Beschwerde an Gerichtspräsidenten
Sehr geehrter Gerichtspräsident,
in eigener Sache wende ich mich ans Sie. Ich bin leider aufgefordert zur Wahrung meiner Persoenlichkeitsrechte aufgrund der geltenden Rechtslage der Unterlassung einer dauerhaften Anerkennung von Patientenverfuegungen , meine persönlichen Unterlagen einschliesslich Patientenverfügung wiederholt bei jeden erneuten Anlass erneut zuzusschicken. Zumal ich ncith ausschoiesen kann , dss besodnersn aus dem Ausland merhfachst-zuletzet durchgängig- Einschreiben mit meien Unterlagen per barcode nicht nachvollziehbar waren udn als ungültig angezeigt wurden, sodass ich nicht aussschliessen kann , dass Auslieferungsfehler beim Versand systematisch aufgetreten sind.
Leider muss ich mich dabei mit erheblichen Schwierigkeiten in der methodischen verwaltungsmässgen Führung Ihres Gerichtes auseinandersetzen. Dazu gehört ,
dass gehäuft die Faxgeraete über Nacht einfach abgestellt werden -oder wie heute vor 8 Uhr ich die Seiten noch durchgefaxen lassen konnte , aber der letzte Teil ab genau 8 uhr nicht mehr erfolgreich versand werden konten , da dann nur noch "no answer" am hiesigen Faxgeraät vor Ort zu sehen war, sodass man sich des Eindruckes nciht erwehren konnte , dass der Justizangestellte auf der 444 das Geraet genau dann abstellte, als er wohl bemerkte , d ass von mir Faxe eintrafen.
Genauso wird gerne das Direktfax in der Betreuungsstellen grosszügig ausgestellt wird -gern nachmittags und über nacht
Ich kann zu meinem Nachteil nicht für die bestehende Gesetzteslage verantwortlich gemacht werden, ich habe schon mehrfachst darum gebeten , meine Unterlagen einschliesslich Patientenverfuegung in der Geschäftstelle der Betreuungsstelle zu lagern, um diese sofort handhab zu haben , da jedes erneute Betreuungsverfahren immer wieder eingestellt wird, wenn meine Unterlagen eintreffen. Eine einmalige Anerkennung einer Pateineverfuegugn wurde hiier Rechtlich Abhilfe schaffen udn dies aufwendige Vorgehensweise für mich entbehrlich machen....
Bitte sorgen Sie dafür , wenn das Gericht schon nur altertümlich Faxe und nicht emails mit eingescannten Blättern als attachement akzeptiert, dass die Büro-Ausstattung in guten Zustand und immer einsatzbereit ist.-d.h. das Gericht ordnungsgemäss geführt wird. Sie gewährleitsten sonst die Rechtmässigkeit der Gerichtsfunktion nicht.
Ich sehen mich derzeit nur durch physischen Entzug meiner Person befähigt , einem rechtswidrigen Zugriff auf meine Person als politischen Blogger und politischen und auch ärztlichen Whistleblower zu entgehen , zumal ich gerade Eingaben an den Sonderermittler Robert Mueller basierend auf investigativen Recherchen des ZDF Teams in NYC -veroeffentlicht im deutschen TV in den USA in der Berarbeitung gegen den US Präsidenten Trump und die dortige Politikagenda , als auch zahlreichen Strafanträge beim Generalbundesanwalt gegen Konzernschefs und führende Politiker zur Bearbeitung anhand von veröffentlichter Datenlage aus d en ÖRR gestellt habe.
ich bitte daher Sorge zu tragen, dass meine Rechte vor dem AG Unna nicht eingeschränkt werden.
ich muss dazu mitteilen , dass ich seit längeren aufgrund deise Lage keine post einsehen konnte und ich bei email -Anfragen beim AG keine Auskunft erhalte.
mit freundlichen Grüssen
Dr med Regina Geilich
PS.: da ich bei der nachträglichen Einsicht der Akte 7 XVII 39 /07 feststellen musste , dass wohl nach Beendigung der mir während des Verfahrens zuvor ständig vorenhaltenen Akteneinsicht des Verfahrens über 200 Seiten in der Akte entfernt wurden -genau diese ,die offensichtlich verleumderische Aussagen gegen meine Person von Dritten beinhalten mussten, aufgrund dessen der Richter Buller dann eine Zwangsbertreuung und Zwangsmedikation -auch später eine versuchte erneute Enweisung zur Elektroschocktherapie- gegen mich entschied, würde ich mich nicht nun nicht wundern , wenn es von meiner Person keine weiteren Akten bzgl meiner Person im AG Unna vorliegen. Nach der erfolgten gesetzlichen Einführung einer maximalen 3 Monatsfrist zur Durchführung von beabsichtigten Zwangsmassnahmen gegen Betroffene , ist nämlich nicht etwa der Druck auf Betroffenen verringert worden , sondern eher die Möglichkeit geschaffen worden , ständig alte Akten bei nicht erfolgreiche Zugriffen entsorgen zu können , sodass kein nachträglicher Nachweis einer Aktenveränderung mehr gegeben ist und jedweder erfolgloser Zugriffsversuch auf Betroffene nachträglich nicht mehr nachweisbar ist und ein potentiell fehlerhaftes Vorgehen der Justiz - wie ich es in meinem ersten Verfahren nicht ausschliessen kann, nicht mehr nachweisbar ist !
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Thursday, November 2, 2017
Beschwerden an Amtsgerichtsspräsident
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