Einverständniserkärung

Diese Website oder ihre Drittanbieter-Tools verwenden Cookies, die für die Funktionalität notwendig sind und um die in den Cookie-Richtlinien dargelegten Zwecke zu erreichen. Wenn Sie mehr erfahren oder Ihre Zustimmung gegenüber allen oder einzelnen Cookies zurückziehen möchten, ziehen Sie bitte die Cookie-Richtlinien zurate. Mit der Nutzung der Internetplattform erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies einverstanden. Diese Cookies dienen dazu, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.
Datenschutz, Stand 25 .Mai 2018 :
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen: Stand 26.Mai.2018
https://policies.google.com/terms?hl=de
http://www.google.com/privacy_ads.html
https://policies.google.com/technologies/ads?h
cookies einsehbar:
https://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html
https://www.cookiechoices.org
https://support.google.com/blogger/answer/6253244?visit_id=1-636628370113810231-941352771&p=eu_cookies_notice&hl=de&rd=1
website zum löschen von daten bei google:

https://ssl.gstatic.com/policies/privacy/pdf/20180525/853e41a3/google_privacy_policy_de.pdf

Friday, March 4, 2016

STA berlin :cum ex Geschaefte

Dr med Regina Geilich, Böckmannstr.3, 59439 Holwickede An Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstrasse 91, 10559 Berlin -Mobit 00493090143310 Strafantrag gegen Hans Eichel, Peer Steinbrück, Wolgang Schäuble als Bundesminister der Finanzen, den zuständigen parlamentarischen Staatssekretären des Bundesfinanzministeriums, wei z.B. Herr MIchael Meister, gegen die Bundeskanzler Gerhard Schröder und Angela Merkel und alle Landesfinanzministern aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, den mitverantwortlichen Staatssekretären der Landesfinanzministerien und Aufsichtsratsmitglieder von Landesbanken, die als Politiker über laufenden Geschäftsvorgänge verantwortlich sind wegen der Legalisierung zur Erlangung unberechtigter Kapitalertragssteuerrückerstattung im Rahmen sog. cum-ex Geschäfte, wegen der vorsätzlichen Unterlassung zur Einführug effektiver Gesetztesänderungen zur Unterbindung dieser Bankengeschäfte und wegen der Unterlassung zur Unterbindung der Ausgabe dieser unberechtigten Steuerrückerstattungen durch die Finanzbehörden auf Länderebenen , wegen der Unterlassung zur Wiedereintreibung unberechtigt ausgegebener Kapitalertragsteuerrückerstattungn in konkreten Fällen inbesondere durch die hessische Landesregierung und wegen der Unterlassung zur Unterbindung der Beteiligung von Landesbanken an diesen Bankgeschäften trotz Kenntnis dieses Misstandes , jeweils zum Nachteil der deutschen Steuerzahler über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren in HÖhe von insgesamt 10 Milliarden Steuergelder. Begründung : Diese sog. cum-ex-Geschäfte sind 10 Jahre lang betrieben worden. Dies soll den Steuerzahler ca 10 Milliarden Verlust erbracht haben durch die unberechtigte mehrfache Rückerstattung von Kapitalertragssteuern vom deutschen Fiskus an Anleger für Steuern , die vorher nie gezahlt wurden. Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein Finanzminister Hans Eichel haben über Jahre diese den Bankfeschäften zurundeliegende Gesetze zu verantworten, bei denen Banken über Gesetzteslücken Milliarden an Steuergelderrückerstsattungen zu Lasten des Steuerzahlers erlangen konnten, in Folge hat Finanzminsiter Peer Steinbrück und Bundeskanzlerin Angela Merkel über Jahre keine effektiven Massnahmen mit seinem Ministerium zur Beendigung von Bankgeschäften zu Lasten des deutschen Steuerzahlers eingeführt, sondern nur solche Massnahmen eingeführt , die dem Vorschlag der Bankenlobby entsprachen , bei denen vorhersehbar war - also vorsätzlich gehandelt- - dass sie ineffektiv waren , weil sie Geschäfte nur ins Ausland verschoben haben und somit diese noch mindestens weitere 7 Jahr begangen werden konnten. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Peer Steinbrück haben trotz der Kenntnis von Verlusten in Miliardenhöhe und der Notwendigkeit eines schnellen Eingreifens in Folge weiterhin nur solche Massnahmen getroffen , auf die sich die Banken einstellen konnten , um diese Geschäfte weiterzuführen und haben diese Massnahmen noch veröffentlicht und sie somit die Banken darüber zeitnah unterrichtet , und sie somit unwirksam gemacht . Dies belegt ebenfals eid Vorsätlcihkeit zur Schädigung es deutschen Steuerzahlers. Bei diesen Bankengeschäften sollen auch noch Landesbanken beteiltigt gewesen sein, die von Politikern kontrolliert werden und diese Geschäfte zu Lasten des Steuerzahlers in insgesamt einer Höhe von 10 Milliarden Euro über 10 Jahre als Aufsichtsratsmitglieder auch noch gebilligt haben. In internen Geschäftsschreiben von Banken an die Direktionen wird der genaue Ablauf solcher Geschäfte , die jeweiligen eigenen Gegenmassnahmen bzgl Änderungen von Gesetzten genauestens festgelegt , damit die Erlangung von Profiten zu Lasten des Steuerzahlers weiter betrieben werden konnten . Auch die beteiligte Finanzberater und Grossinvestoren waren über Gutachten über die Sachverhalte eines Profites zu Lasten des deutschen Steuerzahlers genauestens unterrichtet , aber haben diese Geschäfte wegen genuaer Kenntnis deren Legalisierung wegen eingebauter Gesetzteslücken durch die Politiker ebenfalls zum eigenen Profit weiter betrieben, weil nicht mit einer pesrönlichen Sanktionierung gerechnet werden mussten. Bei den Sog. Cum Ex-Geschäften soll bei den Kapitalanlagengeschäften in Aktiengesellschaften - wie der Deutschen Bank, Siemens, VW, Bayer, die 25% Kapitalertragssteuer auf die jährlichen Dividenden- Ausschüttungen üblicherweise durch die Bank des Konzernes an den Fiscus abgeführen, wobei die KUndenbank eine Bescheinigung dafür dem Kunden aushändigt, aufgrunddessen dieser Kunde wiederum vom Finazamt Geld erstattet bekommen kann. Bei den Cum- ex -Geschäften wiederum kaufen Banken Anlagen von anderen Anlegern schnell kurz vor dem Tag der Dividendenauschüttung. Dadurch erhalten beide- der Vorinhaber der Kapitalanlage und der kurzfristige Aufkäufer derselben Anlage um den Dividendenausschüttungstermin - diese Bescheinigung über eine vermeintlich geleistete Kapitalertragssteuer auf dasselbe Aktienpaket von ihrer Hausbank ausgestellt:So erhalten beide gleichzeitig auf eine und dasselbe Aktienpaket von iherm Finanzamt eine Kapitalertragsstuer-Erstattung zurück, obwohl nur einmal Steuern darauf bezahlt waren . Dieser Gewinn wird unter den beteiligten - Kunden, Bank oder Anlageberater - aufgeteilt. Bei einer Ausweitung des Geschäftsgebahrens um den Tag der Diviendenauschüttung mit mehrern Inhabern des Kapitalpaketes herum , kann der Gewinn aus ein und demselben Aktienpaket für mehrere Beteiligte zudem noch erheblich vergrössert werden- zu Lasten des Steuerzahlers! Diese Vorgehen war durch Unterregulierung in der Gesetzteslage quasi "legalisiert " worden- aber faktisch ein illegales Erschleichen unberechtigter Ertragskapitalsteuerrückerstattungen- da sich hier unberechtigterweise mehrmals Erstattungen auf nicht bezahlte Steuern erschlichen werden konnten. Eine sog. "Gesetzeslücke" oder "Hintertürchen in Gesetz ". Durch diese sog. "cum ex "Geschäfte wurde reichen Anlegern nicht nur eine Ersparnis von Steuerzahlungen ermöglicht, sondern ihnen zusätzlich ein Zugang zur ÜBerweisung von öffentlichen Steuergeldern unberechtigterweise ermöglicht. Über dieses unberechtigten Steuerrückerstattungserschleichen wurde die deutschen Bundesregierung - in der Person des damalig verantwortlichen Finanzministers Hans Eichel unter Bundeskanzler Gerhard Schröder am 20.Dezember 2002 unter dem AZ NI.3.3-wcb/Gg mit dem Titel "Abwicklung von Aktiengeschäften an der Börse in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin" durch den Bundesverband der deutschen Banken informiert .Dieser macht die Bundesregierung auf die Gesetzeslücke aufmerksam aufgrunddessen es zu einer Mehrausgaben von Steuern kommen würde, als er vorab eingenommen habe und informiert im Schreiben zusätzlich über die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Regelungen zur Verhinderung dieser Praktiken und des damit verbundenen Steuergelderverlustes. Dies blieb unberücksichtigt - sowohl von dem damaligen zuständigen Finanzminister Hans Eichel als zuständigen Staatsekretären im Finanzministerium . Die Beweise zur tatsächlichen Umsetzung solcher Geschäfte wurden im Bundesfinanzminstirium erhoben , jedoch wurden dies jahrelang nicht durch gesetzliche Nachregelungen unterbunden. Diess Geschätfe wurden zur unberechtigten Bereicherung von Banken , reichen Anlegern und Vermögensberatern fortlaufend unberichtigt gelassen. Dabei soll dem deutschen Steuerzahler unter Kenntis des Bundesminstierums der Finanzen und der verantwortlichen Ministerien unter Finanzminister Hans Eichel, Peer Steinbrück und Wolfgang Schäubel insgesamt vorsätzlich und unter deren Kenntnis 10 Milliarden Euro Steuergelder verloren gegangen sein. In NOvember 2006 wurden unter Peer Steinbrück mit einem Gesetztesentwurf eines Jahressteuergesetztes 2007 /JSTG 2007) vom 25.09.2006 in der 16 Wahlperiode als zuständiger Finanzminister unter Bundeskanzlerin Angela Merkel ineffektiv nur inländische Banken verplichtet , nur dann Steurbescheinigungen auszustellen, wenn sie diese Steuern an das Finanzamt auch abgeführt haben ; dabei aber werden Auslandsgeschäfe - auch über Auslandsniederlassungen deutscher Banken ausgenommen , obwohl von Anfang an klar gewesen ist, dass diese Geschäfte in einem international aufgestellten Finanzmarktsystem weiterhin auch grenzübergreifend ablaufen können und diese Praxis damit nicht abgewendet ist, sondern nur in Auslandbanken verschoben wird - wie dies z.B. über die Züricher Sarasin Bank und der Barclays Bank in London daraufhin der Fall war . Letztere hat sich daraufhin sofort diesen cum ex deals besonders gewidmet, mit dem erklärten Ziel , aus D zwei Steueerstattungsbescheide für nur einmal gezahlte Steuern zu bekommen, also mit einer eindeutig betrügerischen Zielsetzung. Dies wird in einen internen Dokument der Bank Barclays von 15 März 2007, Projekt:Cum/Ex- Trading Strategien mit der Zusmmenfassung verdeutlicht, in dem unter Punkt 1.1 " Structured Capital Markets ( "SCM ") um die Zustimmung ersucht wird zur Durchführung einer neuen Trading-Strategie mit ausländischen Wertpapieren unter Beteiligung von Barclays Capital Securities Limited ("BCSL") , bei der Wertpapiere zum Cum-Dividende-Kurs verkauft werden zur Erfüllung mit EX-Dividende-Aktien und bei dem ein synthetischer Derivat-Kontrakt zur Absicherung geschlossen wird, unmittelbar bevor die Aktien ex Dividende gehandelt werden ("Transaktion "). Die Transaktion wird in Rahmen eines Joint Venture mit Equity Finance ("EFG") und Equity Derivates ("EDG") durchgeführt (zusammen bezeichnet als "JV"). 1.2: Das Einkommen aus dem Derivat übersteigt die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Leerkauf entstehen und erlaubt es Barclays, durch die Abwciklung des Geschäftes ein Vorsteuereinkommen zu erzielen. 1.3: SCM ersucht um Zustimmung zur Durchführung einer Strategie im Hinblick auf deutsche Aktien, wobei sich die potentielle Gewinn/Verlustchancen auf 55,2 Millionen Pfund pro Jahr belaufen. Die Strategie könne auch in einer Reihe von anderen europäischen Ländern funktionieren (wo jedoch weniger Liquidität besteht) und falls die Absicht bestünde, die Strategie auch in diesen Ländern umzusetzen , würde SCM einer weitere Genehmigung zur Durchführung einholen. 1.4 SCM schlägt vor , dass die Transaktion direkt von BCSL ausgeführt wird,.... Diese Dokument legt nahe , dass die verantwortliche Bankdirektion von den Geschäften unterrichtet war; das neue Gesetz von Peer Steinbrück hat dabei vorsätzlich nicht funktioniert , weil er lediglich dabei das o.g. Informationschreiben des Bankenverbandes als Lobbyverband der Banken von 2002 hergenommen hat und dies direkt in den Gesetztestext einschliesslich der Lösungsvorschläge übernommen hat , obwohl voraussehbar war, dass es dadurch nicht zu einer Einstellung des Missbrauches zur ERschliechung von deutshen Steuergelderzahlungen kommt , sondern dabei lediglich der Abfluss der deutschen Steuerzahlergelders ins Ausland eröffnet wurde; Desbezüglich legt auch nahe , dass der Lobbyverband als Interessensvertretung hierbei ein Schrieben eldilgich an Finaznministerium verefasst hat, um einem effektiven Einschreiten es Minsiteriums dahingegehdn vorwegzukommen , als der Lobbyverband zwar über den Misstand unterichtete, aber dasHaptnaligen des schriebensdarn bestand, dem finazminstierium Lsungssvrschläge zu einer vermeintlichen Abwendung zu unterbreiten , diese Machenschaften eben nciht einstellen ,sondern Sceinlsungen zu unterbieten, die diese zum nachteil des deutschen Steuerzahler weiterlaufen lassen. Geanuso hat dies auch Peer Steienbrück umgesetzt, indem er genau diese Lösungsvorschläge des Lobbyverbandes umsetzte. Im Fogenden wurden dadurch diese Geschäfte lediglich vor dem deutschen Fiskus verschleiert. Diesbezüglich hat das Finanzministerium also weder die hierzu notwendige objektive Neutralität an den Tag gelegt, noch hat es offensichtlich sachverständig gehandel, obwwhl es nicht nur dazu verpflichtet gewesen wäre, sondern auch den Sachverstand im Ministerium selbst zur Berurteilung hat. Dies legt die Vorsätzlichkeit des Handelns von Peer Steinbrück nahe, die Steuerzahler weiter zu schädigen . Dass das Schreiben des Lobbyverbandes genau hierzu gedacht war, und der "Bund deutschen Banken der Initiator" des neuen Gesetzes gewesen war , beweist die Vorsätzlichkeit Peer Steinbrück und seine korrumpiebare Zuammenarbeit mit der Bankenlobby, das nicht effektive Lösungsvorschläge zum weiteren Profit der Banken beabsichtigt waren. Die weitere Legalisierung dieser Geschäfte wird ebenfalls deutlich nicht nur aus dem Verhalten der Londoner Bank Barclays, sondern auch aus einem Schreiben der Bank BNP Paribas aus Frankreich vom 29. 08. 2008 über "Market Updates" , Deduction of Witholding Tax on Short Sales , Client information: for information only, Summary: " the Federal Association of German Banks damfied the inlarction and the interpretation of the Tax Amondment Act 2007. They pointed out that the obligation to deduct withholding tax on short sakes does not affect non- German financial intermediaries and their German subcustodian." das heisst , dem deutschen Bankenverband war klar , dass diese Geschäfte weiterhin über Auslandsbanken abwickelbar seien und der Bankenverband der Initiator dieses Gesetzes gewesen sei. Es zeigt auch , dass dies im Finanzministerium mit seinen Fachexperten klar gewesen sein muss. Die Tatssche , dass sowohl dem Bankenverband , als auch mehrere Auslandsbanken getrennt voneinander klar war, dass durch diese Gesetze eben nicht diese Praktik unterbunden , sondern lediglich nur an ausländischen Banken und auch in deutschen "Subcostidians" verschoben war: dies ist der Beleg für die Vorsätzlichkeit des politischen Unterlassen zur regulativen Beendigung dieser legalisierten Steuerverschleierungspraxis . So konnten sowohl Auslandsbanken , als auch deutsche Banken mit ihren Auslandsfilialen diese Geschäfte weiter betreiben. So konnten diese Geschäfte weiterhin unbehelligt weiterlaufen zum Schäden des deutschen Steuerzahlers. So konnten diese Geschäfte unbehelligt von weiteren Massnahamen des Finanzministeriums weitere zwei Jahre weiter laufen Das Bundesministerium ist am 15. März 2009 über interne Papiere IV C-1-82252/09/10003 an MR Gierlich 1462 und RD Hassel 3445 auf dem Dienstweg erneut in Kenntnis über die enstandenen Schäden gesetzt worden, "Befürchtungen(...) gehen dahin, dass die Beträge weit über die Milliarden-Grenze liegen können." Man müsse schnellst möglich reagieren . Aber genau dieses ist wiederum nicht getan worden, obwohl der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück darüber persönlich unterrichtet war und er somit nun offiziell wusste , dass sein eigenes Gesetz nicht greift! Diese Geschäfte laufen nun international nur über geneue Kaufabsprachen über nationale Ländergrenzen ab , was die Vorsätzlichkeit zum Erschleichen dieser Steuerrückerstattungen vom deutschen Fiskus ebenfalls verdeutlicht . Nach 7 Jahren dieses Treibens lässt Steinbrück per Anordnugn an die Länder nun lediglich prüfen , ob es dabei Erkenntnisse über Absprachen gäbe. Damit waren auch alle Landesministerien über diese Bankgeschäfte untererichtet, die sich umfassend darüber äussern mussten , also unfassend über die Gesamtproblematik informiert waren. Zwei Tage später beschliesst in London nun die Barclays Bank- diese muss aslo zeitnah über oder mittels dieser Schreiben inofmiert gewesen sein - in einer internen Aktualisierung bzgl. der Genehmigungsmitteilung über das cumex-Projekt vom 07.05.2009 , worin bestätigt wird ,dass diese cumex- Geschäfte ursprünglich am 16 .März 2007 vom SCM-Genehmigungsauschuss gebilligt wurden , und erneut am 14 Januar 2009 verlängert wurden, daraus wird erklärt: "der deutschen Gegenpartei steht infolge des Erwerbes eine auf der zugrunde liegeden Divdidende beruhende Dividendenkompensationszahlung ( in Höhe von 73,625% der Dividende) zu. Die deutsche Gegenpartei erhält von ihrer Depotbank zusätzlich eine Steuerbescheidigung, die sie zuvor zur Einkommensbsteueranrechnung in Höhe von 26,375%der zugrunde liegende Dividende berechtigt." Zweck des vorliegenden Vermerks ist die Unterrichtung des SCM-Genehmigungsausschusses über ein jüngst veröffentlichtes Schreiben des Bundesminsiteriums der Finanzen ("BMF") über "abgesprochene " Leerverkäufe um den Dividenstichtag (d.h."Cum-/Ex-Transkationen ") und Änderungen der Methoden zur Ausführung von Aktienverkäufen und -käufen. Am 5. Mai 2009 hat das BMF die Endfassung eines Schreibens das ("Schreiben") veröffentlicht ,dass für den Erwerb deutscher Aktien durch in Deutschland steuerpflichtige Personen um den Dividendenstichtiag gilt (...) Das Schreiben gilt insbesondere für Steuerbescheinigungen und verlangt deren "spezielle Kennzeichnung", soweit die ausgegebenen Bescheinigungen den Erwerb von Aktien mit Diviendenanspruch betreffen, die ohne Dividenenanspruch erfüllt werden. Die Kennzeichnung der Bescheinigung gilt für sämtliche seit dem 1 Januar 2009 von deutschen Depotbanken ausgegebenen Bescheinigungen . Damit deutsche Steuerpflichtige mit den "gekennzeichneten " Bescheinigungen Anspruch auf eine Anrechnung der Einkommenssteuer für deutsche Steuerzwecke haben, muss die deutsche Gegenpartei die Bescheinigung eines Wirtschftsprüfers( oder Steuerberaters) einreichen , die bestätigt, d ass aufgrund der Faktenlage keine Erkennntnisse oder Absprachen im Hinblick auf den über den Dividendenstichtag vollzogenenn Erwerb der Aktien vorliegen . " In diesem Schreiben wird die Entscheidung getroffen, Massnahmen zu ergreifen um "dem Eindruck von Absprachen entgegen zu wirken" und " die Gefahr minimieren (...) als "abgesprochen" im Sinne des BMF-Schreibens wahrgenommen zu werden". Die Veröffentlichungen des Schreibens läuft durch deren Veröffentlichung durch das BMF ins Leere. Die agierenden Parteien sind dadurch gewarnt worden durch das BMF- so wie andere 100 Banken und Fonds mittlerweile im Verdacht sein sollen , Geschäfte auf Kosten des deutschen Steuerzahlers gemacht zu haben. So auch deutsche Banken mit ihren Auslandsfilialen und Landesbanken - die allen werden von Politikern in den Aufsichtsräten kontrolliert .Diese und die Veröffentlichung zur Warnung der Bankensystemes liegt den dringenden Vedracht der korrumpierten Zusammenarbeit der beteiltigten verantworltichen Politikier mit den Banken und ihren Kunden zum Nachteil des deutschcen Steuerzahlers nahe.. Keiner der vernantwortlichen Politiker hat dabei gemäss ihre Amtseides "Schaden vo deutschen Steurzahler abzuwenden " erfüllt, sondern offensichtlich vorsäztlich nicht effektive Massnahmen ergiffen , die diese Geschäfte nicht nur nciht unterbunden haben, sodnern uach noch die Bandken rechtezitig über zwichenzeitlich getroffene ineffektve Massnahmen unterrichtet, auf die sich dann umegehnd einstellen konnten , um sie zu umgehen und die Geschäfte weiterlaufen zu lassen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble war im JUni 2009 schon !!! voll über den Umfang von der cum ex Geschäfte infomiert !!! worden. Über Hanno Berger als Finanzberater sollen im Frühjahr 2006 mit Rafael Roth, Immobilieninvestor in Berlin, diese Geschäfte über die Hypo-Vereinsbank mit Krediten der HVB über seine eigenen FIrma in einem Anfangsvolumen von ca. 5 Milliarden Euro diese Geschäfte selbst in ansteigender Tendenz abgewickelt haben: Hanno Berger hatte wegen der Gesetzesänderung im Jahr 2009 seine gingantischen Kapitalverkäufe eingestellt , aber über die Geschäfte ein akuelles Gutachten verfassen lassen und ihn auf dieser Basis und mit einer zweiten Bestätigung über eine andere Societät ausführlich informiert , dass diese Geschäfte eine legalisierte Geschäftstruktur seien und in seinem Geschäftstreiben weiter vortfahren liess. Ein Finanzamt jedoch beanstandete die Rückerstattung , stornierte den Steuerbscheid und erteilte Roth und der beteiltigen HVB einen Rückforderungbescheid über die HVB. Die Geschäfte konnte also unterbunden werden. Die Einhelligkeit in der Beurteilung dieser Geschäfte durch verschiedene Finanzdienstleister und Berater veranschaulicht die Vorsätzlichkeit, nur steuerlich ineffektive Massnahmen gesetzlich eingeführt zu hahen. Diese Geschäftstreiben als solches konnte aber zeitnah durch Stornierung der entsprehenden Steuerbescheide durch die Finanzbehörden bereist kurzfristig unterbunden werden. Weder eine Gesetzesändnerung zur Schliessung der imme rnoch bestehenden Gesetzeslücken , noch die Unterbindung der Abwicklung dieser Geschäfte durch die Finanzbehörden aber wurde von Finanzminister Schäuble durchgesetzt. So konnte das Geschäftsidee noch wieter expandieren. Danach erst hat die Privatbank J. Safra Sarasin, in einer Züricher NIederlassung , das Cum-ex Geschäft im Herbst 2010 als Geschäftsfeld neu entdeckt , die das Fondgeschäft Carsten Maschmeyer , der mit seiner Firma AVD als Verkaufsmaschine für Finanzprodukte über umstrittene Geschäfte zu Reichtum gelangt war (ich berichtete) und hierfür ständig lukrative Investments suchte , danch erst diese Geschäfte mit in Aussicht gestellten Renditen von 10-12% angeboten: er aber habe angeblich nicht gewusst , dass es sich dabei um cum ex- Geschäfte auf Staatskosten gehandelt hatte, obwohl er selbst ein langjähriger Geschäftsmann gewesen war, über den mancher seiner Versicherungsanleger verarmte. ER investierte anfangs 5 Millionen Euro später 40 Millionen Euro . In Folge hat auch sein Sohn Marcel Maschmeyer persönlich mit 20 Millionen Euro an solchen Geschäften beteiligt und auch für seinen minderjähriger Sohn hat Maschmeyer mit 10 Millionen Euro dieser Anlagen betrieben , auch seine Eherfau Veronika Ferres und sein Bekannte, der Fussbaltrainer MIrco Slomka, partizipierten an solchen Geschäften. Alle angeblich in UNkenntnise der Belastung auf Kosten des deutschen Steuerzahlers . Unwissenheit schützt vor Strafe nicht . So gingen trotz Kenntnis von Finanzminister Schäuble diese Geschäfte in Millionenhöhe entgegen des eigenen Amtseides ungehindert weiter. Er war vorab also über die Höhe des Verlustes durch die Geschäfte als auch über Möglichkeiten zur zeitnahen Unterbindung derseben unterrichtet -hat aber nichts von dem umgesetzt. Dabei sind die Finanzämter selbst direkt die Rückzahler der unrechtmässig erlangten Steuergelder. Eine Unterbindung dieser Rückerstattung hätte sofort jederzeit von allen Finanzminister des Bundes , aber auch durch alle seit Jahren über diese Problematik umfassend unterrichteten Landesfinanzministern über die Einstellung der Rückerstattung durch ihre Finanzämter sofort erfolgen können. Auch auf ein dringendes Schreiben von Landesfinanzministerium aus Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2010 mit der Forderung auf eine schnelle gesetzlichen Anpassung mit Vorschlägen uner zeitnahe Lösungsumsetzungen werden zwar zur Kenntis genommen , aber es wrid nciht auch nur in irgendeiner Form darauf reagiert , sodass diese Geschäfte mittlerweile in voller Kenntnis des Misstandes , über schnelle Abhilfemassnahmen und des ständigen Verlustes von Geldern in Milliardenhöhe zu Lasten des deutschen Steuerzahlers ungehindert seit nunmehr 8 Jahren betrieben werden können. So unterrichten Insider - genannt Jürgen A. Schmidt- am 15 .11 2010 eine mail über diese "krummem Geschäfte", nennt dabei dem Finanzministerium von Wolfgang Schäuble konkrete einzelne cum-ex- Transaktionen und wanrt von diesen missbräuchlichen Kapitalertragsteuerausfällen durch Mehracherstattung infolge koordinierten Zusammenwirkens mehrerer in- . und ausländischer Beteiligter im Jahr 2010 in Milliardenhöhe . Diese email wurde ledilgich zu lLandesfinanzbehörden nach Hessen weitergeleitet. Am 05. 01. 2011 wurde zur Aufdeckung dieser Geschäftsaktionen durch o.g. Person dann Informationen über ein Geschäftsvolumen Höhe von 300 Millionen Euro gegen eine Zahlung von 1,5 Millionen Euro mit der Gewährung einer Stichprobeneinsicht angeboten , was aber von Hessen abglehnt wurde. Auch die kostenfreie Vorabübergabe der Stichprobeneinsicht zur Aufdeckung eines Teiles dieser Missbrauches wurde von der Hessischen Landesregierung abgelehnt. Sie hat somit aktiv Straftaten gedeckt. Diew Gschäfte können somit weiderum zum Profit der reichster Investoren ungehindert weiterlaufen: so macht Erwin Müller , Chef der gleichnanmige Drogeriekette mit 522 Filialen, der sich auch über die Legalität dieser Gestaltungsmöglichkeiten per Gutachten als Auftrageber informiert, bestreitet aber dessen Einsicht und Kenntnisnahme. Er hat aber diese Privatinvestionen über die Sarasin Bank getätigt.mehreach ,darunter auch einer Einzelinvestition von 50 Millionen Euro mit der in Aussicht gestelltn Rendite von 12 % und einer Rückzahlung innerhalb eines Jahres. Im Frühjahr 2011erhält Hanno Berger als Finanzberater eine Erpresser-email von Jürgen A. Schmidt mit der Forderung einer Einmalzahlung in Höhe von 1.5 Millionen Euro auf die ST. Gallener Kantonalbank, sonst würde Informationen über Geschäfte veröffentlicht. Der Sarasin Bank und der Finanzberater Hanno Berger sind sich daraufhin einig, diese Angegelegenheit zum Schutze der beteiligten Personen und Banken beizulegen. Mittels einer Vertraulichkeits- und Gütevereinbarung mit den Erpressern wird mit diesen für eine offizielle Provision von 1 Millionen Euro auf ein Schweizer Treuhandkonto vereinbart , damit "die Investoren nicht abgeschreckt würden " Im Dezember 2011beabsichtigte nun der Finazminsiter Schäuble, nach 10 Jahren dieses Geschäftsgebahren einzustellen, seit März 2011 hatteman dazu nun endlich die Auszahlung von solchen Steuerrrückerstattung ausgesetzt, dafür sollten nun die Banken garantieren, dass für die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen auch Steuern tatsächlich gezahlt wurden. Bis zur Umsetzung dieses Gesetzes aber vergingen nochmals weitere 2 Jahre . So hat trotz der Kenntnis dieses immensen Missbrauches an Mehrrfachausszahlungen unberechtigter Kalitalertragssteuerrückerstattungen aber auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel eine MItverantortung an der weiteren Fortsetzung dieser Gschäftspraktiken, die jederzeit während ihrer gesamten Amtszeit mit ihrer Richtlinienkompetenz sofort hätte einschreiten können und diesen Missbrauch mit einer einfachen Richtlinie an die Banken unterbinden können. An dieser Verzögerngen ist u.a. auch der parlamentarische Staatsekretär des Bundesfinanzministeriums , Herr Michael Meister , CD, mitinvolviert, dem ebenfalls der Verlust von Milliarden an Steuergeldern bekannt war. Dabei versucht sich das Bundesfinanzministerium herauszureden, dass die Geschäfte als illegal einzustufen wären, und somit die falsch ausgegeben Merhfachrückerstattungen nachträglcih wieder einzuteiben seien . die steht aber im Gegesatzu zu jedweden untescheidlcihen Gutachten von anderen Finnazexperten , die immer einhellig zu der Auffassung kamen , dass hier durch eine unzulängliche Gesetzeslage eine Gesetzeslücke bestand, wodurch ein unzulässige Legalisierung dieser Bankengeschäfte zun Nachteil der deutshcen Steuerzahler erfolgt war. Im Dezember 2011 erhält der Milliardär Rafael Roth zwei Jahre nach seiner Einstellung solcher cum-ex-Geschäfte einen neuerlichen Steuerbescheid mit einer Nachforderung für drei Jahre von cum-ex Geschäften in Höhe von über 123 Millionen Euro einschliesslich eines Ermittlungsverfahrens, wobei sich Herr Roth mit der HVB um die Übernahme der Forderungen stritt. Infolge Ablebens von Roth ( Herzversagen :lächerliche Allerweltsdiagnose !) ermöglichte es dann die HVB mit seinen Sohn über einen aussergerichtlichen deal zu einigen, obwwohl die Hypovereinsbank selbst über einer Prüfung der cum-ex Geschäfte bekannt war, dass der Gewinn aus diesen Geschäften ausschliesslich nur auf der Steuergutschrift zu Schaden des deutschen Fiskus basiere und zwischen den Beteiligten verteilt wurde. Damit war die Kenntnis der HVB Bank über diese kriminellen Umstände dieser Geschäfte belegt. es wäre ein gerichtlicher Präzedenzfall zu Lasten aller Banken von geschädigter Kunden nun in Gang gesetzt worden, die nun mit ständig mit nachträglichen Steuerbescheiden ihrer Kundnen rechnen mussten ! Der Tod ihres Kunden kam aber gerade dabei zur rechten Zeit! Damit wird die vorsätzliche Schädigug des deutschen Staates über die Art dieser Geschäfte eindeutig belegt, die wiederum von allen verantwortlichen Politikern auf allen Ebenen über Jahre zu Lasten des deutschen Steuerzahlers ungehindert vorranig zur Bereicherung der Vermögendsten laufen gelassen wurde. Carsten maschmeyer konnte dabei Anfangsrenditen von über 23% erzielen. DIe Rückersttatungen von Investitionen zusammen mit seinen Familien und MIrco Slomkl aber bleiben in Folge wegen des Stopps der Auszahlugnen über die Finanzämter aus. Sarazin aber gibt noch 2012 flasche Angaben über die zu erwartende Rückerstattung , später bietet er ihm die unbürokratische Rückgabe der Anteile an , erhält diese aber auch bis Ende des Jahres nicht zurück , sodass nun Maschmeyer schriltlich mit medialen Folgen, Imageschadens für die Bank und juriistischen Folgen droht . Ein Unrechtsbewusstsein scheint bei ihm nicht vorzuliegen ! Beide haben sich daraufhin gegenseitig verklagt. IM Jahr 2015 wird eine Einigung mit Maschneyer erzielt , mit einer fast vollständigen Rückerstattung seines Geldes, wobei dei Klage zurückgezogen wurden- es kommt wieder nicht zu einem gerichtlichen Präzendenzfall. Die HVB zahlt ein Bussgeld von 9,8 Millionen Euro. Der Drogeriekettenbesizter Müller vermisst immer noch seine 50 Millionen Euro , weil erangeblich keine Kenntisse über die Art der Geldanlage gehabt hätte und er auch sein eigenes Gutachten nei gelesen habe Sarazin zahlt 200 000 Euro- und wieder kommt es nicht zu einem gerichtlichen Präzedenzfall ! Das macht das Mentalität der Politiker und auch der Vermögenden, die eine zweite Rückerstaattung auf dieselben Steuern legitim finden, nur zu deutlich. . Jetzt erst müssen mehrere Staatsanwaltschaften in akribischer Kleinarbeit mit vielen Personen gegen inzwischen 100 Banken , Privatleute , Fondsbetreiber , Finanzberater in Privatgebauden ermitteln, sie müssen mit hohem Aufwand tausende Akten- und Computern als Beweismaterialien sicherstellen und auswerten -auch gegen Prsonen , die sich z.T. noch ins Ausland absetzten und so nicht mehr zur Rechenschaff gezogen werden können. - Alles nur , weil keine zeitnahes politisches Handeln zur Unterbindung solcher Praktiken über Jahre durchgeführt wurde- und weider muss zu Lasten des Staates veil Zeit und Geld mit fraglichem Ausgang eingesetzt werden.! Auch der parlamentarische Staatsekretär im Bundesfinanzminissterium, Michael Meister CDU, sieht das Vorgehen "kindlcih einfach nachvollziehbar "als illegal an, weil eben für eine einmal gezahlte Steuer zweimal Rückerstattungen erhalten wurden.: das heisst, im Bundesfinanzministerium und damit Wolfgang Schäubel , aber auch die Bundeskanzlerin Angel Mekrel musste spätestens im Gesetzänderungsverfahren eineutig über die Unzulänglicheit der Gesetztslage zur missbräuchlichen Förderung von illegalen Geschäftsmodellen -haben es aber nicht zeitnah abgestellt -obwohl gerade sei als Bundeskanzlerin dazu sofort in der Lage gewesen wäre. Umso schwieriger aber ist es, die beteiligten juristich nun atsächlich nachträglich zu belangen, da die ja gerade die unklare Rechtslage dieses Geschäftsmdoell erst ermöglichte. Geau dies aber muss auch jedem klar gewesen sein: unso dringlicher also war ein sofortiges politischen Einschreiten , um genau diese unklar zugrundliegende Gesetzeslage (-übrigens ein politisch alllseits bekantes Vorgehen als "Hintertürchen") abzuändern : dies ist zu Lasten des deutschen Steuerzahlers aber nciht erfolgt. Die gesetzliche Unklarheit aber war den Bundesfinanzministern seit Peer Steinbrück seit 2007 spätestens selbst bekannt, denn in der Begründung der Gesetztesänderung aus 2007 wurde von der Politik selbst begründet , dass "nach geltendem Recht " es "durchaus zwei Eigentümer einer Aktie geben."-das heisst ,dass es vorkommen kann , dass an beide Steuern augeschüttet wird, obwohl es nur von einem gezahlt wurde. Dies aber bedeutet ,dass die Politiker diese Ausnutzung der Gesetztesage selbst legitimiert haben. Auch das Justizministerium unter Frau Leutheusser- Schnarrenberger im Jahr 2009 selbst eine Stellungnahme zu den cum -ex Geschäften angefertigt , indem ausgeführt wurde, d ass genau wie alle anderen o.g. Gutachten auch zu Auffassung kam , das diese cum ex Geschäfte nicht rechtswidrig waren, d.h. die von Wolgang Schäuble und versuchte nachträglich Eintreibung der weiterhin von allen beteilitgen Politikern hinausgeschobene Sofortstopp der ausgegeben Mehrfacherstattugnen eben nicht nachträglich wieder einzutreiben waren. Dies hätte sowohl der Bundesfinanzminister und auch die verantwortliche Bundeskanzlerin Merkel im laufendne Gesetzaänderungsverfahren spätestens dann selbst sofort zu einem politischen Einschreiten veranlassen müssen- dies ist zum Nachteil für Deuschland unterlassen worden. Deshalb sind diese beide vorsätzlich durch politischen Unterlassung schuldig gemacht. Insbesdoneren die Budnesaknzlerin selbst besitzt dazu die Richtlinien kompetenz und hätte mit einer Bankenrichtlinie Mehrfachausgaben von Kapitalrückerstattungen kurzfristig verhindnern können. Die ist von BK Merkel unterlassen worden, durch das laufende Gesetzesverfahren aber muss ihr die Problemaitk bekannt gewesen sein, insbesonderne durch das GUtachten über cum ex Geschäfte der eigenen Regierung, dass eine nachträgliche Wiedereintreibung vormals ausgegebener Merhfachtürckerstattungen nicht möglich sein wird. Trotz der bekannten Problematk aber wegen politischer Veräsumnisse konnten daher noch diese Geshcäfts weiter abgewickelt werden . Dabei stehen noch weitere zwischenzeitlich vorübergehnd eingestellte Mehrfachauszahlungen an reichen Investoren durch die Finanzämter zur Auszahlung an! Das heisst durch die vorsätzlichen Versäumnisse der verantwortlichen Politiker konnen Milliarden an Steuergeldern zum Profit von reichen Investoren veruntreut werden. Im Gegenteil : In diesem Zusammenhang besteht sogar der Verdacht , dass ermittelnden Steuerfahnder in Frankfurt/Main sogar durch Zwangspsychiatrisierungen unter dem Einflusss der politishcen Vorgesetztenbzw. unter dem Einfluss führender Landespolitiker vom Dienst suspendiert wurden, um zur Fortsetzung von systematischen Steuergelderverschwendung vor engagierten eigenen Beamten zu schützen., um diese Geschäfte mit Vorsatz zu Lasten des deutschen Steuerzahlers weiterlaufen zu lassen. Ein parlamentrischer Untersuchungsauschuss soll zur Aufklärung diese Sachlage beitragen, aber ersetzt kein rechtliches VOrgehen. Daher erfolgt dieser Strafantrag . Infos unter : http://www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex112.html http://www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-101.html http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Milliarden-für-Millirade-f%BCr-Mill/Das-Erste/Video?bcastId=799280&documentId=33426796

No comments:

Post a Comment