-----weitergeleitete Nachricht-----
Von: hubi.com@freenet.de
Gesendet: 22.04.2023 14:32 Uhr
An: mgeilich@gmail.com
Kopie: hubi.com@freenet.de
Betreff: Böckmannstr 3
r a
An
Regina Geilich
Böckmannstr. 3
59439 Holzwickede
Holzwickede, den 19.04.2023
Betreff: Ihr Schreiben, das am 18.04.2023 in unserem Briefkasten lag.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich über eine nicht zertifizierte Mailadresse keine konkreten Angaben machen kann. Ich schütze damit nicht nur Sie und Ihre Interessen, sondern auch das Objekt, das ich für Sie betreue.
Also kann ich Ihre Fragen nur allgemein beantworten.
Sie haben Ihre Post abgeholt und sind dadurch auf dem Laufenden zu den Punkten 1. + 6.
Zu 2.: Der Dauertestamentsvollstrecker ist eine ehrenamtliche Aufgabe, die mit einer Aufwandsentschädigung vergütet wird. Ich richte mich nach dem durchschnittlichen Honorar der Hausverwaltungen NRW. Wir haben alle Einnahmen und Ausgaben, belegt durch Quittungen, Rechnungen, festgehaltene Arbeitsstunden und Kontoauszüge, in einer Exeltabelle für Haushaltsbuchführung aufgelistet. Diese können Sie gerne persönlich einsehen. Evtl. aufkommende Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne.
Zu 3.: Einnahmen werden momentan nur aus der Miete der unteren Wohnung nach dem Mietspiegel der Gemeinde Holzwickede erzielt.
Zu 4.: Instandsetzung der unteren Wohnung zum Zweck der Vermietung, provisorische Reparatur der Heizung (von 1984!!!), diverse Kleinreparaturen, Entsorgungen, Aufräumarbeiten etc.
Zu 5.: Die Ausräumung der Wohnung Ihrer Mutter wurde unter Beaufsichtigung Ihres Bruders, Herrn Christoph Geilich, durchgeführt. Alle Gegenstände, die Ihnen zugeordnet werden konnten oder für Sie von Interesse sein könnten, wurden gesammelt, verpackt und in Ihre Wohnung gestellt. Das Dachgeschoss wurde noch nicht verändert.
Zu 7.: Seit Oktober 2022 ist die untere Wohnung vermietet.
Die Mieterin hat das Recht auf Gartennutzung. Sie nutzt den, zu der unteren Wohnung gehörenden, Kellerraum und den gemeinsam genutzten Trocken-Waschraum. Des Weiteren nutzt die Mieterin den Stellplatz vor der rechten Garage. Dies ist so im Mietvertrag vereinbart worden. Weitere Infos sind in der in 2. erwähnten Exeltabelle enthalten.
Zu 8.: Da die Mieterin den Garten nutzt hat sie dies auf eigene Kosten installiert, um den dunklen Garten besser einsehbar zu machen.
Zu 9.: Bei der Kontoübernahme war kein Restvermögen vorhanden. Wir haben viele Rechnungen von unserem Geld vorgestreckt und bezahlt, da keinerlei Geld oder Rücklagen vorhanden waren.
Die Mieteinnahmen, die auf das Hauskonto überwiesen werden, werden momentan zur Rückzahlung unserer Auslagen verwendet.
Zu.10.: Wir gehen davon aus, dass die Grabpflege Ihr Bruder übernommen hat.
Renovierung Haus:
Es stehen noch 2-3 große, dringende Renovierungen an:
Mehrere, defekte, undichte Dachfenster
Eine neue Heizung für die Erdgeschosswohnung (nur mit Mühe konnte die ca. 45 Jahre alte Heizung letztes Jahr provisorisch repariert werden!)
Instandsetzung / Befestigung der Treppe im Eingangsbereich, vor der Haustüre.
Leider würde das eine größere Summe erfordern, die momentan durch eine Mieteinheit nicht erwirtschaftet werden kann. Bleibt das Haus nur mit einer Mieteinheit belegt, und es kommen keine weiteren Einkünfte dazu, wird das Haus auf Dauer unbewohnbar.
Eigene Wohnung:
Sie haben noch Ihre Wohnung im ersten Stock, die momentan leer steht. Es fallen dadurch jeden Monat Kosten an.
Wenn Sie in die Wohnung einziehen möchten, ist die Wohnung zwar mietfrei, wie es von Ihrer Mutter gewollt war, aber leider reichen dann die Einnahmen nicht aus um die Nebenkosten zu begleichen. Die Nebenkosten müssten Sie dann selbst übernehmen.
Wenn Sie nicht den Wunsch haben Ihre Wohnung im ersten Stock selbst zu nutzen könnte diese zur Vermietung freigegeben werden. Sie könnten ca. 50% der Mieteinnahmen bekommen. Mit dem Rest brauchten wir für Instandsetzungen.
Ideal wären drei Mieteinheiten (Dachgeschoss würde umgebaut) um das Haus zu renovieren. Zwei Mieteinnahmen würden die Kosten des Hauses tragen und die dritte Mieteinnahme könnte Ihnen zur Verfügung stehen voraussichtlich 80%.
Sollten die notwendigen Instandsetzungsarbeiten getätigt sein und die dafür notwendigen, mit Ihnen abgestimmten Kredite getilgt sein, stehen Ihnen aus jetziger Sicht 80 % der Mieteinnahmen zur Verfügung. Die restlichen 20 % werden, wie oben beschrieben, weiter zur Rücklagenbildung angelegt.
Sollte noch weitere klärungsbedarf bestehen stehe ich gerne zur Verfügung
MFG
Dauertestamentsvollstrecker
Hubertus Mehring
-----weitergeleitete Nachricht Ende-----
Guten Tag Frau Geilich,
ich handele nach den Vorgaben aus dem Testament.
Mfg
H.Mehring
-----ursprüngliche Nachricht-----
Von: rmgeilich@gmail.com
Gesendet: 06.01.2024 14:09 Uhr
An: hubi.com@freenet.de
Betreff: Re: FW: FW: Böckmannstr 3
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-----ursprüngliche Nachricht Ende-----
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