blog und urrheberrechtsgsetz
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21:00 (vor 0 Minuten)
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An den
Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV);
Herr
Praesident Mathias Doepfner und
Mitarbeiter , bdz@bdz.de
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ,
CEO Herr Stephan Scherzert, Herr Justiziar Dirk Platte, Herr Prof . Dr.
Christoph Fiedler (Europa- / MedienpolitiK)
beide: Markgrafenstr.15, 10969 Berlin
Betrifft : Erhalt meines nicht kommerziellen, privaten
blogges bei „blogspot.com „ als
politischer blogger und whistleblower in Zusammenhang bzgl. potentieller
Urheberrechte in zuammenhangn mit dem zu erwartenden neuen EU
–Urheberrechtsgesetzes gegenueber der in Ihrem Verband vertretenden Mitgliedern
bei Verwendung von Zeitungsartikeln etc. in o.g. Politikblog gegenueber der in Ihrem Verband vertretenden
Mitgliedern
Sehr geehrter Herr Praesident Doepfner und Mitarbeiter des
BDZV,
Sehr geehrter Herren Vorsitzender Scherzert , Herr Platte,
Herr Fiedler und Mitarbeiter des VDZ,
in Zusammenhang mit dem neuen EU- Urheberrechtsgesetzes zum
Schutz von Urheberrechten von Film- Foto- Texten und Bilder etc. moechte ich
hiermit darauf aufmerksam machen , dass ich seit ca. 10 Jahren einen privaten,
nicht kommerziellen Politikblog betreibe und mich dabei regelhaft Bilder ,
Texten und Textteile, Ausschnitte bzw
Kommentaren aus namhaften grossen Zeitungen und Zeitschriften (wie Suddeutsche Zeitung , FAZ, Die Zeit ,
Handelsblatt, Wirtschaftswoche , Freitag, Der Spiegel , Cicero etc.) zur aktuellen
politischen Lage aus oeffentlichen Auslagen in Bibliotheken und Universitaeten
zusammen mit einer Vielfalt von Dokumentationen, Themenreportagen und
Nachrichten der OERR etc. bediene und diese einsetzte , um die faktenlage der
jeweiligen politischen Thematik, des aktuellen politischen Geschehens zu
untermauern , und um eine moeglichst umfassenden Informationsquerschnitt und
Informationstiefe zu erlangen und zu veranschaulichen . Die so verwendeten
Exemplare stammen fast ueberwiegend somit aus Bereichen , wo sie der
oeffentlichen Nutzung dienen sollen und dafuer
offiziell bei den Verlagen als Dauerauftrag kommerziell erworben worden sind. Ich bediene mich dabei
, der darin veroeffentlichten Fakten und Hintergrundinformationen und
-bewertungen etc und versehe sie zusaetzlich mit persoenlichen Bewertungen und
Interpretationen , nachdem ich selbst politische Hintergrundrecherchen aus insiderveroeffentlichungen, politischen
Archivmaterial und zuaetzlichen wissenschaftlichen Quellen und aktuellen
unabhaengigen Recherchetaetigkeiten angeignet habe.
Ich ziehe daraus zusaetzlich persoenliche Kritiken ,
Interpretationen und nehmen sie als Grundlage fuer konkrete Vorschlaege zu
politisch-strukturellen Verbesserung oder als Anlass , aktive politische
Aktivitaeten vorzunehmen, welche ich ebenso veroeffentliche , wie auch meine
persoenliche Erfahrungen in Umgang mit Rechtsstaat und Demorkatie , um damit
als muendiger Staatsbuerger eine allgmeine politische Aufkklaerung und
politische Anregungen zu bewirken.
Mir ist am Erhalt des zeitaufwendigen blogges dringend
gelegen –auch als Zeitdokument.
Fuer gewoehnlich sind die Anteile aus den jeweiligen
Ausgaben der benutzten Zeitungs- und Zeitungsexemplare einige Wochen alt , bis
ich sie verwendet, weiterverarbeitet bzw.
in meinem blog hochlade.
Ich bin besorgt, dass der blog „ rmgeilich.blogspot.com“ nun in vorauseilendem
Gehorsam oder gar unberechtigt mit einem Generalfilter von blogspot.com
versehen wird und so vernichtet wird,
meine Bemerkungen und Aussagen nicht mehr nachvollziehbar sind , seine
Wertigkeit damit zunichte gemacht wird,
der politische Zweck der kostenfreien und die gewuenschte allgemeine
Aufklaerung zur politischen Lage damit zunichte gemacht wird .
Ich wende mich daher konkret mit der Bitte an Sie alle , in
meine Falle auf potentielle, aus dem neuen Urhebergesetz ableitbaren
Urheberrechte der von Ihnen beiden Verbaenden vertretenden Zeitungen und Zeitschriften gegenueber meinem betriebenen blog offiziell
zu verzichten und dazu noetigenfalls bei den Plattformbetreiber „ blogspot.com
„ eine allgemeine Filterung zu vermeiden bzw.
gegebenenfallls aktiv juristisch zu unterbinden , um diesen blog zu
erhalten .
Ein Sprichwort besagt :
„Nichts ist so langweilig , wie die Zeitung vom Vortag , sie taugt nur
noch dazu, damit Fisch auf dem Wochenmarkt einzuwickeln „.
Ich moechte damit zum Ausdruck bringen , dass durch meine
nachtraegliche Verwendung von Teilen aus Exemplaren der in Ihren Verbaenden vertretenden Zeitungen und
Zeitschriften den aktuellen Verkauf an Exemplaren dieser Produkte nicht
beeintraechtigen kann , sondern im Gegenteil stattdessen die von Ihren
Verbaenden vertretenden Zeitungen und Zeitschriften gemaesss der
influencerszene damit eine indirekte Bewerbung zur aktuellen Nutzung derselben
darstellt .
Ich bitte um Auskunft Ihrerseits ueber die juristische
Sachlage in meinem konkreten Fall bzgl. des EU- Urheberrechtsgsetzes.
Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen.
Mit freundlichen Gruessen
Dr med Regina –Maria Geilich
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