Dr med Regina
Geilich Böckmannstr.3
59439 Holzwickede
An das
27.07.2012
AG Unna Zivilgericht
Betr.: Antrag auf
Unterlassung gem §1 GEWSCHG
in Sachen
Dr med Regina Geilich,
Böckmannstr.3, 59439 Holzwickede
gegen
Christoph und Cormelia
Amecke, Antoniter str 38 nebst Ehefrau Cornelia, 47551 Bedburg Hau
ich beantrage wegen
Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, den Erlass einer
Einstweiligen Verfügung folgenden Inhaltes:
1: Antragsgegner wird
untersagt
im Umkreis von 200 Metern
der Wohnung der Antragsteller sich zu nähern § 1 Abs 1 Ziff 3-5
GewSchg,
die Antragsteller in ihrer
Wohnung aufzusuchen oder irgendwelchen Kontakt, sei es schrifltich
oder anderen Fernkommunikationsmitteln Verbindung aufzunehmen ein
Zusammentreffen mit dem Antragstellern herbeizuführen.
Sollte es zu einem
zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner sofort
gebührenden Abstand herzustellen.
Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen die o.g. Verbote und Gebote wird der
Antragsgegner Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
angedroht.
Der Antragsgegner trägt
die Kosten des Verfahrens
Gründe:
Gestern hat es telefonisch
eine Auseinandersetzung zwischen o.g. Person, Meiner Mutter und mir
gegeben. Er ist der Sohn meiner Mutter , wohnhaft Bedburg Hau.
Im Telefonat hat er meine
Mutter schwerster und laut Vorwürfe gemacht, dass sie mir wieder
eine Generalvollmacht unterschrieben hat. Mit dieser habe ich zum
Vorteil meiner Mutter erfolgreich ein Finanzgerichtsverfahren
geleitet und in den letzten Monaten wichtige medizinischen
Abklärungen über Hausarzt , verschiedenen Orthopäden und Therapien
veranlasst, die zum Nachteil meiner Mutter bisher nicht von Hausarzt
und Orthopäden in meiner langen Abwesenheit durchgeführt wurden.
Dabei hat er zugegeben , dass er ihr schon tausendmal „eingetrichert
habe „ , dass sie mir auf keinen Fall, wieder solche eine Vollmacht
unterschreiben soll. Meine Mutter war danach , aufgeregt und hatte
bei in letzter Zeit deutlichen labilen Blutdruck-werten erneut
behandlungspflichtigen hohen Blutdruck mit nachfolgenden
Nasenbluten. Unklar ist meiner Mutter , ob Amecke ihr erneut
arglistig einen Widerruf auf die Generalvollmacht unterschrieben hat.
Aus normaler
Alltagssituation heraus hatte meine Mutter in der letzten Zeit
mitunter deutlich erhöhte Werte mit Angina pectoris Symptomatik, bei
der ein Herzinfarkt ausgeschlossen werden musste.
Angesichts dessen , dass
meine Mutter keine Aufregung verträgt und es für meinen Bruder hier
nichts abzuhandeln gibt, habe ich ihm bei angekündigter Anreise hier
einen Brief geschrieben , dass er sich fernhalten solle , weil meine
Mutter nicht reisefähig sei. Es ist hier schon zu
Auseinandersetzungen zwischen meinem Bruder und mir gekommen, wobei
er und sein Ehefrau mich operationspflichtig verletzt haben, sie
haben mir eine Kreuzbandruptur des rechten Kniegelenkes zugefügt in
der Situation , dass sie verhindern wollten, dass in beiderseitigem
Einvernehmen meine Mutter und ich ein Vieraugengespräch in ihrem
Schlafzimmer vornehmen wollten.
Die war in genau derselben
Situation passiert , als ich ihm mittels Vollmacht aufgrund zu
erwartender Auseinandersetzungen im Rahmen der Abwicklung einer
Erbschaftsangelegenheit auch das hiesige Erscheinen untersagt hat. Er
hat sich damals , als auch in dieser Woche zu erneutem
gesundheitlichen Nachteil unserer Mutter nicht daran gehalten. Die
Erklärung , ich sei psychisch krank ist nicht korrekt.
Anbei Gutachten , das es
sich bei meinen Beschwerden um eine Thalliumintoxikation mit erhöhten
Leberwerten und schlechten Nierenwerten und nicht um eine Psychose
handelte. Sowie rechtsmedizinische Ausführungen darüber . Anbei
eine Patientenverfügung und Bescheinigungen meiner Mutter , das wir
hier beide in Ruhe leben wollen. Er hat sich konkret geäussert, dass
bräuchte eine psychiatrische Behandlung.Dieses trichtert er wider
besseren Wissens meiner Mutter ein. Sie leidet unter den ständigen
Verbalattacken und hat eine eingeschränkte Urteilskraft. Ich habe
ihr daher schon vor Wochen gesagt , wenn sie nicht möchte , dass ich
mit ihr hier zusammen lebe , dann würde ich sofort ausziehen. Ich
habe wiederholt Unterlagen zugeschickt , dass sie sich anderweitig
geäussert hat vor Gericht.
Anbei die Gutachten mit
belegter Fachliteratur, dass ich seinerzeit keine Intoxikation hatte
und keine psychische Erkrankung.
Er hält sich nicht an die
Generalvollmacht und meine Vorgaben zum Wohle unserere Mutter , Auch
ich habe von ihm und seiner Frau ein operationspflichtiges Trauma (
S.O ) erlitten . Dies erkläre ich hiermit an Eides statt.
Er hat sich auch schon
gegenüber meinem Vater bereits unerhört gezeigt. Sein widerliches
Verhalten ist nicht hinnehmbar , das Verhältnis ist gravierend
zerrüttet.
Die Mutter der Klägerin
ist immer noch nicht versorgt, die Urlaubszeit des Amecke ist
ungewiss , er könnte bald erneut aus einem Ferienurlaub erscheinen.
Daher erneut der Klageweg.
Richterin Rodehüser hat eine Eidesstattliche Erklärung über das
Vorliegen einer operationspflichtigen Verletzung nicht gereicht. Die
Klägerin ist derzeit nicht zu Hause , um sich eines erneuten
Übergriffes der Ameckes zu entziehen. Sie kann daher nicht erneut
alle Unterlagen einreichen und benatragt daher die Hinzuziehung der
Akte : 16 C 391/12
Mit freundlichen Grüssen
Patientenverfügung 6
Seiten ärtzliches Attest Klara Geilich, Bescheinigung Klara Geilich
9 /10 und 02 12 , und 4 07 , ärtzliches Attest Regina Geilich
Toxikologisches Gutachten mit Fachlieratur, Psychiatrisches
Gutachten, Einschreiben an Christoph Amecke liegen bereits vor im
Verfahren 16 C 391/12 , zusätzlich Operationsprotokoll Krankenhaus
Hagen Regina Geilich vom 03.07 2006, General und Betreuungsvollmacht
Klara Geilich 2006 , Schreiben an Ch Amekce vom 26.06.2006 mit
Beleg, Klageerhebung gegen c un C Amecke vom 28.09.06 Strafanzeige
von Polizeidienststelle , auch persönlich eingereicht gegen C. Und
C. Amecke vom 28.09.2006
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