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Thursday, April 21, 2016

an AG Unna

Dr med Regina Geilich Böckmannstr.3 59439 Holzwickede An Notrichter des AG UNna /Zuständiger Richter des Betreungsstelle des AG Unna wegen Einstweiliger Anordnung in Rahmen eins potentiell laufenden Betreuungsverfahrens zur Anerkennung des Patientenverfügung wegen Todesgefahren zur sofortigen Einstellung sämtlicher Zwangsmassnahmen gegen meine Person zum Zwecke der kurzfrisitigen Inanspruchnahme ärztlicher Notfallmassnahmen zur korrekten Abklärung insbesondere einer HIV Erkrnakung mit cerebraler Beteiligung bei Kopfschmerzsymtomatik und anderen Begleiterscheinungen zur sofortigen Stopps sämtlicher Massnahmen zur Vorführung der Betroffenen in die Psychiatrie und zum Stopp sämtlicher pschiatrischer Zwangsmassnahmen gegen die Betroffene Begründung: . gegen die Betroffene sind ein oder mehrer Betreuungsverfahren durchgeführt worden, da man fälschlicherweise bei ihr ein psychiatrischen Erkrankung diagnostiziert hat und nicht korrekt zeitgerecht eine stattgehabte Thalliumvergiftung erkannte. Es ist zudem anzunehmen , dass derzeit erneut ein Betreuungsverfahren am AG Unna diesbezüglich anhängig ist,aufgrunddessen eine sofortige Unterbringung in einer Psychiatrie und psychiatrischen Zwangsvorführung angeordnet wurde. Diese Fehldiagnose konnte die Betroffene selbst durch späteres GUtachten klären , wobei eine zigfacher Thalliumanstieg im Haar nachzuweisen war- der laut Frau Prof. Becker von Jülicher Kernforschungszentrum als Fachexpertin auf diesem Gebiet in mündlicher Auskunft auf jeden Fall als artefiziell , also als Vergiftung, eingestuft wurde. Bei der Betroffenen sind ungewöhnliche und bisher nichtgekannten Kopfschmerzen mit vobergehender Hirndrucksymptomatik als eindeutige Zeichen einer organischen HIrnerkrankung aufgetreten, die eine sofortiger kurzfristiger Abklärung mittels bildgebender Verfahren bedürfen , da ansonsten Todesgefahr eintritt . Daher bedarf es einer Einstweiligen Verfügung zum Stopp sämtlicher Zwangsmassnahmen zur Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie ,damit es nicht nochmals zur Fehldiagnosestellung einer psychiatrischen Erkrankung - absichtlich oder unbeabsichtigt - zum Nachteil der Betroffenen eintritt. Die medizinischen Fachliteraur zur Thalliumvergiftung zeigt auf, dass es sich bei der vom Rechtsmedizinischen GUtachten aus MÜnchen um eine Fehlinterpretation handelt , da die dort durchgeführte Methode nicht den heutigen Goldstandard in der Diagnostik darstellt - dies wäre eine ICP -Massenspektrometrie- und da zudem eine Vergiftung zudem nicht nur an der festgestellten absoluten Höhe des Thalliumnachweises ersichtlich ist, sondern vor allem an dem kurzfristigen Anstieg der Thalliums in Organismus , der -so sagt die Fachliteratur anbei- immer den Nachweis einer von aussen zugeführten Intoxikation darstellt. Daher gab es bei der Betroffenen nie einen Psychose , die ausserdem von keinen der beigefügten psychatrischen Gutachter persönlich nachgewiesen werden konnte. Da sich bei den ersten beiden Gutachten die Betroffene einer Untersuchung entzogen hat- diese sind nur auf Aktenlage durchgeführt worden- und beim dritten Gutachten aus Dortmund -Aplerbeck die Untersucherin selbst mitteilte , dass sie am UNtersuchungstag keine Erkrankung feststellen konnte, ist nie in einem GUtachten korrekt ienen Psychose diagnostiziert worden und hat keines der drei bisherigen Gutachten die Qualität eines Sachverständigengutachtens erfüllt, bei dem die Untersucher immer durch persönliche UNtersuchung einen Erkrankung beim Betroffenen feststellen muss. Daher bedarf es der sofortigen Anerkennung der Patientenverfügung und zur Einleitung fälschungssicherer medizinsicher ÜBerprüfung zur Vorliegen einer HIV Erkrankung bei der Betroffenen . Anbei die ausführlichen bisherigen Ausführungen der Betroffenen zur Einstllung von Betreuungsverfahren. So besteht bei der Betroffenen der dringende Verdacht auf eine köperliche Sytemerkrankung, wobei insbesondere eine HIV- Erkrankung ausgeschlossen werden muss: hier bedarf es der Durchführung einern korrekten Diagnosse für den Zugang zu lebensnotwendiger Therapie mit lebenowendigen Medikamenten! Gegen den Willen der Betrofennen ist es zu einem konkreten Sexualkontakt gekommen , wobei sich im im zeittypischen Intervall eine typischer Hauterscheinung einer Virusaffektion als Lokalbefund an der Kontaktstelle zeigte . Im weiteren Verlauf zeigten sich danach typische Folgeerscheingungen wie eine "weisse Röntgentoraxaufnahmen der Lunge " ohne spezifischen Therapie begleitet durch typische systemische Virusaffekktionssymptome, die der Betroffenen als FÄ für Innere Medizin bekannt waren. Das Röntgebild der Betroffenen war als Infektionskrankheit einer Pneumonie offiziell fehlgedeutet worden, obwohl die Betroffene keine Fieberzustände hatte- sie wäre längst daran verstorben- ist zudem daraufhin auch nie therapiert worden- wenn es sich um solches Krankheitbild gehandelt hätte. Die Betroffene hat derzeit eine Kopfschmerzsymptomtik , welche eine cerebrale Beteiligung bei einer HIV Erkrankung sehr wahrscheinlich widerspiegelt . Dieses ist zudem noch weiterhin bestätigt , als dass ein Hirntumor als Ursache für die neu aufgetretenen Kopfschmerzsymptomatik inzwischen per Bidlgebungsverfahren ausgeschlossen werden konnte, sich jedoch Veränderungen in Bereich der Hirnrinde zeigten, die aber im offiziellen Befund ebenso unberücksichtigt blieben . Die Betroffene konnte vorab alle anderen infrage kommenden VIrusaffektionen als Urache für die Bescherdesymptomatiken ausschliessen; bei dem aubleibenden Nachweis einer HIV- Erkrankung aber besteht der Verdacht , dass bezüglich der Betroffenen ein Sytemfehler im zentralen Computertechnik bzgl der Herausgabe von positieven Testergebnissen bei der Betroffenen bei Nachweisverfahren besteht , um falsch negatives Testergebnisse zu liefern , damit die Betroffene zu ihrem Nachteil nicht an die lebensnotwendigen Therapien kommen kann : diese Therapien müssen zudem ausgetesetet und individeuell angepasst werden, was eine allgemeinen Therapie zudem blind erschweren würde oder gar unmöglich macht ! Dies macht die Notwendigkeit korrekter Nachweisverfahren in der Diagnostik besonders wichtig. Die Betroffene ist als politisch aktive Kritikerin des bestehendenn Politiksystemes der westlichen Welt tätig , hier besteht der dringende Verdacht , dass bei typischem Ekrankungsverlauf und Beschwerdesymptomatik und zahlreichen Symptomen , als auch bei vorab bestehenden Auschlussverfahren anderer infrage kommennder Erkrankugen dieses Formenkreises die Betroffene auf die undemokratisch geführte Liste der Targets, gegen die geheimdienstlich vorgegangen wird,geraten ist , um diese aus der Gesellschaft zu eliminieren. Dies steht in direktem Zusammenhang mit den bei der Betroffenen zuvor erfolgten Fehldiagnose Paranoia und Halluzination, was sich auf eine Thalliumvergiftung zurückführen liess, mit der die Betroffen unter krasser Fehldiagnose und Fehlentscheidung von Richter Buller im Bescheid zur Zwnagseinlieferung der Betroffenen in eine geschlossene Psychiatrie (Zitat) " ohne qulitatives Sachverständigenegutachtens ZItat: "aus der Gesellschaft separiert werden solle "und zu diesem Zwecke in eine geschlossenen Psychiatrie eingewiesen wurde, seinerzeit um sie als Zeugin gegen Jusitzangehörige in einem Finanzgerichtsverfahren in Münster Westfalen nicht mehr tätig werden zu lassen. Die Betroffen hat danach begonnen , nicht nur ihren eigenen Erfahrung mit Politik und Justiz zu veröffentlichen , sondern schreibt auch regelmässige Kommentare zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und trägt Hintergrundinformationen zur strukturellen Vorgehensweise und absehbarer Zielsetzungen des Politiksystem des Westens zusammen : dies alles ist politisch der Grund , sie zum Target für zu Eliminierende auf die sog "schwarze Liste "zu setzen, die undemokratisch geführ wird, und sie somit keinen Zugang zu korrekten Therapie und Diagnostik zum Lebenserhalt bekommt ! Dies könnte Herr Constantin von Notz, der als Politiker der Partei Bndnis 90 / die Grünen Einblick in die Targetliste der Geheimdienste im Westens erhalten hat, bestätigen ,wenn er von seiner ihm politisch auferlegten Schweigepflicht gerichtlich entbunden würde. Somit wird ies zuisätzlcih beantragt . Verantwortlich für das politische Vorgehen letzendlich ist die Bundeskanzlerin Merkel selbst , der die Inlandsgeheimdienste direkt unterstellt sind. Sie wäre auch die Verantwortliche dafür , wenn der Betroffenen weiteren Schaden durch die permanente Vorenthaltung einer korrekten Diagnose und Therapie mit allen damit verbundenen Konsequenzen vorenthalten werden würde! Das dies unternommen wird politisch , zeigen Aussagen von Politikern selbst,dass alleine eine Bayern hunderte solcher Targetes in Psychiatrien einsizten sollen - wie der Fall Mollath beispielhaft in den Medien aufzeigte ! Aufgrund der aktiven politischen öffentlichen Tätigkeit der Betroffenen ist daher vor dem Hintergrund eines eingebauten systematischen Diagnosefehlers oder auch politisch eingeforderten und personell durchgesetzten Fehldiagnostiken bei der Betroffenne die o.g. Erkrankungen fehlerfrei bei der Betroffenen zu diagnostizieren . Umso wichtiger zum Schutz der allgemienen Menschenrechte gegenüber der Betroffenen ist die sofortige Einstellung psychiatrischer Zwangsmassnahmen gegen die Betroffene, die sich gegenüber diesen durch physischen Entzuges versucht zu entziehen; die mangelnde Bearbeitung persönlicher Angelegenheiten am Wohnort sind daher eine Folge potentieller Betreuungsverfahren , nicht die Ursache vonbsiher fehldiagnsostizierter psychischer Erkrankung - können somit nicht der Anlass für ein möglicherweise eingeleitetes Betreuungsverfahren gegen die Betroffen hergnoemmen werden : hier werden Ursache und Wirkung vertauscht! Umso wichtiger für den Zugang zur korrekten Therpaie und Diagnsotik ist daher die von der Betroffenen aufgesetzten Pateintenverfügung, weche eine (weitere) systematische Benachteiligung der Betroffenen ausschliessen soll und eine Garantie zu dem aktuellen Goldstandard in Therapie sowohl der sog Schulmedizin und der sog. Komplementärmedizin widerspiegelt und dieser Goldstandard bei allen lebenswichtigen ERkrankungen wissenschaftlich ständig angepasst und erweitert werden soll. Dr med Regina Geilich RMgeilich@gmail.com Böckmannstr. 3 59439 Holzwickede An AG Unna an die zuständigen Richter der Betreuungsstelle Friederich -Ebert-Str.65 a 59425 Unna betr: aktuelle Auskunft über Betreuungsverfahren gegen meine Person , Antragstellungen 1: Hiermit beantrage ich, eine aktuelle Auskunft über ein möglicherweise erneut beantragtes Betreuungsverfahren gegen meine Person, die Auskunft des AZ und wer und mit welchen Argumenten gegen meine Person ein solches beantragt worden ist. Ich möchte mein Recht wahrnehmen, mich jederzeit zur Sache äussern zu dürfen, eine Entlastung meiner Person herbeiführen zu können und dies ordentlich bei Gericht einreichen zu können : dieses Recht würde mir genommen , wenn mir diese Auskünfte verweigert würden. Da ich mich überwiegend im Ausland aufhalte, beantrage ich umständehalber , mir das Schreiben zusätzlich über o.g. email zukommen zu lassen, da ich mich sonst ebenfalls nicht zeitnah äussern könnte und so Nachteile für meine Person entstehen können. 2. Hiermit beantrage ich, meine erweiterte Patientenverfügung vollumfänglich anzuerkennen, da sie lebens- und situationtionsgerecht ist. Sie stellt sowohl im schul-, als auch in komplementärmedizinischen Bereich den Goldstandard zur Diagnostik und Therapie lebensbedrohlicher Erkrankungen dar. Ich erlaube mir in Zukunft weitere Erweiterung je nach wissenschaftlichem und mir bekannt gewordenen neuen Aspekten zu Therapie und Diagnostik von ERkrankungen den Goldstandards anpassen zu können. Zur künftigen Diagnose irgendneiner Erkrankung beantrage ich zudem , dass immer sicher auszuschliessen ist , dass durch Austausch von Diagnosematerialien von meiner Person falsche Testergebnisse erzeugt werden könnten. Da von mir in früheren Zeiten genetischen Material in Umlauf gekommen ist , ist zudem nicht auszuschliessen , dass es sich hierbei wegen Klonens meiner Person beim Austausch von Probematerialien selbst um genetisch identisches Material handeln könnte: im Rahmen von diagnostischen Massnahmen ist also sicherzustellen , dass eine eindeutige Erkennung von Probenmaterial von meiner Person zu verifizieren ist . Hierzu ist von besonderer Bedeutung auszuschliessen, dass es ich um Probenmaterialien der Kinder von DR. med Christoph Schormair, Rosenheim , handeln könnte, insbesondere von einem Zwillingspaar , geboren im Frühjahr 2000. 3: Im Rahmen der Anerkennung meiner Patientenverfügung beantrage ich die sofortige Einstellung irgendwelcher Zwangsmassnahmen gegen meine Person, insbesondere die psychiatrische Zwangsvorführung oder Zwangseinweisung. Zusätzlich beantrage ich die Einstellung der Diagnose "Psychose " aus dem früheren Betreuungverfahren AZ : 7 XVII 39/07: weil es kein objektives Testverfahren zur Diagnose einer Psychose gibt, sind hier systematische , vorsätzliche oder fahrlässige Fehldiagnosen nicht auszuschliessen; ich verweigere ich mich generell solcher Diagnoseverfahren. Im o.g. Verfahren gegen meine Person sind fehlerhafte Dignosestellungen erfolgt: die beiden ersten psychiatrischen Gutachten haben nicht die Qualität eines Sachverständigengutachtens, da sie rein auf Aktenbasis erfolgten ohne meine persönliche UNtersuchung durch den Gutachter; sie sind daher qualititiv nicht ausreichend. Im dritten Gutachten aus Dortmund- Aplerbeck wird bestätigt , dass am Untersuchungstag keine Errankung durch den Gutachter festgestellt werden konnte, erst durch nachträgliche Akteneinsicht wird erst der Verdacht auf eine Erkrankung gestellt , aber fehlerhaft dann im Abschluss eine solche diagnostiziert, also wiederum rein auf Aktenbasis! Dies ist ebenfalls qualitativ nicht ausreichend, zumal der Gutachter selbst bestätigt , keine Erkrankung bei mir festgestellt zu haben ! Diesbezüglich konnte ich durch eine Thalliumuntersuchung aus meinen Haaren als zeitgerechter Untersuchungsmethode den Nachweis einer Thalliumexposition als tatsächliche Ursache meines damaligen Krankheitszustandes erbringen. Die seinerzeit im Rahmen meines stationären Aufenthaltes im MC Medish Centrum im Klinikum in Rotterdam durchgeführten Untersuchtungen bzgl einer Thalliumexposition waren alle wegen der spezifischen Verstoffwechselungsprozesse dieses Schwermetalles nicht valide, da sie ausschliesslich auf den aktuellen Verstoffwechslungsweg nicht zeitgerechten Nachweismethodiken basierten: sie konnten das Metall nicht nachweisen , sondern mussten falsch negativ ausfallen! So bestand keine Halluzination, wie dort von einer Nicht- Fachäztin DR. ROZA behauptet wurde, sondern eine systemische Thalliumvergiftung mit Übelkeit, Durchfall , schlechten Leber- und Nierenwerten, typischen Hauterscheinungen und Kribbelparäthesien als Ausdruck einer begleitenden Nervenaffektion. 4 : Diesbezüglich beantrage ich nochmals zur gerichtlichen KLärung einer Thalliumexpostition die Veranlassung der Durchführung Haaranalyse mittesl der genaue Mehtode einer ICP- Massenspektrometrie. Dazu habe meine Haare seither nicht abgeschnitten. Ferner bestand auch keine Paranoia, sondern eine tatsächliche Fremdausspähung: Hierzu habe ich in meinem damaligen PKW mittels Industrieendopes in der PKW Autoschwelle, was ein reines Stabilsierungselement im Fahrzeug ist, ein GPS Gerät mit einem Kupferkabel und eine Abhörverwanzung typischen Aussehens entdecken können. Ein Foto von einem Industrieendoskop mit screen des Abhörgerates konnte ich seinerzeit mit meinesn Händy in der Autoschwelle anfertigen. Daher beantrage ich die Hinzuziehung des o.g. Akte des fürheren Betreuungsverfahrens. Das bisherige o.g. Betreungsverfahren war seinerzeit eingerichtet worden, um eine Berichtigung von Grundbucheintragung am Hause meiner Patentante, Anni Geilich, als Erblasserin im Rahmen eines Finanzgerichtsverfahrens mittels Aussagen meiner Person zu unterdrücken. 5: Weitere mögliche Betreuungsverfahren zum Nachteil meiner Person dienen dazu, mich als politischer blogger zu eliminieren und mir in Zukunft lebenswichtige Diagnostiken und Therapien vorzuenthalten. Daher ist die Erweiterung der Patientenenverfügung zur sicheren und korrekten Diagnose und zum eindeutigen Auschlusses von Probenmaterialienaustausches -auch gegenüber genetisch identischer Proben anderer Personen ( quasi nachträglich geklonte Zwillinge ) - sicher auszuschliessen! 6: Ferner beantrage ich in Rahmen der Klärung einer systematischen Fremdausspähung durch die Bundesregierung als politisch tätiger Blogger die Aussagen des Politikers und MDB , Konstantin von Notz, der Partei Bündnis 90 / Die Grünen , einzuholen. ER hat als Beauftragter des deutschen Bundestages im Rahmen der Klärung der geheimdienstlichen Ausspähungen durch die Bundesregierung als Obmann im NSA-Untersuchungsauschusses Einsicht und Kenntnis in die sog. Selektrorenliste erhalten, d.h. in die von der Bundesregierung ausgepähten Targets. Zwar soll es diesbezüglich im August 2013 zu Aktenvernichtungsmassnahmen gekommen sein und ich mich seither fast ausschliesslich zu politischen Recherchen im Ausland aufgehalten haben, jedoch besteht die Möglichkeit, Klärung zum Sachverhalt mittels die EInsichtnahme von Herrn von Notz in die Selektorenliste einzuholen, falls er bestätigen kann, dass ich auf dieser Liste bin. Ich beantrage daher eine enstrepchende Auskunft gerichtlich einzuholen. Auch hier kann wegen der o.g. Vernichtungsmassnahmen ungeklärten Ausmasses nur eine Bestätigung meiner Person auf der Liste gewertet werden, eine Nichtbestätigung meiner Person auf dieser Liste durch ihn kann wegen der Aktenvernichtungsmassnahmen daher nicht als Auschluss einer früheren geheimdienstlichen Überwachungsmassnahme gewertet werden. Da es sich bei meiner Person um eine reine Privatperson handet, die seit Jahren weder einer mandats- oder partei-politischen, noch einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, sondern als reiner Privatie lediglich einen privaten politischen blog zur Aufklärung der Bevölkerung betreibt und im o.g genanten Ebschaftsfall als Zeuge gegen beteiligte Juristen in Erscheinung getreten war , handelt es sich bei mir also um keinen weltpolitischen und damit sicherheitsrelevanten Fall,sondern um einen reinen juristischen Fall: eine Stellungnahme und Aussage von Herrn Konstatnin von Notz bzgl der Auflistung meiner Person auf der Selektoreliste ist daher möglich! 7: Da die vorgelegten Untersuchungen schon in der Vergangenheit auf systematische und wiederholte , ja vorsätzliche Fehldiagnosen von Erkrankungen und auch die Unterdrückung von tatsächlich vorliegenden Erkrankungen zu meinem Nachteil rückschliessen lassen und mir selbst medizinische Überprüfungen im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen durch die Gefahr des vorsätzlichen Austausches von Probenmaterialien eine medizinische Abklärung gefährlicher Erkankungen nicht möglich ist, beantrage ich die gerichtlich angeordnete , nach obigen Sicherhheitsmasstäben durchgeführten Diagnosemassnahmen , insbesondere zur Abklärung von malignen und prinzipiell tödlichen Erkrankungen , insbesonderen einer akuten Leukämie und eines HIV Testes, da diesbezüglich besondere Gefährdungssituationen bei meiner Person bestanden. Bei den Abklärungsversuchen der letztern Erkrankung hatte man sich entweder geweigerte, eine zeitnahe Überrüfung vorzunehmen (Uni-Klinik Münster) , oder man hat mir entsprechendne Untersuchungsergebnisse nicht ausgehändigt ( Uni Teheran) oder es bestand durch den Austauch von der spezifischen Testflüssigkeiten zweier unterschiedlicher Schnell-Tests die Möglichkeit , systematisch falsch negative Testergebnisse zu produzieren.( Stadt München). So ist mir auch im Rahmen einer Abklärung einer cerebralen Beteiligung der Thalliumexpostion und einer Infektionserkrankung die entsprechenden kompletten NMR Bilder des CT nciht ausgehändigt worden oder der Nachweis von Thallium verweigert worden: (Radiologe in München, UNi in Sao- Paulo ). Daher sind die gerichtlich angeordenten, korrekten Abklärungen lebensnotwendig. 8: Sollte im Rahmen einer HIV Abklärung eine entsprechendne Erkrankung bei mir festgestellt werden, so beantrage ich hiermit ,gerichtlich die mir aus medizinischen Fachkreisen bekannt gewordene einfache, nebenwirkungsfreie , preiswerte und effektive Therapiemassnahme im-off-label -use mittels sog. HIV -Eliminierungstherapie durch folgende Mittel zukommen zu lassen und diese Therapie dabei zu verifizieren und durch Fachkreise evaluieren zu lassen zum Zwecke der wissenschftlichen und allgemeinen Veröffentlichung. Diese HIV- Eliminierungstherapie besteht aus täglich 30 G Mittelkettigen Triglyceriden iv über 30 Tage mittels zentralvenösen Kathether appliziert und einer gleichzeitigen abschliessenden 3 mal täglichen Gabe von 1 Ampulle Diazepam lipuro i.v. über 8 Tage . Dieses Therapiechema muss bei noch nicht kompletter Eliminierung allen HIV - Materials nochmals wiederholt werden bis eine endgültige und dauerhafte Virusleliminierung erzielt wurde. Dieses Verfahren ist bisher aus kommerziellen INteresses der PHarmakonzerne , welche herkömmliche VIrusmedikamente auf dem Markt haben und zum Zwecke der missbräuchlichen Nutzung dieser Kenntisse bei gleichzeitiger Unterdrückung einer korrekten HIV Diagnostik durch die Bundesergierungen der letzten 25 Jahre -angeführt durch die CDU/CSU- Fraktion- über den sog. Verfassungsschutz zum Nachteil bei Personen zurückgehalten worden, die über diese tödliche Erkrankung damit aus der Gesellschaft eliminiert werden sollten! Anhang: Patientenverfügung Seite 1- 15 A,B, C,D Laboarbefunde zur Thalliumvergiftung S 16 Fotos der Abhörverwanzung vom Screen des Instustrieendokopes S 17 Finanzgerichtsverfahren S. 18 Toxikologischen Gutachten über Thalliumexposition mit eigenen medizinisch-internistisch -fachärztlichen Ausführungen und der zugrundeliegenden Fachliteratur S. 19-50 Erweiterung der Patverfü erweiterter Zusatz zur Patientenverfügung am 26.11.2015 und Dezember 2015 als aktueller Ausdruck Insbesondnere soll bei Krebserkanungen auf moderne Therpieverfahren zur Heilung derselben , welche sich durch eine besodnere Nebenwirkungsfreiheit auszeichnen, zurückgegriffen werden, insbesodnerne uac solche , die nicht auf eine allgemeine systemische Behandlung abzielen, sondern aufgrund spezieller Erkennung von OBerflächenstrukturen von Krebszellen spezifisch diese auschliesslich abtöten oder die da sind: Die Substanz ECB 46 ( aus der Hylandia dockrillii/Fontainea) , das eine Demaskierung des eigenen Immunsystemes erreicht, sodass das eigene Immunsystem in die Lage versetzt wird, Krebszellen zu erkennen und diese innerhalb weniger Tage nebenwirkunsfrei zu beseitigen. Dieses soll ebenfalls bevorzugt mit eingesetzt werden zur Therapie bei akuten und chronischen Wundheilungsstörungen.: www.biotechdaily.com.au/mdia/backissues/2013/06%20Jun/BD%20Biotech%20Daily%20Jun%2011.pdf Ferner hat man noch weitere EBC aus Cinnamomum laudatii zur Krebsbekämpfung gefunden, worauf zurückgegriffen werden soll : http://www.resaerchgate.net/publication/260808600_Anticancer_Agents_from_the_Australian_Tropical_Rainforest_Spiroacetals_EBC-23_24_25_72_73_75_and76 So zusätzlich auch z.B. der Einsatz von PAT-SM6, das man bei malignen Melanomen einsetzen kann oder das BNC 105 bei (fortgeschrittenem) Nierenzellcarcinom. Insbesondere soll auch auf moderne Verfahren zur Wiederherstellung der Chromosomenmatrix zurückgegriffen weden unter Hinzuziehung von Herrn Prof. Christof von Kalle, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen in Heidelberg und seiner spezialiserten Fachkollegen. Insbesondere auch auf die Anwendung der Bestrahlungsmethode mittels des Apparates "PHELIX" ( Petawatt Hoch-Energie-Laser für Schwerionenexperimente) im Falle eines malignen Hirmtumores bei der Heidelberger deutschen Krebsforschungszentrum an der Heidelberger Universität. Diese ermöglicht nebenwirkkungsfrei ,maligne Hirntumore, aber auch andere Kopf-Hals-Tumore, wie andere neuroonkologischen Tumoren, zusätzlich Leberzellkarzinome, Speicheldrüsenkarzinome, Chordome und Chondrosarkome , Enddarmkrebscarcimone und deren - Rezidive, Knochensarkome und besdoners tiefliegende Körpertumore etc. zu entfernen. Hierbei bitte besondere Rücksprache mit dem Heidelberger Ionenstrahl Therapiezentrum (HIT), Im Neuenheimer Feld 450 , 69120 Heidelberg, unter Hinzuziehung von Prof. Dr.med Dr. rer.nat. Jürgen Debus, und Prof. Dr Thomas Haberer oder deren Vertreter oder Nachfolger und Frau Priv.-Doz. Dr. Stephanie Combs, Abteilung für RadioOnkologie und Strahlentherapie am Universitätskinikum Heidelberg oder Vertreter., Tel: 06221-56-4537. Zur künftigen Diagnose irgendeiner Erkrankung auch für routinemässige diagnostische ÜBerprüfungsmassnahmen soll ein Austausch von Diagnostikmaterialien meiner Person zur Verhnderung falscher Testergebnisse . Da von mir in früheren Zeiten genetisches Material in Umlauf gekommen ist kann dessen Verwendung zum Klonen meiner Person nciht ausgeschlossen werden. So kann es isch bei Austausch von Probematerialien selbst um genetisch identisches Material handeln: im Rahmen von diagnostischen Massnahmen ist daher eine eindeutige Erkennung von Probenmaterial meiner Person sciherzustellen . Dabei könnte es sich um Probenmaterialien der Kinder von DR. med Christoph Schormair, Rosenheim , handeln könnte, insbesondere von einem Zwillingspaar , geboren im Frühjahr 2000. IM Rahmen des Auftretens von akuten Leukämie ist bei Fehlens autologen Knochenmarks-Spendermaterials mit der HLA-Spendergüte 10/10 insbesondere abzuklären , dass es sich bei den Kinder von Dr. med Christoph Schormair, Rosenheim , um geeignete Spender handeln könnte. Im Rahmen der Diagnostik bei Krebsverdachtes , wie Brust - Lungen - Darm und Hirntumoren, soll insbesondere auch die Methode der "liquid biopsy" mit der wenig invasiven diagnostischen Möglichkeit der Blutdiagnostik genutzt werden. Bei Auftreten von malignen Erkrankungen bei meiner Person ist eine sofortige Verlegung in die Universitätklinik nach Heidelberg zu veranlassen, um sicherzustellen , dass eine direkte und umfassenden Zusammenarbeit mit dem deutschen Kresbforschungszentrum in Heidelberg unter Ausschöpfung aller dortigen Maximalmassnahmen , insbesodnere auch der Krebsimmuntherapie zur Wiederherstellung meines Gesundheitszustandes bei möglichst geringer systemischen Gesundheitsbelastung sichergestellt werden kann. Insbesonere die dort moderne Immuntherapien bei Krebserkankungen sollen dort umgesetzt werden. Bei Auftreten von Hirnsymptomatiken einschliesslich Kopfschmerzen, HIrndrucksymptmatiken , aber auch Verhaltensauffälligkeiten soll vorrangig die Abklärung einer physischen HIrn-Organerkrankung über MRT (NMR) für eine sofortige Einleitung einer PHELIX -Therapie in Heidelberg durchgeführt werden. WEgen eines typischen körperlichen Übergiffes auf meine Person, einer typischen eindeutigen, sichtbaren Hauterscheinung einer Virusaffektion und nachfolgenden klinischen Symptomatik mit guten Ansprechen auf die spezifische THerapie und gleichzeitg durchgeführter Auschlussdiagnostik anderer VIruserkankungen mit solcher ÜBertragungsweise soll auch in Anbetracht einer nicht eindeutig durchführbaren Diagnostik bei meiner Person unter oben genannter Problematik auch bei fehlender diagnostischer Laborbestätigung die Gabe von Atripla erfolgen .ERsatzweise soll auch die mir aus Fachexperten angetragene HIV Eliminierungstherapie mit 30 mg MCt Mittelkettiger Trigyveride tgl über 30 Tage und einer gelchezitg abschliessendne Gabe von Diazepam lipuro 3mal 10 mg tgl über 8 Tage erfolgen . Dieses Chema soll bedarfsweise so oft wiederholt werden bis eine typische Symtomatik endgültig verschwunden. Ich wünsche bei einem Ableben meiner Person keine Obduktion und keine Verbrennung meines Leichnams, vorzugsweise die Beerdigung neben meiner Patentante Anni Geilich, Holzwickede ,ohne katholische Messfeier oder kirchliche Beerdigungsfeier und ohne Beisein meiner Familienangehöriger. Mein gesamtes Vermögen und Eigentum soll auf Florain Schormair , Sohn des Christoph Schormair und Ulrike Schormair, Münchener Straße , Rosenheim , übergehen und dieses zu gleichen Teilen aufgeteilt werden mit den Geschwistern dieser Eltern , falls ein Geschwister oder Zwillingspaar aus dem Geburtsjahr Frühjahr 2000 existiert.

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