Verbot von Baumassnahmen mit erdaushub über den Vorgarten mit Zerstörung der gartendauerbepflanzung zur neuanlage von neuartigen glasfaserkabelanschlüssen an meinem Haus
Gerade gegen 1745 übersandt
Hiermit erteile ich ihnen als Verwalter ein verbot zur Durchführung von Baumassnahmen mit umfangreichen erdaushubarbeiten im Vorgarten mit der Zerstörung der umfangreichen Dauerbepflanzungen dort zur neuanlage anderweitiger neuartiger hausausstattungen für neue glasfaserkabelanschlüsse an meinem Haus.
Frau schulte soll gestern laut schriftlicher Aussage von Herrn S. An mich Ihre Unterschriften einem Vertreter von eon dazu im Keller meines Hauses geleistet haben. Dazu untersage ich meine Zusage und verbiete dieses.
Solche Baumassnahmen haben sie mit mir nicht abgesprochen und dazu im Vorfeld die Zusage nicht eingeholt ! Eine kostenbefreiung soll nur unter zweijähriger Anschlussnutzung passieren.
Unter dem Aspekt der Kündigung von Sirrin meinerseits wegen Eigenbedarfs und unter meiner Aufforderung an sie zur Kündigung von Sirrin andererseits erteile ich mein Verbot dazu . Ich mache sie ansonsten für alle Kosten, Beschädigungen und Folgekosten verantwortlich.
Die Anlage eines Internetanschlusses ist unnötig . Internet und Telefonanschluss sind im Haus seit Jahren bereits angeschlossen.
Die neuanlage anderweitiger Glasfaserkabel Anschlüsse verbiete ich .
Sirrin hat die Wohnung wie gesehen angemietet, sie hat kein Anrecht auf neuartige Ausstattung am Haus, was ein neuer glasfaserkabelanschluss aber darstellen würde. Wenn Ihr das nicht passt, kann sie ausziehen !
Unter dem Aspekt der Kündigung meinerseits und der von mir von ihnen aufgeforderten Kündigung ihrerseits wegen fehlbelegung dieser offensichtlich sachunkundigen Mieterin einerseits mit erheblichen dadurch verursachten Folgekosten (detaillierte Ausführungen folgen) und dem Eigenbedarf meinerseits zum Führen des von mir mit angelegten Sonderaustattung ausgestatteten paterrewohnung als baulich organisierter Hauseigentümerwohnung , mit der offensichtlich vorsätzlicher fehlbelegung ihrerseits mit weiteren zusätzlichen Folgekosten , beides in ihrer Verantwortung als Hausverwalter.
Das Haus hat Internet und Telefonanschluss ,welche genutzt werden können. Es steht ihr frei, diese soweit zu nutzen, wie sie dort Miete bezahlt. Wenn Sirrin das nicht passt., Kann sie ausziehen.
Sorgen sie für die sofortige Umsetzung des Haus -und Grundstück Verbotes für Frau schulte aufgrund von früherem gewaltsamen Hausfriedensbruchs von Schulte gegen meine Person .Es steht ihnen frei , anderweitige Vertreter zu benennen ausser nachkommen von Georg Geilich und ihr Kollaborateur in hausangelegenheiten Christoph und Cornelia amecke wegen operationspflichtig stationärer Körperverletzung gegen mich, auch diese beiden haben ein Haus -und grundstücksverboti in meinem Haus.
Mailen sie mir mit nun Fristsetzung von einer Woche den Mietvertrag von 2022 mit Sirrin zu und gleichzeitig alle Kosten unter Beleg der Massnahmen zur suche eines Mieters als Verwalter seinerzeit unter nennung aller anderen Bewerber. Falls die dies unterlassen haben seinerzeit , muss ich davon ausgehen, dass sie vorsätzlich zu meinem Nachteil diese vermietung für eine bekannte ihrerseits unter fehlbelegung und vorsätzlicher Unterbelegung des vermietungspotentials vorgenommen haben in kolaboration mit amecke zur Erlangung des lukrativen Verwalterpostens und durch Verhinderung einer altenativvorschlages meinerseits
Sorgen die endlich auf ihre Kosten wegen unsachgemässer Verwaltung des Hauses mit Zulassung der Anlage eines illegalen wilden offenen komposthaufens an der Grenze binnen einer Woche zu dessen Aufhebung.
Herr s möchte von Schulte weder als Informant missbraucht werden , noch unsachgemäss belästigt werden.
Weitere detaillierte Ausführungen, auch zu Gericht, werden folgen .
Herr S und ich verbitten uns ein respektlos kumpelhaftes Dutzen von Schulte. Teilen sie ihr das mit!
Gez
Regina Geilich
_-_---------_-
Übersandt gegen 22.10
Verbot der Durchführung irgendwelcher anderer bodenaushebender Massnahmen , z. B. Zur Kontrolle der Wasseranschlusses zum Haus.
Hiermit untersage ich ihnen die Durchführung irgendwelcher anderer bodenaushebender Massnahmen zum Haus. Das hat die Erblasserin seinerzeit verboten und ich wiederhole dies nochmals in ihrem Sinne erneut.
Die Reinigung der regenablusses suedseitig von Herrn S. hat schon zur Entlastung des unkorrekt oberirdischen Regenwasserabflusses geführt. Ausserdem hat das aufstellen einer kleinen regentonne unter dem Vordach Abfluss auf die dafür vorgesehenen Bodenplatte seinerzeit bei Starkregen zur kompletten Abtrocknung der Hauswand geführt. Andere Massnahmen zu meinem finanziellen Nachteil sind daher unnötig.
Weitere Informationen diesbzgl folgen umgehend.
Gez
Regina, Geilich
No comments:
Post a Comment