das Recyclinggesetz:wieder ne Luftnummer
zum Sachverhalt:
Laut Umweltbundesamt wurden in Deutschland zuletzt knapp 780.000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr gesammelt, davon 723.000 Tonnen aus privaten Haushalten,( d.h. die Industrie ist hier nicht sehr aktiv.) Bisher seien 8,8 Kilogramm pro Einwohner im Jahr gesammelt worden - der Wert soll deutlich gesteigert werden. Zudem soll besser über die nächstgelegene der rund 1500 kommunalen Sammelstellen informiert werden, wo die Bürger Altgeräte umsonst entsorgen können.
Läden mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 Quadratmetern müssen laut Gesetzesentwurf Altgeräte beim Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurücknehmen. Das beträfe etwa die großen Ketten.
Wenn ein Gerät eine Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern hat - etwa die Grösse eines Mikrowellengerätes-, müssten die Geschäfte mit über 400 Quadratmeter das Gerät selbst dann zurücknehmen, wenn der Kunde kein neues kauft. Andererum heisst dies, grosse Geschäfte ( meist Verkaufsketten) müssen also Grossgeräte nur dann zurückgenommen werden , wenn ein neues gekauft wird, dies ist doch nur Stückwerk an gesetzesumsetzung. Das würde etwa für Handys, Modems, Ladegeräte gelten - aber auch die meisten Toaster erfüllen das Kriterium. Ein Bon für die Altgeräte müsste nicht vorgezeigt werden.
Im Prinzip soll es wie beim Grünen Punkt eine Produktverantwortung der Hersteller für verkaufte Geräte geben. Bei ihrer dafür gegründeten Einrichtung, der Stiftung ear, müssen sie ihre Mengen beziffern. Daran bemessen sich auch ihre Entsorgungspflichten und -kosten.
Die Entsorger haben großes Interesse an mehr Elektromüll, denn in Zeiten knapper werdender Rohstoffe lässt sich damit gutes Geld verdienen.
Man begrüße, dass die kleinen Geschäfte nicht zur Rücknahme verpflichtet würden, das wäre eine große Belastung gewesen, erklärte der Handelsverband Deutschland. Zudem sei ein fairer Wettbewerb zwischen Onlinehändlern und Geschäften wichtig.
Der deutsche Onlinehandel warnt hingegen vor Gefahren und Risiken: Altgeräte könnten schädliche oder gefährliche Stoffe enthalten, erklärte der Bundesverband Onlinehandel. Es sei "in keinster Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll". Im Vergleich zum stationären Handel ergäbe sich für den Onlinehandel eine "zusätzliche Sonderlast", da eine Gratisrücknahme die Übernahme der Versand- und Transportkosten einschlösse. Besonders die Rücknahme sperriger oder schwerer Altgeräte brächte "erhebliche Zusatzkosten" mit sich.
An die 20 Kilogramm Elektroschrott produziert jeder Europäer im Jahr. Und nur ein kleinerer Teil der ausrangierten Kühlschränke, Videogeräte und Computer wird derzeit gesammelt und wieder verwertet. Das ist schlecht für die Umwelt, weil teilweise hochgiftige Stoffe im Hausmüll landen. Und das ist wirtschaftlicher Wahnsinn, weil die Altgeräte viele wertvolle Rohstoffe enthalten. "Wir
Und mit diesem Gesetz will das Parlament den EU-Staaten deutlich höhere Sammelziele verordnen. Bisher sind das nur vier Kilogramm pro Kopf und Jahr. Und selbst dieses Ziel wird von einigen EU-Staaten nicht erreicht. Besonders schlecht sieht es in Italien aus.
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Die Messlatte soll nach dem Willen des Parlaments nun höher gelegt werden: 85 Prozent aller im Abfall gelandeten Altgeräte soll separat eingesammelt werden. Das wäre mehr als doppelt so viel wie derzeit. Und vom gesammelten Schrott soll der überwiegende Teil recycelt oder wieder verwendet werden. Erreicht werden sollen diese Ziele im Jahre 2016.
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Die Bundesregierung aber hat nur ein Minamalgesetz zur Umsetzung der EU Vorgaben getätigt:
Mit diesem Gesetz ereichen Sie gar ncihts, Merkel und Groko!
Dieses Recycling-Gesetz ist unfair, weil es die Geschäfte mit Verkaufsfläche benachteiltigt gegenüber dem onlinehändlern : letztere müssen gar keine Geräte zurücknehmen und so fällt bei diesen keine zusätzlichen Transportkosten für die zurückgenommene grössere sperrige und schwere Altgeräte an, was aber die herkömmlcihen Verkaufsgeschäfte zusätzlich logistisch und finanziell belastet.
Zudem wird mit der Garantierücknahme von Grossgeräten bei Grossketten deren Umsatz gegenüber dem Mittelstand begünstigt und der Umsatz im mittelstänige Einzelhandel benachteiligt. Die mittelständigen Geschäfte werden zwar durch die zusätzlichen Transport und Lagerungskosten bei Rücknahme von Altgeräten nicht belastet, dies wird sich aber umsatzmindernd für diese auswirken zum Vorteil für Grossketten.
In ländlicheren Regionen fallen für den Vebraucher zudem weite Fahrwege zu eher mittelständigen Geschäften oder zu kostenfreien Sammelstellen an: dies wird aber so die Rückführungsquote von Altgeräten generell nicht fördern, sondern deren Quote bleibt weiterhin niedrig. Deshalb werden hier viele recycelfähige Materialien weiterhin im Restmüll landen und dieser teiwleise gefährliche Haushaltsmüll wird weiterhin ohne Aussortierung nach Überführung in Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen die Umwelt belasten und die unnötige Resourccenverschwendung mit niedriger Widederverwertungsquote beibehalten.
Dieses Resycling-Gesetz ist unpraktikabel, weil bei Kauf im onlinhandel oder bei mittlständigen Geschäften mit kleinerer Verkaufsfläche ein nicht unerheblciher Anteil von Käufern (ältere , schwache und gehandikapte Menschen oder Singles) mit ihren Schwierigkeiten weiterhin allein gelassen wird, sperrige oder schwere Grossgeräte zu bewegen. Genauso betroffen sein wird weiterhin eine zunehmende Anzahl von Städtern ohne eigenes (Transport)-Fahrzeug , welche nur unter Ausleihung eines Transporters oder eines Transportaanhängers solche Geräte zu den Sammelstellen transportieren können.
Zudem soll der Vebraucher zur kostenfreien Entsorgung grösserer defekter Altgeräte durch den Fachhandel mitunter den Kaufbon des Gerätes vorzeigen . Merkel, drei mal umgezogen ist wie einmal abgebrannt! Wer kann das??? Der Fachhandel wird sich bei zusätzlicher finanzieller rund logisitischer Belastung weigern, dies ohne Bon zu leisten! Das kann doch Jahre dauern bis ein Geräte entsorgt werden muss, sehr viel länger als die übliche Garantiezeit!
Dieses Recycling-Gesetz ist gefährlich und risikoreich, weil die Händler ohne besondere Fachkentnisse in der Handhabung von beschädigten Geräten mit gefährlichen und schädlichen Inhaltsstoffen diese aber entgegennehmen, lagern und abtransprotieren müssen. HIier soll der Handel eine Expertenaufgabe der korrekten Teilentsorgung übernehmen, dem er nicht gewachsen ist!
Dieses Gesetz ist unübersichtlich,:es sieht veschiedene Rückgabewege und Verantwortliche für unterschiedliche Geätetypen vor und begünstigt die Umgehung dieses Gesetzes auf Seiten des Handels bei teurer Gratisrücknahme und kostenintensiven fachgerechten Zuführung zur Entsorgung von schädlichen Stoffen mit teuren Entsorgungskosten: so wie in der Vergangenheit Computerschrott schiffsladungweise unter falschen label als second hand-geräte nach Afrika verschifft wurden, wo sie nicht etwa weiterhin genutzt werden konnten , sondern unter erheblicher schädigender Belastung von Mensch und Umwelt unsachgemäss vernichtet wurden. Dies könnte z.B. in Italien die Mafia veranlassen, hier Paralellentsorgungswege unter Umegehung von eu -weiten Umweltauflagen aufzubauen- wenn dies nciht noch schon längst enxistieren!.
Solche hohen Exportquoten an illegalen Abfällen sollen auch nach nach China und Indien bestehen.
Die Rücknahmepflicht besteht dabei immer noch nicht auf kleinere Elektrogeräte wie Zahnbürsten oder Handys . Denn solche Geräte landen besonders häufig im Hausmüll.
Übelst , Mekrel , Übelst! wieder ne Luftnummer!
Und was sagen unsere volksverlödenden etablierten Spitzenpolitiker dazu ?:
"Wir müssen daran denken, dass das die Rohstoffe unserer Kinder sind. Und deshalb müssen wir unser Augenmerk ganz energisch auf Rohstoffeffizienz und Wiederverwertung legen", sagt der CDU-Umweltpolitiker Karl-Heinz Florenz, der federführend im Parlament den Gesetzestext erarbeitet hat. Die Handys seien aber wertvoll, meint Florenz, "denn in einer Million Handys sind 250 Kilogramm Silber und 25 Kilogramm Gold."
"Das, was gesammelt wird, wollen wir dann auch in Europa verarbeiten", sagt Florenz. Zurzeit funktioniere das nämlich nicht besonders gut: "Wir haben eine hohe Exportquote an illegalen Abfällen nach China und Indien, wo es dann auch noch hundsmiserabel recycelt wird."
Ob diese Pläne des Europäischen Parlaments so Gesetzeskraft erlangen, ist aber noch offen. Der zweite europäische Gesetzgeber, der Rat der Mitgliedsstaaten, hat deutlich weniger ambitionierte Vorstellungen. Beide Instutionen müssen sich daher auf eine gemeinsame Linie einigen.
Fazit: das Gesetz dient nicht zur Recourcenwiederverwertung und auch nicht zur Umweltschonung , sondern ist nur ein Gesetz , dass unter dem Deckmäntelchen von Ressourcenschonung den Umsatz des onlinehandels und Grossketten gegenüber dem Mittelstand begünstigt.
Übelst , Merkel , Übelst!!!!
Besser:
Eu weite Ressourcenwiederverwertunngs- und Rücknahmestrukturen
Verbot der Export von Elektroschrotts und Nachweis des second hand- Gerätenutzbarkeit durch die Händler, Zollkontrolle zu Lasten der Händler als Anreiz, damit der Schrott oder Altgeräte ohne lange weitere Nutzungdauer in Europa wiederverwertet werden!
Ressourenvermeidung
längere Garantiezeiten , Verbot von eingebauter Obsoleszenz zur gezielten Nutzungszeitverkürzung: z.B. durch den Einbau von zentral funktionierenden, minderwertigen Verschleissteilen oder eingeschweisste , nciht austauschbare Funktionsteile , Strafzahlungen des Herstellers gemäss der Verkaufsanzahl solcher qualitätsgeminderter Geräte
Entmonopolisierung auf Ersatzteile für eine erleichterte Reparatur von Elektro-Geräten
einheitlicher Entsorgungssystemes und Recyclingsystemes mit regelmässiger Abholungservice ab Haus bei Kleingeräten und abrufbarer Abholung bei Grossgeräten durch Recyclingfachbetriebe, welche für die Abholung, Zwichenlagerung, Zerlegung Weiterverarbeitung, Rückführung und sachgerechter Entsorgung veranwortlich sind: alles in einer fachgerechten verantwortlichen Hand.
Einrichtung eines Facharbeiters für Recycling mit Spezialisieurngsmöglichkeiten.
Und machen sie mal was für den Mittelstand, Merkel! Statt immer nur von den Grosskonzenren abzukassieren, Merkel !!!!
Machen Sie mal endlich ein Gesetz, dass der onlinhandel eindeutig als Geschäft einklassifiziert wird zur verbesserten Entlohnung der dortigen Angestellten , damit der onlinhandel nicht schon wieder gegenüber dem mittelständigen Einzelhandel begünstigt wird. Und machen Sie zusätzlich ein Gesetz , dass jeder , der online verkauft und ausliefert in dem Vekaufsgebiet auch ein Geschäft vorhalten muss, damit sich jeder Verbrauaher die Produkte in Realität ansehen und testen kann und eine firmenunabhängige Beratung erhält: dies würde den Mittelstand begünstigen , mit seinen Produkten zusätzlich in den onlinehandel einzusteigen und ihn nicht verdrängen lassen von lohn - und steuervermeidungsbegünstigten reinen Onlinegrossketten a la Amazon.
Sunday, March 15, 2015
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