Friday, June 20, 2014
unser Grundgesetz
Unser Grundgesetz.
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Mein Kommentar: der zweite Satz kann erstzlos entfallen . Er versteht sich von selbst, da der erste Satz Verfassungsgrundsatz des
Staates ist. Wahrscheinlich wurde er nur zur Verschleierung der folgenden, tatsächlich existierenden juristischen Aufweichungen der
Menschenrechte vorgeschoben. (s.u.)
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Mein Kommentar: Kein Gesetz darf diese Grundrechte einschränken, wenn nicht ein genau definierter, schwerwiegender Grund vorliegt,
z.B. Schutz der Allgemeinheit bei therapierunfähigen Schwerverbrechern mit Wiederholgunsgefahr im Rahmen von Strafe und nachfolgender
Sicherungsverwahrung oder bei Seuchenausbruch z.B. bzgl der Freiheitsrechte. Hier muss die Sicherhheit der Bevölkerung höher
eingeschätzt werden als das Freiheitsrecht des Straftäters oder regionaler Bevölkerungen. Die allgemeine Formulierung " durch ein
Gesetz " ist viel zu ungenau und stellt nicht nur ein gesetzliches "Hintertürchen" dar, sondern ist ein himmelweites juristisches
Tor, dass beliebig ausgefüllt werden kann.
Das Recht auf Leben, physische und ebenso auch phsychische Unversehrtheit darf ebenfalls nicht durch " ein Gesetz" eingeschränkt
werden, sonst könnte Folter und Todesstrafe wieder eingeführt werden.
Physische Unversehrtheit darf nur unter genau definierten Bedingungen, z.B. bei dringender Gefahr und unter fachkundiger Ausführung
durchgeführt werden, z.B. bei Blutabnahme von alkoholisierten Unfallverursachern ( Beweismittelsicherung zum Schutz der Opfer für
deren strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche etc.) oder zur Materialsicherung bei geschmuggelten, verschluckten Drogen, mit
denen sich die Träger noch selbst in Lebensgefahr bringen.
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Mein Kommentar: die Formulierung " durch ein Gesetz" ohne Nennung einschränkender schwerwiegender Gründe ist viel zu ungenau ( s.o.).
Es lässt juristisch alle Optionen für eine massenhafte Totalüberrwachung ohne ausreichenden Anfangsverdacht für eine schwere Straftat
des Betroffenen offen.
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt
werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus
besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand
oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen
oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen,
erforderlich ist.
Mein Kommentar: Mit der Beschränkung " keine ausreichende Lebensgundlage" " besondere Lasten der Allgemeinheit" ermöglicht es die
Einführung von Arbeits - und Konzentrationslager für Obdachlose, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose etc. Ausserdem wollte man für
Träger von Infektionskrankheiten auch schon KOnzentrationslgaer einführen: war das nicht Schäuble? Völlig überzogen!
Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei ! G E F A H R I M V E R Z UG ! ! auch durch die in den Gesetzen
vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders
schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische
Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält,
eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die
Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten
Spruchkörper. Bei ! G E F A H R I M V E R Z U G ! kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer ! g e m e i n e n G e f a h r ! oder
einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher
Anordnung eingesetzt werden. Bei ! G e f a h r i m V e r z u g e! kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich
bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen
vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige
Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr
und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei ! G e f a h r i m
V e r z u g e ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer ! g e m e i n e n G e f a h r! oder einer
Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von
Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Mein Kommentar: Hier kann jeder durchsucht und überwacht werden, da in (1) und (2) die Gefahr im Verzug nicht näher definierend
eingeschränkt wird. ZUdem werden die anordnenden Organe ebenfalls nicht von vornherein eingeschränkt, z.B. auf
Oberverwaltunsgerichte!
Persönlich möchte ich noch zu bedenken geben, dass man bei meiner Zwangseinweisung in die Psychiatrie ebenfalls "Gefahr im Verzug"
als Begrüdnung im Richterbeschluss angeführt hat, und so Freiheitsberaubung und Körperverletzung damit zu rechtfertigen versuchte:
ich war als Zeuge gegen Richter, Rechtsanwalt, Ärzte und auch dessen befreundeten dringend tatverdächtigen Mörder meiner Patentante
eine Gefahr für das establishment.
Eine gemeine Gefahr heisst hier wohl nur, dass viele davon betroffen sind, aber nicht, dass es sich um eine schwerwiegende Gefahr für
die Bevölkerung handelt , welcher Art diese Gefahr ist, z.B die Gefahr der Strafverfolgung von Berufsgruppen, z.B. Juristen durch
Zeugen, wird hier bewusst offengelassen.
Ausserdem wird noch von dem Faktum einer "Raumnot" gesprochen. Auch dieses wird nicht näher spezifiziert, ob z.B. die Bevölkerung
oder andere Interessensgruppen davon und aus welchem Grund betroffen sind. Handelt es ich um eine nicht abzuwendende "höhere Gewalt"
, wie eine Naturkatastrophe oder eine notwendige Umsiedelungsmassnahme aufgrund einer Kernkraftswerkskatastrophe, oder kann beliebig
der Stadtpark enteignet werden, um in Stuttgart einen unterirdischen Bahnhof auf Kosten der Steuerzahler anzulegen, für den es keine
verkehrsfunktionelle Notwendigkeit gibt, aber immens lukrative Investitionsgrundstücke im Zentrum der in einem Talkessel gefangenen
Grosstadt erschliesst? Auch hier lässt das GG weite Interpretations- und Eingriffsmöglichkeiten gegen Grundrechte offen.
Insgesamt zeigt sich also, dass diese schwammigen Gesetzgebungen im Grundgesetz die juristischen Tore sind, über die Menschenrechte
schnell und beliebig ausgehebelt werden können, damit sich wie in meinem Fall Politik, Justiz, Ärzte und befreundete Mörder oder wie
im Fall Mollath steuerhinterziehende Bänker sich der Stafverfolgung beliebig entziehen können.
Damit kann gezeigt werden, dass sich alle Beteilgten des NWO establishments hier über das Gesetz stellen können und sich beleibig
jeder Strafverfolgung entziehen können.
Dieses Grundgesetz lässt zudem zu, dass jederzeit Totalüberwachung , Konzentrationslager, Todesstrafe, Folter etc. eingeführt werden
können. Zwangsmassnahmen sind jetzt schon möglich , indem man die fachliche Verantwortung auf die Psychiater abwälzt, deren
Fachbereich aber die notwendige Fachliche Diagnosesicherheit gar nicht hergibt! Ich berichte an Hand meines Falles.
Die Tatsache ,d ass wir keine ausreichende Gewaltenteilung auf höchster politiscer Ebene haben, sondern quasi diktatorische
Verhältnisse mit Zusammenführung von Legislative, Exekutive und Kontrolle der Jurisdiktion haben, macht die Notwendigkeit der raschen
Verfassungsüberarbeitung nur zu deutlich.
Ich finde es beschämend, dass ich als Fachfremder hier diese Ausführungen machen muss. Der Gruss geht hiermit an alle Juristen,
Politologen , Politikwissenschaftler etc.
Bedenkt mal , warum die JUristen erst am Ende ihrer vieljährigen Ausbildung eine einzige Abschlussprüfung für alle Fachgebiete
gelichezitig ablegen müssen und nciht begleitend nach jedem Jahr oder Semester für die entsprechenden Teilgebiete Zwichenprüfendgen
haben: so kann man die Leute beliebig weiter unte Kontrolle und in Abhängigkeit halten , fallsdenen mal währenddes Studiums ein Licht
aufgehen würde. Man kann jeden durchfallen lassen!
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit
(Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das B r i e f- , P o s t- und
F e r n m e l d e g e h e i m n i s (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung m i ß b r a u c h t , verwirkt diese Grundrechte.
Art 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Allgemein heisst es im internet:
----------
Keine Verstöße gegen das Grundgesetz
Die 19 ersten Artikel des Grundgesetzes sind unumstößlich und allgemein gültig. Kein anderes Gesetz darf dagegen verstoßen, dem
geltenden Grundgesetz wird im Zweifel immer Vorrang gewährt. Das Grundgesetz gilt für jede, in der Bundesrepublik lebende Person und
kann nicht umgestoßen werden. Sämtliche öffentliche Gewalten sind dem Grundgesetz verpflichtet, hierbei ist es irrelevant, ob es sich
um Judikative, Legislative oder Executive handelt. Die Grundrechte werden in Menschengrundrechte und Deutschengrundrechte unterteilt,
erstere gelten für alle EU-Bürger, zweitere nur für Staatsbürger Deutschlands.
19 Artikel sind unangreifbar
Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes sind unantastbar, niemand kann diese verändern, sie dienen zum Schutz der Bürger. Besonderes
Augenmerk liegt auf den Menschenrechten, diese sollen die Unversehrtheit aller Bürger gewährleisten, sie wurden aufgrund der Diktatur
unter Adolf Hitler erlassen. Es ist in Deutschland nicht mehr möglich, dass eine Diktatur als Staatsform zugelassen wird, die
Demokratie ist die uneingeschränkte Staatsform der Bundesrepublik Deutschland.
-----------
Mein Kommentar: Der Schutz der Bürger istnciht gewährleistet, di Menschenrechte sind nciht ausreichend geschützt, vielmehr lässt es
genau dieselben diktatorischen Zwangsmasnahmen zu, wie in jedem anderen Willkürstaat, Menschenrechte müssen nicht nur für EU Bürger,
sodnern für alle Erdenbürger gelten, sie sind unveräusserliche Menschenrechte.
Mein Kommentar:
Damit sind alle Politiker, insbesondere die Präsidenten, die Kanzler, die Justizminister: alle die insbesondere die höchste
Legilslative Gewalt und Verantwortung während der gesamten Zeit der BUndesreublik Deutschland in der Hand hatten, in direkter
Verantwortung für die Unzulänglichkeit dieser " Verfassung" und die Zwangsinhaftierung aller vorsätzlich falsch diagnostizierter
Psychiatrieinsassen.Sie hätten in ihrer politischen Verantwortung eine Verfassungsänderung bewirken müssen.
Schönen GRuss an eure selbstbeweihräuchernden Ehrendoktortitel, Preisverleihungen und Ehrenmitlgiedschaften: Ihr seid es nciht wert!
Vielen Dank für den guten gewalt- und machtkritischen Geschichts- und erhellenden Politikunterricht in der Schule: So werden wirklich
mündige Staatsbürger herangezogen!
Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht!
H. Heine
der Widerstand wird vielerorts konkret: wir müssen es aber demokratisch regeln, aus dem Staatssystem einfach aussteigen geht nicht,
den Rechten dürfen wir es auch nicht überlassen:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2146070/Der-Staat-bin-Ich!
http://selbstverwaltung-deutschland.de/
ausserdem gibt es erhebliche Zweifel an dem Rechtszustand der BRD. WAs Seehofer hier meint, ist, dass die nciht gewählten
Geheimdineste ,insbesondere die NSA das sagen haben,und ie gewählten Volksvertreter eben nicht: oder wie ich es zuvor auserückte: die
Kanzler und Präsidenten sind nur ncoh Marionetten der Geheimdienste und letztere wollen die Weltherrschaft und Totalkontrolle über
die Bevölkerungen und eben nicht eine gesellschaftliche Selbstbestimmung.
http://www.youtube.com/watch?v=m5bc3TfCeOM
http://www.youtube.com/watch?v=RBnOtgbP4P8&feature=related
Der Staat kann auch nicht mit einem immensen Aufwand eine absolute Sicherheit präventiv herstellen: das ist ein Scheinargument , mit
dem wir als Bürger verängstigt werden sollen, damit man unter diesem Vorwand einen totalen ÜBerwachungssstaat für alle Bürger
aufbauen kann und gleichzeitig uns wirtschaftlich als Konsumenten noch maximal ausnehmen kann und politisch beeinflussen kann.Das
sind die eigentlichen Absichten und Ziele , die die Geheimdienste vorgeben, weil sie die eigentliche politische Oberhand erlangt und
gleichzeitig sich im Dienste der Einflussreichen stellen , die als Anteilseigner oder Begünstigte im diesem System finanzielle
Vorteile haben , mit denen sie weiterhin privilegiert seien wollen.
MIt normaler ( ehrlicher ) Arbeit kann keiner mehr reich werden!
http://www.youtube.com/watch?v=wcVRlzP6SQA
Merkel ist sozialisiert in einem SED Staat: für sie ist Totalüberwachung und Willkürstaat normal: sie ist voll auf NSA Kurs: eben
Neue Welt Ordnung:
http://www.youtube.com/watch?v=6nzAwNoSbUw
http://www.youtube.com/watch?v=5s1QF8A5TdI
http://www.youtube.com/watch?v=6Yv82tA5XQ4
http://www.youtube.com/watch?v=FBeaD_2VSJo in BIlderberg treffen sich unter früherer Leitung von Queen Beatrix Reiche, Politiker ,
Gehemdienstler , Bänker etc.zu Verhandlugnen um weitere politische Umsetzungen.
http://www.youtube.com/watch?v=h0O0Ty9LVVs
http://www.youtube.com/watch?v=TWdapFoAQfA
http://www.youtube.com/watch?v=OPqzBzpGyrs
http://www.youtube.com/watch?v=IsJugL96Mw8
http://www.youtube.com/watch?v=Fu66OCA0Zac
http://www.youtube.com/watch?v=jWiYzp7oIUw
http://wwladnleute erst mal zur kw.youtube.com/watch?v=LYyQ0yEz9dI
http://www.youtube.com/watch?v=sh-9tHw6MPs
und, was noch schlimmer ist: um an die Macht zu kommen, hat sich Merkel einer christlichen Partei bedient und verarscht dabei
friedliche Bürger, die meinen , eine vernünftige Partei mit menschenfreundlichen Grundsätzen zu wählen.
Unser Grundgesetz.
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Mein Kommentar: der zweite Satz kann erstzlos entfallen . Er versteht sich von selbst, da der erste Satz Verfassungsgrundsatz des
Staates ist. Wahrscheinlich wurde er nur zur Verschleierung der folgenden, tatsächlich existierenden juristischen Aufweichungen der
Menschenrechte vorgeschoben. (s.u.)
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Mein Kommentar: Kein Gesetz darf diese Grundrechte einschränken, wenn nicht ein genau definierter, schwerwiegender Grund vorliegt,
z.B. Schutz der Allgemeinheit bei therapierunfähigen Schwerverbrechern mit Wiederholgunsgefahr im Rahmen von Strafe und nachfolgender
Sicherungsverwahrung oder bei Seuchenausbruch z.B. bzgl der Freiheitsrechte. Hier muss die Sicherhheit der Bevölkerung höher
eingeschätzt werden als das Freiheitsrecht des Straftäters oder regionaler Bevölkerungen. Die allgemeine Formulierung " durch ein
Gesetz " ist viel zu ungenau und stellt nicht nur ein gesetzliches "Hintertürchen" dar, sondern ist ein himmelweites juristisches
Tor, dass beliebig ausgefüllt werden kann.
Das Recht auf Leben, physische und ebenso auch phsychische Unversehrtheit darf ebenfalls nicht durch " ein Gesetz" eingeschränkt
werden, sonst könnte Folter und Todesstrafe wieder eingeführt werden.
Physische Unversehrtheit darf nur unter genau definierten Bedingungen, z.B. bei dringender Gefahr und unter fachkundiger Ausführung
durchgeführt werden, z.B. bei Blutabnahme von alkoholisierten Unfallverursachern ( Beweismittelsicherung zum Schutz der Opfer für
deren strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche etc.) oder zur Materialsicherung bei geschmuggelten, verschluckten Drogen, mit
denen sich die Träger noch selbst in Lebensgefahr bringen.
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Mein Kommentar: die Formulierung " durch ein Gesetz" ohne Nennung einschränkender schwerwiegender Gründe ist viel zu ungenau ( s.o.).
Es lässt juristisch alle Optionen für eine massenhafte Totalüberrwachung ohne ausreichenden Anfangsverdacht für eine schwere Straftat
des Betroffenen offen.
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt
werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus
besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand
oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen
oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen,
erforderlich ist.
Mein Kommentar: Mit der Beschränkung " keine ausreichende Lebensgundlage" " besondere Lasten der Allgemeinheit" ermöglicht es die
Einführung von Arbeits - und Konzentrationslager für Obdachlose, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose etc. Ausserdem wollte man für
Träger von Infektionskrankheiten auch schon KOnzentrationslgaer einführen: war das nicht Schäuble? Völlig überzogen!
Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei ! G E F A H R I M V E R Z UG ! ! auch durch die in den Gesetzen
vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders
schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische
Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält,
eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die
Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten
Spruchkörper. Bei ! G E F A H R I M V E R Z U G ! kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer ! g e m e i n e n G e f a h r ! oder
einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher
Anordnung eingesetzt werden. Bei ! G e f a h r i m V e r z u g e! kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich
bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen
vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige
Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr
und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei ! G e f a h r i m
V e r z u g e ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer ! g e m e i n e n G e f a h r! oder einer
Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von
Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Mein Kommentar: Hier kann jeder durchsucht und überwacht werden, da in (1) und (2) die Gefahr im Verzug nicht näher definierend
eingeschränkt wird. ZUdem werden die anordnenden Organe ebenfalls nicht von vornherein eingeschränkt, z.B. auf
Oberverwaltunsgerichte!
Persönlich möchte ich noch zu bedenken geben, dass man bei meiner Zwangseinweisung in die Psychiatrie ebenfalls "Gefahr im Verzug"
als Begrüdnung im Richterbeschluss angeführt hat, und so Freiheitsberaubung und Körperverletzung damit zu rechtfertigen versuchte:
ich war als Zeuge gegen Richter, Rechtsanwalt, Ärzte und auch dessen befreundeten dringend tatverdächtigen Mörder meiner Patentante
eine Gefahr für das establishment.
Eine gemeine Gefahr heisst hier wohl nur, dass viele davon betroffen sind, aber nicht, dass es sich um eine schwerwiegende Gefahr für
die Bevölkerung handelt , welcher Art diese Gefahr ist, z.B die Gefahr der Strafverfolgung von Berufsgruppen, z.B. Juristen durch
Zeugen, wird hier bewusst offengelassen.
Ausserdem wird noch von dem Faktum einer "Raumnot" gesprochen. Auch dieses wird nicht näher spezifiziert, ob z.B. die Bevölkerung
oder andere Interessensgruppen davon und aus welchem Grund betroffen sind. Handelt es ich um eine nicht abzuwendende "höhere Gewalt"
, wie eine Naturkatastrophe oder eine notwendige Umsiedelungsmassnahme aufgrund einer Kernkraftswerkskatastrophe, oder kann beliebig
der Stadtpark enteignet werden, um in Stuttgart einen unterirdischen Bahnhof auf Kosten der Steuerzahler anzulegen, für den es keine
verkehrsfunktionelle Notwendigkeit gibt, aber immens lukrative Investitionsgrundstücke im Zentrum der in einem Talkessel gefangenen
Grosstadt erschliesst? Auch hier lässt das GG weite Interpretations- und Eingriffsmöglichkeiten gegen Grundrechte offen.
Insgesamt zeigt sich also, dass diese schwammigen Gesetzgebungen im Grundgesetz die juristischen Tore sind, über die Menschenrechte
schnell und beliebig ausgehebelt werden können, damit sich wie in meinem Fall Politik, Justiz, Ärzte und befreundete Mörder oder wie
im Fall Mollath steuerhinterziehende Bänker sich der Stafverfolgung beliebig entziehen können.
Damit kann gezeigt werden, dass sich alle Beteilgten des NWO establishments hier über das Gesetz stellen können und sich beleibig
jeder Strafverfolgung entziehen können.
Dieses Grundgesetz lässt zudem zu, dass jederzeit Totalüberwachung , Konzentrationslager, Todesstrafe, Folter etc. eingeführt werden
können. Zwangsmassnahmen sind jetzt schon möglich , indem man die fachliche Verantwortung auf die Psychiater abwälzt, deren
Fachbereich aber die notwendige Fachliche Diagnosesicherheit gar nicht hergibt! Ich berichte an Hand meines Falles.
Die Tatsache ,d ass wir keine ausreichende Gewaltenteilung auf höchster politiscer Ebene haben, sondern quasi diktatorische
Verhältnisse mit Zusammenführung von Legislative, Exekutive und Kontrolle der Jurisdiktion haben, macht die Notwendigkeit der raschen
Verfassungsüberarbeitung nur zu deutlich.
Ich finde es beschämend, dass ich als Fachfremder hier diese Ausführungen machen muss. Der Gruss geht hiermit an alle Juristen,
Politologen , Politikwissenschaftler etc.
Bedenkt mal , warum die JUristen erst am Ende ihrer vieljährigen Ausbildung eine einzige Abschlussprüfung für alle Fachgebiete
gelichezitig ablegen müssen und nciht begleitend nach jedem Jahr oder Semester für die entsprechenden Teilgebiete Zwichenprüfendgen
haben: so kann man die Leute beliebig weiter unte Kontrolle und in Abhängigkeit halten , fallsdenen mal währenddes Studiums ein Licht
aufgehen würde. Man kann jeden durchfallen lassen!
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit
(Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das B r i e f- , P o s t- und
F e r n m e l d e g e h e i m n i s (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung m i ß b r a u c h t , verwirkt diese Grundrechte.
Art 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Allgemein heisst es im internet:
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Keine Verstöße gegen das Grundgesetz
Die 19 ersten Artikel des Grundgesetzes sind unumstößlich und allgemein gültig. Kein anderes Gesetz darf dagegen verstoßen, dem
geltenden Grundgesetz wird im Zweifel immer Vorrang gewährt. Das Grundgesetz gilt für jede, in der Bundesrepublik lebende Person und
kann nicht umgestoßen werden. Sämtliche öffentliche Gewalten sind dem Grundgesetz verpflichtet, hierbei ist es irrelevant, ob es sich
um Judikative, Legislative oder Executive handelt. Die Grundrechte werden in Menschengrundrechte und Deutschengrundrechte unterteilt,
erstere gelten für alle EU-Bürger, zweitere nur für Staatsbürger Deutschlands.
19 Artikel sind unangreifbar
Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes sind unantastbar, niemand kann diese verändern, sie dienen zum Schutz der Bürger. Besonderes
Augenmerk liegt auf den Menschenrechten, diese sollen die Unversehrtheit aller Bürger gewährleisten, sie wurden aufgrund der Diktatur
unter Adolf Hitler erlassen. Es ist in Deutschland nicht mehr möglich, dass eine Diktatur als Staatsform zugelassen wird, die
Demokratie ist die uneingeschränkte Staatsform der Bundesrepublik Deutschland.
-----------
Mein Kommentar: Der Schutz der Bürger istnciht gewährleistet, di Menschenrechte sind nciht ausreichend geschützt, vielmehr lässt es
genau dieselben diktatorischen Zwangsmasnahmen zu, wie in jedem anderen Willkürstaat, Menschenrechte müssen nicht nur für EU Bürger,
sodnern für alle Erdenbürger gelten, sie sind unveräusserliche Menschenrechte.
Mein Kommentar:
Damit sind alle Politiker, insbesondere die Präsidenten, die Kanzler, die Justizminister: alle die insbesondere die höchste
Legilslative Gewalt und Verantwortung während der gesamten Zeit der BUndesreublik Deutschland in der Hand hatten, in direkter
Verantwortung für die Unzulänglichkeit dieser " Verfassung" und die Zwangsinhaftierung aller vorsätzlich falsch diagnostizierter
Psychiatrieinsassen.Sie hätten in ihrer politischen Verantwortung eine Verfassungsänderung bewirken müssen.
Schönen GRuss an eure selbstbeweihräuchernden Ehrendoktortitel, Preisverleihungen und Ehrenmitlgiedschaften: Ihr seid es nciht wert!
Vielen Dank für den guten gewalt- und machtkritischen Geschichts- und erhellenden Politikunterricht in der Schule: So werden wirklich
mündige Staatsbürger herangezogen!
Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht!
H. Heine
der Widerstand wird vielerorts konkret: wir müssen es aber demokratisch regeln, aus dem Staatssystem einfach aussteigen geht nicht,
den Rechten dürfen wir es auch nicht überlassen:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2146070/Der-Staat-bin-Ich!
http://selbstverwaltung-deutschland.de/
ausserdem gibt es erhebliche Zweifel an dem Rechtszustand der BRD. WAs Seehofer hier meint, ist, dass die nciht gewählten
Geheimdineste ,insbesondere die NSA das sagen haben,und ie gewählten Volksvertreter eben nicht: oder wie ich es zuvor auserückte: die
Kanzler und Präsidenten sind nur ncoh Marionetten der Geheimdienste und letztere wollen die Weltherrschaft und Totalkontrolle über
die Bevölkerungen und eben nicht eine gesellschaftliche Selbstbestimmung.
http://www.youtube.com/watch?v=m5bc3TfCeOM
http://www.youtube.com/watch?v=RBnOtgbP4P8&feature=related
Der Staat kann auch nicht mit einem immensen Aufwand eine absolute Sicherheit präventiv herstellen: das ist ein Scheinargument , mit
dem wir als Bürger verängstigt werden sollen, damit man unter diesem Vorwand einen totalen ÜBerwachungssstaat für alle Bürger
aufbauen kann und gleichzeitig uns wirtschaftlich als Konsumenten noch maximal ausnehmen kann und politisch beeinflussen kann.Das
sind die eigentlichen Absichten und Ziele , die die Geheimdienste vorgeben, weil sie die eigentliche politische Oberhand erlangt und
gleichzeitig sich im Dienste der Einflussreichen stellen , die als Anteilseigner oder Begünstigte im diesem System finanzielle
Vorteile haben , mit denen sie weiterhin privilegiert seien wollen.
MIt normaler ( ehrlicher ) Arbeit kann keiner mehr reich werden!
http://www.youtube.com/watch?v=wcVRlzP6SQA
Merkel ist sozialisiert in einem SED Staat: für sie ist Totalüberwachung und Willkürstaat normal: sie ist voll auf NSA Kurs: eben
Neue Welt Ordnung:
http://www.youtube.com/watch?v=6nzAwNoSbUw
http://www.youtube.com/watch?v=5s1QF8A5TdI
http://www.youtube.com/watch?v=6Yv82tA5XQ4
http://www.youtube.com/watch?v=FBeaD_2VSJo in BIlderberg treffen sich unter früherer Leitung von Queen Beatrix Reiche, Politiker ,
Gehemdienstler , Bänker etc.zu Verhandlugnen um weitere politische Umsetzungen.
http://www.youtube.com/watch?v=h0O0Ty9LVVs
http://www.youtube.com/watch?v=TWdapFoAQfA
http://www.youtube.com/watch?v=OPqzBzpGyrs
http://www.youtube.com/watch?v=IsJugL96Mw8
http://www.youtube.com/watch?v=Fu66OCA0Zac
http://www.youtube.com/watch?v=jWiYzp7oIUw
http://wwladnleute erst mal zur kw.youtube.com/watch?v=LYyQ0yEz9dI
http://www.youtube.com/watch?v=sh-9tHw6MPs
und, was noch schlimmer ist: um an die Macht zu kommen, hat sich Merkel einer christlichen Partei bedient und verarscht dabei
friedliche Bürger, die meinen , eine vernünftige Partei mit menschenfreundlichen Grundsätzen zu wählen.
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