Verbotes eines
persönlichen Erscheinens mittels derselben Generalvollmacht von
Seiten meines Vaters zu meinem Gunsten.
Mein Bruder hätte bei
der derzeit anstehenden Überschreibung des Hauses meiner Mutter bei
sich vor Ort seinen beabsichtigten Verzicht auf seinen Pflichtteil
an dem Haus meiner Mutter als Erbteil erklärend vornehmen lassen
können oder getrennt von einem Erscheinen in der Böckmannstr. vor
Ort bei dem bekannten Notar veranlassen können. Im Gegenteil , er
hat durch sein Eingreifen eine noch zu erfolgende Beratung meiner
Person durch den Notar dadurch unterbunden, dass er meine Mutter
veranlasste, jetzt ein Testament erstellt zu haben. Dies war nicht
nötig , da dies bereits Bestand hatte und ich gerade eine juristisch
besserer Lösung anstrebte zum Erhalt des Hauses. Jetzt ist allein
die 89 jährige Mutter oberflächlich beraten worden, die aber die
Situation und die sachlichen Hintergründe bezüglich meiner
persönlichen Situation dem Notar gegenüber nicht zu erläutern
imstande ist. Die jetzige Situation bedingt , das ich zur
Testamentseröffnung, welches nicht wie bisher in meinem Besitz ist ,
sondern jetzt vor Gericht liegt, dann als Anlass genommen werden kann
, mich gerichtlich zum Beispiel für parteiunfähig und unwählbar
einstufen zu lassen. Oder das Haus fällt an Georg Geilich.
Dieses sind nämlich wie
ich erst kürzlich erfuhr, regelhafte und zwingende Bestandteile
eines Bundesparteigründungsgesetzes und stellen nur eine juristische
Hürde da, die die Justiz eingebaut hat, um gerade solche Politiker
jederzeit entfernen zu lassen, die sich für einen funktionierenden
Rechtsstaat einsetzen ,d,h, z.B. eine demokratisch kontrollierte
Justiz und nicht eine ,die auf freie Gerichtsbarkeit und somit
Narrenfreiheit der Justiz setzen kann und beliebig Hintertürchen ins
Gesetz eingebaut mit dem Ziel, regelhaft den vordergründig
aufgebauten Rechtsstaat unterlaufen zu können. Damit nun wiederum
die Politiker nicht belangt werden können für ihre Gesetzgebung mit
Hintertürchen haben diese Immunität und haben nicht ein dem
Beamtenbestechungsgesetz vergleichbare gesetzliche Einschränkung,
sondern können frei von Firmen oder Banken bestochen werden.
Da mir der genaue Beginn
der Sommerferien nicht geläufig war, und meine Mutter eines Morgens
unangekündigt plötzlich nicht mehr in ihrer Wohnung vorzufinden war
, sie aber nicht selbst PKW fahren kann , ein Tag zuvor sagte, sie
wolle die Putzfrau an diesem Tag abbestellen, so ich nicht
ausschliessen konnte , dass sie kurzfristig ein Treffen mit ihrem
Sohn im Laufe des vormittags vor 2,5 Wochen bereits anberaumt hatte,
hatte mich dies schon einmal veranlasst, meinen Wohnsitz
vorübergehend für einige Stunden zu verlassen.
Gestern habe ich mehre
Telefonate mit meiner Mutter geführt. In dem ersten Telefonat
erklärte sie mir, dass mein Bruder nicht in den letzten beiden
Wochen zu ihr gekommen sei , sie aber ein Testament bei besagtem
Notar gemacht habe, die Generalvollmacht mir gegenüber noch Bestand
hätte, aber ein Betreuungsverfahren gegen sie (!) eingerichtet
worden sei. Sie gab mir ein Aktenzeichen durch. Danach telefonierte
sie lange , ich konnte sie von ausserhalb längere Zeit nicht
telefonisch erreichen. Ich habe daraufhin versucht, u.a. durch
Eingabe einer Patientenverfügung zum Schutz meiner Mutter und der
angeblich noch bestehenden Generalvollmacht, ein sofortiges
Einstellen des Betreuungsverfahrens gegen meine Mutter zu bewirken.
Ausserdam habe ich versucht in Erfahrung zu bringen, da ja angeblich
der Bruder nicht anwesend gewesen sei, ob der Hausarzt aufgrund
meiner dort abgegebenen schriftlichen Ausführungen, eine Betreuung
veranlasst hat, da sie bei ihm war wegen beschriebener
Blutdruckkrise.
Beim zweiten Telefonat
mit meiner Mutter an gleichen letzten Freitag danach bestritt sie
dann, zwischenzeitlich telefoniert zu haben. Konnte aber keine
Erklärung für das Besetzzeichen der Telefonverbindung geben. Dann
sagte sie , dass mein Bruder doch in den letzten 14 Tagen dagewesen
sei und sie die ihre Generalvollmacht für mich erneut auf sein
Einwirken hin widerrufen hatte. Ich kann nicht ausschliessen, dass
meine Mutter mich wiederholt am Telefon vorsätzlich belügt mit der
zuvor mitgeteilten Zielsetzung meines Bruders, einen
Verwirrtheitszustand als Ausdruck eines psychischen Erkrankung meiner
Person vorzutäuschen. Ihre Angaben sind offensichtlich falsch , da
sie geschäftsfähig ist laut Angaben des Hausarztes, obwohl
altersbedingte Ausfallserscheinungen auftreten, sie aber vorsätzlich
zu meinen Nachteil lügt. Eine Einschränkung der Urteilskraft und
der Befangenheit hat sich der Hausarzt bisher nicht geäussert, sind
aber gegeben Ihre Angaben über meine Person sind daher nicht
verwertbar. Ich bitte daher, die 89- jährige nicht für ehrlich
einzuschätzen. Hier geht es nicht um eine generelle
Geschäftsfähigkeit , sondern um vorsätzliches Lügen unter dem
Einfluss ihres Sohnes, der erheblichen Einfluss , auch psychischen
Druck ausübt. Der Hausarzt kennt die Gegenseite nicht in Person
meines Bruders!
Auskünfte von der
Betreuungsstelle habe ich trotz schriftlicher Eingaben nicht
erhalten. Ich war auf die Telefonauskünfte meiner Mutter von
ausserhalb angewiesen.
Inzwischen vermute ich ,
dass mein Bruder oder meine Mutter selbst auf vorheriger Vorgabe
meines Bruders, welche ich persönlich mitgehört hatte, ein
Betreuungsverfahren gegen meine Person eingeleitet hat/ haben. Dem
widerspricht, dass ich einer Begegnung mit diesem aus dem Weg
gegangen bin und ich bereits am Freitag vor Ferienbeginn eine
schriftliche Ausführung - später nochmals verlängert -so
ausführlich vorgebracht habe, dass meine Mutter als befangen und
nicht geeignet erscheinen musste.
Als ich mich von zu Hause
weg begeben hatte, verabschiedete sie mich mit den Worten,. „ Du
hast ja jetzt schöne eineinhalb Jahre bei mir hier wohnen können.“
In dieser Zeit habe ich vorrangig versucht zu überleben.
Ich riet ihr damals , die
Generalvollmacht in ihrem eigenen Interesse nicht zu widerrufen, denn
dort ist vermerkt , dass sie auch über den Tod hinaus gilt, sodass
ich in ihrem und meinem Sinne auch nachträglich hätte für das Haus
Regelungen treffen können. Das Beschleunigen eines Erbfalles ist nun
ihr Risiko.
Auskünfte von der
Betreuungsstelle habe ich trotz schriftlicher Eingaben nicht
erhalten. Ich war auf die Telefonauskünfte meiner Mutter von
ausserhalb angewiesen.
Inzwischen kann ich nicht
ausschiessen, dass sogar Dritte, die mich in einem laxen Gespräch
während meines jetzigen Aufenthaltes in diversen Unterkünften
angesprochen und in ein Gespräch verwickelt haben , dieses
vorsätzlich veranlasst rechtswidrig unternommen haben.ohne mich
vorab darüber zu informieren. Dies hätte mir aber mitgeteilt werden
müssen. Ich erinnere mich an das Gespräch unausgeschlafen am
Morgen in einer Herberge mit einer Dame, die dann behauptete , es sei
ein Bruch in meiner Argumentation : Ich sagte, dass meist die
wirklichen Hintergründe oder die vollen Informationen über
politische Gegebenheiten bei durch die Politik völlig
kontrollierteMedien nicht herauskommen würden. Sie behauptete das
Gegenteil, Ich konnte ihr aber dies aber am nächsten Tag
widerlegen, das Frau Roth von den Grünen erst eingestand , dass es
sich bei der Absetzung von Herrn Bundespräsidenten Wulff in
Wirklichkeit um ein von ihm rechtswirdriges Gesetz handelte, es aber
erst zugegeben wurde , nachdem ich es veröffentlicht hatte. Die Dame
aber behauptete , es würde immer alles herauskommen. Falls diese
dame Frau dr Hackebeil persönlich gewesen sein sollte , die versucht
hatte sich zu mir an den Tisch zus etzen und mich so zu befragen,
dass sie mir eine Gedankenbruch unterstellen kann , dann ist es genau
die Methode , die angewand wird von den Psychiatern und zwar
vorsätzlich mit der Zielsetzung , Menschen so befragen, dass man
ihnen vorsätzlich eine psychische Krankheit vorgaukelt , die keine
ist, den sie selbst hat mich in der gleichen Situation , als man
meine Freundin unter Druck gesetzt hat , solche Behauptung die die
Welt zu setzen bei einer förmlichen und angemeldeten und offen und
ausgiebigen Untersuchung als völlig normal entwickelt und belastbar
ohne jegliche Anzeichen einer neuropsychiatrischen Erkrankung
beurteilt. Inhatlich kann ich übrigens zu Thema Medien folgendes
empfehlen und auch Frau Hackebeil u.a. Buch wärmstens empfehlen.
Ich möchte doch
bezweifeln , nachdem ich das Buch „ Censored 2010“ in den USA
erworben hatte, worin schön aufgeführt wird, wie durch einseitige
Darstellung und Auswahl der veröffentlichten Informationen, die
Meinung in der Bevölkerung gezielt beeinflusst wird, dass wir als
Bevölkerung gerade auch von den von uns bezahlten
öffentlich-rechtlichen Medien nicht die volle Information und die
richtige Darstellung der Dinge recherchiert, aufgearbeitet zur
besten Sendezeit präsentiert und interpretiert erhalten. Dies aber
wäre gerade ihre Aufgabe zutiefst in einem Staat mit mündigen
Bürgern. Und sie könnten es , darin bin ich mir sicher.
Diese Rstriktion der
Medien wiederum erreicht die Politik dadurch, dass sie zwar nur zu
einem Teil die Medienkontrolleure besetzen darf , aber dann die
anderen Mitglieder der Medienkontrollinstanzen, die aus öffentlichen
Verbänden kommen sollen, auch nur solche zulässst, die gleichzeitig
Parteimitglied sind. So werden die Medien konsequent missbraucht mit
dem Ziel der Bevölkerungsmanipulation, um vor allem in Verbindung
mit den Parteiposten der Spitzenpolitiker eine positive
Meinungsbildung voranzutreiben, was im Falle von Frau Merkel soweit
geht, dass sie konsequent auch zwischen eng bemessenen Krisentreffen
bei Fussballspielen der Nationalelf auftritt – auch noch Fotos aus
der Umkleidekabine in Umlauf bringt- um sich in ausschliesslich in
positiv besetzten Situationen zu präsentieren , aber nicht in
Deutschland weilt , wenn durch ihre katastrophale Aussenpolitik
Deutschland so in Gefahr gerät, dass die Amis hier in Ramstein
Abwehrgeschütze stationieren.
Nebenbei kann ich mir nur
vorstellen, dass Frau Hackebeil, die mich unter eindeutigen Umständen
für völlig normal und auch belastbar einschätzt mittels
ausführlichem Gutachten, mir in die Frankfurter Jugendherberge
hinterher geschickt werden konnte, die ich mit gefärbtem Haar und
ohne Kittel nach Jahren in völlig anderer Umgebung nicht glaubt
wiedererkannt zu werden und nun nun rechtswidrig behaupten kann, ich
sei betreuungsbedürftig und hätte gar psychische Defekte! Dies
erklärt auch , warum die Betreuungsstelle mir keine Auskunft geben
will , wer die Betreuungs angeregt hat.
Ferner lässt die
geistige Leistungsfähigkeit meiner Mutter nach, da sie sich zum
Beispiel mittlerweile nicht mehr erinnern kann, dass ihr Ehemann
ebenfalls im Alter Blutdruckmedikamente einnahm.
Ausserdem beantrage ich
hiermit , Ihre eigene Diagnose, Herr Bernarzt, meiner Person
gegenüber zu korrigieren, die sie seinerzeit ohne persönliche
Untersuchung meiner Person vorgenommen haben und somit nicht der
Qualität eines Sachverständigengutachtens entsprach, da eine
persönliche Untersuchung von Ihnen nicht erfolgt war, sondern
lediglich auf Aktenlage oder Aussagen Dritter , die ich hiermit
hinreichend in ihrer Glaubwürdigkeit entkräftigen konnte, erfolgte.
Ein Gutachten ohne meine
persönliche Untersuchung auf Aktenlage aber hat rechtswidrig
Richter Buller schon einmal in dem seinerzeit gegen meine Person
geführten Betreuungsverfahren 7 VII 39/07, der auch das erneute
Betreuungsverfahren am Amtsgericht Unna führt, als
Entscheidungsgrundlage herangezogen und eine Zwangsunterbringung und
Zwangstherapie gegen meinen Willen durchführen lassen . Dies stellt
den Tatbestand der Freiheitsberaubung und Körperverletzung , zudem
Verschleppung meiner Person gegen meinen Willen aus Rotterdem in die
Psychiatrie nach Dortmund- Aplerbeck dar . Ich beantrage daher , dass
Sie sich somit nicht zum Erfüllungsgehilfen eines rechtswidrigen
juristischen Vorgehens gegen meine Person machen.
Die damaligen Beschwerden
, die mich zu einem Aufsuchen der Universitätsklinik Rotterdam
geführt haben , waren eine Thalliumvergiftung ,die ich per
rechtsmedizinischem Gutachten, das zwar eine 36 fache Erhöhung
feststellte , aber mir die korrekte Beurteilung versagte. Ich habe
daher selbstständig als Internistin, deren Ausbildung auch die
Toxikologie beinhaltet, eine Beurteilung mit Fachliteratur belegt
vorgenommen. Sie liegt anbei. Ausserdem habe ich beigefügt ,dass die
Aufnahmeuntersuchung von der damaligen Assistenzärztin Dr Roza–
keine Fachärtzin für Psychiatrie- unter völliger Missachtung der
gleichzeitig erhöhten Leberwerte, der schlechter Nierenwerte und der
auch anderer Symptome wie , Hautveränderungen , Übelkeit ,
Erbrechen , Durchfall, welche auf eine physische Systemaffektion
hindeuten , von ihr nicht berücksichtigt wurden und die Einweisung
in die damalige Zwangsunterbringung der Erasmus Universitätsklinik
für Psychiatrie unter falscher Interpretation der Laborwerte ,
welche ich vor der Richterin als Internistin berichtigte und unter
Anwesenheit von Dr Roza und nicht einer Fachärtzin, -somit ebenfalls
formal rechtswidrig -bei der richterlichen Vorführung erfolgte.
Zudem ist eine
sachkundige internistische Abklärung einer Thalliumvergiftung
ebenfalls nicht erfolgt ,weil nicht der von mir bei der Richterin
eingeforderter Schnelltest auf Thallium z.B. aus dem Urin erfolgte,
sondern erst nur eine zu späte Blutuntersuchung auf Thallium
durchgeführt wurde unter genauer Kenntnis der Pharmakokinetik
dieses Giftes, was man bei einer Uni -klinik unter Hinzuziehung auch
von mehreren internistischen Fachleuten erwarten darf, aber zu falsch
negativen Ergebnissen führte.
Die Brisanz meiner Person
als Zeuge gegen zahlreiche Angehörige der Justiz bei fragwürdigem
Ableben meiner Patentante durch eine Hirnmassenblutung unter
Marcumarisierung mit zwei drastischen Quickwertabfällen ohne
entsprechend überhöhte Medikamentengabe meiner Kollegen im
Krankenhaus (normale Dauermedikation 1 Tablette Marcumar und ab und
zu eine halbe Tablette , bestätigt durch meine Person und die
damalig jahrelang Tabletten stellende Nachbarin, was ich meiner
Patentante aufgrund einer Sehbehinderung empfahl) , aber unter
jeweiligem Auftreten des Georg Geilichs einen Tag zuvor, der auch die
von mir seinerzeit anberaumte kardiologischen Fachuntersuchungen
meiner Patentante unterbunden hat , indem er sie einfach aus dem
Krankenhaus mit bestehender Vollmacht herausholte , und besagter
Todesursache und falscher Haus -und Grundstücksabwicklung ihres
Hauses, wobei sie auf dem alleinig rechtsgültigem Grundbuchamt nie
die Eigentümerin des von ihr beantragten und erbauten Hauses wurde
und ihr gesamtes Vermögen und Darlehen der Kolpingfamilie von
vornherein als Grundschuldlasten auf die Eheleute Georg Geilich im
Grundbuchamt eingetragen wurden, zum Beispiel ist ein nicht zu
vernachlässigender Hintergrund , dass die Justiz gegen meine Person
als Zeuge vorgehen kann: Mordvertuschung und Amtsmissbrauch mit
Beweismittelunterdrückung. Ausserdem fehlten laut meines
verstorbenen Vaters erhebliche Sparkassenvermögen, wobei die
Angestellten beschämt mitteilten , sie wussten nicht ,dass es da
noch ein anderen Bruder gab!
Die ursächlichen
Hintergünde der Tat sind die falschen Haus -und
Grundstücksabwicklungen durch den Notar, der Sandkastenspielfreund
des Georg Geilich und der damalige Richter der Zivilkammer der AG
Lennestadt, der soll der Studienfreund der Notars gewesen sein , es
fielen aber seinerzeit schon Unregelmässigkeiten auf, da das
Finanzamt meiner Patentante mitteilte ,dass ihre Wohnungen ihres
Hauses Sozialwohnungen seien. Dieses Schriftstück erschien auf dem
Grundbuchamt, wo ihr aber nur ein Niesbrauchrecht eingetragen war.
Das Grundbuch ist aber weder seinerzeit in einer zivilgerichtlichen
Klärung rechtswidrig von Richter nicht berichtigt worden , noch
jetzt von der Richterin im Finanzgerichtsverfahren. Die Richterin
hätte auch die Staatsanwaltschaften unterrichten müssen, da hier
ein mit den vorliegenden Ausführungen belegtes Strafbares
Fehlverhalten von Juristen vorliegt. Das nennt man Narrenfreiheit,
wenn nichts geahndet wird Dies ist von mir und meiner Mutter vor
Jahren in dem Finanzgerichtsverfahren in geschäftsfähigem Zustand
dargelegt worden.
Ausserdem möchte ich sie
darauf hinweisen, dass es genaue Ausführungen gegen die Durchführung
einer Zwangsbetreuung und Zwangstherapie unter die-bpe.de einzusehen
sind , wobei ich insbesondere auf die dort veröffentlichten BGH
Urteile XII ZB 99/12 und BGH ZII ZB 130/12 , als auch die
juristischen Ausführungen in der erweiterten und überarbeiteten
Ausführung der Rechtsanwälte Wolfgang Kaleck et alii nach der UN
Disability Convention vom 30.03 2007 hinweisen möchte , die
letztendlich eine Zwangsbetreuung , eine Zwangstherapie ,
Zwangsenweisung nunmehr unmöglich machen.
Ich lege aufgrund meiner
negativen Erfahrungen mit der Justiz und Psychiatrie ausdrücklich
meine unter Geschäftsfähigkeitsbedingungen erstellte
Patientenverfügung anbei , mit der ich mich ausdrücklich einer
nochmaligen Zwangseinweisung und Zwangstherapie und psychiatrische
Begutachtung und Therapie entsage , sowie mir die Möglichkeit
einräume , mich nach eigenen Vorgaben bestens selbst zu versorgen.
Die Tatsache , dass zu
Hause derzeit einige unerledigte Sachverhalte liegen, hängt ferner
damit zusammen , dass in meiner Abwesenheit mir Unterlagen aus meiner
Wohnung in Böckmannstr. abhanden gekommen sind , ich diese unter
Hinzuziehung der Post, des obersten Polizeibehörde und amtlicher
deutscher Behörden jedoch nicht klären konnte und sie nunmehr in
meiner begründeten Abwesenheit unerledigt geblieben sind. Es ist
nicht Ausdruck einer persönlichen Unfähigkeit , sondern meiner
Vorsicht , nicht wiederum verletzt zu werden. Dadurch , dass meine
Mutter die Haustürschlüssel an die Nachbarn verliehen hat, diese
auf Anfragen lange nicht herausgegeben wurden und mitgeteilt wurde,
die seinerzeitigen Besitzer wollten Nachschlüssel anfertigen lassen,
lässt den begründeten Verdacht nicht abwegig erscheinen , dass hier
gezielt gegen meine Person gemobbt wurde, zumal diese Mutter, zum
Beispiel Brigitte Sch. , Nachbarin, ebenfalls gegen meine Person
gewalttätig vorgegangen ist und sich mit Gewalt Zugang zu
Böckmannstr 3 erzwungen hat und somit Hausfriedensbruch begangen
hat. Ihr Sohn Benedikt Sch. war es auch , der sich seinerzeit meinen
PKW auslieh, wonach danach mein Bruder wusste , wo ich mich aufhielt
, ohne dass er dies als Lehrer hätte selbst nachhalten oder über
Dritte hätte erfahren können, da es sich um eine von mir
angestrengte psychiatrische Begutachtung unter Schweigepflicht
handelte.
Das beiliegende Foto
zeigt eine typische Verwanzung , die ich in der Schwelle meines PKW
mittels Industrieendokopes in einer Mercedes Benz Werkstatt mithilfe
des dortigen Werksmeisters fand. Seine Hand ist abgebildet, während
ich das Foto machte. Diese mir das allerdings schriftlich nicht
bestätigen wollten Wobei mir eine Fachkraft von Opel mitteilte,
dass dort keinerlei elektronische Bauteile verarbeitet wurden.
Mittels Spektrumanalyzer konnte ich ermitteln, dass diese
Verwanzungen, das Bild zeigt lediglich die Abhörverwanzung ,
zusätzlich fand sich noch ein GPS Gerät mit Kupferdrahtkabel in der
Schwelle, dass auf Betriebsfunk bei 150 MHZ funktionierte.
Eine Paranoia ist also
erheblich anzuzweifeln. Auch dies damalige Aufsuchen von
entsprechenden Abteilungen und Fachkräften , die dieses für das
vorherige Verfahren belegen konnten, wird mir statt gezieltes
objektives Lösung als Paranoia ausgelegt. Das ist eine Verkerhung
von Ursache und Wirkung.
Dies sind
Verhaltensweisen, die nicht meiner Person angelastet werden können.
Daher ist nicht abwegig anzunehmen , dass die Nachbarin oder ihre
Kinder wiederum Hausfriedensbruch begangen haben, wenn mir Unterlagen
, die ich zur Abwicklung griffbereit zurechtgelegt habe, fehlen.
Ich möchte ausdrücklich
betonen ,dass ich in einer Phase das Haus verlassen musste , wo ich
zuvor aufgefordert wurde umfassende Unterlagen zur Klärung meiner
Finanzlage bei drohendem Kapitalverlustes zu ordnen und auf ich
ferner ebenfalls rückwirkende Steuerklärungen abzuwickeln habe ,
wobei mir dies erschwert ist, da die Betreuerin Frau Berhardt eine
Postumleitung zu sich hat durch führen lassen , ich aber meine
Unterlagen nach Beendigung der Betreuung von ihr nicht vollständig
herausbekommen habe. Zum Beispiel meine Girokontoauszüge.
Der derzeitige Zustand
mit den ausgebreiteten Unterlagen stellt daher nicht den
Normalzustand dar.
Ich bitte dies zu
berücksichtigen , zumal nicht auszuschliessen ist, dass meine Mutter
dies nun unter dem Einfluss meines Bruders vorsätzlich falsch zum
Nachteil meiner Person darstellen würde.
Ausserdem war meine
Abreise recht zügig , da die Angaben meines Bruders über dessen
Reise uneindeutig waren.
Ferner muss meine Mutter
den dritten Schlüssel zur Gartentür besitzen. Ich werde ihr aber
einen meiner beiden wiedergeben.
Ferner möchte ich
betonen, dass ich in der Vergangenheit wegen der gehäuften Einbrüche
– wie man auch lesen konnte in den Zeitungen, ich gerade in der
winterlichen Zeit , wenn ich kurzfristig das Haus verlassen hatte,
die Vordertüren abgeschlossen hatte, da meine Mutter auch gegen
meinen Rat immer die Haustüren öffnet und ich sie nicht unnötig in
Gefahr bringen wollte. Dies habe ich mit ihr abgesprochen, nicht
terminierte Besuche hat sie nicht.
Ferner stelle ich auch
das Telefon ab, das sie mir seit den letzten Jahren nicht sagen kann,
wer mich angerufen hat. Wir haben ein Mail box, sodass kein Nachteil
entsteht.
Ebenfalls stehe ich
jederzeit für eine gerichtlich veranlasste DNA Testung zur
Verfügung, die nämlich objektiv klären würde, ob ich einen
Beziehungswahn gegen Herrn Dr Sch. habe, da ich auch hier den
dringenden Verdacht habe , dass er eine gemeinsame Bekannte aus
Studienzeiten veranlasst hat , für ihn zur weiteren Verwendung von
mir drei DNA Materialien meiner Person seinerzeit besorgt zu haben,
die er bezüglich gemeinsamer Nachkommen eingesetzt hat. Auch dies
würde gleichzeitig den Vorwurf der Universität Münster gegen meine
Person , ich hätte einen sensitiven Beziehungswahn, objektiv
abklären, wobei ich generell objektive Klärungsmethode per
Patientenverfügung statt nicht objektive psychiatrische
Begutachtungen in meiner Patientenverfügung ausdrücklich als
vorrangig alleiniges Kriterium zur Klärung bestimmt habe.
Dabei möchte ich
ausdrücklich nicht unerwähnt lassen, dass unter Hinzuziehung des
Prof Arolt, Direktor der psychiatrischen Universitätsklinik
Münster , unter schriftlichen Erklärungen meiner Mutter seinerzeit
die gegen mich erhobenen Vorwürfe des sensitiven Beziehungswahns per
definitionem unhaltbar waren, aber nicht korrigiert wurden, sondern
erst das Verfahren gegen meine Person eingestellt wurde, als ich eine
DNA Testung beantragte. So habe ich zu meiner eigenen Klärung damals
eine Meldeauskunft über der Kinder des Dr S. einholen wollen , dies
wurde mir von den Meldebehörden rechtswidrig verweigert, stattdessen
hatte man mich veranlasst, einen bestimmten Grund- dies war eine
gerichtliche Abklärung einer Abstammungsklärung- anzugeben, wobei
dann offiziell Herr Dr. S. juristisch unter Druck zu setzen war,
juristisch gegen mich mit einer Einstweiligen Verfügung zur
Unterlassung einer Annäherung vorzugehen. Dieser dringende Verdacht
bezieht sich auf Florian S. und insbesondere auf ein vermutetes
Zwillingspaar geboren im Jahre 2000. Auch dieses Verhalten kann nicht
zu meinem Nachteil gewertet werden. Es ist nicht von mir durchgeführt
worden und war mir auch Jahre lang unbekannt. Leider hat genau nach
Bekanntwerden dieses Sachverhaltes die damalige Justizministerium
Zypries ein Gesetz über eine deutliche Einschränkung der
Abstammungsklärung zu Wege gebracht ,dass seinerzeit in der FAZ mit
einer grossen einseitiger Ausführung eines Justizprofessors geradezu
ins Lächerliche gezogen und auseinandergenommen wurde. Ich bedanke
mich noch heute für die FAZ für die klare Darstellung der Sachlage!
Das zeigt, wie die Richterin Zypries mit einem ganzen Ministerium von
Fachbeamten vorsätzlich völlig unzureichende Gesetzgebungen – so
wie auch die Patientenverfügung seinerzeit – auf den Weg gebracht
hat, was nicht Ausdruck von einer Unfähigkeit , sondern einem
zielgerichteten politischen Unwillen zu einer vernünftigen und
greifenden Gesetzgebung ist.
Ich hoffe im Vorfeld
ausreichend dargelegt zu haben, dass meine Mutter nicht glaubwürdig
ist in ihren Angaben, ich zum einen keine psychiatrische Therapie
oder Begutachtung wünsche oder zustimme, zum anderen, dass die
bisherige Diagnosen falsch waren zu meinem Nachteil.
Die beiliegenden
Blutdruckprofile zeigen genau, dass meine Mutter sich am Vormittag
unter Belastung , wenn sie etwas tut belastungsabhängig erhöhte
Werte hat und am nachmittag, wenn sie erst lange und regelmässig
schläft und danach regelmässig fernsieht , zwischen 22 und 23 Uhr
zu Bett geht, in der Nacht nochmals aufstheht, um zur Toilette zu
gehen, und ab morgens 7 Uhr aufsteht, so auch abends beim zu Bett
gehen, die Blutdruckwerte sich erhöhen, ansonsten , auch wenn ich
mit ihr rede, deutlich normalwertig und ausgeglichen sind. Es liegt
also keine Belastung durch meine Person vor, man kann genau sehen,
dass morgens um sieben Uhr die Blutdruckspitzen nach dem Erwachen
ansteigen , ich aber meine eigene Wohnung habe und für gewöhnlich
nicht vor neun Uhr morgens zu ihr hinuntergehe.
Für den Fall, das Frau
Dr. Hackebeil es gewesen sein sollte, die die Beantragung der
Betreuung gemacht hat, dann kann ich nur zustimmen , dass sie selbst
mich zeitnah unter der damaligen Behauptung im Betreuungsverfahrens 7
XVII 30/07, ich sei psychotisch, als gesund eingestuft hat. So kann
die Behauptung , ich habe einen Gedankenbruch – wie oben übrigens
oben wiederlegt – nicht haltbar sein.
Mit freundlichen Gruessen
Regina Geilich
Anlagen:
1: Gutachterliche
Stellungnahme zur Ratifikation der UN disability Convention vom
30.03.2007 von W. Kaleck er alii
2:
Bundesgerichtshofurteil XII ZB 99 /12 vom 20.06.2012
- Bundesgereichtshofurteil XII ZB 130/12 vom 20.06.2012
- neuropsychiatrisches Gutachten von Christine Hackebeil vom 13 .04.07
- Aufnahmebefund Psychiatrie Erasmus MC vom 06.04.2008
- Laborwerte im Verlauf Erasmus MC 05.04.-11.04-2008
- Fotos von Abhörverwanzung aus meinem PKW UN GQ 212
- chemisch-toxikologisches Gutachten NR 2009 TOX -07408-A39 vom 11.05.2009 mit meinen eigenen Ausfürungen
- mikroskopisches Bild meiner Haarwurzeln
- skin signs in the diagnosis of thallium poisoning, BJ of Dermatology 1998; 138: 321-325
- graue Haare im Alter Johannes Gutemberg Uni Mainz Pressemitteilung
- Rooks Textbook of Dermatology, vol.4, E by Burns et alii, Blackwell , 7.Ed Ch 63
- meine patientenverefügung
- Geschäftsfähigkeitsbescheinigung Ellen Pearlstein MD 29.09.10
- meine Urkunde Fachärztin für Innere Medizin aus 1997
- meine Urkunde für Laborunterschungen in der Inneren Medizin aus 2002
- Geschäftsfähigkietsbescheinigungen von Dr Große -Schultz aus 2010 und zwei 2012
- Bescheinigung Klara Geilich aus 2010 und zwei 2012
- Blutdruckprofil Klara Geilich vom 09.07.2012
Bestätigung
Hiermit bestätige ich den
Einwurf des Schreibens
an
Amtsgericht Unna Betreuungssache 7 XVII 344/07
von
Dr med Regina Geilich Schreiben vom 21 07.2012
am
und
an Dr Bernarzt in derselbigen Sache
Gesundheitsamt
Unna, Platanenalle 16
am
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