Herr Mehring,
Zu meinem Entsetzen sind sie meiner Aufforderung, den Strom für die Heizung anzustellen, nicht nachgekommen. Mein Bekannter, der ebenfalls dort in der Wohnung gemeldet ist und sich gerade dort aufhält, berichtet mir über kalte Heizungskörper.Er ist im Gebrauch dieser Heizungsanlage nicht eingeführt. Unter den Umständen,dass dui von ihnen in meinem Haus einquartierte Sirrin auch nicht den Umgang dieser Heizung gekannt hat und sie ihr ebenfalls eine Einweisung gegeben haben müssen bzw ihr diese Heizungsanlage für die Heizungsperiode anstellen, ist es wohl nicht zu viel verlangt , diese bei mir in der Kälte wie von mir schon längst aufgetragen , anzustellen bei den Kälte Graden . Mein Bekannter jedenfalls möchte keinen Kontakt mit diese unkooperativen Person Sirrin haben und geht bei dem von dieser ebenso haltlios und schlichtweg gelogene Strafanzeige gegen mich , ich habe nur das Haus geerbt und wolle sie vergasen, nicht an die Heizungsanlage. Haben sie seinerzeit den Gasmelder ausgebaut?
Schalten Sie sofort die Heizung für unsere Wohnung an. Ansonsten muss ich Ihnen unterstellen, dass sie mutwillig eine unnötige ,aber von ihnen ständig durchzusetzen gewünschte neue Heizungsanlage einzubauen.
!!!!! Stellen sie die Heizung an !!!!!!
Gez.
Regina Geilich
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