|
13:17 (vor 57 Minuten)
|
|
wir können Ihnen die Unterlagen nicht per E-Mail zukommen lassen. Dies ist technisch nicht möglich.
MfG
Bruns
|
Do., 10. Jan., 08:08
|
|
Sehr geehrte Frau Dr. Geilich,
ich
habe von meinen Kollegen aus dem Bürgerbüro gehört, dass ein Erwerber
das Fahrzeug am 07.01.2019 hier wohl abmelden wollte. Da er aber keinen
Nachweis über den Verbleib der amtlichen Kennzeichen
vorweisen konnte, wurde die Abmeldung nicht durchgeführt. Ich vermute
daher, dass der Erwerber schon versucht hat Sie zu kontakieren.
Für
eine Außerbetriebsetzung sind immer die amtlichen Kennzeichen und die
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzulegen. Sie
schreiben, dass die niederländische Polizei keine Verlust-
oder Diebstahlanzeige aufgenommen hat .
In
diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie als Noch-Halterin persönlich
in der Zulassungsstelle Unna oder bei einem Notar unter Vorlage eines
gültigen Ausweises vorsprechen, um den Verlust
/ Diebstahl der amtlichen Kennzeichen per eidesstattlicher Versicherung
(Gebühren Kreis Unna : 31,00 €) zu erklären. Ggf. könnten Sie sich
bitte bei der hiesigen Polizei (z. B. Polizei Unna, Obere Husemannstr.
14, 59423 Unna, Tel. 02303 9213120), ob Sie dort
noch eine (kostenfreie) Anzeige erstatten können. Unter Vorlage einer
schriftlichen Anzeige, aufgenommen durch die Polizei, kann dann ebenso
zusammen mit der ZBI das Fahrzeug hier abgemeldet werden.
.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Heinrich
Kreis Unna - Der Landrat
Fachbereich Straßenverkehr
Zulassungsstelle
Friedrich-Ebert-Str. 17
59425 Unna
|
Do., 24. Jan., 09:24
|
|
Sehr geehrte Frau Dr. Geilich,
leider
haben Sie es versäumt nach Bekanntwerden des Vorfalls im Jahr 2015 Ihr
Fahrzeug hier in der Zulassungsstelle mit den von mir genannten
Formalitäten umkennzeichnen
oder außer Betrieb setzen zu lassen.
Der
Sachverhalt wurde mit der Leiterin der Zulassungsstelle, Frau Neubert,
erörtert. Wir müssen weiterhin auf die in meiner Mail vom 10.01.2019
beschriebenen
Vorgehensweise bestehen. Es ist auch möglich, dass Sie, wenn Sie sich
noch längere Zeit im Ausland aufhalten, dort einen Notar zur
eidessstattlichen Versicherung aufzusuchen. Dann könnten Sie das
Original-Dokument mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch
einen staatlich anerkannten Dolmetscher nach hier übersenden. Als
Alternative bleibt noch Ihre nachträgliche Anzeigenerstattung bei der
hiesigen Polizei, die Sie dann bitte ebenso im Original einreichen.
Erst
dann kann das Fahrzeug abgemeldet werden, die Kfz.-Versicherung und
das Hauptzollamt werden über die Abmeldung elektronisch informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Heinrich
Kreis Unna - Der Landrat
Fachbereich Straßenverkehr
Zulassungsstelle
Friedrich-Ebert-Str. 17
59425 Unna
Tel. 02303 - 27 16 37
Fax 02303 - 27 11 96
halterpflichten@kreis-unna.de
|
12:15 (vor 2 Stunden)
|
|
sehr geehrter Herr Heinrich ,
Ihre
umstaendliche udn in meinem Falle aussergwoehnlcihe vorgehensweise ist
mir unerklaerlich und persoenell udn finanziell zu aufwendig , ich habe
Ihnne dieKkontaktanschrift der polizei in den niederlanden zu gesand ,
die asl offizeillen verkehrsueberschaendne Behoreden Ihenen direkt
bestaetigen koennen , dass das feherzeug ohne nummernschilder dort von
dier polizei selbst aufgefunden wurde und ein abschleppdienst veranlasst
wurde ,um es aus dem verkehr zu ziehen . Ich habe dann dort einen
abschleppdienst mit der Rueckfuehrugn des nummernlosen fahrzeuges nach
Deutschland an meine heimatanschrift beauftragt. die Ich auch gerne
nachschicken kann , wenn sie mir imemr ncoh nicht galuben wollen ,
ausserdem habe ich eine schriftliche erklaerung darueber dem kauerfer
des fahrzeuges schrifktlich zur vorlage bie Ihneen zur abmeldung
ausgehaendigt und mitgegeben, der ja veruscht hat , damit bei Ihnen laut
kaufvertrag verienbart das fahreug aucham nachstmeogclhen Betriebstag
abzumelden. ein anruf bei der polieei in den niederlanden ihrseits
genuegt , um sich diesen vorgang von den Polizeibehoerden DIREKT
bestaetigen zu lassen -ich kann nur den vorgang in deeser weise
wiederholen sei koenen mch nciht zweingne zu eineme notar zu gehen ,
die kosten fuer den notar bin ich nicht bereit aufzubringen und einen
solchen aufzusuchen , wenn der vorgang staattdessen von der polizei
selbst als offizeill ausfuehrenden Beheorde und Zeuge bestaetigt werden
kann . Diese informationen hierzu liegt Ihnen bereits seit Wochen vor .
einen Notar werde ich nicht aufsuchen, dies ist in anderen, mir
bekannten faellen auch nicht noetig gewesen , eine normale erklaerung
bei der abmeldung des eigentuemers -heir der neue kauefer des pkw - und
eine schrftliche bestaetigung lagen Ihnen schiflftich vor . Den
diebstahlsbestaetigung und den zeuge des zustandes des PKW ohne die
Kennzeichen durhc die polizei sind normalerweise voellig ausreichend.
Ich habe hier den eindruck der verfahrensverschleppung Ihrerseits zu
meinem finanziellen nachteil , und mich obendrein noch zu meinen
aufwand , mich zwangslauefig zu einem notar schicken zu wollen, obwohl
die polizeibeheorden asl offizeilel behorden ihenen direkt eien
Bestaetigung erteilen koennten.
das vorgehen ihrehr beheorde ist mir daher nicht nachfvollzeihbar . Ich werde diese veroeffentlchen.
mit freundlichen Gruessen
Dr med Regina Geilich
Suchen Sie ein echtes Darlehen? Die gute Nachricht ist da! ! ! Wir bieten Darlehen zu 3% Zinssatz. Darlehen für die Entwicklung von Unternehmen, Privatkredit, Bildungskredit.Loans von ay Art usw. Wir sind zertifiziert, vertrauenswürdig ,? zuverlässig, effizient, schnell und dynamisch. Kontakt? uns E-Mail: allrisefinancial@gmail.com
ReplyDelete