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Sunday, August 12, 2012

ZIVILRECHTLICHE klage gegen amecke zum zweiten VERSUCH

Dr med Regina Geilich Böckmannstr.3
59439 Holzwickede
An das 27.07.2012
AG Unna Zivilgericht

Betr.: Antrag auf Unterlassung gem §1 GEWSCHG
in Sachen
Dr med Regina Geilich, Böckmannstr.3, 59439 Holzwickede
gegen
Christoph und Cormelia Amecke, Antoniter str 38 nebst Ehefrau Cornelia, 47551 Bedburg Hau
ich beantrage wegen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, den Erlass einer Einstweiligen Verfügung folgenden Inhaltes:
1: Antragsgegner wird untersagt
im Umkreis von 200 Metern der Wohnung der Antragsteller sich zu nähern § 1 Abs 1 Ziff 3-5 GewSchg,
die Antragsteller in ihrer Wohnung aufzusuchen oder irgendwelchen Kontakt, sei es schrifltich oder anderen Fernkommunikationsmitteln Verbindung aufzunehmen ein Zusammentreffen mit dem Antragstellern herbeizuführen.
Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner sofort gebührenden Abstand herzustellen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die o.g. Verbote und Gebote wird der Antragsgegner Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe angedroht.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens
Gründe:
Gestern hat es telefonisch eine Auseinandersetzung zwischen o.g. Person, Meiner Mutter und mir gegeben. Er ist der Sohn meiner Mutter , wohnhaft Bedburg Hau.
Im Telefonat hat er meine Mutter schwerster und laut Vorwürfe gemacht, dass sie mir wieder eine Generalvollmacht unterschrieben hat. Mit dieser habe ich zum Vorteil meiner Mutter erfolgreich ein Finanzgerichtsverfahren geleitet und in den letzten Monaten wichtige medizinischen Abklärungen über Hausarzt , verschiedenen Orthopäden und Therapien veranlasst, die zum Nachteil meiner Mutter bisher nicht von Hausarzt und Orthopäden in meiner langen Abwesenheit durchgeführt wurden. Dabei hat er zugegeben , dass er ihr schon tausendmal „eingetrichert habe „ , dass sie mir auf keinen Fall, wieder solche eine Vollmacht unterschreiben soll. Meine Mutter war danach , aufgeregt und hatte bei in letzter Zeit deutlichen labilen Blutdruck-werten erneut behandlungspflichtigen hohen Blutdruck mit nachfolgenden Nasenbluten. Unklar ist meiner Mutter , ob Amecke ihr erneut arglistig einen Widerruf auf die Generalvollmacht unterschrieben hat.
Aus normaler Alltagssituation heraus hatte meine Mutter in der letzten Zeit mitunter deutlich erhöhte Werte mit Angina pectoris Symptomatik, bei der ein Herzinfarkt ausgeschlossen werden musste.
Angesichts dessen , dass meine Mutter keine Aufregung verträgt und es für meinen Bruder hier nichts abzuhandeln gibt, habe ich ihm bei angekündigter Anreise hier einen Brief geschrieben , dass er sich fernhalten solle , weil meine Mutter nicht reisefähig sei. Es ist hier schon zu Auseinandersetzungen zwischen meinem Bruder und mir gekommen, wobei er und sein Ehefrau mich operationspflichtig verletzt haben, sie haben mir eine Kreuzbandruptur des rechten Kniegelenkes zugefügt in der Situation , dass sie verhindern wollten, dass in beiderseitigem Einvernehmen meine Mutter und ich ein Vieraugengespräch in ihrem Schlafzimmer vornehmen wollten.
Die war in genau derselben Situation passiert , als ich ihm mittels Vollmacht aufgrund zu erwartender Auseinandersetzungen im Rahmen der Abwicklung einer Erbschaftsangelegenheit auch das hiesige Erscheinen untersagt hat. Er hat sich damals , als auch in dieser Woche zu erneutem gesundheitlichen Nachteil unserer Mutter nicht daran gehalten. Die Erklärung , ich sei psychisch krank ist nicht korrekt.
Anbei Gutachten , das es sich bei meinen Beschwerden um eine Thalliumintoxikation mit erhöhten Leberwerten und schlechten Nierenwerten und nicht um eine Psychose handelte. Sowie rechtsmedizinische Ausführungen darüber . Anbei eine Patientenverfügung und Bescheinigungen meiner Mutter , das wir hier beide in Ruhe leben wollen. Er hat sich konkret geäussert, dass bräuchte eine psychiatrische Behandlung.Dieses trichtert er wider besseren Wissens meiner Mutter ein. Sie leidet unter den ständigen Verbalattacken und hat eine eingeschränkte Urteilskraft. Ich habe ihr daher schon vor Wochen gesagt , wenn sie nicht möchte , dass ich mit ihr hier zusammen lebe , dann würde ich sofort ausziehen. Ich habe wiederholt Unterlagen zugeschickt , dass sie sich anderweitig geäussert hat vor Gericht.
Anbei die Gutachten mit belegter Fachliteratur, dass ich seinerzeit keine Intoxikation hatte und keine psychische Erkrankung.
Er hält sich nicht an die Generalvollmacht und meine Vorgaben zum Wohle unserere Mutter , Auch ich habe von ihm und seiner Frau ein operationspflichtiges Trauma ( S.O ) erlitten . Dies erkläre ich hiermit an Eides statt.
Er hat sich auch schon gegenüber meinem Vater bereits unerhört gezeigt. Sein widerliches Verhalten ist nicht hinnehmbar , das Verhältnis ist gravierend zerrüttet.
Die Mutter der Klägerin ist immer noch nicht versorgt, die Urlaubszeit des Amecke ist ungewiss , er könnte bald erneut aus einem Ferienurlaub erscheinen.
Daher erneut der Klageweg. Richterin Rodehüser hat eine Eidesstattliche Erklärung über das Vorliegen einer operationspflichtigen Verletzung nicht gereicht. Die Klägerin ist derzeit nicht zu Hause , um sich eines erneuten Übergriffes der Ameckes zu entziehen. Sie kann daher nicht erneut alle Unterlagen einreichen und benatragt daher die Hinzuziehung der Akte : 16 C 391/12
Mit freundlichen Grüssen

Patientenverfügung 6 Seiten ärtzliches Attest Klara Geilich, Bescheinigung Klara Geilich 9 /10 und 02 12 , und 4 07 , ärtzliches Attest Regina Geilich Toxikologisches Gutachten mit Fachlieratur, Psychiatrisches Gutachten, Einschreiben an Christoph Amecke liegen bereits vor im Verfahren 16 C 391/12 , zusätzlich Operationsprotokoll Krankenhaus Hagen Regina Geilich vom 03.07 2006, General und Betreuungsvollmacht Klara Geilich 2006 , Schreiben an Ch Amekce vom 26.06.2006 mit Beleg, Klageerhebung gegen c un C Amecke vom 28.09.06 Strafanzeige von Polizeidienststelle , auch persönlich eingereicht gegen C. Und C. Amecke vom 28.09.2006

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