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Sunday, November 12, 2017

an zuständige Richterin Schlierkamp

Sehr geehrte Frau Richterin Schlierkamp,

nach Rückspräche mit meiner Mutter und aktuellem Vorlesen der von Betreuungsstelle am meinem Wohnort vorleigenenden  beiden  Briefen der Geschäftsstelle kann ich nur bestätigen,  dass  dort nicht vermerkt ist, dass sie in Zukunft nicht beachsichtigen, irgendein  Betreuungsverfahren gegen meien Person einrichten zu wollen .
Dort ist  lediglich vermerkt , dass zur damaligen Zeit im Sommer  2017 kein Verfahren aktuell anhängig war und sie deswegen auch  nicht beabsichtigen,  irgendwelche Zwangsmassnahmen gegen meine Person jeweils aktuell einzuleiten .
Dies ist keine Bestätigung,  in Zukunft eine Einleiugn eiens Betrerungsverfahrens gegen mich asuzuschiessen oder eine Anerkennnung meiner Patientenverfügung zu garantieren  .
Ich möchte -wie Ihnen bekannt sein dürfte- ausdrücklich nochmals darauf hinweisen, dass in der Vergangenheit -wie auch bei vielen anderen Fällen in Deutschland - ein rechtswidriges Betreuungsverfahren gegen meine Person als typsisches Justizmobbing gegen meine Person geführt wurde von Ihrem Vorgänger Buller . Dieses Verfahren wurde formal ohne Sachverständigengutachten gegen mich beschieden , das nur auf Aktenlage der Psychiaiter entschieden wurde oder keine Psychose bei mir bei einer Untersuchung festgestellt werden konnte .
Im Gegenteil :  Ich habe  -wie schon vielfachst vorgelegt- in Rahmen  meiner eigene Fachkenntisse in der Toxikologie als FÄ für Innere Medizin - gutachterlich über ein rechtsmedizinische Untersuchung nachweisen lassen, dass ich innerhalb eines Symptomenkomplexes mit  Überlkeit , Erbrechen, Diarrhoe, schlechten Leber- und Nierenwerten , Kopfschsmerzen,  Kribbelparästhesien und anderer dermaler Symptomen eine Thalliumintoxikation erlitten hatte.
Ich konnte weder durch medizinische Eingaben an die leitenden Ärzte , noch durch juristische Ausführungen dieses gegen meinen Willen unter Freiheitsberaubung und Körperverletzung geführte Bereruungsverfahren beenden .
Ich sehe mich daher bei Fortsetzung meiner Tätigkeit als politischer blogger , whistleblower und nach Gründung einer auf meinen poliitschen Strukturverbesserungsvorschlägen basierenden neuen Bundespartei der erneuten Gefahr ausgesetzt, ein solches Verfahren auf potlsichen Geheiss in Kritik der etbaleriten Parteien nur duch physichen Entzug zu entgehen und nur so die Präferenz meiner psycho-physichen Integrität gegen erneute rechtswidrigen Zugriff über ein Justizmobbing zu sichern.  Dadurch entsteht zwangläufig die Unmöglichkeit , der Bearbeitung des täglichen Bedarfes am Wohnort Folge leisten zu können - wie z.B. meine Steuererklärung abgeben zu können .
Es ist dabei wiederum die übliche juristische Vorgehensweise im Rahmen des Justizmobbings, Ursache und Wirkung ins Gegenteil zu verdrehen und nun die erzeugte  Unmöglichkeit zur Bearbeitung der täglichen Bedarfes als Unfähigkeit auszulegen und dann doch eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen wiederum einzuleiten, nur um ihm wiederum zu schaden .
Bezugnehmend auf Ihre  Aussagen im Telefonat am Freitagmittag möchte ich sie daher darum bitten, mir diese lediglcieh mündliche Bestätigung , in Zukunft kein Betreungsverfahren in gegen mich einleiten unter Anerkennung meiner Patientenverfügung klar darzulegen und mir umständehalbe zur direkten Einsicht ebenfalls an meine email- Anschrift persönlich  unterschrieben eingescannnt zu übersenden.
Ich bitte, dieses schriftlich nachzuholen und endlich ein für allemal meine wiederholt vorgelegte Patientenverfügung gegen eine Zwangsbetreuung und anderer Zwangsmassnahmen gegen meine Person schriftlich dauerhaft anzuerkennen und dies auch im Vertretungsfalle mit Ihren anderen drei Kollegen in der Betreuungstelle demgemäss abzusprechen und ebenfalls dieses schriftlich von allen zu bestätigen .
Auch bitte ich Sie , die and die Geschäftsstelle gerichtete mail zu beantworten ,u.a.  wiviele Verfahren seit 2007 gegen mich insgesamt eingeleitet wurden.

Dr. med Regina -Maria Geilich

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