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Monday, November 10, 2014

die Anti TTIP Strategie ändern

Achtung dringend Anti TTIP kamgangnen strategie ändern:

ein anderer Volksentscheid muss her!!

Urgent: change the stragedy of Anti-TTIP campaign


Da beim TTIP in Geheimverhandlungen zu befürchten ist, dass hier langfristig sämtliche Datenschutz- und Verbraucherschutz-, Umweltschutz-, Arbeitsschutz-  und Tierschutz-Richtlinien und -standards unterlaufen werden ,ist dringend eine Anti- TTIP Volkentscheidungskampagne durchzuführen: diese darf aber nciht so angelegt sein, dass generell das Gesetz zur Einführung von TTIP ausser kraft gesetzt wird, wie derzeit angestrebt wird, weil dieses juristisch ins Leere laufen würden ,da man generell keinen Volksentscheid ! gegen!  ein Gesetz , sondern nur !für!  die Einführung eines Gesetzes durchführen lassen kann: daher ist Folgendes zu tun:
Es ist ein Volksentscheid zur Einführung einer allgemeingültigen Präambel vor das TTIP durchzuführen, damit  die bisher durchgesickerten Probleme zum   Unterlaufen von Rechtsstaat und o.g. schutzmassnahmen und sozialstandards nur dazu führen ,d ass US - Produkte ewig am Markt gehalten werden können und nicht mit Schutzgesetzen vom Markt genommen werden können, auch wenn sie sich als schädlich oder gefährlich herausgestellt haben sollten: deshalb machen sie doch nur das ttip:


es ist eine allgemeingültige Präambel vor das TTIP Verhandlungspapier zu setzen, die nachfolgende Bestimmungen in jedem Fall aushebelen und dominieren soll:

Hier auf die Schnelle ein Vorschlag:

DIese Präambel sollte mindestens Folgendes enthalten:


Als MIndesststandards für Umweltschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz, Tierschutz, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht Lebensmittel -und Sozialstandards  für  die Herstellung, die Produktion und den Vertrieb von Produkten und aller dafür notwendigen Rohstoffe und Teile im EU Binnenraum sind die am jeweiligen Auslieferungsort rechtskräftigen Mindeststandards geltend.
Hat sich eine auswärtige Firma / Frimengruppe für einen Vertrieb eines Produktes im europäischen Binnenraum entschieden, so gelten hierür folgende Vereinbarungen:
die Vertriebsfirma ist für komplette Offenlegung der Erzeugerproduktion, von der Rohstoffgewinnung bis zur Endproduktauslieferung am Konsumentenort verantwortlich . Sie erklärt sich bereit, über sämtliche Standards vorab komplett, umfassend jederzeit transparent Auskunft zu erteilen und sofortigen Kontrollzugang zu gewähren. Diese Standards müssen von Vertretern des Landes des KOnsumentenortes jederzeit umfassend , sofort und komplett erteilt werden und auf dieselbse Art und Weise direkte Kontrollen hierfür in allen Bereichen in der gesamten Produktionskette sofort und unangemdelt zugelassen werden.Art und Umfang dieser Masnsahmen werden alleinvon diesen Konsumländer allein parallel oder gemeinsam bestimmt, festegelegt und umgesetzt.  Hierfür sind sowohl personelle KOntrollen, als auch maschinell-technische KOntrollmethoden intermittierend, als auch permanent einsetzbar und auch gegebenenfalls mit technischen Medien in Direktzeit(live) auswertbar zu machen: uneingeschränkte Probenentnahmen sind nach freier Auswahl umgebegrenzt zuzulassen. Auschliesslich befugt hierür sind zertifizerte , registrierte, vereidigte, verbeamtete Sachverständige zuständig . Diese werden durch die Verbraucherschutzamter am Konsumenterort in paritätischer Besetzung gemeinsam mit demokratisch legitimierten Vertretern von Verbraucherschutzgemeinschaften bestimmt.
Die Kosten trägt die Poduzentenkette allein und vollumfänglich.
Die  Produzentenkette umfasst dabei die gesamte Strecke von Rohstoffgewinnung, Transporten, POduktionsbedingungen, Einsatz von Methoden und baulichen Massnahmen und erstreckt sich auf soziale und technsiche Arbeitsbedingungen, Arebits-und Prodktions-Methoden , betriebliche Ausstattungen , Entlohnung, Arbeitsschutzmassnahmen, Tierhaltungs-und schutzstandards, Datenschutz -und Vebraucherschutzstandards etc.bis hin zur Bewerbung und Verpackung.
!!!Es gelten hier die jeweils geltenden Mindeststandards der EU für die Produktion in den einzelnen EU Ländern und dieselben hiesigen Standards für Importprodukte in die EU!!
Diese Gesetzlichen Standards sind demokratisch jederzeit änderbar gemäss der Standardgesetgebungsverfahren der jeweiligen Länder, es sei denn die Eu beschliesst allgemein verbindliche höhere Standards für alle EU Migliederstaaten gleichermassen betreffend.

Bei Zuwiderhandlungen sind asuschliesslich  ordentliche Gerichte zuständig. Dabei kann der Geschädigte oder die Geschädigten ( Sammelklagen möglich)  wählen, ob er am Rohstoff-Gewinnungsort, Erzeugerort für  sämtliche Erzeuger-und Produktionsteilstandorte, am Standort für Händler, der Transportfirmen und  der Zuliefererfirma oder am Ort der Auslieferung Klage erheben will. Massgeblich ist und zwingend erforderlich ist, dass in der transparent offengelegten Geschäftskette von Rohstoffgewinnung bis zur Auslieferung die mitverantwortlichen Firmen einen involvierten und benannten Standort vorweisen müssen.
Es gelten hiebei die entsprechenden Fristen und Gesetzesgrundlagen am zuständigen Gerichtsort.


Wem fällt noch etwas Besseres ein?
Der wichtigste Knackpunkt dabei ist , dass immer in  jedem Fall !unsere ! EU-Stadnards gelten, sowohl für Porduktion, asl auch für Importe!
dieses bezieht sich vorrangig auf landwirtschaftliche Produkte und die Arbeits- und Gewinnungsverfahren mit begleitenenden Sozialstandards.
Ob in einem technischen Gerät nun ein anderes Blinklicht eingesetzt wird ist unerheblich , wenn hier nciht Sicherheitsrisiken dadurch erhöht werden würden: dann gelten automatisch wieder unserere höheren EU Standards , diese Päambel gilt also nciht für dekodesigns o.ä., hier greift sie nciht , soll sie auch nicht!
Mit einer enpstechenden juristisch ausgefeilten Präambel kann man dann bis in vielfältigste ERzeugerländer und Rohstoffzulieferländer hinein alle entsprechenden Standards heben , für leute, die mit uns und für uns zusammenarbeiten!


Und wenn sie nicht transparent die Verhandlungen führen wollen , kriegen sie eben ne Präambel!
Ich komm mir hier manchmal vor wie im Kindergarten: die waren mit unter vernünftiger zu führen!

Merkel , machen sie ihre orangene Einkaufstasche auf, geben sie den uS Firmen ihre Schmiergelder zurück und packen sie stattdessen ihr Gruselkabinett ein und verschwinden sie endlich: und vergessen sie nciht schäuble, demaiziere, von der leyen, nahles, gabriel, wanka, steinmeier, und ihre schleimer gröhe und altmeier und den bubi Maas!

Und gehen sie endlich mit ihrer Gurkentruppe: sie sind ein Graus für Deutschand und Europa!


dieser Wirtschaftsboykott gegen Russland hat  scho seine Wirkug getan, durch den Exportstopp nach Russland gibt es genug Milch am Markt, die totale Erniedrigung der Milchpreise ist eine vorbereitende Strategie der marktbeherrschenden Supermarktketten, damit bis zum Inkrafttreten des TTIP schon geneug Milchbauern aus dem markt gedrängt werden: das ist strategie und die gesetzlichen Begleitrichtlinien sind vom diesen Politikern genauso aufgestellt worden, damit die Supermarktketten beliebig ihre markt"bereingende" Macht zur weiteren Marktkonzentrierung hin ausüben können: die freien Bauern im Würgegriff der marktbeherrschenden Konzerne!

Wollt ihr das??
bitte die führenden ngo und organisationen , die gegen das ttip agieren, unterrichten.

Weg mit dem TTIP
Und Kennzeichnugnspflichtnfür die Herkunft und die Art aller verabeitenten Stoffen und Rohstoffe!
Vielen Dank für die Erinnerungsworte an den NOvember 1938 im protestantischen Gedächtnisgottesdienst zum Mauerfall und für die Erinnerung von Frau Kässmann an die Euthanasie im Dritten Reich!

Unser Klerus schweigt im Judaslohn!

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