aktuell erstellete überarbeitete und schrifltiche Ausgefuehrungen zu meinem Gutachten der TL vergiftung zur enreute Faxes meien geamtuntelragen an d as AG ,d amit die erstellten Kopien nicht in zuschlechten zustadnd dort eintreffen und somit keien bearbteitung erfolgt und so keine Einstellung von laufender Verfahren erfolgt . wahrscheinlich sind die unterlagen ,die am freitag am AG Unan eingegangen sind , nicht bearbeitet worden.
hier die akutellen ausfuerhungen
Seite
22
Eigene Ausführungen
zum chemisch- toxikologischen Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin der
Universität München über meine Person vom 11.05.2009,
Gutachten NR.:
2009-TOX Nr.: 2009-TOX-07408-A-39
Eine absichtlich zugeführte
Thallium (TL) - Belastung in meinem Organismus ist zweifelsfrei aufgrund
folgender Tatsachen:
Die geschätzte
tägliche TL-Aufnahme natürlicherseits ist unter normalen Lebensbedingungen
äusserst gering, da dieses Element nur in unbedeutender Menge in der Umwelt vorliegt
und daher nur in geringen Mengen aufgenommen wird.
Zudem wird es nur
partiell im Darm resorbiert bei oraler Aufnahme (1,5µ / g Nahrung und 0,006 µ
/g Wasser ), als auch bei inhalativer Aufnahme ( 0,001µ/g Luft ).
vgl: Anhang : Seite
32 :
Daunderer, Max : Handbuch der Umweltgifte ,14.Erg, 12/94 ,
Wohngifte III- 3, ecomed, 1990 , (CD-ROM, 2006 ) , Metalle III-3, S.23:
geschätzte tägliche
Aufnahme des Menschen und äquivalente Dosierungen in Tierversuchen ( Sarbioni et al. 1981)
Dies zeigt sich im
Gutachten im sog . " Vergleichssegment " von 0-3 cm der untersuchten
Haarlänge an meinen Haar, welches eine geringe Belastung des Organismus durch
"natürliche " Belastung widerspiegelt und für meine persönliche
Belastung mit 0,5 ng / g Haare ermittelt wurde.
Es entspricht den in
der Literatur angegebenen geringen Aufnahmen von TL in der Allgemeinbevölkerung
aus Nahrung und Trinkwasser von 2-5 µg TL pro Tag.
vgl. Anhang Seite 38:
B . Madea, B.
Brinkmann, Handbuch gerichtlicher Medizin , Bd 2, 2004, Kapitel 1, Forensische Toxikologie , 1.7
spezielle Toxikologie, , S.209 .
vgl. Anhang Seite
33:
Gefährdungsabschätzung
von Umweltstoffen , (GvU) , Handbuch
toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung , 6. Erg-Lfg 6/02 , E Schmidt
-Verlag, Band 3, D 903: Thallium und
Verbindungen , Seite 3.
Entsprechend paßt
dies zur durchschnittlichen Ausscheidung von TL über die Harn von 0,1 µg/ l bei
unbelasteten Bedingungen.
vgl. Anhang Seite 34:
Gefährdungsabschätzung
von Umweltstoffen, (GvU) , Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre
Bewertung , 6 Erg-Lfg, 6 /02, Band 3, E. Schmidt Verlag, S. 5
Seite 23
vgl. Anhang Seite 39:
Daunderer, Max : Handbuch der Umweltgifte -14.ERg, 12/94 ,
Wohngifte III- 3, ecomed, 1990 ,
(CD-ROM, 2006 ) Metalle III-3, S.29:
Nachweis von Metallen im Menschen
Im Gutachten zeigt
das Haar-Segment der Länge von 11 -14 cm eine TL-Belastung mit einem deutlichem
Anstieg auf 18 ng/g Haare. Dies paßt zum angebenen Expositionszeitraum von
Februar bis April 2008.
vgl. Anhang Seite 35:
Bescheinigung über
mein individuelles Haarwachstum von Friseurgeschäft Helga Schiwal, München ,
Paulstraße 1 vom 08.05.2009
Dies entspricht dem durchschnittlichen
Haarwachstum in der Bevölkerung von Kopfhaaren von 6,8 - 13,2 mm pro Monat.
vgl.Anhang Seite 36.:
H. Hagedorn,-Götz, M. Stoeppler, 1975 , Archives of Toxicology, 3/1975,
Vol.34, Issue 1, Seite 17-26:
Zum forensichen
Nachweis von TL im menschlichen Haar durch flammenlose
Atomabsorptionsspektrometrie, Seite 24: Versuche einer zeitlichen Rückrechnung
, KFA Jülich,
Die von mir als
Fachärztin für Innere Medizin angegebene Beschwerdesymptomatik als Gesamtsymptomkomplex
im Erasmus Universitätsklinik zu Rotterdam ( Übelkeit , Erbrechen , Durchfall,
Kopfscmerzen Kribbelparästhesien, gerötete Gesichtshaut, laborchemischer
Nachweis der Schädigung von Niere und Leber durch erniedrigte
Nierenfunktionswerte und erhöhte Leberwerte im Blut etc.) paßt zur angegebnen spezifischen
Schwermetallbelastungssymptomatik in der Literatur.
Eine Schädigung von
inneren Organen erfolgt insbesondere durch die Zirkulation des TL im Organismus
im sog enterohepatischen Kreislauf und dadurch längeren Verbleib im Organismus,
was zu einer Belastung der Leber führt. Es wird zudem währenddessen zum Teil über die Niere
ausgeschieden , was zu einer Schädigung der Niere führt.
vgl Anhang Seite 16: Laborresultate Erasmus Universität , April
2008
vgl. Anhang Seite 34:
Gefährdungsabschätzung
von Umweltstoffen , (GvU) , Handbuch
toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung ,
6. ERG-Lfg 6/02 , E
Schmidt -Verlag, Band 3, D 903: Thallium
und Verbindungen , Seite 5.
Hagedorn -Götz und
Stoeppler führen aus, dass eine umweltbedinge TL -Belastung des Körpers
typischerweise und für gewöhnlich als gleichmässiges
Seite 24
Vorkommen von TL über
die gesamte Haarlänge verteilt zum Nachweis kommt , also kein deutlich
erkennbares Verteilungsmuster unterschiedlicher Konzentrationen im Haar
aufweist.
Genau eine solches
Verteilungsmuster mit einem 36- fachen Anstieges der TL-Konzentration in meinem
Haar kann hier auch bei der methodisch ungenauen Nachweismethode über die
Untersuchung von 3 cm langen Haarbüscheln deutlich nachgewiesen werden und ist
somit ein eindeutiges Indiz für eine unnatürliche und damit von extern
beigebrache Exposition.
vgl.Anhang Seite 36.:
H. Hagedorn,-Götz, M.
Stoeppler, 1975 , Archives of Toxicology, 3/1975, Vol.34, Issue 1, Seite 17-26:
Zum forensichen
Nachweis von TL im menschlichen Haar durch flammenlose
Atomabsorptionsspektrometrie, Seite 24
Dabei wird zugrunde gelegt
, daß TL sich im wachsenden Haarzonen anreichert, aber in vor (oder nach) der
Aufnahme des Schwermetalls gebildeten Haarteilen.
nicht in erhöhten
Menge vorhanden sein sollte.
Der TL- Nachweis im
Expositionszeitraum bei meinen 3 cm Haarsegment der Länge 11-14 cm liegt mit 18
ng/g Haare über dem in der Literatur angegebenen Durchschnittswerten. Bei einer
geringen TL-Ausscheidung über die Haare während einer Exposition ist eine
durchschnittliche TL-Konzentration von normalerweise 5-15 ng /g Haare
nachweisbar.
vgl Anhang Seite 38:
B . Madea, B.
Brinkmann, Handbuch gerichtlicher Medizin , Bd 2, 2004, Kapitel 1, Forensische Toxikologie , 1.7
spezielle Toxikologie, S.209 .
Hinzu kommt noch die methodische
Ungenauigkeit bei dem vom Rechtsmedizinischen Institut München eingesetztem Untersuchungsverfahren.
Dabei wird durch die
Untersuchung von längeren Haarbüscheln nicht nur eine zeitlich Verzerrung des
TL-Nachweises über drei Monate bewirkt , sondern auch durch den Anteil von
nichtwachsenden Haaren im einem kompletten Haarbüschel das Testergebnis falsch geringer
ausfallen, weil in diesen Haaren kein TL- Eintrag aufgrund des fehlenden Wachstumsvorganges
während der Expositionszeit erfolgen konnte. Beides führt zu einer Erniedrigung der festgestellten
Belastungen im Haar.
vgl. Anhang Seite 37:
G.Henke , G. Bohn ,
Archives of Toxicology, 25, (1969), 3 Volume 25, Issue 1, Seite 48-56:
Zum Nachweis einer
zweimaligen TL-Vergiftung durch aktivierungsanalytische Untersuchung von Haaren
und Nägeln, Seite 50.
Laut Frau Prof.
Sabine Becker , Jülicher Kernforschungszentrum , liegen die
Seite 25
heute messbaren Werte
bei Intoxikationen aufgrund der besserer
Nachweismethodik des
ICP-MS deutlich höher als in der alten Literatur angegeben wurde.
Ausserdem kann durch
eine Einzelhaaranalayse eine genaue zeitliche Darstellung der Exposition über
die Zeit erfolgen und aufgrund der höheren Sentivität modernere
Untersuchungsgeräte auch eine entsprechend quantitativ höhere Detektion
erfolgen.
Daher ist die Vorlage
der von ihr persönlich mittels ICP-MS festgestellten Werte aus meinem Haar zum
eindeutigeren Nachweis einer Intoxikation indiziert und dies beantrage ich
hiermit.
Auch typisch für eine
Intoxikation mit TL ist durch das für einen längeren Zeitraum im Organismus
zirkuliererenden Schwermetall auch ein längerer Eintrag desselben in wachsende
Haare erfolgt auch nach der eigentlichen Exposition hinaus amhält : dies zeigt
sich typsicherweise gemäß des errechneten Expositionszeitraum im Haarbüschel
Segment 14-17cm im Gutachten der Rechtsmedizin, welches zwar quantitativ geringer
ausfällt , aber deutlich über der Konzentration im nicht belasteten Zeitraumes
im sog. "Vergleichssegment " 0 - 3cm meiner Haare liegt.
vgl. Anhang Seite 37:
G.Henke , G. Bohn ,
Archives of Toxicology, 25, (1969), 3 Volume 25, Issue 1, Seite 48-56: Zum
Nachweis einer zweimaligen TL-Vergiftung durch aktivierungsanalytische
Untersuchung von Haaren und Nägeln, Seite 50.
Im angegebenen Expositionszeitraum
habe ich mich nachweislich in ländlichen bis waldreichen Gebieten im Elsaß und in
den Vogesen aufgehalten . So ist eine "natürliche " Umweltbelastung
auszuschliessen , da eine erhöhte Exposition nur in der Nähe von Emittenten
relevant ist; dazu zählen Erz- und Verhüttungsstandorte und Zementwerke.
vgl. Anhang Seite 39:
Daunderer, Max : Handbuch der Umweltgifte -14.ERg, 4/96 ,
Wohngifte III- 3, ecomed , (CD-ROM, 2006
) Metalle III-3, S.29: Nachweis von Metallen im Menschen
vgl. Anhang Seite
33:
Gefährdungsabschätzung
von Umweltstoffen , (GvU) , Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre
Bewertung , 6. Erg-Lfg 6/02 , E Schmidt -Verlag, Band 3,
D 903: Thallium und
Verbindungen , Seite 3.
Eine berufliche
Exposition entfällt ebenfalls, da ich zu diesem Zeitraum keiner beruflichen
Tätigkeit nachgegangen bin.
Die TL-konzentration
im meinen Haar für den infrage kommenden Zeitraum entsprechend im Haarsegment
11-14 cm zeigte eine Zunahme der TL-
Exposition um das 36
-fache der im Vergleich zu unbelasteten Zeiten angegeben
Seite 26
individuellen
Belastung . Berücksichtigt werden muß dabei zusätzlich, daß eine nachträgliche
Haaranalyse zu einer TL-Exposition in den Haaren selbst nur eine im Vergleich
zu anderen Organsystemen geringere Einlagerung von TL aufweist , diese also in
inneren Organen höher ausfällt.
vgl. Anhang Seite 40,
41, 42
Weinig, E.; Gg.
Schmidt:, Archives of Toxicology, 21, (Juli 1966 ), Volume 21, Seite 199-215:
Zum Verteilung von TL
im Organismus bei tödlichen TL-Vergiftungen , Seite 203, 204, 206
Die Untersuchung
meiner Haare zeigt somit eine überdurchschnittliche hohe TL-Belastung über
mehrere Monate , wobei gemäß der oben angeführten Organverteilung davon auszugehen
ist, dass andere Organsysteme - wie Niere , Darm und Leber - weitaus höher
belastet waren als die untersuchten Haare . Die Länge der TL- Belastung ist
dabei besonders gefährlich, da aufgrund des enterohepatischen Kreislaufes von
TL durch Kumulation vieler kleiner Dosen eine Anreicherung von TL bewirkt wird
bis hin zu tödlichen Dosen.
vgl. Anhang Seite 43:
Weinig, E.; Gg. Schmidt:, Archives of Toxicology, 21, (7/1966 ), Vol. 21, S. 199-215:
Zur Verteilung von TL
im Organismus bei tödlichen TL-Vergiftungen , Seite 213
Dabei könne gerade
bei chronischen Vergiftungen geringere TL-Konzentrationen im Haar gemessen
werden, da die Einlagerung in Haare generell geringer ist und zudem die
Versorgung der Haare schon zeitlich vor dem Auftreten von klinischer Symptomen intoxikationsbedingt gestört ist
und der TL-Eintrag ins Haar dadurch nochmals geringer ausfällt .
Ebenso bewirkt das
Vorliegen von Kolbenhaaren in den zu untersuchenden Haarbüscheln bzw. durch das
Vorhandensein von nicht mehr wachsenden Haaren in der sog. Terminalphase einen
zu geringen Nachweis von TL in dem untersuchten Haarbüschel, weil diese Haare
gar kein TL trotz TL-Exposition des Organismus einlagern.
vgl Anhang Seite 38:
B . Madea, B.
Brinkmann, Handbuch gerichtlicher Medizin , Bd 2, 2004, Kapitel 1, Forensische Toxikologie , 1.7
spezielle Toxikologie, S.209 .
vgl Anhang Seite 46:
H. Hagedorn,-Götz, M.
Stoeppler, 1975 , Archives of Toxicology, 3/1975, Vol.34, Issue 1, Seite
17-26: Zum forensischen Nachweis von TL
im menschlichen Haar durch flammenlose Atomabsorptionsspektrometrie, Seite 20
vgl. Anhang Seite 48:
Weinig, E.; Gg.
Schmidt:, Archives of Toxicology, 21, (7/1966 ), Vol. 21, S. 199-215: Zur
Verteilung von TL im Organismus bei tödlichen TL-Vergiftungen , Seite 212
Seite 27
Zusätzlich führt die
Methode der Festlegung von Haarbüscheln in Segmenten von einer Wachstumslänge
von 3 Monatsabschnitten zu geringerem TL-Nachweis in der Spitzenbelastung, da kürzere
Expositionen von TL-Konzentrationen während diese 3 -Monats-Zeitraumes über die
Zeitlänge nivelliert werden , sodass einzelne Peak- Belastungen nicht nachweisbar
sind.
Ebenso ist das Fehlen
eines Haarausfalls bei Intoxikierten kein Ausschluss- kriterium für eine
Intoxikation, da ein Harausfall erst bei grösserer Schädigung des Haarfollikels
erzeugt wird und andere Intoxikationserscheinungen , wie neurologische Effekte oder gastrointestinale
Beschwerden vor dem Auftreten eines
Haarausfalls bei einem Individuum beobachtet werden, da beim Menschen
eine erhöhte Empfindlichkeit des Nervensystemes für eine Schädigung durch TL
vorliegt und eine höhere Konzentration von TL in inneren Organen vorliegt , als
dass TL in den Haaren eingelagert wird.
vgl. Anhang 44 und
45:
Hassauer / Kalberloh
/ Griem : Thallium und Verbindungen, D 903 , S. 11 und 12:
in:
Gefährdungsabschätzung von Umweltschadstoffen
(GvU) , 2004: Hrsg Eickmann, T. ,
Heinrich, N., Heimzow, B. , Koniezka R.,
2002, Ergänzbares Handbuch toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung ,
E.Schmidt Verlag,
Berlin, 6 Erg.-Lfg 06
/02 .
Damit ist
nachgewiesen , daß ich über eine längeren Zeitraum einer abnorm erhöhten ,
nicht umweltbedingten TL-Exposition ausgesetzt war, welche durch Kummulation
über Monate die von mir angegeben typischen Symptomatiken hervorgerufen hat.
Sowohl das
Befundergebnis meiner Haaranalyse trotz Einsatzes eines methodisch relativ
ungenauen und unsensitiven Nachweisverfahrens , die Literaturangaben zu TL ,
als auch die von mir angegebene klinische Symptomatik des gesamten
Beschwerdekomplexes belegen diese Exposition zeitgenau.
Das Gutachten der
Rechtsmedizin München zeigt besonders methodische Schwäche durch den Einsatz
von 3- Monatsintervallen als Nachweisverfahren im Haar, was zu den nivellierten
Nachweis der TL-Konzentrationen im Haar führt . Dies entspricht nicht der
wissenschaftlich üblichen Segmentierung der Haaren auf 3-5 mm Segmente ,
wodurch eine genauere zeitliche und quantitative Spezifizierung möglich gewesen
wäre . Dies wurde somit verfahrenstechnisch verhindert.
Es fehlen daher im
Gutachten der Rechtsmedizin der Universität München im Untersuchungsaufbau und
in der Beurteilung - wie oben ausgeführt - die wissenschaftlichen Standards.
Im Gegenteil: im Gutachten wird die methodische
TL-Belastungsnivellierung selbst hervorgerufen und später noch in der
Beurteilung die so selbst
herbeigeführten erniedrigten TL Nachweis-Werte als Anlass hergenommen,
eine Intoxikation anzuzweifeln bzw. auszuschliessen , wobei das Gutachten durch
die Verfahrensausführung selbst den höheren Nachweis von TL- Konzentrationen im
Seite 28
meinen Organismus durch
den Untersuchungsaufbau selbst über die Segmentlänge der untersuchten Haarbüscheln
über 3 monatige Wachstumsdauern verhindert .
In meinen eigenen
Ausführungen konnte ich allerdings aufzeigen, dass auch bei dem unzureichenden
Untersuchungsaufbau eine willentlich artefiziell beigebrachte TL-Belastung
meines Organismus passend zum Beschwerdebild und zur zeitlichen Auftreten über
den typischen Verlauf der TL -Nachweises im Haar belegt werden kann.
Die Weigerung zur
wissenschaftlich angemessenen Ausführung des Gutachtens und gemäss der Darstellung anhand des dem Institutes
für Rechtsmedizin vorgelegten Beschwerdebildes und dem zeitlichen Angaben hierzu
kann nur als willentliche Vertuschung einer tatsächlichen TL-Intoxikation
anhand der Unterlassung wissenschaftlich exakteren, üblichen Nachweisverfahren
mit kleineren Haarsegmenten zur Verifizierung einer Intoxikation verstanden
werden bzw. dies nicht ausgeschlossen werden.
Die Fehbeurteilung gipfelt
noch in der Gutachtenbeurteilung abgegeben falsch wissenschaftlichen
Stellungnahme, z.B. weil ein neurologisches Beschwerdebild bei einer TL
-Belastung des Organismus eben nicht zwingend gleichzeitig zum Auftreten einer
Alopezie führt . Zudem wird diesbezüglich noch ein falscher Rückschluss
abgeleitet , indem das Fehlen einer Alopezie als Auschluss einer Intoxikation
interpretiert wird.
Somit ist das Gutachten
des Institutes der Rechtsmedizin von Frau Roider schlichtweg unzureichend , methodisch
unangemessen, wissenschaftlich nicht standardgemäß, in der Ausführung nicht
wissenschaftlich belegt und in der Beurteilung fehlerhaft.
Als Fachärztin für
Innere Medizin bin ich in der Lage , im Teilgebiet Toxikologie meines
Fachgebietes ebenfalls ein wissenschaftlich fundierte Beurteilung vorzulegen ,
was ich hiermit getan habe.
In diesem Zusammenhang
steht auch das unangemessene Verhalten des weiteren beteiligen Offiziellen , so
wie in der Erasmus Universitätsklinik Rotterdam und in dem Betreuungsverfahren.
Die Nichtbeachtung
meines Beschwerdekomplexes trotz meiner wiederholten mündlichen und schriftlichen
Angaben bei den ärztlichen Vertretern des Erasmus Universitätsklinikums stellen
in Zusammenhang mit der Unterlassung einer zeitgerechten und sachgerechten
Diagnostik unter genauer Kenntnis der Pharmakokinetik dieses Stoffes im
Organismus und der unterlassenen kausalen Therapie trotz des von mir als FÄ für
Innere Medizin selbst bei meinen Kollegen gestellten Verdachtsdiagnose einer
TL-Vergiftung somit eine vorsätzliche kriminelle Handlung in Zusammenhang mit
den involvierten Juristen dar, die bei
mir gegen meinen
Willen eine Zwangsunterbringung in die psychiatrische Abteilung des Erasmus
Klinik unter gerichtsverfahrenstechnischer Fehler, wie die ärztliche Auskunftserteilung über meine
Person durch eine nichtfachärztliche
Seite 29
Assistenzärzten in
der richterlichen Anhörung und der auch auf ausdrückliche Aufforderung meinerseits
Unterlassung einer Übersetzung der richterlichen Anhörung ins Deutsche trotz
anwesender Dolmetscherin veranlassten.
Dies geschah
seinerzeit noch zusätzlich unter der Inkenntnissetzung der von mir persönlich
unterrichteten Politiker auf NRW- Landes -und Bundesebene , besonders Herrn
Schäuble als damaliger BMI, einschliesslich der Bundespräsidenten Köhler und
nachfolgend auch BP Gauck , die somit ihrer politischen Kontrollfunktion nicht
nachgekommen sind.
Gerade Herr Schäuble
äusserte sich erst bzgl. einer persoenlich angefragten Auskunftserteilung über
eine rechtswidrig durchgeführte, staatliche Überwachungsmassnahme meiner Person
zur gerichtlichen Vorlage in dem Betreuungsverfahren mit der Paranoia
-Beschuldigung , um mich als Zeugin gegen einen Richter und Notar im Finanzgerichtsverfahren
der Erbschaftsregelung und des Todesfalles meiner Patentante Anni Geilich aussageunrelevant
zu machen , als ich in der Psychiatrie eingekerkert worden war. Dann liess er
mitteilen , keine Auskunft erteilen zu wollen ...
Dementsprechend
möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen , dass die wissenschaftliche
Ausführungen belegen , dass TL wegen der leichten Zugänglichkeit relativ häufig
zu Mordabsichten verwandt wird.
vgl Anhang Seite 47:
Praxis der
Rechtsmedizin , Hrsg. Balduin Forster , G. Thieme Verlag , Stuttgart, New York
, 1986 , Toxikologie , S 698.
Bei den Tätern soll
es sich um primitive Leute handeln , die zum Rattengift greifen.
vgl. Anhang Seite 48:
Weinig, E.; Gg.
Schmidt:, Archives of Toxicology, 21, (Juli 1966 ), Volume 21, Seite 199-215:
Zur Verteilung von TL im Organismus bei tödlichen TL-Vergiftungen , Seite 212
Auch im internet ist
nachzulesen , dass TL und auch andere Gifte zur Schädigung und zum Töten von
Zeugen oder vom Machthabern und deren Helfern zu eliminierenden Menschen durch
Geheimdienste bevorzugt eingesetzt werden : somit stützt das Gutachten noch
meine persönliche, jurilstische Gesamtsituation.
Vergleichbar mit den
kriminellen Zuständen , wie sie im sächsischen Justizskandal als " Spitze
des Eisberges " zu Tage traten , zeigt , welch moralisch -ethische Grössen
es sind , welche solch ein Vorgehen gegen Bürger in Auftrag geben.
Seite 30
Ferner ist nochmals
herauszustellen , daß nicht nur die absolute Höhe der TL- Konzentration des in
meinem Falle vorhandenen Segmentaufbaus in Nachweisverfahren wie
ausgeführt der entscheidende Faktor zum Nachweis einer Intoxikation hier im
Gutachten ist , sondern hier besonders der Anstieg zum unbelasteten
Vergleichssegment und die Verteilung der TL in unterschiedlicher Höhe gemäss
der Pharmkokinetik des TL im Organismus der entscheidende Faktor darstellt.
Dies beweist auf die artifizielle zugeführte TL -Exposition meines Organismus
und belegt eben keine natürliche Belastung .
Thalium wird sowohl
intestinal resorbiert und auch inhalativ aufgenommen . Besonders hoch
allerdings ist aber die Resorption durch Hautkontakte . wobei ds Schwermetall
als akut hochtoxische Schwermetall eingestuft wird .
vgl. Anhang Seite 49:
Hassauer / Kalberloh
/ Griem : Thallium und Verbindungen D
903 , Seite 9:
in:
Gefährdungsabschätzung von Umweltschadstoffen
(GvU) , 2004: Hrsg Eickmann, T.
Heinrich, N. Heimzow, B., Koniezka R.,
2002,
Ergänzbares Handbuch
toxikologischer Basisdaten und ihre Bewertung , E.Schmidt Verlag, Berlin, 6
Erg.-Lfg 06 /02 .
Zu dieser Zeit der infragekommenden
Expostition habe ich einen jungen Rottweiler ganztägig mit mir geführt.
Dieser wurde wiederholt
von Tierärzten gespritzt und geimpft , wobei ich eine grösseres Spritzgut in
der aufgezogenen Spritze erkennen konnte als das Impfserum betrug.
Danach erkrankte das
Tier stärker mit Würgen , Erbrechen , Durchfall, einer Wachstumsretardierung mit Abnahme der
allgemeinen Vitalität , später an einem Subileus und an einer Lungenentzündung
und zeigte letztendlich das typische , mir aus der einschlägigen Fachliteratur über
Toxikologie bekannte Vollbild einer Rattengiftvergiftung, woraufhin der Veterinärmediziner
das Tier einschläferte.
Dies trat zeitlich in
Zusammenhang mit den bei mir beschriebenen langsam zunehmendem Symptomenkomplex
auf und dürfte letztendlich bei mir über eine dauerhafte Aufnahme kleinster
Dosen in direkten Kontakt zum Tier erfolgt sein
und über einen längeren Zeitraum kumulativ zu einer klinisch relevanten
TL- Belastung in meinem eigenen
Organismus geführt haben und war
offensichtlich auch beabsichtigt .
Das wiederum erhärtet
die Aufnahme des Giftes durch sucessive Spritzen von farblosen TL-Verbindungen asö
wässrige Lösungen .
Diese sind farblos und
geruchlos und sidn offensichtlich anläßlich von Impfungen des Tieres während
des Zeitraumes Febuar bis April 2008 durch Veterinärmediziner zugeführt worden
.
Seite 31
Bei diesen tierärztlichen
Kontakten bin ich jeweils unangemeldet erschienen.
Das erhärtet den
dringenden Verdacht , dass es geheime staatliche Listen über zu separierende und
zu eliminierende Personen in der Gesellschaft des Westens gibt, die von
führenden Politiker erstellt werden und zu verantworten sind . Dies werden zu
allen wichtigen Institutionsleitern von öffentlichen und privaten Einrichtungen weitergeleitet in der
Gesellschaft und entsprechend bekanntgemacht , wozu neben Ärzten, Juristen , Ärzten auch diese
Veterinärmediziner gehören dürften .
Diese müssen für solche
rechtswidrigen Einsatz diese entsprechenden TL -Lösungen für solchen Zwecke
vorrätig haben und vorhalten und entsprechend des Einsatzes und der auf den sog.
„Schwarzen Listen“ befindlichen Personen
vorab unterrichtet worden sein .
Dementsprechend wurde
auch in der Universitätsklinik in Rotterdam bei Schichtübergabe meiner Person als
Fallvorstellung berichtet: „sie soll separiert werden….“ Wobei eine klinische Isolierung nicht zur
Diskussion stand , nicht erfolgen sollte oder auch nicht durchgeführt wurde, sondern
hier nur eine Separierung aus der Gesellschaft durch vorsätzliche
Fehldiagnostizierung gemeint sein kann.
Dementsprechend sollen
auch gezielte Tötungen und Morde durch Geheimdienste erfolgen-auch gegenüber zivilen
Zielpersonen.
Hierzu zählen
Aktivisten : so wie in meinen Falle , da ich als politischer Blogger und whistleblower
zur politische Aufklärung der Bevölkerung umfassend und von der Politiker
unkontrolliert an den Massenmedien vorbei beitrage - vor allem mit berechtigter
Kritik und mittels objektiver und kritische hinterfragender Beurteilung der
Leistungen der Politiker- z.B., bzgl. der der von diesen zu verantwortenden Gesetzgebungen
und somit zur Erhellung der eigentlich beabsichtigten und umgesetzten , aber
nur zu oft verheimlichten Politikagenda beitrage !
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