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Tuesday, May 22, 2018

kölner Klüngel


Kölner Klüngel oder wie die intransparent -undemokratisch aufgestellte Politik offensichtlich ausserhalb der Rechtsjustiz agieren kann oder wie beispielhaft der Mangel an Direktdemokratie und Gewaltenteilung in der Politik die strukturellen Voraussetzungen zur Korruption in Poliitk und Justiz erahnen lassen   ...und wie mit von westen produzierten Migranten die europäischen Sozialssysteme -nciht nur übr eine übertuerte Unterbeingugn in Europa , sondern zusäztlich noch über die überzogen überteuerte  Direktbereicherung der dabei involvierter Politiker - zerrüttet wird : denn das ist offensichtlich das eigentliche Ziel !


Dr med Regina Geilich  Böckmannstr.3 , 59439 Holzwickede
An die obersten Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland :                                      24.02.2018
Herrn Peter-Herbert Frank , Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof ( GBA ),
als oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik für Staatsschutz für politisch motivierte Delikte , äussere Sicherheit durch Landesverrat und Oberste Strafverfolgungsbehörde von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
Bauerstraße 30, 76135 Karlsruhe Fax : 0049- (0) 721 -819159- 0

Herrn Generalstaatsanwalt Ralf Rother , Behördenleiter ; und Vertreter , Leitender Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg,
Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Zentralstelle Korruptionsbekämpfung , Zentralstelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität,
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Fax 0049 - (0) 30 - 9015-2727


an die Staatsnwaltschaft Köln


Hiermit stelle ich einen Strafantrag

gegen


1.:
Andrea Horitzky, CDU -Vorstandmitglied in Köln, Anschrift unbekannt

wegen des drignenden Verdachts auf
Amtmissbrauch und Vorteilsnahme als CDU Parteivorstandsmitglied im Falle eines offensichtlich sittenwidriger lukrativer Vertragsgestaltung zur persönlichen Bereicherung über Flüchltingsunterbringungen zu Lasten der Stadt Köln und des deutschen Steuerzahlers in einem eigens dafür kredifianzierten,  aktuell zum diesem Zwecke angekauften  Hotelgebäudes " Restaurant zum Bahnhof , Hotel Knippschields Vivere"  in Köln Idelbrück unter offensichtlich korrumpierter Zusammenarbeit mit hohen, weisungsbefugten Stadtpolitikern bzw. eigener CDU- Parteipolitikern des CDU regierten Stadt Köln  - z.B. in Person der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Frau Henriette Reker / CDU.    

2.:

Josef Ludwig,  Amtsleiter Wohnungswesen der Stadt Köln , Karl Karee , Ottmar-Pohl-Platz-1,  51103 Köln , Postfach 10 35 64 , Köln

wegen des dringenden Verdachts auf
Amtsmissbrauch zur Förderung/Umsetzung  einer sittenwidrigen Vertragsausgestaltung zwischen Frau Andrea Horitzky, CDU -Vorstandmitglied in der Stadt Köln,  und der Stadt Köln zur  offensichtlich persönlichen Bereicherung von Frau Andrea Horitzky über Flüchtlingsunterbringungen der Stadt Köln in einem eigens dafür kredifinanzierten, aktuell zum diesem Zwecke von Frau A. Horitzky angekauften Hotelgebäudes " Restaurant zum Bahnohf , Hotel Vivere"  zu Lasten des deutschen Steuerzahlers und zu Lasten der Unterkuntsberechtigten wegen potentiell rechtswidrigen Unterbringungen derselben mit zu hohen Belegungszahlen einerseits , zu hohen Garantievergütungen für Frau A. Horitzky anderseits und zu hohen Abrechnungen z.B. für voll angerechnete Kinderbetten ausserdem .

3.:
unbekannt , z.B. Henriette Reker, CDU, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln seit  22.02.2015,  Juristin, Altes Rathaus,  50667 Köln,  Postfach 103564

wegen des dringendne Verdachtes auf
-Amtsmissbrauch zur Förderung eines sittenwidrigen Vertragsausgestaltung mit unverhältnismässig hohen Unterbingugnsvergütungen und zu hohen Garantievergütungen
zugunsten von und zwischen Frau Andrea Horitzky, CDU -Vorstandmitglied in der Stadt Köln, einerseits und der Stadt Köln andereseits  zur offensichtlich persönlichen Bereicherung von Frau Andrea Horitzky über Flüchtlingsunterbringungen der Stadt Köln in einem eigens dafür kredifinanzierten, aktuell zum diesem Zwecke von Frau A. Horitzky angekauften Hotelgebäudes " Restaurant zum Bahnhof , Hotel Vivere"  zu Lasten des deutschen Steuerzahlers und zu Lasten der Unterkuntsberechtigten wegen potentiell rechtswidrigen Unterbringungen derselben mit zu hohen Belegungszahlen und zu hohen bzw flaschen Kostenabrechnungen mit nachfolgender möglciher  Tat-Vertuschung über potentiell hauptverantwortliche Tatbeteiligte durch Behinderung einer sachgemässen staatsanwaltschafltlichen Ermittlungstätgkeit der zuständigen Kölner Jusitzbehördern durch Missbrauchs der eigenen politischen Weisungsbefugnis den Justizbehörden gegenüber .  


4.:

die im o.g. Fall zuständige und ermittelnde Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13,  50939 Köln

wegen des dringenden Verdachts auf
vorsätzlich unsachgemässe Vorgehensweise im o.g. Rechts- bzw Verdachtsfall  bei Ermittlung wegen " Veruntreuung von Steuergeldern " infolge einer weisungsbefugten erfolgten Fehlverhalten auf Geheiss der vorgesetzten beteiligten Politiker - z.B. Henríette Reker / CDU- zum Schaden des Rechtsstaates wegen formaler Erfolgslosigkeit unter Ermittlung unter falschem Anfangsverdachtes "Veruntreuung" und zum Vorteil von OB H. Reker als potentiell Tatbeteiligte.

Begründungen

ad 1 :
Frau Andrea Horitzky soll als CDU-Vorstands- Politikerin in Köln bei der  letzten Landtagswahl in ihrem Wahlkreis direkt ihrem Oppositionskollegen unterlegen gewesen sein . Danach soll sie als Politkerin des Kölner CDU -Vorstandes mit der von der CDU regierten Stadt Köln einen für sie finanziell äusserst lukrativen Vertrag mit der Stadt Köln abgeschlossen haben zur Unterbringung von unterbringungsberechtigten Migranten in Köln zu Lasten des deutschen Steuerzahlers .
Vornehmlich aufgrund dieser vertraglich garantierten hohen Profite soll Frau A. Horitzky erst eine Kreditfinanzierung über eine Bank zum Ankauf des dafür notwendigen " Hotels Vivere " in Köln- Idelbrück ermöglicht worden sein .
Dieser Vertrag ist offensichtlich sittenwidrig , weil hohe Profite bei hohen Belegungsgaranatien mit  7- jähriger Laufzeit zugunsten von A. Horitzky darin festgelegt worden sein sollen; u.a. laut Medienveröffentlichungen mit einer Belegungsgarantie von 80% , hohe und garantierte Profiteinahmen von 2.6 Millionen Euro über die Laufzeit von / Jahren vereinbart worden sein. Dabei sollen mehr als 30 000 Euro monatliche an Zahlungen der Stadt Köln an A .Horitzky vertraglich festgelegt sein soll, um ca 27- 30  Flüchtlinge unterzubringen, wobei die Sittenwidrigkeit in einer realitätsfremden Unverhältismässigkeit von Leistungsanforderung und Kostenvergütung in keinem Verhältnis zu einander stehen und Ausdruck einer persoenlichen Bereicherung annhmen lassen .
Die öffentlichen Medien berichten in diesem Zusammenhang , dass für die  Unterbringung von Flüchtlingen in einem Zimmer von 35 qm  81 000 Euro jährlich an Miete   bzw. 6700 Euro Monatsmiete für eine Einzimmerunterbringung  für eine Flüchtlingsfamilie von A. Horitzky berechnet und von der  Stadt Köln bezahlt worden sein soll .
Dabei soll u.a. auch eine 8 -köpfige irakische Familie , bestehend aus dem Elternpaar mit 6 Kindern, in einem Einzelzimmer untergebracht worden sein und Kosten in Höhe von 81 000 Euro jährlich berechnet worden sein sollen . Hier gilt juristisch abzuklären , ob einerseits es eine vorsätzliche unzulässige Überbelegung zu Lasten der Unterbringungsberechtigten und eine zu hoch erhobene Kostenberechnung gleichsam durch A Horitzky und andereseits eine bekannte Überbelegung durch das Wohnungsamt zugelassen und vergütet sein soll und dies auch vorsätzlich rechtswidrig so geplant und vertraglich festgelegt war.
Nun als " irrtumlich " bezeichnet, sollen dabei u.a. auch Kinderbetten voll angerechnet worden sein , wobei eine montliche Mehrheinahme für A. Horitzky von 500 Euro allein in diesem Falle in Rechnung gestellt woden sein sollen und offensichtlich udn andererseits vom Wohnungsamt der Stadt Köln auch gezahlt worden sein soll. Ob dies eine Schutzbehauptung ist , ist nicht auszuschliessen , im Gesamtzusammenhang ist eine vorsätzliche Fehlberechnung  zugunsten von A Horitzky nicht auszuschliessen : dies gilt es ebenso juristisch abzuklären .
Die CDU -Vorstandsvorsitzende Horitzky soll laut Medienangaben trotz öffentlich vielfach geäusserten Ärgernisses diesbezüglich  keinerlei Absicht geäussert haben
trotz des schweren Verdachtes einer offensichtlich vorliegenden sittenwidrigen Bereicherung in einer diesebezüglich abgehaltenen Parteisitzung des CDU- Vorstandes  eine an sie herangetragenen Rücktrittsforderung zu ienem Rücktritt ausd em CDU Vorstand nicht bereit war , wobei Frau Horitzky offensichtlich trotz offenkundiger Sittenwidrigkeit des Vertrages ein juristisches Verfahren nicht zu erwarten scheint, sondern ihre Rücktrittsverweigerung aus dem CDU- Vorstand dadurch nachvollziehbar wird , da sie ein Aussitzen des Falles offensichtlich für erfolgversprechend hält. Dies lässt sich dadurch erklären , dass hier offensichtlich von weisungsbefugter Seite aus der politischen CDU -Spitze in Köln ihr offensichtlich eine hilfreiche Unterstützung zuteil in Sachen staatsanwaltschaflichen Ermittlungstätigkeiten ncith auszushcliessen ist , sodass gemäss der Einschätzung von Frau A Horitzky offensichtlich nicht mit  juristischen Konsequenzen aus den laufenden juristischen staatsanwaltschaflichen Ermittlungstätigkeit erwartet . Dies erkärt auch zudem das Fehlen eines angemessenen Parteiausschlussverfahrens durch die Kölner CDU gegenüber dem Parteimitglied A. Horiztky, welche sich selbst wiederum mit der Androhung einer öffentlichen Aussage gegenüber der Presse geschützt haben könnte , wobei die Kölner CDU dann offensichtlich einen noch grösseren Prestigeverlust zu erwarten hätte, als sich mit konsequentem Vorgehen rehabilitiert zu haben !  So aber kann Frau A. Horitzky noch mindestens weitere zwei Jahre im CDU -Vorstand verbleiben.
Ausserdem soll es auch noch ein sog. boarding house in Köln existieren zur Unterbringung von über 100 Migranten für eine Kostenerstattung von 1,5 Millionen Euro jährlich.


ad 2..
Im Fall der Flüchtlingsunterbringungen der Stadt Köln in einem eigens dafür kredifinanzierten, aktuell zum diesem Zwecke von Frau A. Horitzky , CDU, angekauften Hotelgebäudes " Restaurant zum Bahnhof , Hotel Vivere"  besteht der dringende Verdacht einer offensichtlich rechtswidrig-sittenwidrig profitablen Vertragsausgestaltung mit masslos überhöhten hohen Mietkostenerstattungen durch die Stadt Köln zu Lasten des deutschen Steuerzahlers und zur persönlichen Bereicherung , die aber damit der Vorgabe zum wirtschafltichen Umgangs mit Steuergeldern widerspricht , aber offensichtlich vorsätzlich ist, weil die festgelegten Profite einerseits vergleichweise unverhältismässig hoch,  aber anderseits vertraglich udn dami vorsätzlich so festgelegt wurden .
Dies ist offensichtlich von Seiten der verantworltich CDU- regierten Stadt Köln Amtsmissbrauch zu Gunsten einer CDU Vorstandskollegin A Horiztky und zu Lasten des Steuerzahlers und widerspricht der Vorgabe zum wirtschaftlichen Umgangs mit anvertrauten Steuergeldern .
Dabei ist  u.a. auch eine 8 -köpfige Familien , bestehend aus dem Elternpaar mit 6 Kindern in einem Einzelzimmer untergebracht worden  und Kosten in Höhe von 81 000 Euro jährlich  berechnet worden sein. Hier gilt es eine vorsätzliche unzulässige Überbelegung zu Lasten der Unterbrnigungsberechtigten einerseits  und eine zu hoch geleistete  Kostenzahlungen gleichsam durch die Stadt Köln andererseits abzuklären bzw. eine ordnungswidrige Überbelegung durch das Wohnungungsamt geduldet und abgerechnet worden zu sein.
Josef Ludwig , Amstleiter für Wohnungswesen der Stadt Köln, CDU, berichtet hierzu in der Pressekonferenz , ausgestrahlt im ARD , WDR -TV vom 13.04.2018 ,  er habe keinen direkten Kontakt zu Frau Horitzky gehabt.- Da ein Kontakt zur Vertragverhandlung und -ausgestaltung aber diesbezüglich stattgefunden haben muss , kennt Herr Josef Ludwig den Vorgang offensichtlich und somit auch die/den politisch Verantwortliche/n der Stadt Köln - z.B. Frau OB H. Reker , welche die günstigen Vertragsinhalte zugunsten ihrer Partei -Vorstandskollegin der CDU dann direkt so unsachgemäss vorgegeben hätte .
Dies erklärte auch das offensichtliche Fehlverhalten in Folge durch das Amt für Wohnungswesen im Falle von Kostenerstattung von offensichtlich sittenwidrig hohen  Mietpreisen , Duldung von potentieller Überlegung und der Erstattung von offensichtlich zu hoher, falscher Abrechnungen , da es sich hier um die direkte Vorgesetzte für das Wohnungsamt als Vertragsverantwortliche von Seiten der Stadt Köln handeln würde .
Nun als " irrtumlich " bezeichnet, soll dabei konkret z.B. u.a. auch ein Kinderbett - zugestellt in einem Zimmer einer Familienunterbringung, voll angerechnet worden sein , wobei eine monatliche Mehreinahme für A. Horitzky von 500 Euro allein in diesem Falle von der Stadt Köln  gezahlt worden sein soll  . Ob dies als "irrtümlich" angegeben   und eine reine Schutzbehauptung ist , ist nicht auszuschliessen , im Gesamtzusammenhang ist dies offensichtlich eher als eine vorsätzliche Fehlberechnung bzw. Fehlzahlung einzustufen : dies gilt es ebenso juristisch abzuklären .

ad 3.:
Im Fall der Flüchtingsunterbringungen der Stadt Köln in einem eigens dafür kredifinanzierten, aktuell zum diesem Zwecke von Frau A. Horitzky , CDU, angekauften Hotelgebäudes " Restaurant zum Bahnohf , Hotel Vivere"  besteht der dringende Verdacht einer offensichtlich rechtswidrig-sittenwirdrig Vertragsausgestlugn mit deutlich überhöhten hohen Mietkostenerstattungen durch die Stadt Köln zu Lasten des deutschen Steuerzahlers, die aber damit dem Vorgabe zum wirtschafltichen Umgangs mit Steuergeldern widerspricht , aber offensichtlich vorsätzlich ist, weil sie einerseits vergleichweise unverhältismässig hoch,  aber anderseits vertraglich so festgelegt wurde .
Dies ist offensichtlich von unbekannter verantworltlicher Seite im CDU- regierten Stadt Köln Amtsmissbrauch zu Gunsten einens CDU Vorstandskollegin A Horiztky und zu Lasten des Steuerzahlers vorgenommen worden und widerspricht der Vorgabe zum wirtschaflichen Umgangs mit anvertrauten Steuergeldern .
Da der Leiter des Amtes für Wohnungswesen laut eigenen Angaben in der öffentlichen Pressekonferenz bei einer solch bedeutenden Vertragsverhandlung und -ausgestaltung in Höhe von mehreren Millionen Euro mit mehrjähriger Laufzeit zu Lasten der Stadt Köln einen dirketen  Kontakt mit Frau A Horiztky leugnet, muss also dieser Kontakt durch eine politisch höhere Instanz von Seiten der Stadt Köln vogenommen wroden sein. Hier liegt der Verdacht vor, dass die von Seiten von Frau OB H. Reker, CDU, durchgefhrt wordne sit,  da diese die Vorgesetzte und Weisungsbefugte des Amtleiters für Wohnungswesen der Stadt Köln ist und diese auch gleichzeitig die offensichtlich sittenwidrige Vertragsausgestaltung zu Lasten des deutschen Steuerzahlers und zu Gunsten ihrer eigenen CDU -Vorstandkollegin A Horiztky motivationsbedingt veranlasst haben könnte. Hier ist der dringende Verdacht auf Amtsmissbrauch und vorsätzliches unwirtschaftlihes Fehlverhalten zu Lasten des deutschen Steuerzahlers abzukären und zur Bevorteilung im Amt . Bei Unbekannt , z.B. in der Person des OB in H. Reker, liegt auch der Verdacht auf Einlfussnahme auf die staatsanwaltschafltiche Ermittlungstätigkeit in Sinne einer Vertuschung der Sachlage und unerlaubter Einlfussnahmen auf Ermittlungsbehinderung zur Anweisung auf   potentiell unsachgemässen Vorgehens der staedtischen Staatswaltschaft Köln durch Ermittlung auf Veruntreuung . Da aber vertragkonform abegrechnet wurde , liegt dies wahrscheinlich formal nicht vor und die Ermittlung läuft  somit ins Leere.  
Das Hotel wurde gekauft von A. Horitzky im Jahr 2017: nachdem sie sich politisch bei der Landtagswahl nicht durchsetzen konnte, kam es erst aufgrund des besagten lukrativen Unterbringungsvertrages mit der Stadt Köln zur Kredtivergabe der Bank , womit dann erst der Hotelkauf für A Horitzky ermöglicht worden ist , um diese Geschäfte in Folge als alternative Einnahmequelle anstatt einer einkpnfte über ien gewähltes politischen Amtes umsetzen zu können ...es besteht daher der Verdacht auf vorsätzliche Bevorteilung im Amt von Unbekannt, z.B. OB H. Reker/CDU.

ad 4:
In diesem Zusammenhang ist es auffällig und erschliesst sich dem juristischen Laien nicht , dass nicht gegen die beteiligte Politiker wegen Amtsmissbrauches , Vorteilsnahme im Amt bei vorsätzlicher Steuergelderverschwendung durch sittenwidrig lukrative Vertragsaushandlung zu Ungunsten des deutschen Steuerzahlers ermittelt wird und unsachgemässer Umsetzung bei möglicher Überbelegung des Hotels unter Kenntnisnahme des Wohnungsamt der Stadt Köln.
Dem juristischen Laien erschliesst sich das eröffnete Ermittlungsverfahren wegen eines Verdachtes auf Veruntreuung nicht direkt , weil ja vertragskonform gehandelt wurde und nicht Steuergelder unterschlagen wurden infolgedessen , somdern vertragkonform ausgezahlt wurden , sodass hier die Möglichkeit nicht auszuschliessen sein könnte, dass hier in die falsche Richtung ermittelt wird und diese Ermittlung deshalb formal ins Leere laufen zulassen  und fälschlicherweise dann formal abgeschlossen werden könnte zum Vorteil der möglichen Beteiligten wie die Nutzniesserin A. Horitzky , aber auch die potentielle Parteikomplize von Seiten der Stadt Köln zur Vertragsschliessung  - z.B. die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker -, die in diesem Falle auch der Verdacht erhebt , die weisungsberechtigte Vorgesetzte der Staatsanwaltschaft Köln selbst in einer Person sein könnte und hier eine Anstiftung zum staatsanwaltschaftlichen unsachgemässer Vorgehensweise motivationsbedingt zur Verschonung der eigenen Person und auch ihrer Parteivorstandskollegin dere CDU A. Horitzky mitgewirkt haben könnte, um beide vor einer juristischen Sanktion bzw. zur Niederlegung aller politischen Ämter sich selbst zu bewahren . Diese Vorgehensweise ist eher naheliegend  .
Dieser Verdacht ist ebenso deswegen naheliegend, da Frau A Horiztky trotz des schweren Verdachtes einer offensichtlich vorliegenden sittenwidrigen Bereicherung in einer diesebezüglich abgehaltenen Sondersitzung des CDU- Vorstandes bzgl. einer an sie herangetragenen Rücktrittsforderung zu einem freiwilligen Rücktritt nicht bereit war , wobei Frau Horitzky offensichtlich trotz offenkundiger Sittenwidrigkeit des Vertrages ein juristisches Verfahren gegen sie nicht zu erwarten scheint, sondern ihre Rücktrittsverweigerung aus dem CDU Vorstand nicht nur ethisch nicht für notwendig erachtet , sondern auch dadurch nachvollziehbar wird , dass sie ein Aussitzen des Falles offensichtlich für erfolgversprechend häl und die laufende juristische staatsanwaltschafliche Ermittlungstätigkeit für sie folgenlos bleiben würde.
Dies erklärt auch zudem das Unterlassen eines angemessenen Parteiausschlussverfahrens durch die Kölner CDU für das Parteimitglied A. Horiztky, welche sich selbst wiederum mit der Androhung einer öffentlichen Presseaussage über die aktive beteiligte CDU-Parteimitgliedperson beim besagten Vertragsabschluss von Seiten der Stadt Köln geschützt haben könnte , wobei die Kölner CDU dann offensichtlich einen noch grösseren Prestigeverlust zu erwarten hätte, als sich mit konsequentem Vorgehen rehabilitiert zu haben !  So aber kann Frau A. Horitzky noch mindestens weitere zwei Jahre im CDU -Vorstand verbleiben.

Wegen des Verdachtes auf potentieller straffälliger Vergehen , deren potentieller Vertuschungsversuche bzw. potentieller staatsanwaltschaflticher Ermittlungsbehinderungen in Köln erfolgt Strafantrag beim Bundesgerichtshof .




Anlagen :
CDU- Vorstandsmitglieder:  http://www.cdu-koeln.de/partei/vorstand-und-rat/vorstandsmitglieder

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/akutelle-stunde/video-jochen-hilgers-berichtet-ueber-den-skandal-um-unterbringung- in -horitzky-hotel-100.html:
minute  29: 30 ff: CDU vertuscht offensichtlich in der Öffentlichkeit den Skandal .
minute 29.10 ff : Unterbringung von Flüchtlingen hat in einem Zimmer von 35 qm  81 000 Euro an Miete eingebracht.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde-2548.html: OB H. Reker und Untersuchungsbericht Flüchtlingshotel vom 13.04.2018:
Mehr als 30 000 Euro bezahlt die Stadt Köln jeden Monat , um  26 Flüchtlinge unterzubringen in einem Hotel,  vertraglich festgelegt zwischen der Stadt Köln unter OB H. Reker /CDU und Andrea Horitzky,  vorstandsmitglied der CDU als langfristiges Projekt mit Belegungsgarantie von 80 %  im Restauarant zum Bahnhof " Hotel Vivere", in Eigentum  von Frau A. Horiztky . Die Pressekonferenz  ohne OB Rheker oder Stadtsprechern sei zangsweise beendet worden nach 90 Minuten Dauer , abgehalten von drei Amtsleitern.
minute 13. 48 ff.: für die Unterbringung einer 8 köpfigen Familie in einem Zimmer hätten Kosten von 81 000 Euro jährlich von der Stadt Köln an den Vermieter gezahlt werden müssen.
minute 14: 15 ff.: Andrea Horitzky , CDU-Vorstandfrau in Köln , vermietet Zimmer für 30 000  Euro  monatlich zur Flüchtlingsunterbringung .
minute  14.35 : Josef Ludwig , Amstleiter für Wohnungswesen der Stadt Köln, CDU, berichtet,  er habe keinen direkten Kontakt zu Frau Horitzky gehabt.A Horitzky habe  irrtümlich 5 Kinderbettchen voll angerechnet und die Stadt Köln falsch ausgezahlt , was auf eine Mehrzahlung von monaltich von 500 Euro zugunsten von A. Horitzky ausgefallen sein soll

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-neues-zur-hotelunterbringung-von-fluechtlingen-100.html: akutelle stunde vom 11.04.2018:
6700 euro Miete für eine Einzimmerwohnung für eine Flüchtlingsfamilie
minute: 22.20 ff. : in Köln- ldelbrück vermietet Frau Horitzky ihr  hotol an die stadt Stadt Köln frü Flüchlingsunterbringung : 32 00 Euro im Monat  vertaglich festgelegt,  gilt seit einem halben Jahr und sei gültig für 7 Jahre ,mit einer Belegungsgarantie von 80 % .
minute 25: 05 ff : mehr als 30 000 Euro für die Unterbringung von 30 Flüchtlingen pro Monat .
unte ienflusnahmen von fprhendnen cdu polikern ,d as diesdevertrag stattgedunen hat, zums hcadne der steuerezahler fr eine irkaische fameilene ineinem zmmer für 8 erosnene zahtle die stadt köln an A. Horitzky 81 000 Euro jährlich .
minute  26: 35 ff. das restaurant ist seit dem 04 sepember 2017 geschlossen, um dort auch flüchtlinge utnerzubringen

https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/morgenecho/kommentare/hotel-affaere-horitzky-100.html
Gefahr der untreue  A Horitzky ist in der letzten Landtagswahl ohne Erfolg für die CDU- Partei angetreten.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/wdr-aktuell/video-nach-skandal-unterbingung-in horitzky-hotel-102.html : akutell stunde vom  16.04.2018 :
minute:  08: 00 ff::  2, 6 Millionen Euro garantierte Einnahmen über eine Laufzeit von 7 Jahren.
Das Hotel wurde gekauft von A. Horitzky im Jahr 2017, erst nachdem sie den lukrativen Vertrag  mit der Stadt abgeschlossen hatte , nachdem sie nicht gewählt war, bei der Landestagswahl , erst der aufgrund des lukrativen Vertrages war der Hotelkauf möglich, um diese Geschäfte erst umsetzen zu können ...

www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-koeln/video-der-fall-horitzky---was-bisher-geschah-100.html
Im Jahr 360 000 Euro Jahreseinnahme mit hohen Garantiemieten , zu Lasten des Landes und der Steuerzahler...
erst anchdem der vertrag zur Unterbringung der Flüchtlinge geschlossen wurde, sol Hrotzky aufgrudn des lukrativen Geschäftsmdoells darin einen Kredit von der Bank erhalten, um das Hotel zu kaufen .




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