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Sunday, November 5, 2017

überabreitete Unterlagen


aktuell erstellete überarbeitete und schrifltiche Ausgefuehrungen  zu meinem Gutachten der TL vergiftung  zur enreute Faxes meien geamtuntelragen an d as AG ,d amit die  erstellten Kopien nicht in zuschlechten zustadnd dort  eintreffen und somit keien  bearbteitung erfolgt und so keine Einstellung von laufender Verfahren erfolgt . wahrscheinlich sind die unterlagen ,die am freitag am AG Unan eingegangen sind , nicht bearbeitet worden.

hier die akutellen ausfuerhungen

Seite  22 

 

Eigene Ausführungen zum chemisch- toxikologischen Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin der Universität München über meine Person vom 11.05.2009,

Gutachten NR.: 2009-TOX Nr.: 2009-TOX-07408-A-39

 

 

Eine absichtlich zugeführte Thallium (TL) - Belastung in meinem Organismus ist zweifelsfrei aufgrund folgender Tatsachen:

 

Die geschätzte tägliche TL-Aufnahme natürlicherseits ist unter normalen Lebensbedingungen äusserst gering, da dieses Element nur in unbedeutender Menge in der Umwelt vorliegt und daher nur in geringen Mengen aufgenommen wird.

Zudem wird es nur partiell im Darm resorbiert bei oraler Aufnahme (1,5µ / g Nahrung und 0,006 µ /g Wasser ), als auch bei inhalativer Aufnahme ( 0,001µ/g Luft ).

 

vgl: Anhang : Seite 32 :

Daunderer, Max :  Handbuch der Umweltgifte ,14.Erg, 12/94 , Wohngifte III- 3, ecomed, 1990 , (CD-ROM, 2006 ) , Metalle III-3, S.23:

geschätzte tägliche Aufnahme des Menschen und äquivalente Dosierungen in Tierversuchen  ( Sarbioni et al. 1981)

 

Dies zeigt sich im Gutachten im sog . " Vergleichssegment " von 0-3 cm der untersuchten Haarlänge an meinen Haar, welches eine geringe Belastung des Organismus durch "natürliche " Belastung widerspiegelt und für meine persönliche Belastung mit 0,5 ng / g Haare ermittelt wurde.

Es entspricht den in der Literatur angegebenen geringen Aufnahmen von TL in der Allgemeinbevölkerung aus Nahrung und Trinkwasser von 2-5 µg TL pro Tag.

 

vgl. Anhang Seite 38:

B . Madea, B. Brinkmann, Handbuch gerichtlicher Medizin , Bd 2, 2004,  Kapitel 1, Forensische Toxikologie , 1.7 spezielle Toxikologie, , S.209 .

 

vgl. Anhang Seite 33: 

Gefährdungsabschätzung von Umweltstoffen , (GvU)  , Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung , 6. Erg-Lfg 6/02 , E Schmidt -Verlag, Band 3,  D 903: Thallium und Verbindungen , Seite 3.

 

Entsprechend paßt dies zur durchschnittlichen Ausscheidung von TL über die Harn von 0,1 µg/ l bei unbelasteten Bedingungen.

 

vgl. Anhang Seite 34:

Gefährdungsabschätzung von Umweltstoffen, (GvU) , Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung , 6 Erg-Lfg, 6 /02, Band 3, E. Schmidt Verlag, S. 5

 

                        Seite 23

vgl. Anhang Seite 39:

Daunderer, Max :  Handbuch der Umweltgifte -14.ERg, 12/94 , Wohngifte  III- 3, ecomed, 1990 , (CD-ROM, 2006 ) Metalle III-3, S.29:  Nachweis von Metallen im Menschen

                     

Im Gutachten zeigt das Haar-Segment der Länge von 11 -14 cm eine TL-Belastung mit einem deutlichem Anstieg auf 18 ng/g Haare. Dies paßt zum angebenen Expositionszeitraum von Februar bis April 2008.

 

vgl. Anhang Seite 35:

Bescheinigung über mein individuelles Haarwachstum von Friseurgeschäft Helga Schiwal, München , Paulstraße 1 vom 08.05.2009

 

Dies entspricht dem durchschnittlichen Haarwachstum in der Bevölkerung von Kopfhaaren von 6,8 - 13,2 mm pro Monat.

 

vgl.Anhang Seite 36.:

H. Hagedorn,-Götz, M. Stoeppler, 1975 , Archives of Toxicology, 3/1975, Vol.34, Issue 1, Seite 17-26:

Zum forensichen Nachweis von TL im menschlichen Haar durch flammenlose Atomabsorptionsspektrometrie, Seite 24: Versuche einer zeitlichen Rückrechnung , KFA Jülich,

 

Die von mir als Fachärztin für Innere Medizin angegebene Beschwerdesymptomatik als Gesamtsymptomkomplex im Erasmus Universitätsklinik zu Rotterdam ( Übelkeit , Erbrechen , Durchfall, Kopfscmerzen Kribbelparästhesien, gerötete Gesichtshaut, laborchemischer Nachweis der Schädigung von Niere und Leber durch erniedrigte Nierenfunktionswerte und erhöhte Leberwerte im Blut  etc.) paßt zur angegebnen spezifischen Schwermetallbelastungssymptomatik in der Literatur.

Eine Schädigung von inneren Organen erfolgt insbesondere durch die Zirkulation des TL im Organismus im sog enterohepatischen Kreislauf und dadurch längeren Verbleib im Organismus, was zu einer Belastung der Leber führt. Es wird zudem  währenddessen zum Teil über die Niere ausgeschieden , was zu einer Schädigung der Niere führt.

 

vgl Anhang Seite 16:  Laborresultate Erasmus Universität , April 2008

 

vgl. Anhang Seite 34:

Gefährdungsabschätzung von Umweltstoffen , (GvU)  , Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung ,

6. ERG-Lfg 6/02 , E Schmidt -Verlag, Band 3,  D 903: Thallium und Verbindungen , Seite 5.

 

Hagedorn -Götz und Stoeppler führen aus, dass eine umweltbedinge TL               -Belastung des Körpers typischerweise und für gewöhnlich als gleichmässiges

                       Seite 24

 

Vorkommen von TL über die gesamte Haarlänge verteilt zum Nachweis kommt , also kein deutlich erkennbares Verteilungsmuster unterschiedlicher Konzentrationen im Haar aufweist.

Genau eine solches Verteilungsmuster mit einem 36- fachen Anstieges der TL-Konzentration in meinem Haar kann hier auch bei der methodisch ungenauen Nachweismethode über die Untersuchung von 3 cm langen Haarbüscheln deutlich nachgewiesen werden und ist somit ein eindeutiges Indiz für eine unnatürliche und damit von extern beigebrache Exposition.   

 

vgl.Anhang Seite 36.:

H. Hagedorn,-Götz, M. Stoeppler, 1975 , Archives of Toxicology, 3/1975, Vol.34, Issue 1, Seite 17-26:

Zum forensichen Nachweis von TL im menschlichen Haar durch flammenlose Atomabsorptionsspektrometrie, Seite 24

 

Dabei wird zugrunde gelegt , daß TL sich im wachsenden Haarzonen anreichert, aber in vor (oder nach) der Aufnahme des Schwermetalls gebildeten Haarteilen.

nicht in erhöhten Menge vorhanden sein sollte.

 

Der TL- Nachweis im Expositionszeitraum bei meinen 3 cm Haarsegment der Länge 11-14 cm liegt mit 18 ng/g Haare über dem in der Literatur angegebenen Durchschnittswerten. Bei einer geringen TL-Ausscheidung über die Haare während einer Exposition ist eine durchschnittliche TL-Konzentration von normalerweise 5-15 ng /g Haare nachweisbar.

 

vgl Anhang Seite 38:

B . Madea, B. Brinkmann, Handbuch gerichtlicher Medizin , Bd 2, 2004,  Kapitel 1, Forensische Toxikologie , 1.7 spezielle Toxikologie,  S.209 .

 

Hinzu kommt noch die methodische Ungenauigkeit bei dem vom Rechtsmedizinischen Institut München eingesetztem Untersuchungsverfahren.

Dabei wird durch die Untersuchung von längeren Haarbüscheln nicht nur eine zeitlich Verzerrung des TL-Nachweises über drei Monate bewirkt , sondern auch durch den Anteil von nichtwachsenden Haaren im einem kompletten Haarbüschel das Testergebnis falsch geringer ausfallen, weil in diesen Haaren kein TL- Eintrag aufgrund des fehlenden Wachstumsvorganges während der Expositionszeit erfolgen konnte.  Beides führt zu einer Erniedrigung der festgestellten Belastungen im Haar.

 

vgl. Anhang Seite 37:

G.Henke , G. Bohn , Archives of Toxicology, 25, (1969), 3 Volume 25, Issue 1, Seite 48-56:

Zum Nachweis einer zweimaligen TL-Vergiftung durch aktivierungsanalytische Untersuchung von Haaren und Nägeln,  Seite 50.

 

Laut Frau Prof. Sabine Becker , Jülicher Kernforschungszentrum , liegen die                  

 

                   Seite  25

 

heute messbaren Werte bei Intoxikationen aufgrund der besserer

Nachweismethodik des ICP-MS deutlich höher als in der alten Literatur angegeben wurde.

Ausserdem kann durch eine Einzelhaaranalayse eine genaue zeitliche Darstellung der Exposition über die Zeit erfolgen und aufgrund der höheren Sentivität modernere Untersuchungsgeräte auch eine entsprechend quantitativ höhere Detektion erfolgen.

Daher ist die Vorlage der von ihr persönlich mittels ICP-MS festgestellten Werte aus meinem Haar zum eindeutigeren Nachweis einer Intoxikation indiziert und dies beantrage ich hiermit.

 

Auch typisch für eine Intoxikation mit TL ist durch das für einen längeren Zeitraum im Organismus zirkuliererenden Schwermetall auch ein längerer Eintrag desselben in wachsende Haare erfolgt auch nach der eigentlichen Exposition hinaus amhält : dies zeigt sich typsicherweise gemäß des errechneten Expositionszeitraum im Haarbüschel Segment 14-17cm im Gutachten der Rechtsmedizin, welches zwar quantitativ geringer ausfällt , aber deutlich über der Konzentration im nicht belasteten Zeitraumes im sog. "Vergleichssegment " 0 - 3cm meiner Haare liegt.

 

vgl. Anhang Seite 37:

G.Henke , G. Bohn , Archives of Toxicology, 25, (1969), 3 Volume 25, Issue 1, Seite 48-56: Zum Nachweis einer zweimaligen TL-Vergiftung durch aktivierungsanalytische Untersuchung von Haaren und Nägeln, Seite 50.

 

Im angegebenen Expositionszeitraum habe ich mich nachweislich in ländlichen bis waldreichen Gebieten im Elsaß und in den Vogesen aufgehalten . So ist eine "natürliche " Umweltbelastung auszuschliessen , da eine erhöhte Exposition nur in der Nähe von Emittenten relevant ist; dazu zählen Erz- und Verhüttungsstandorte und Zementwerke.

 

vgl. Anhang Seite 39:

Daunderer, Max :  Handbuch der Umweltgifte -14.ERg, 4/96 , Wohngifte  III- 3, ecomed , (CD-ROM, 2006 ) Metalle III-3, S.29: Nachweis von Metallen im Menschen 

 

vgl. Anhang Seite 33: 

Gefährdungsabschätzung von Umweltstoffen , (GvU) , Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung , 6. Erg-Lfg 6/02 , E Schmidt -Verlag, Band 3,

D 903: Thallium und Verbindungen , Seite 3.

 

Eine berufliche Exposition entfällt ebenfalls, da ich zu diesem Zeitraum keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen bin.

Die TL-konzentration im meinen Haar für den infrage kommenden Zeitraum entsprechend im Haarsegment 11-14 cm zeigte eine Zunahme der TL-

Exposition um das 36 -fache der im Vergleich zu unbelasteten Zeiten angegeben

                         Seite 26

 

individuellen Belastung . Berücksichtigt werden muß dabei zusätzlich, daß eine nachträgliche Haaranalyse zu einer TL-Exposition in den Haaren selbst nur eine im Vergleich zu anderen Organsystemen geringere Einlagerung von TL aufweist , diese also in inneren Organen höher ausfällt.

 

vgl. Anhang Seite 40, 41, 42

Weinig, E.; Gg. Schmidt:, Archives of Toxicology, 21, (Juli 1966 ), Volume 21, Seite 199-215:

Zum Verteilung von TL im Organismus bei tödlichen TL-Vergiftungen , Seite 203, 204, 206

 

Die Untersuchung meiner Haare zeigt somit eine überdurchschnittliche hohe TL-Belastung über mehrere Monate , wobei gemäß der oben angeführten Organverteilung davon auszugehen ist, dass andere Organsysteme - wie Niere , Darm und Leber - weitaus höher belastet waren als die untersuchten Haare . Die Länge der TL- Belastung ist dabei besonders gefährlich, da aufgrund des enterohepatischen Kreislaufes von TL durch Kumulation vieler kleiner Dosen eine Anreicherung von TL bewirkt wird bis hin zu tödlichen Dosen. 

 

vgl. Anhang Seite 43:

Weinig, E.; Gg. Schmidt:, Archives of Toxicology, 21, (7/1966 ), Vol. 21, S. 199-215:

Zur Verteilung von TL im Organismus bei tödlichen TL-Vergiftungen , Seite 213

 

Dabei könne gerade bei chronischen Vergiftungen geringere TL-Konzentrationen im Haar gemessen werden, da die Einlagerung in Haare generell geringer ist und zudem die Versorgung der Haare schon zeitlich vor dem Auftreten von klinischer  Symptomen intoxikationsbedingt gestört ist und der TL-Eintrag ins Haar dadurch nochmals geringer ausfällt .

Ebenso bewirkt das Vorliegen von Kolbenhaaren in den zu untersuchenden Haarbüscheln bzw. durch das Vorhandensein von nicht mehr wachsenden Haaren in der sog. Terminalphase einen zu geringen Nachweis von TL in dem untersuchten Haarbüschel, weil diese Haare gar kein TL trotz TL-Exposition des Organismus einlagern. 

 

vgl Anhang Seite 38:

B . Madea, B. Brinkmann, Handbuch gerichtlicher Medizin , Bd 2, 2004,  Kapitel 1, Forensische Toxikologie , 1.7 spezielle Toxikologie,  S.209 .

 

vgl Anhang Seite 46:

H. Hagedorn,-Götz, M. Stoeppler, 1975 , Archives of Toxicology, 3/1975, Vol.34, Issue 1, Seite 17-26:  Zum forensischen Nachweis von TL im menschlichen Haar durch flammenlose Atomabsorptionsspektrometrie, Seite 20

 

vgl. Anhang Seite 48:

Weinig, E.; Gg. Schmidt:, Archives of Toxicology, 21, (7/1966 ), Vol. 21, S. 199-215: Zur Verteilung von TL im Organismus bei tödlichen TL-Vergiftungen , Seite 212

                     Seite 27

 

Zusätzlich führt die Methode der Festlegung von Haarbüscheln in Segmenten von einer Wachstumslänge von 3 Monatsabschnitten zu geringerem TL-Nachweis in der Spitzenbelastung, da kürzere Expositionen von TL-Konzentrationen während diese 3 -Monats-Zeitraumes über die Zeitlänge nivelliert werden , sodass einzelne Peak- Belastungen nicht nachweisbar sind. 

Ebenso ist das Fehlen eines Haarausfalls bei Intoxikierten kein Ausschluss- kriterium für eine Intoxikation, da ein Harausfall erst bei grösserer Schädigung des Haarfollikels erzeugt wird und andere Intoxikationserscheinungen , wie  neurologische Effekte oder gastrointestinale Beschwerden vor dem Auftreten eines  Haarausfalls bei einem Individuum beobachtet werden, da beim Menschen eine erhöhte Empfindlichkeit des Nervensystemes für eine Schädigung durch TL vorliegt und eine höhere Konzentration von TL in inneren Organen vorliegt , als dass TL in den Haaren eingelagert wird.

 

vgl. Anhang 44 und 45:

Hassauer / Kalberloh / Griem : Thallium und Verbindungen, D 903 , S. 11 und 12:

in: Gefährdungsabschätzung von Umweltschadstoffen  (GvU) , 2004: Hrsg  Eickmann, T. , Heinrich, N.,  Heimzow, B. , Koniezka R., 2002, Ergänzbares Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung , E.Schmidt Verlag,

Berlin, 6 Erg.-Lfg 06 /02 .

 

Damit ist nachgewiesen , daß ich über eine längeren Zeitraum einer abnorm erhöhten , nicht umweltbedingten TL-Exposition ausgesetzt war, welche durch Kummulation über Monate die von mir angegeben typischen Symptomatiken hervorgerufen hat.

Sowohl das Befundergebnis meiner Haaranalyse trotz Einsatzes eines methodisch relativ ungenauen und unsensitiven Nachweisverfahrens , die Literaturangaben zu TL , als auch die von mir angegebene klinische Symptomatik des gesamten Beschwerdekomplexes belegen diese Exposition zeitgenau.

 

Das Gutachten der Rechtsmedizin München zeigt besonders methodische Schwäche durch den Einsatz von 3- Monatsintervallen als Nachweisverfahren im Haar, was zu den nivellierten Nachweis der TL-Konzentrationen im Haar führt . Dies entspricht nicht der wissenschaftlich üblichen Segmentierung der Haaren auf 3-5 mm Segmente , wodurch eine genauere zeitliche und quantitative Spezifizierung möglich gewesen wäre . Dies wurde somit verfahrenstechnisch verhindert.

 

Es fehlen daher im Gutachten der Rechtsmedizin der Universität München im Untersuchungsaufbau und in der Beurteilung - wie oben ausgeführt - die wissenschaftlichen Standards.

Im Gegenteil:  im Gutachten wird die methodische TL-Belastungsnivellierung selbst hervorgerufen und später noch in der Beurteilung die so selbst  herbeigeführten erniedrigten TL Nachweis-Werte als Anlass hergenommen, eine Intoxikation anzuzweifeln bzw. auszuschliessen , wobei das Gutachten durch die Verfahrensausführung selbst den höheren Nachweis von TL- Konzentrationen im

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meinen Organismus durch den Untersuchungsaufbau selbst über die Segmentlänge der untersuchten Haarbüscheln über 3 monatige Wachstumsdauern verhindert .

In meinen eigenen Ausführungen konnte ich allerdings aufzeigen, dass auch bei dem unzureichenden Untersuchungsaufbau eine willentlich artefiziell beigebrachte TL-Belastung meines Organismus passend zum Beschwerdebild und zur zeitlichen Auftreten über den typischen Verlauf der TL -Nachweises im Haar belegt werden kann.

Die Weigerung zur wissenschaftlich angemessenen Ausführung des Gutachtens  und gemäss der Darstellung anhand des dem Institutes für Rechtsmedizin vorgelegten Beschwerdebildes und dem zeitlichen Angaben hierzu kann nur als willentliche Vertuschung einer tatsächlichen TL-Intoxikation anhand der Unterlassung wissenschaftlich exakteren, üblichen Nachweisverfahren mit kleineren Haarsegmenten zur Verifizierung einer Intoxikation verstanden werden bzw. dies nicht ausgeschlossen werden.

Die Fehbeurteilung gipfelt noch in der Gutachtenbeurteilung abgegeben falsch wissenschaftlichen Stellungnahme, z.B. weil ein neurologisches Beschwerdebild bei einer TL -Belastung des Organismus eben nicht zwingend gleichzeitig zum Auftreten einer Alopezie führt . Zudem wird diesbezüglich noch ein falscher Rückschluss abgeleitet , indem das Fehlen einer Alopezie als Auschluss einer Intoxikation interpretiert wird.

 

Somit ist das Gutachten des Institutes der Rechtsmedizin von Frau Roider  schlichtweg unzureichend , methodisch unangemessen, wissenschaftlich nicht standardgemäß, in der Ausführung nicht wissenschaftlich belegt und in der Beurteilung fehlerhaft.

 

Als Fachärztin für Innere Medizin bin ich in der Lage , im Teilgebiet Toxikologie meines Fachgebietes ebenfalls ein wissenschaftlich fundierte Beurteilung vorzulegen , was ich hiermit getan habe.

 

In diesem Zusammenhang steht auch das unangemessene Verhalten des weiteren beteiligen Offiziellen , so wie in der Erasmus Universitätsklinik Rotterdam und in dem Betreuungsverfahren.

 

Die Nichtbeachtung meines Beschwerdekomplexes trotz meiner wiederholten mündlichen und schriftlichen Angaben bei den ärztlichen Vertretern des Erasmus Universitätsklinikums stellen in Zusammenhang mit der Unterlassung einer zeitgerechten und sachgerechten Diagnostik unter genauer Kenntnis der Pharmakokinetik dieses Stoffes im Organismus und der unterlassenen kausalen Therapie trotz des von mir als FÄ für Innere Medizin selbst bei meinen Kollegen gestellten Verdachtsdiagnose einer TL-Vergiftung somit eine vorsätzliche kriminelle Handlung in Zusammenhang mit den involvierten Juristen dar, die bei

mir gegen meinen Willen eine Zwangsunterbringung in die psychiatrische Abteilung des Erasmus Klinik unter gerichtsverfahrenstechnischer Fehler, wie die         ärztliche Auskunftserteilung über meine Person durch eine nichtfachärztliche

                      Seite  29

 

Assistenzärzten in der richterlichen Anhörung und der auch auf ausdrückliche Aufforderung meinerseits Unterlassung einer Übersetzung der richterlichen Anhörung ins Deutsche trotz anwesender Dolmetscherin veranlassten.

 

 

Dies geschah seinerzeit noch zusätzlich unter der Inkenntnissetzung der von mir persönlich unterrichteten Politiker auf NRW- Landes -und Bundesebene , besonders Herrn Schäuble als damaliger BMI, einschliesslich der Bundespräsidenten Köhler und nachfolgend auch BP Gauck , die somit ihrer politischen Kontrollfunktion nicht nachgekommen sind.

Gerade Herr Schäuble äusserte sich erst bzgl. einer persoenlich angefragten Auskunftserteilung über eine rechtswidrig durchgeführte, staatliche Überwachungsmassnahme meiner Person zur gerichtlichen Vorlage in dem Betreuungsverfahren mit der Paranoia -Beschuldigung , um mich als Zeugin gegen einen Richter und Notar im Finanzgerichtsverfahren der Erbschaftsregelung und des Todesfalles meiner Patentante Anni Geilich aussageunrelevant zu machen , als ich in der Psychiatrie eingekerkert worden war. Dann liess er mitteilen , keine Auskunft erteilen zu wollen ...

 

 

Dementsprechend möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen , dass die wissenschaftliche Ausführungen belegen , dass TL wegen der leichten Zugänglichkeit relativ häufig zu Mordabsichten verwandt wird.

 

vgl Anhang Seite 47:

Praxis der Rechtsmedizin , Hrsg. Balduin Forster , G. Thieme Verlag , Stuttgart, New York , 1986 , Toxikologie , S 698.

 

Bei den Tätern soll es sich um primitive Leute handeln , die zum Rattengift greifen.

 

vgl. Anhang Seite 48:

Weinig, E.; Gg. Schmidt:, Archives of Toxicology, 21, (Juli 1966 ), Volume 21, Seite 199-215: Zur Verteilung von TL im Organismus bei tödlichen TL-Vergiftungen , Seite 212

 

 

Auch im internet ist nachzulesen , dass TL und auch andere Gifte zur Schädigung und zum Töten von Zeugen oder vom Machthabern und deren Helfern zu eliminierenden Menschen durch Geheimdienste bevorzugt eingesetzt werden : somit stützt das Gutachten noch meine persönliche, jurilstische Gesamtsituation.

 

Vergleichbar mit den kriminellen Zuständen , wie sie im sächsischen Justizskandal als " Spitze des Eisberges " zu Tage traten , zeigt , welch moralisch -ethische Grössen es sind , welche solch ein Vorgehen gegen Bürger in Auftrag geben.

 

                       Seite 30

 

Ferner ist nochmals herauszustellen , daß nicht nur die absolute Höhe der TL- Konzentration des in meinem  Falle vorhandenen  Segmentaufbaus in Nachweisverfahren wie ausgeführt der entscheidende Faktor zum Nachweis einer Intoxikation hier im Gutachten ist , sondern hier besonders der Anstieg zum unbelasteten Vergleichssegment und die Verteilung der TL in unterschiedlicher Höhe gemäss der Pharmkokinetik des TL im Organismus der entscheidende Faktor darstellt. Dies beweist auf die artifizielle zugeführte TL -Exposition meines Organismus und belegt eben keine natürliche Belastung .

 

Thalium wird sowohl intestinal resorbiert  und  auch inhalativ aufgenommen . Besonders hoch allerdings ist aber die Resorption durch Hautkontakte . wobei ds Schwermetall als akut hochtoxische Schwermetall eingestuft wird .

 

vgl. Anhang Seite 49:

Hassauer / Kalberloh / Griem : Thallium und Verbindungen  D 903 , Seite 9:

in: Gefährdungsabschätzung von Umweltschadstoffen  (GvU) , 2004: Hrsg  Eickmann, T. Heinrich, N. Heimzow, B., Koniezka R.,  2002,

Ergänzbares Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung , E.Schmidt Verlag, Berlin, 6 Erg.-Lfg 06 /02 .

 

Zu dieser Zeit der infragekommenden Expostition habe ich einen jungen Rottweiler ganztägig mit mir geführt.

Dieser wurde wiederholt von Tierärzten gespritzt und geimpft , wobei ich eine grösseres Spritzgut in der aufgezogenen Spritze erkennen konnte als das Impfserum betrug.

 

Danach erkrankte das Tier stärker mit Würgen , Erbrechen , Durchfall,  einer Wachstumsretardierung mit Abnahme der allgemeinen Vitalität , später an einem Subileus und an einer Lungenentzündung und zeigte letztendlich das typische , mir aus der einschlägigen Fachliteratur über Toxikologie bekannte Vollbild einer Rattengiftvergiftung, woraufhin der Veterinärmediziner das Tier einschläferte.

 

Dies trat zeitlich in Zusammenhang mit den bei mir beschriebenen langsam zunehmendem Symptomenkomplex auf und dürfte letztendlich bei mir über eine dauerhafte Aufnahme kleinster Dosen in direkten Kontakt zum Tier erfolgt sein  und über einen längeren Zeitraum kumulativ zu einer klinisch relevanten TL- Belastung  in meinem eigenen Organismus geführt haben  und war offensichtlich auch beabsichtigt .

 

 

Das wiederum erhärtet die Aufnahme des Giftes durch sucessive Spritzen von farblosen TL-Verbindungen asö wässrige Lösungen .

Diese sind farblos und geruchlos und sidn offensichtlich anläßlich von Impfungen des Tieres während des Zeitraumes Febuar bis April 2008 durch Veterinärmediziner zugeführt worden .

                    Seite 31

 

Bei diesen tierärztlichen Kontakten bin ich jeweils unangemeldet erschienen.

 

Das erhärtet den dringenden Verdacht , dass es geheime staatliche Listen über zu separierende und zu eliminierende Personen in der Gesellschaft des Westens gibt, die von führenden Politiker erstellt werden und zu verantworten sind . Dies werden zu allen wichtigen Institutionsleitern von öffentlichen  und privaten Einrichtungen weitergeleitet in der Gesellschaft und entsprechend  bekanntgemacht  , wozu neben Ärzten, Juristen , Ärzten auch diese Veterinärmediziner gehören dürften .

Diese müssen für solche rechtswidrigen Einsatz diese entsprechenden TL -Lösungen für solchen Zwecke vorrätig haben und vorhalten und entsprechend des Einsatzes und der auf den sog. „Schwarzen Listen“  befindlichen Personen vorab unterrichtet worden sein .

 

Dementsprechend wurde auch in der Universitätsklinik in Rotterdam bei Schichtübergabe meiner Person als Fallvorstellung berichtet: „sie soll separiert werden….“  Wobei eine klinische Isolierung nicht zur Diskussion stand , nicht erfolgen sollte oder auch nicht durchgeführt wurde, sondern hier nur eine Separierung aus der Gesellschaft durch vorsätzliche Fehldiagnostizierung gemeint sein kann.

 

Dementsprechend sollen auch gezielte Tötungen und Morde durch Geheimdienste erfolgen-auch gegenüber zivilen Zielpersonen.

Hierzu zählen Aktivisten : so wie in meinen Falle , da ich als politischer Blogger und whistleblower zur politische Aufklärung der Bevölkerung umfassend und von der Politiker unkontrolliert an den Massenmedien vorbei beitrage - vor allem mit berechtigter Kritik und mittels objektiver und kritische hinterfragender Beurteilung der Leistungen der Politiker- z.B., bzgl. der der von diesen zu verantwortenden Gesetzgebungen und somit zur Erhellung der eigentlich beabsichtigten und umgesetzten , aber nur zu oft verheimlichten Politikagenda beitrage !      

 

 

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