Dr med Regina
Geilich Böckmannstr.3
59439 Holzwickede
01.08.2012
An AG Unna,
Betreuungsstelle
Friedrich Ebert str.65,
Unna
Betr:. Mögliches
Betreuungsverfahren gegen meine Person, AZ unbekannt
Zusätzliches Ausführungen
zur Anerkennung des Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung
betreffend des letzten Teiles der Patientenverfügung Regina Geilich
betreffend Durchführung von Eigentherapie ohne offizielle
Diagnosestellung. Falls bereits gegen des Erstantrag auf erlass einer
Einstweiligen Aordnung abehnend beschieden worden ist , so geltes
dies als erneuter Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Abordnung
unter Hinzunahme der Ausführungen des Ersten Antrages , weil dort
bereits erhebliche Gründe zur Einstellung getan uwrden und somit dem
Gericht vorliegen. Die Betroffene ist unterwegs und derzeit
ausserstande alle Befunde nochmals einzureichen.
In Politischen Bereich ist
es einschlägig bekannt , dass in der westlichen Welt , in der die
Politik der New World Order durchgesetzt wird, sogenannte „
schwarze Listen“ existieren. Diese sind nicht demokratisch
kontrolliert , dort werden aber Personen aufgeführt , die in der
Politik unerwünscht sind , weil sie als Zeuge oder Politische
Aktivisten nicht in das Konzept das New World Order passen und
„separiert oder eliminiert“ werden sollen .
Die Familie, genauer
gesagt Regina Geilich und die Eltern gehören als Bestandteil der
Erbengemeinschaft, die als Zeugen gegen die kriminelle
Justizangehörige ausgesagt haben bzw Anstrengungen unternommen haben
, diese kriminellen Machenschaften aufzudecken, dazu.
So ist in der Folge dem
Hubert Geilich, der an einem den Gallengang komprimierenden
bösartigen Oberbauchtumor erkrankte , keine Gallengangsdrainage
gelegt worden, solange bis sich die Galle selbst durchgebrochen
drainiert hatte bzw. dann die Tochter morgens früh ohne Einwilligung
der Ärzte ihren Vater in ein anderes Krankenhaus verlegt hatte . So
war er zuvor unter CA Rohner im katholischen Krankenhaus Schwerte
unverrichteter Dinge kanariengelb über Wochen liegen gelassen worden
, obwohl dieser selbst die Indikation für eine Drainage gestellt
hat, er den Patienten aber nicht zur entsprechenden Therapie
überführt hat. Ebenso sind dort trotz vieler invasiver Eingriffe
und multipler Metastasierungen keine histologischen Tumorproben
entnommen worden, sodass man hätte eine vielversprechende
Chemotherapie unter typisierender Austestung in Kooperation mit den
Heidelberger Krebstherapiezentrum hätte durchführen können.
Genauso ist es der Mutter
der Antragstellerin ergangen, die vor dem Finanzgericht Münster
unterschrieben hat, wie die Haus -und Grundstücksabwicklungen in
gemeinsamer krimineller Machenschaften zwischen Georg Geilich, seiner
Ehefrau , dem Notar Budin als dessen ausführenden Freund und auch
der Bank , die die gesamten Gelder der Erblasserin Anni Geilich als
Grundbuchbelastungen von Eheleute Georg Geilich hat eintragen lassen,
obwohl Anni Geilich die Bauherrin und die Eigentümerin der Baugeldes
war. So hat auch der damalige Richter des AG Lennestadt in einer
Anhörung aufgrund der Differenzen zwischen Bauherrin und
Grundbucheintragungen nicht das Grundbuch korrigiert , genauso wenig
wie die Richterin am Finanzgericht Münster Sastura , die den
gesamten Fall ebenfalls vor sich hatte. So auch ale Staatsanwälte ,
die ich hinzugenommen habe , als auch die Politiker , die die STA
hätte kontrollieren müssen.
So ist der Mutter Klara
Geilich jahrelang keine Osteoporosetherapie – im Gegensatz zu der
selbst durchgeführten Therapie durch die Tochter - zugute gekommen ,
die Langzeitblutdruckmessung erst auf schriftlichen Anforderung der
Tochter durchgeführt und auch eine Einleitung einer Therapie bei
belastungsabhängigen Hypertonie wurde ebenfalls nicht – soweit
der bisherige Kenntnisstand – eingeleitet, trotz schriftlicher
Aufforderung an den Hausarzt Grosse Schulz. Die Mutter hatte sich
verhoben und wochenlang Schmerzen in der rechten Schulter. Der
Orthopäde Petschulat hat ihr daraufhin eine Cortisonspritze ans
Gelenk gespritzt, woraufhin die Mutter den Arm nicht mher heben
konnte und durch einen von der Tochter veranlassten Arztwechsel dann
eine Rotatorenmanschettenruptur festgestellt wurde. Es gibt
Cortisongaleniken , die Sehnenrupturen verursachen können und in
diesen Fällen kontraindiziert sind an Sehnen zu spritzen.
Genauso ist es der
Antragstellerin selbst ergangen . Sie hatte durch den Übergriff
eines Mannes, der ihr als einziger zugesagt hatte , die Verwanzung (
Bild liegt dem Gericht vor ) aus ihrem PKW zu entfernen, da es den
Werkstätten untersagt ist , entsprechende Hohlräume in Pkw per
Gesetz zu öffnen, nach einer typischen Interimszeit eine
Lokalbefund erlitten , der auf eine Virusaffektion schliessen lies.
Dies ist der Antragstellerin durch ihre Fachkenntnisse durch
jahrelanger klinischer Tätigkeit in der Gynäkologie bekannt .Sie
hat alle Virusaffektionen serologisch ausgeschlossen . Aber die HIV
Affektion nicht. So ist ihr verwehrt gewesen, dies selbst zu tun, da
durch die Anstrengung des Direktors des Pettenkofer Institutes in
München, dieser alle gut funktionierenden Schnellteste der vierten
Generation hat vom Markt nehmen lassen. Ebenso sind der
Antragstellerin zum Teil keine Ergebnisse von Bluttesten mitgeteilt
worden oder es können diese falsch negativ mitgeteilt werden , indem
nachträglich die Blutproben ausgetauscht werden oder es kann bei
angeblich anonymen Testen durch Beratungsstellen der Proband insofern
ermittelt und identifiziert werden, da hier das Geburtsdatum, und 3.
bzw 4. Buchstabe des Vor -und Zunahmens mitgeteilt werden muss.
Ebenso kann durch die Benutzung von zwei Schnelltesten, die es in
jeder Beratungsstelle gibt, durch Austausch der jeweiligen
Testflüssigkeiten zwischen den beiden Firmentesten zwar die
Kontrollbande bei der Blutprobe ausgelöst werden, jedoch durch das
Nichtansprechen des firmenspezifischen Testansatzes ebenfalls ein
falsch negatives Testergebnis im Schnelltestverfahren ausgelöst
werden. So bleibt demjenigen , der auf einer schwarzen Listen steht
und in solche Situation geraten ist, nur bei eindeutigen klinischen
Symptomen eine Selbsttherapie einzuleiten, da die Unterlassung zu
erheblichen Gefährdungen des Lebens der Antragstellerin führen
würde. Die allgemeinen Therapierichtlinien sind in den Leitlinien
der Fachgesellschaften im Internet zugänglich.
Daher ist der letzte
Zusatz der Patientenverfügung der Antragstellerin lebens -und
situationsgerecht, da die Antragstellerin und mögliche Betroffene
eines erneut gegen sie geführten Betreuungsverfahrens zum einen eine
wichtige Zeugin ist gegen kriminelle Justizangehörige- das Verfahren
ist veröffentlicht in diesem Jahr unter RMGeilich.Blogspot.com: „das
Finanzgerichtsverfahren“ ., so dass das Handeln der Betroffenen
somit vernünftig und nachvollziehbar ist. Ausserdem setzt sich die
Betroffen inzwischen politisch für die Durchführung einer
verfassungsgebenden Konstitution ein , wobei das systematische
Unterlaufen des Rechtsstaates durch eine unkontrollierte ( „ freie
Gerichte“ ) , nicht direkt demokratisch legitimierte Justiz
verhindert werden soll .
Der Zusatz der
Patientenverfügung ist somit ebenfalls lebens- und situationsgerecht
, da die Betroffene die Kriterien „erfüllt“ um auf eine sog „
Schwarze Liste“ zu gelangen , wobei ihr dann in öffentlichen
Gesundheitswesen keine Hilfe zuteil wird, zum anderen ist sie aber
fähig als approbiert Ärztin und Internistin mit besonderen
Fachkenntnissen in der Gynäkologie die entsprechende Diagnose zu
stellen.
Für die sog
undemokratischen und international geführten „ Schwarzen Listen“
hingegen, auf denen Menschen geführt werden , denen z.B. die
Versorgung durch das öffentliche mitfinanzierte Gesundheitswesen
durch das Vorenthaltung wichtiger Diagnosen und
Therapiemöglichkeiten untersagt wird , sind die jeweiligen
Regierungschefs verantwortlich, in unserem Falle insbesondere Frau
Merkel , die ich hiermit des Hochverrates beschuldige, da sie
grundgesetzwidrig und undemokratisch handelt im Sinne des
Amtsmissbrauchs gegen den wichtigsten Grundsatz des Grundgesetzes:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Ich beantrage hiermit
nochmals auf Lebenszeit die vorgelegte Patientenverfügung in allen
Teilen für lebens- und situatiationsgerecht anzuerkennen und die
Antragstellerin daher nie mehr einem Betreuungsverfahren zu
unterziehen und insbesondere einer psychiatrischen Zwangstherapie und
Zwangsbegutachtung durch Psychiater oder begleitenden anderen
Fachdisziplinen.
Die Antragstellerin hat
jederzeit die Möglichkeit durch eigene Wahl einen General- und
Betreuungsbevollmächtigten auszuwählen , der ihre Belange im
Bedürfnisfall regelt.
Die bisherigen Ausführunge
der Patientenverfügung hat bereits im vorherigen Verfahren 7 XVII
39/07 zur Einstellung der Betreuung geführt. Der Zusatz gibt
nochmals Ausführungen , dass auch bei Vorliegen einer erneuten
Betreuungsverfahrenseröffnung die Betroffene ausreichend Schutz
mittels Patientenverfügung erhält , um nicht gegen ihren Willen
psychiatrisch zwangsbetreut zwangsbegutachtet und zwangstherapiert zu
werden.
Eine Berufsbetreuung ist
hierfür nicht notwendig , das diese – wie auch in meinen eigenen
Fall durch die geschäftsfähige Mutter in 7 XVII 39/07 bestätigt,
- die Betreuerin Frau Bernhardt aus Schwerte nur pauschaliert
abkassiert hat, um ihren Sportwagen zu finanzieren, und ansonsten
keine Tätigkeiten für die Betroffene durchgeführt hat, die sie
dringend benötigte , zum Beispiel Kopien der eigenen Betreuungsakte
zu erstellen.
Die Betroffene hat bereits
die Akte 7 XVII 39/07 und die Ausführungen die das Schreiben an Frau
Richterin Rodehüser vom 24 07 2012 zum Verbleib für die
Betreuungsstelle oder die Zivilgerichtsstelle nochmals beantragt .
Darin sind viele Ausführungen enthalten, die Fakten zur Entkräftung
der Diagnose Psychose entkräften und zugleich die Einstellung des
Verfahrens und die Aufhebung der Diagnose belegen bzw die
rechtsgültige Annahme der Patientenverfügung belegen.
Die Antragstellerin ist
zur Zeit nicht zu Hause und kanndiesenicht nochmals einreichen, um
sich dem erneuten Zugriff des Amecke zu entziehen und die Einstellung
eines möglichen Betreuungsverfahrens zu bewirken.
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