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13:06 (vor 7 Stunden)
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Sehr geehrte Frau Richterin Schlierkamp
heute habe ich unter grossem Aufwand noch einmal meine allseits bekannten Unterlagen zur Geschaeftsstelle gefaxt, obwohl es fast nirgendwo eine Faxgeraet gibt und die offizielle Poststelle im Ausland einen fâst schon sittenwidrig hohen Betrag fuer eine maschinelle Uebrmittlung verlangt.
Ansonsten gibt es fast keine oeffentlichen Faxstellen mehr.
ein email attachement ist gernerell gemaess des stattgefundenen scannens von besserer Qualitaet und kann auch nicht durch schlechten Einstellungen des Ausdruck des Faafxgeraetes vor Ort manipuliert werden , die handschrifltiche und unterschriebene Seiten haben die gleiche persoenliche Identiateskraft wie die ein fax ohneen allerdings Ihrerseits die Moeglicheit zu haben ,den Versendort identifizieren zu koenenn, um moeglcherweise auf mich zugreifen zu koennen Sie setzen sich also mit der Unterlassung einer Umstellung gerichtliche Eingaben auf moderne Kommunikationsmittel des Verdachtes aus, den Betroffenen ihre gesetzlich zugestanden Rechte , sich jederzeit in laufenden Verfahren aeussern zu duerfen methodisch sekundaer wieder streitig zumachen , zumindest aber erheblich zu gefaehrden und einzuschraenken oder ihnen dabei Moegtlichkeite zu nehmen, zeitnah generell Anfragen oder Eingaben bei Gericht zu beantragen.: im Gegenteil mit eienr emaileingabe ist zusaetzlich noch eine Identifikationsheurde vorweggeschaltet, wenn die eigentliche Antrag zumal noch dieselbe Qualitaet , wenn nicht eine bessere ,hat, als wenn man einfach alles per fax schicken muss.
Ausserdem moechte ich Sie darauf hinwiesen,d ass nicht selten die Faxuebermittlungsprozess selbst unterbrochen wurde, die Faxgeraete lanngezeit besetzt waren oder bei Gericht einfach ausgeschaltet worden waren in der Vergangenheit.
Hiermit laesst sich der Verdacht nicht mehr aus dem Weg rauemen , durch erhebliche infrastrukturelle Huerden Eingaben von Betroffenen bei Gericht zu verhindern oder solche Eingaben in eine solche schlechte Qualitaet zu manipulieren, d ass Sie sie sekundaer nciht bearbreiten muessen.
, ber gelchezitig den Aufenhtaltsort des Betrofnene für rechtswiedrige zugriffe ermitteln koennen.
Es kann nicht sein, dass Ihre Geschaeftsstellen am selben Tag sofort - offensichtlich auf Ihre Anweisung hin - die Schriftstuecke vernichten oder umgehend zuruecksenden , Sie trotz mehrfacher Anfragen meinerseits, eine dauerhafte Anerkennung meiner Patientenverfuegung und auch die obvjektive Uberpruefung der offensichtlichen Fehldiagnosen aus 2007 und der offensichtlich formale Rechtsfehler Ihres Vorgaengers Buller und Verteter nicht aufarbeiten wollen und so mir durch offensichtliche Unterlassung Ihrer Anerkennungstaetigkeit oder durch auferlegte, geradezu altertuemliche methodische Hindernisse , mir die Moeglichkeit nehmen , meine Rechte gegen rechtswidriges Vorgehen gegen meine Person faktisch zu nehmen und Ihre Versuche fuer rechtswidrige Zufgriffe offenscihtlich methodisch verbessern wollen .
ich beantrage daher nochmals , mir die schriftilche Betstaetigung zu geben , dauerhaft meine Patientenverfuegung vollumfaenglich anzuerkenenn , sie ist genau auf das erlittene rechtswidrige Vorgehen gegen meine Person ausgelegt -somit situations-und lebensgerecht- und verhindert ein solches erneutes Vorgehen einschliesslich der schon erlebten vorsaetzlichen aerztlichen Fehlbeurteilungen.
Falls das durchgefaxte allgeime seit Monaten bekannte , in vielfaltigster Art zusandte Schritstuecke wie bekannt in schlechter Qualitaet vorlegen sollten , anbei dasselbe schriftstuecke nochmals als attachement.
Ich beantrage nun, angesichts der begleitumstaende , endlich dauerhaft meine Patietnenverfuergung anzuerkenenn.
Ich moechte Sie dahingehend darauf aufmerksam machen,dass der genaue Wortlaut in Ihrer bisherige an meiner Heimatanschrift zugesande Antwortschreiben laut der woertlichen telefonischen Durchgabe nicht mit der Aussage Ihrerseits am Telefon von letzten Freitag
uebereinstimmt : in Ihrem Briefen schreiben Sie lediglich ,dass kein Verfahren gegen meine Person aktuell laufe und Sie keine Zwangsmassnahmen beabsichtigten .Das konnten Sie auch nicht , da Ihrer dafuer die Anordnungsgrundlage infolge des Fehlens eines akteulel laufenden Verfahrens fehlte. deis ist aber nicht dasselbe , dass Sie mir lediglich muendlich zusagten , generell in Zukufnt keine Verfahren gegen mich eroeffnen zu wollen .
Ich darf davon ausgehen ,dass Ihnen der juristiche Unterschied bekannt sein duerfte .
Daher bitte ich mir diese schriftlich zu geben und dafuer auch die darauf aubzielende Patientenverfuegung vollumfaenglich anzuerkennen: dies zielt auf rechtswidrige Betreuungsverfahren als Mittel , mich gesundheitlich zu schaedigen ab und zielt auf die erlebten Begleitumstaende ab , eine erneute Fehlbeurteilung meiner Person zu verhindern: richterlich und ärztlich.
mit freundlichen Gruessen
DR med Regina Geilich
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