Dr med Regina Geilich Böckamannstr.3 59439 Holzwickede
an das nachlassgericht amtsgericht unna
hiermt beantrage ich im verfahren des testamentsanfechtungsklage
die ersatz des tesamentsvollstreckers durch die erbein selbst , regind geilich drot wohnhaft , sie hat das haus modernisiert nach dem tod des vaters – unfangreiche erleutereugn edazu leiegen bereits schrifltich vor . und in den hochbetagten jahren der eltern, dieses zusammen für und mit dem vater betrieben,
als ersatz zu mehring als testamtnsvollstrecker (T) schlägt die erbein (E;) eine vertrauten vor , ihren bekannten jodoc seidel ,geb . 02.04.1964, wohnhaft ebenda , einsetzten zu lassen , er hat abitur und eine handwerkliche ausbildung durchlaufen . Sie kennen sich seit über 1,5 jahren mitterlweile , bilden zwar keine lebensgemeinschaft , jedoch eine notgedrungene zweckgemeinschaft, in der sie sich mit ihrem knowhow und ihren ressourcen gegenseitig aushelfen.
Einen gerichtlich bestellten anderen T. lehnt die erbin grundsättlich ab , weil sie das ag unna für seit jahren befangen hält , gegen sie in jedem fall zu ihrem nachteil wei bisher auch in den anderen verfaharen am ag unna , wie schcon durch die anfrage bei amecke und die eisnetzung von mehring gezeigt haben , wie auch in den betreuungsverfahren , dem nicht bearbeiteten verwaltungsgerichtsverfahren gegen falsche diagnosefestlstelungen und formal und inhaltlich falschen verfahrensführung zu ihrem nachteil als politische-religiöse bloggerin gegen das eigene NWO System kein vertrauen hat, sodndern wetierhin davon ausgehen muss , die von der geschäftsstelle erfahren hatte, einen angeblcih „ neutralen T,“ es von drot aus nicht geben wird, sondern diese weiterhin gegen die interessen der E, betriebn wird .
hiermit beantrage ich die aufhebung von im brief von frau nikoden angeblich notwendigen erbenfeststellungsverfahrens , was offensichtlich nach rücksprache mit frau steinweger von AG Unna , inhaltlich unbegründet war und nur dazu dietne , eine schriftliche fortsetzung der Klage gegen die einsetzung eines Testamentsvollstrecker / den Vorschlag zrum T. von Amecke einzuholen und die einsetzung des H.Mehring als T. Druch zusetzen und meen scshriflticeh eingabe beim AG unna formal zeitlich aufzuhalten :
1.: das angebliche erbenfeststellungsverfahren bzgl. des von frau Nikodem erstellten schreibens über dessen notwendigkeit bzw die beantragung eines erbscheines , hat sich offensichtlich als nichtig erwiesen durch das telefonat mit frau steinweger, das endlich nach 2 wochen telefonischer annrufens ,offensichtlich ergebnisloser email -verkehr intern an frau steinweger durch die geschäftsstelle, offensichtlich tagelanger ihrer Nichtanwesenheit am arbeitspaltz, ausserhausaufenthaltes, angeblichen urlaubstages, abmeldung in Gesprächen und sich per anrufbeantworter abmeldet, des nichtabhebens des telefones oder des besetztseins der telefonverbindung und der vergeblichen verbindungsversuchen durch die amtspforte zentral mit ihrem arbeitsplatz, der herausgabe von differierenden anrufnummern : nun endlich am 26.09.23 dieses telefonat ergeben hat. Dabei sind die eingabe von handschriftlichen anschreiben , die nur teilweise bearbeitet worden und an die zuständigen stellen offensichtlich intern nicht weitergeleitet wurden, die angeforderten antragsformulare waren von freitag angeblich postalisch zugeschickt worden , aber bis donnerstag der darauffolgenden woche nicht angekommen, dann aber dennoch direkt an der pforte alternativ durchaus abholbar waren, und erst als diese dort abgeholt waren, sie auch fast eine Woche später im Briefkasten ebenso angekommen sind; zur sachlage Frau Steinweger : Das testament liegt vor. Die erbverhältnis ist eindeutig, das hiesse nur so „erbenfeststellungsverfahren“ , ein erbschein sei nicht notwendig , die neubennung eines anfechtung des testmamentsvollstreckers (T.) generell sei eine zivilrechtliche angelegenheit , nicht aufgabe des Nachlassgerichtes (???) , dies würde nur den tetamentsvollstrecker bestimmen und einen wechsel prüfen , konkrete kriterien konnte sie hierzu nicht bennenen, nur soviel , dass dieser der erblasserin ( ???, nicht der als erbin als eigentümerin ?) bekannt sein müsste und ihr vertrauen haben müsse, das aber ist unsinn , wenn die Erblasserin einen gerichtlich festzulegenden T. bestimmt werden solle und das erbe unbestritten ist , aber nur die ernennung eines neuen testamensvollstreckers des nachlassgerichtsvollstreckers angeblich bearbeitet würde , aber nicht die frage des testamtentsvolllstreckers im testaments elbst , sondern dies angeblich zivilgerichtlich vorgenommen wird.
Dazu liegt ein notariell beglaubigte kopie des testamentes vor dem ag una mit der Angabe der beiden Kinder als Erbberechtigte und der testamentarischen Bestimmung meiner Person als Alleinerbe des verbliebenen Vermögens .
Ich wollte dies angeblich notwendige Erbenfeststelllungsverfahrens aus den Schreiben von Frau Nikodem durch die Einsicht des Originales des Familienstammbuches mit den Aufführen der Eltern und Kinder zur Geschäftsstelle der AG Unna und der notariell beglaubigten Kopie des Testamentes , in dem ebenfalls die Familienverhältnisses aufgeführt sind , und der erbe festgelegt wurde , bei der geschäftsstelle der AG Unna zur Einsicht vorlegen, bei der anfrage einees termeines hierzu wurde letztendlich durch das unangekündigte Aufgelegen des Telefons mitten im Gespräch druchd ei geschäftsstelle des AG Unna abgewürgt.
Zum erbe fällt das letzte Sparvermögen von ca 2100 Euro am Todestag, das Zweifamilienhaus mit Wintergarten, Terrasse und dazugehörenden Garage und Gartennutzung im Paterre als elterlicher hasuahlte der eigentümer und der vermieteten Einliegerwohnung mit Balkon in der ersten Etage , Kellerräumen mit Waschküche , mit Wachmaschinenstellplätzen , Trockenraum undabtellräumen und einen bestens ausgeestatteetetn hobby- und werkraumes des Vaters als hauserbauers und handwerkers , auf allen Etagen möbliert und mit kompletten Inventar des Hauses ; in der Paterrewohnung als vormaliger Familienküche und Haushaltsmittelpunkt , eine Doppelgarage mit angeschlossener Gartengeräteteiles zur Nutzung und Bewirtschaftung von Nutz - und Ziergartenflächen, komplett eingerichtet und ausgerüstet als Selbstversorger mit (ehemaligen) Nutzgarten und von meinem Vater als Handwerker und Hauserbauer mit viel Eigenarbeit mitgebaut, ausgebaut, ausgestattet, repariert , renoviert/ nachgedämmt und von mir modernisiert, teilerneuert, angebaut , qualitativ aufgewertet, in Garten und Haus renoviert und mit Wintergarten ergänzt worden 2006 und mit Sonderausttattungen ergänzt worden im Bestand und mit einem Wassermanagement und Flächenentsiegelung bei Starkregenereignissen / Dürren ergänzt worden , sie war schon im Bestand des Vaters als Handwerker und Heimwerker dazu komplett als Werkstatt für den gesamten Heimbedarf ausgestattet und zur Haushaltsführung mit hohem Selbstversorgungsanteil mit Nutzgarten und mobilem Gewächshaus – zeitweise auch zwei bearbeiteten Nutzgärten - mit den dazugehörenden Versorgungsgerätschaften in der Garagenzusatzstellflächen und im Keller für den Renovationsbedarf und der Bewirtschaftung des Nutz – und Ziergartens und dem Haushaltsbedarf mit hohem Selbstversorgungsanteil ausgestattet.
2. Die Einsetzung des Testamentsvollstreckers im Testamentes Klara Geilich
daszu schlägt die erbin jodco seidel , ge. 02.04.1964 vor , der ein bekanntenr der e. ist , abitur hat und eien handwerlkliche ausbildung durchlaufen hat und der e. Schon in zahlrechen aufräum -pflege - und reparaturmassnahmen am haus beraten – und sowiet dies unter der mieterin g.sirrin möglich waren wegen ignorant, unkooperativen und grob fahrlässigen verhaltens bis hin zur dringenden v.a. verleumdung und erpresserischen bedrohung - möglich war .
3.: die Anfrage des Amecke als Vorschlagsberechtigten zur Bennenung eines T. als von erbe ausgeschlossenen
Für die E. ist nicht nachvollziehbar, warum da AG unna den von der erblasserin ausgeschlossenen Amecke überhaupt zum Vorschlags der Nachverwaltung des Erbe – mit den er ncith merh zu utn hatte und von dem die erblasserin diesen komplett negierend ausgeschcossen wurde - als vorschlagsberechtigt ausgewählt hat . Wie ausgeführt ( s.u.) hat die E. Ein zerrüttetes Verhältnis durch zahlreicheStrafantrage und verfahren zum Nachteil der E. sowohl zu Amecke , als auch Schulte und Mehring und was auch offenscihtlich in der erkennntnis auch dem AG Unna vorliegt und asl Fall Regina Geilich schon seit jahrzehten bekannt ist und immer wieder durch eingaben der E. aktualisiert werden musste . Eein anfrage diesebezgl , weiviel und druch wem benatragte betreruungsverfahen gegen die E, schon beim AG Unna beantragt wurden ,bleiben unbeantwortet . Die E. Muss annahmen ,d ass dies z.B. durch ihren Steuerberater ullrich Wicher aus Greven vorgeommen worden sein kann, dem die E, aber schon vor Jahren in einem von ihn gewünschten Treffen ausserhalb der Arbeitszeiten aufwendig dargelegt hatte im damals laufenden Erbschaftsfall Anni Geilich. Im Zusammenhang mit den Verschwinden der Briefes an die E. selbst verblieb Amecke sodann als einziger ,d er sich beim AG unna bzgl des T. äusserte, wobei der Vorschlag Schulte/ Mehring das AG unna unkritisch folgte , obowhl den AG Unan sowohld a zeerüttet verhaltnis zu amcke ,als auch zu Mehrign durch zahlreiche strfanträge , zivilklagen und das gegen sie geführte betreuungsverfahren aus 2019 , deren Erpressung der erblasserin durch Amecke bekannt gewesen sein dürfte , alles übrigens publiziert in blog der E. ebenfalls bekannt sein dürfte , was nun zum einen durch die Umsetzugn der schon angedrohten Verschaffung der Erbalsserin gegen ihren willen ins Pflegeheim ohne Auschlöpfung der möglichkeiten ihrer häuslichen versorgungslage ( ambulante Pflegedienst , sozialassistenz etc ) neben der von der E. Selbst schon organisierten Haushaltsraumpflegedienstes , der später noch ausgeweiteten häuslichen Notfallversorgungssystemes und der ambulanten Mittagstischversorgung–bei wieitem nicth ausgereizt war zum willen der erblasserin . Die Erzürnung der Mutter über die Verschaffung isn Pflegeheim druch amecke konnte die E. Durch ein damaliges telefonat mit der aufgebrachten Mutter selbst feststellen konnte, was nebenbei zu einem Aufbrauchen des Finanzvermögens der erblasserin führte bis auf 2100 euro am todestag , für die beanpruchten 2700 Euro monatlicher finanzaufwandes dann wohl offensichtlich ncith meh gericht hätte und Amecke hätte einspringen mussen zum finanzieler ausgleich unter der kenntnis der Finanzlage und des Testamentes . Soa ber versuchte amcke offenscihtlich zuerste durcg beeinflussung des hausarztes die druchführung der von mir bis dato gegebenen substittionstherapie zu unterbinden, was der E. erst durch anhaltende kontaktversuche mit dem pflegeheime Frau Nazareth, beim hausarzt doch noch gelang durchzusetzen . So konnte die Erblasserin dort noch bis 2022 weiterleben . Das wurrde erst durch den mir medizinscihe nicht nachvollziehbaren Palliativvertrag beruhend auf einem absolut nicht nachvollziebaren Kurzsatz im entlassungsbrief des katholischen krankenhauses basierend , den Amecke daraufhin unterschrieb , aktiv verhindert wurde , weil dadurch auschliesslich organisiert wurde , dass allein die l! Lebensnotwendige ! Substitutitonsstherapie beendet wurde und dessen laborchemischer folgenachweis unterbunden wurde und die Mutter mit Benzodiazepinen rectal verabreicht dazu ruhig gestellt wurde. Der E. war klar, dass bei unterfinanzierten Pflegesysystem und festgesetzten testatment das vermögen der mutter dabei aufgebraucht wurde , wusste aber im gegensatz zu amecke nicht inhaltlich darüber bescheid , sie hat sich dafür eingesetzt unter hohen methodischen hürden und wohl aktiver gegenwehr von amecke beim Hausarzt der erblasserin , als sie beide gemeinsam eschienen unter offensichtlicher absprache , nachdem ich in einvernehmen mit der mutter über die zusdendung der Therapie das weiterverabreihugn der substitution geahrliesten wollt und diese ermöglichen wollte : dabei hat amcke die organisation der weiterführung derselben von der E. bis dato verabreichten substitutionstherapie bei vorbekantner megaloblastärer Anämie im pflegeheim zu organisieren , aktiv dadruch verhdinernt ,d ass er in der woche zsuammen mit dem hausarzt am folgetag jerschien , wonach sich der hausarzt jedenfalls geweigert hatte nach dem kontakt mit amecke, die substitution anfangs umzusetzen , wobei dabei amecke wohl angegeben haben muss, d ass die E. berufsunfähig wegen einer angeblichen psychose wäre , obwohl die gegenbeweise dazu offen publiziert und die inhaltlich einsehbar vorlagen , die formalen verfahrensfehler dazu ebenso von der E. Im blog zu ihrem nachteil von ag unna ausgeführt unter richter buller/rainers aus 2007 ff , auch mit den gutachten und psychiatrischen gegengutachten alles offen einsichtig waren und die E. als inzwischen bestens recherchierte fundamentalkritikern der institutionellen scheindemokratien , der unterwanderbaren rechtsstaaten und der koruppten amtskirchen , welche in folge nach den römischen imperium sich als ideolgosceh eingefangene Schutzbefohlenen bereitwillig zum erhalt ihrer standesprivielgeien unter die oberhoheit der britische monarchie -wie alle anderen religionen ebenso – einem faktisch antichristlich pervertierten , totalitarstisch -monarchistisch .miltarische destruktiven us uk imperum unterstellten , wobei die e. Asl poltischer blogger zum target von amcke und schulte mehring asl unkrtiche katholken und angehörige wurde, obwohl diese vorsätzlich falsche Fehldiagnosen vonm AG Unna beruhen , was auch das verfahrensweise mit den verwaltungsgerichtlichen eingaben , die nun unbearbeitet zurück zum ag unna gingen , in zusammenhang gebracht werden kann :alle umstände, gegenbeweise , gegengutachten und rechtsmedizinische Gutachten waren schon längst bekannterweise publiziert, allein die von der E. im politikblog publiziert und allgemein bekannt wurden und nachweislich von allen Involvierten gelesen werden und sie auf macnhem ausdrucksfehlerr meinerseits bei schnellem schrieiben hingewiesen wurde darin , das motiv dahinter ist die schädigung der e. über die mutter als alte beeinfluste und zu eicht zu insstrumentalaeirende fundamentalkritikerin des amtskirchlichen katholizismus und amecke als finanziell abhängigen angestellten der amtskirche als nur angestellter Religionslehrer eines katholischen gymnasium und seineer untertänigen abhängigkeit davon gegen die amtskiche versucht , jedwede kritik -deren ethik er ja umzusetzten hat - zu verhindern versucht und auch politisch meine politische folgearbeit abzukürzen trachtet , und derzeit wohl als verdacht der fehlvermietung zum finanziellen nachteil der e. Umgetzt wird . Das Vorgehen in Bezug auf die Immoblien mit Inventar wurde bislang offensichtlich durch vernichtung, rechtswidriger aneignung , inbesitznahme diese inventares der e. Und zwar unabhängig von vermietungszustadn inventar aus dem ganzen haus aus allen etagen entweder vernichtet, gestohlen oder veruntreut, dabei sind nach schrifltlicher bemängelung gegenüber dem T. im von ihm abgeschlossenen hobbyraum im keller der Hochdruckreiniger , die elektroheckenschere , der elektosgartenkettensäge, ein neuer pinsel , diverse dosen mit farben , ein radiokassettenrecorder und diverse fortobearbeeitungsarktikel im verschlossenen hobbyraum wieder aufgetaucht sidn . vor seiner unangekündigten abreise des T. Hubert Mehrings , wobei drei fotos , von der e. selbst angefertigt wurden und als schwarz -weiss bilder mit filigraner darstellung von pflanzen auf dem gelben flurwänden zur dekoration angebracht waren und o. als beweis der hobbytätigkeit de E. auf diesen gebiet abgehängt waren und erte nach druchsicht der in schlafzimemr der E abgestellten 5 kartonschachteln als alleiniger hinterlassenschaften des inventares des elterlichen Haushaltes asu der partererowohung. zur Verfügung gestellt wurden .
Die bisherigen anfrage des ag unna zum vorschlag eines T fiel in die zeit , wo ameckeund mehring beide einen schlüssel zur wohnung und den briefkästen des hausess hatten .aus dieser zeit fehlt die von ag unna bestätigt anfrage an die e. , einen t. Zu bennnen. Dies macht deutlich ,dass amcke und mehring o. Zusammen gearbeitet haben , um den T ins tellugn zu bringen , aber auch dass da ag unna– dabei offensichtlich als verfahrengericht die Basis dazu gelegt durch anfrage an amecke überhaupt als erbausgeschlossener , einen t. Zu benennen-, während die Anfrage des AG Unna an die E. selbst parallel dazu faktisch ins Leere lief: der brief war verschwunden .
Unn so offensichtlicher eine faktischer Umgehung der Erbin als Vorschlagsberechtigte erreicht wurde -
bei der Erbin hat keine schriftliche Aufforderung zum Vorschlag zur Bennenung eines T. vom AG Unna erhalten, wie Frau Steinweger dvron AG Unna dies aber telefonisch bestätigte. Es verbleibt das offensichtlich Verschwinden des Briefes aus dem Briefkasten bzw aus dem Treppenhaus des Hauses , wo die post unnötigerweise offen hinterlegt wurde : bis zur Ernennung des T. Hatte zum 10.09.23 hatte der T. die zugansgsschlüssel zur wohnung der E., bis er ihr den schlüssel dann endlich zurechtgelegt hatte, bsi dato also wäre die post fr die E, in der wohnung mit der
Dies geschieht in einem Zeitraum vor der Einsetzung des T. und fällt in den Zeitraum , als der Bevollmächtigte Amecke nach dem Tod der Erblasserin noch den Zugang zur Wohnung der Erblasserin und den dort befindlichen Briefkastenschlüssel in der elterlichen Wohnung zu beiden Briefkastenschlüsseln der Briefkästen von Klara Geilich und Regina Geilich hatte ; Dadurch wurde offensichtlich bewirkt ,dass dem ag unna nur ein einziger vorschlag zur besetzung des T. Vorlag : nämlich durch Amecke selbst als denjenigen, er hat in zkuftn denjeneigen epvorgschalgen zun nachtielder E. , mit der die E. bisher erhebliche Probleme durch zahlreiche Verfahren hatte und Amecke die E. durch Beeinflussung der Mutter durch Mehring und Amecke und unter erpresserischer Bedrohung der Mutter durch Amecke, seine vollmacht der Mutter gegen ihren Willen zu dem Nachteil der Mutter und zum Nachteil der E. ihren erklärten Willen einzusetzen .
Durch das Verschwinden des Briefes der AG Unna zur Aufforderung der Vorschlages eines T. Blieb Amecke asl alleinger vorschlagsberechtigter des AG Unna zurück , was dieser gegen das nachvollziehbare Interesse der E. Und damit offensichtlich wiederum absichtlich rechtswidrig den T. Mehring gegen ,was sein Motiv der E einen Nachteil zu bereiten deutlich werden lässt .
Dabei haben sich Mehringund Amecke offensichtlich gegenseitig in die Funktion des T. verholfen.
Amecke hatte daher eine Motiv und die Möglichkeit, den Brief des AG Unna and ei E. Diesbzgl. verschwinden zu lassen.
Die Benennugn des Hubert Mehring als T. Durch das AG unna litgt bekanntweise entgegen die Interessen der Erbin .:
middelanis schon 2019 die erblasserin zu lebzeiten massiv beeinflussten und dazu bewegten, eine unterschrift zu einem offensichtlich vorgefassten beantragungeines betreuungsverfahrens gegen die erbin und zur erneuten abreise der erbin veranlasste, sie dadurch die Mutter nicht mehr ernährungsmedizinisch und mit der lebensnotwendigen subtsitutitonstherapie versorgen konnte durch s.c. spritzen und sie damit gleichzeitig hinderten , für sich selbst ein sozialhilfeangtragsverfahren SBGII erfolgreich beantragen zu können , wobei dieses im jobcenter noch hinausgezögert wurde in der entscheidenden Annahme der unterlagen und auch später nicht mehr erfolgreich wiederholt werden konnte, insbesondere durch offensichtliche zurückhaltung der behördenpost über monate., bzw ausgesetzt werden musste wegen pandemie , quaratänemassnahmen , wegen sars erkrankung mit stationärer behandlungsnotwendigkeit und longcovid in ausland festsitzend bzw infolge des kriegsausbruches in europa zwischen der ukraine/russland mit atomarer stufenzündung schon in Februar märz 23 und sorge vor dem 3 .wk in europa ohne bunkerversorgung der bevölkerung in D in der schweiz eine weitere eskalation abwartete , wegen kompletter insolvenz die erbin , die rückreise solange nicht umgesetzt werden konnte , bis ein Bekannter es ihr nach umständehalber erlangtem besitz einer eigenen mobilität die rücckreise umsetzte und auch die wiedererlangung von gestohlenen dokumenten für sie bezahlte im gegenzug zur vorab geleisteten praktischen hilfe ihrerseits . Dabei zeigt es sich jedoch , das durch den unzwischen eingesetzten verwalter des Hauses die Erbin mit ihren schüsseln ncith in ihre wohnugn kommen konnte nach ausbau der etagenwohnungseingangsschlösser und sei so nicht in ihre wohnung oder zu dokumenten für die sgbII anräge kam, die vorhanden post inkomplettwar, und brief aus märz von jobcenter fehlten der verwalter aber seit april der schriftlichen aufforderung zur information der erbin über den sachstand nicht in folge monatelang bis zum 10.09.23 nicht nachkam weder schriftlich als post , nich online , asl auch dieder bewohnern des Hausses cnith nach schriftlicher freunclieher auffroderugn in einem brief. Durch die einsetzung des Hubert Mehring als Testamentsvollstrecker ( H.M.T.) kann der Briefkasten der Erbin von diesem und seienr Frau kontrolliert werden , die erbin hat bislang nur einen schlüssel erhalten und der zweite wird auch auf aufforderung nicht herausgegeben ,nur druch monatelang anhaltende Aufforderugn zur schrifltichen Darlegung seiner Tätigketit als T .hat sich H.M-. kurzfristig mitten im gespräc mit der erbin wegbegeben ,a ls sie ihm seire verflichtung den gereicht und ihr als erbin gegenüber verdeuttlichte und ohneAbmeldung abgesetzt : ich musste feststellen ,dass wichtige behördenpost -wie vom jobcenter unna aus märz 23 nicht bis april 23 in ihrer post aufzufinden war , sondern erst nach erneuten wieder erscheinen in August 23 dort vorzufinden war , ebenso einladungsbriefe aus der Nachbarschaft erst wochen nach den ereignis auftauchten oder behördenpost mit den absender „Allee 5“ = rathaus holzwickede – nur unzureichend verschlossen war , weil sie nicht mehr klebten , weil sie offensichtlich vorab schon einmal geöffnet wurden . Nach dem Telefonat mit Frau Steinweger soll das Nachlassgericht aber die erbin ebenso aufgefordert haben , einen T. Zu bennenen, diesen brief hat die E. nie bis heute in ihrer post vorgefunden , dieser muss entwschienend wien aus der ezeit vor der festelegugn des H.M. T. In einer zeit als amecke aufgrudn seiner erlangten allleingin bevollmächtigugn der Mutter Klara alel notweidngien zuaggnschlüssel zum Haus der Mutter und beiden briefkstastenschlüsseln . Durch wegfall des aufrodnrugn beriefes an die E. Zru nennugn eiesn T. Verbleieb die dann von acmeke selstb alleingi getägite beneneugn von H.M. asl T. Übrig , was diesen dann fatalerwieses in die gfunktion gebacht hatte und der dann auch genao so vom Gericht übernommen wurden , obwohl die zahlreichen Zerrüttungsvorwürfe zscieh den Geenantne und der E, auch im AH G unan bekantn gewesen waren.
das bestätigt das AG Unna selbst durch Richter Rainers als den Richter Buller vertretenden Richter bei Betreuungsgericht , mit der aussage: „ hier rennt jeder Ricihter hinten am AG raus ,wenn sie vorn hereinkommen“ -damit nicht bekannt wird, dass ich ganz und gar nicht bislang „von der rolle bin“ -so wie es richter buller schon bemängelte im betreungsverfahren aus 2007 gegen die e. in zwangseinweisung in Dortmund als freiheitsberaubung und Körperverletzung erdulden musst in der psychiatrie und ich vor ihn trat bei der erster Anhörung in geordneten Zustand : „ hat die nichts gekriegt“ ( gemeint: an psychopharmaka ) . der „ fall“ der E und das schon jahrelang vorab zerrüttete verhältnis von mehring. Amecke / schulte zur erbin wurde alsdann über jahre durch wiederholte eingabe der E. Mittels Anträgen , Patientenverfügung gegen erneute zwangseinweisung und -therapie und -betreuung , der Vorlage von Industrieendokopiebildern zur Verwanzung des Pkw nach Ausleihung desselben an die Familie Schulte, den rechtsmedizinischen Gutachten über die vorhandene Thalliumvergiftung statt einer Halluzination jeweils bei erneuten Betreuungsverfahrensanträgen gegen die e.– auch über Strafanträgen und Zivilrechtsklagen gegen Amecke und Ehefrau Cornelia wegen stationär operationspflichtiger Körperverletzung bei Kreuzbandruptur , Zivilrechtsklagen diesbzl ,Strafanträgen wegen Hausfriedensbruch gegen Schulte , nun wohl Mehring , dem abgepressten Verfahrensunterschrift der Mutter Klara gegen die Erbin unter dem massiven Beeinflussung an ihrem Geburtstag am 25.03.2019 durch gemeinsames Auftreten von Amecke,H. Mehring und dem ungewöhnlichen Beisein des amtskrirchenverteters Middelanis zum Nachteil der Erbin Regina Geilich ( „e.“ ) und Aussagen des den Richert Buller vertretenden Richter Rainers schon aus 2008 des Betreuungsgerichtes selbst. , den landgerichtsklage gegen das Betreuungsverfahren aus 2007 beim LG Dortmund, der verwaltungklage wegen formaler und inhaltlicher Fehler in der Verfahrensführung des Richter Buller / Rainer aus 2019 u.a. an das Verwaltungsgericht Münster , nun zurückgegeben ans AG Unna und dort ebenso vorliegend , der Finanzgerichtsklage in Münster der Erbengemeienschaft von Mutter Klara und der E. Mit der E, asl zeuge gegen Richter am LG lennestadt und mpnster und notar budin– vorliegend im Betreuungsverfahren und der jahrlangen Eingaben der E . bei erneuten Folgeverfahren im Betreuungsgericht Unna als Motiv für die falsche Psychosediagnose zum nachteil der E. als Zeugin gegen Notar Budin in Dortmund und dem Richter des AG lennestadt wegen unterlassung der nachträglichen Korrektur des Grundbuches des Grundstücks -und eigentumsverhältnisse am dortigen Haus zum Nachteil der erblasserin Anni Geilich und dem verschwinden des dort hinterlegten Testmaentes der Erblasserin Anni Geilich , und in folge auch der Richterin in Finanzgerichtsverfahen Münster im erbfall wegen unterlassung der korrektur des grundbuchamtes zuungunsten der Erblasserin Anni Geilich in Rahmen des erblasses Anni Gielich , den zahlreichen zivilrechtlichen Klagen am LG Dortmund und LG Siegen und dem staatsanwaltschaftliche Verfahren in Dortmund und den OSTA Hamm und des nachlassgerichtes lennestadt wegen verdachtes auf Mordes durch Überdosis eines Blutgerinnungshemmers an der Erblasserin Anni Geilich, der Hinzuziehung der bafin infolge verdachtes auf lügenhaften erschleichens eines teiles der erbmasse zu lebzeiten der erblasserin am dortigen erblassgericht wegen V.a . mord an der vorverstorbenen Erblasserin Anni Geilich wegen heimtückischer erbschleicherei am vermogen der erbalserin anni geicleh z lebzeiten mit falschen Versprechungen, und V.a. Mord an der erbalsserin Anni Geilich und den einschreiten des amecke bei der mutter klara zu ihrem ungunsten durch veranlassung derselben zum entzuges des verfahrensvollmacht zum nahteil der E. Im finanzgerichtsverfahren bei antragstellug zur berichtigung der grundbuchakte bzgl des hasuees zugunsten der erblasserin Anni Geilich durch die Richterin in mpnster . Das wuede durch das einschreiten des amecke zuungusnten der mutter klarae und der E . unterbunden und zur vertuschung des Motives des mordes an der Tante Anni geilich. So auch die Einwirkung der samceke auf die Mutter Klara zur Unterschrift eines offensichtliche sittenwidrigen Bevollmächtigung der Mutter , aus dem sie ohne das risiko für eine einstufung als geschaeftsunfähigkeit durch eine zwangsvorführung von einen notar zu verlieren und mit den kleingedruckten ,dass die e. als medizinisch ausgebildete Tochter ,welche beide eltern bisher aufs beste versorgt hatte , nun ausdrücklich ausgeschlossen wurde, die zukünftig basis für eine medizinisch basierte interessesnvertretung verloren hatte . Amecke hat in folge die von der E. Bei ihm asl sanitäter schriftlich eingeforderte, dringend notwendige substitutitonstherapie bei der mutter klara nicht durchgeführt ; Amecke hat danach vor der E. als zeugin die mutter in folge ausdrücklich unter druck gesetzt mit der erpressung, klara gegen ihren ausdrücklichen willen ins pflegeheim zu verfrachten , wenn sie mir , der e. , weiterhelfen würde nun in privatinsolvenz geraten ,das dann obendrauf noch in der abpressung des unterschrift zu einer vorverfassten beantragung eines Betreuungsverfahren in 2019 durch die mutter klara selbst gegen die E. unter middelanis ´anwesenheit erfolgte und dann auch umgesetzt wurde in der durch das verfahren erzwungene erneuten abwesenheit der E:. die sich dadurch ergab , weil durch das erscheinen von H. Mehring und B. Schulte ausBöckmannstr.4 das Betreten der Wohnung der Mutter durch die E. verbieten wollte, und bei ihrem erscheinen die vom ag unna eingeräumte direkte einweisung der E. in die psychiatrie E. Zum nachteil der E, durchsetzen wollten ,w as jedoch von der mutter Klara unterbunden wurde , das erzwang erneut aus sciherheitsgründen die abwesenheit der E. und die erneute unterversorgung der Mutter Klara mit der dringend wichtigen substitutionstherapie des vitmain b12 präparates bei megaloblastärer anämie und erhöhtem bedarf bei chronischer niereninsuffizienz , das ag uann hat dabei seti jahern alle eigaebn der E. voriegen , keiner der vorgbrachten anträge wurde einseitig von AG unna zu ihrem nachteil ncith bearbeitet , sdonr stattdessen die sofortige psychiatrische einweisung empfohlen ; ausserdem musste die e. befürchten , dass sie als kritikerin von unterwanderbarem rechtsstaat , scheindemokratischen verhältnissen und amtsirchlichen machtgebahrn der staatskirchen unter der globalen britischen monarchie asl scheinschuztherren die E. schon vor jahren lesen musste , dass bei erneuter einweisung der E. In die Psychiatrie eine Elektroschocktherapie drohe. Middelanis , vor dem als amtskirchenvertreter auch die mutter als zeugin bei der körperverletzungsverfahren amecke die mutter ohne ankündigung verbrachte , und seinerzeit schon massiv zu seinem vorteil und zum nachteil der E. als geschädigte davon abgebracht wurde, wahrheit auszusprechen , um amecke und seine ehefrau nicht zu belasten. Gleichermassen wurde die e. dadurch benachteiligt ,d ass der eigentliche wunsch der erblasserin klara , der tochter um des familienfriedens willen , das gemeinsam bewohnte und zum vollen zufreidenheit renovierte zweifamilienhaus schon zu lebzeiten zu vermachen, durch unterlassung der umsetzung des erklärten willens dbeim und druch notar vogt , der sich sásudrücklich bei ihr davon in kenntnis gesetzten NOtar vogt in Holzwickede vor Jahren verhindert, stattdessen hat sich schon amecke in folge dafür eingesetzt in unkenntnis der E., das ihr stattdessen ein testament amheimn gestellt wurde bei schon vorliegen einer beeinträchtigung der urteilskaft der Klara - bestätigt durch den hausartz grosse -schulz – druchgeführt wurde , wobei man neben der versagen des notares vogt , nun auch bei dem testamentsnotares keine umfassende aufklärung der erblasserin druch diesen erwarten durfte , da sie kreisgbedignt und krnakehtisbedigntn nur als volkschülerin ohne berufsausbildung keine Ahnung von juristichen dingen annhemen darf und schon altersbedingt eine geminderte urteilskraft hatte . So war nicht nur die unterlassung der Überscheribrung des anwesens zu lebzeiten nicht in sinne der mutter durch RA vogt , die erblasserin wusste auch níchts über das Kleingedruckte des vordruckes zugunsten ameckes bevollmächtigung über die auflage für sie , sich beim wunsch einer beendigung derselben sich einem notar zwangsläufig vorzustellen zu müssen mit den risiko , danach nvon diesem nicht mehr als geschäftsfähig eingestuft zu werden , ihr war auch nicht klar ,d ass im vordruck mein name ausdrücklich aufgeführt war in kleingedruckten zum ausschluss meiner person als betreuerin bei schon festgestellter anämie und notwendiger substitutionstherapie , wobei sie zuvor aber bestens zufrieden war mit mir als internistin in meiner persönlichen medizinischen betreuung und meiern renovierung des hauses und gartens . Sie wollte auch explizit von meiner medizinischen betreuueng weiterhin gebrauch machen , sodas auchd er inahtl der vollmacht mit dem ausschluss meiner person nicht der meinung der erblasserin entsprach, gerade bei der substitutionstherapie bis 2019 einschliesslich und auch zeitlich danach war ein mitwirken meiner person als betreuung ausdrücklich erwünscht , mein einsatz dafür im pflegeheim zur fortsetzung derselben erschwert und musst gegen den aktiven einfluss des amecke durchgesetzt werden, welcher prompt zusammen und in offensichtlicher absprache mit dem haussarzt grosse-schulz ein tag danach auftauchte, ihre die therapie aktiv verhindert wurde beim hausarzt , zusammen mit der ignoranten verweigerungshaltung der pflegedienstleitung frau nazareth und dann der wunsch der pflegepatientin selbst , ihr diese therapie s.c. zu verabreichen als jahrelang schon gut vertragene und benötigte dauermedikation wurde von der aktiven verhinderungshaltung des amecke , dem dadurch beeinflussten hausarzt grosse -schulz und frau nazrareth gemeinsam unterbunden , erst durch publizierte und wiederholt vergebliche telefonate beim hausarzt und tagelange kontaktablehnunghaltung des hausarztes ( sei in untersuchung, sei am telefon , habe kein faxgeraät , habe keine email ) konnte ich dann doch noch eine mail zuschicken , worin ich die dringlichkeit der lebensnotwendigen substitution verdeutlichen konnte , und er sich dann offenscihtlich veranlasst sah, eine niedrig dosierte substitution trotz monatlanger aussetzen der therapie durch aktive unterbidnung von amecke und seiner eigenen verweigerungshaltungen meiner therapieaufklärung gegenüber , in viel zu neiderigern doseirugn wieder aufgenommene , wobei eine auffdosierung anfangs trotz aussetzen der substitution nicht únterlassen wurde . Meine mutter wollte diese therapie , sie hat t sie schon jahre zuvor als aufbauspritzen bezeichnet und kannte ihren positiven effekt auf irhe wohlbefinden , sie wollte sie . Amecke hat dies versucht gegen meinen einfluss zum nachteil der mutter aktiv zu verhindern und hat dies dann hinter meinem Rücken druch unterschreiben eiens palliativvertrages letztencdlich veranlasst , unter dem satz in krnakhaus entalssungsbrief , „sie schien zu sterben“ , welcher aber keien sinn machte, weils ei wzeimalgi in november und dezemeber in akutkranakhasu eingeleifrt wurde ein eiddro eiern invasiven diagnostisch therapeutischen therapie unter tiefer sedation unterzogen wurde , desahlb maht desie satz keien sinn und deitn nur asl steilvolrage fpr amcke , eien pallitivvertrag zu unterschrieben s amn beie einern sterbendnen ncith merh tun würde, desie satz kan nur als steil vorlage für amecke angesehen werden ,rechtzeitig vor dem ausbruch des ukrainekrieges über die unterschrift zu einem pallitivvertrag das komplette aussetzen dieser lebensnotwendigen therapie, welche s.c. gegeben auch bei der einsetzenden schlucksstörungen der mutter als ausdruck einer muskulären dysfunktion der ösophagusmuskulatur angesehen werden muss und mit der dazu angepassten unterlassung zur verschleierung einer megaloblastären anämie im blutbild einherging und unter beibehaltung aller anderen oralen medikationen noch mit einer rectalen ruhigstellung der mutter mit einem benzodiazepin ergänzt wurde: telefonate mit mir konnte sie damit wohl nicht mehr führen ! Da ganze wurde letzendlcih trpzt heilnder invasivvtherapie so zeitlich plaziert ,d ass die mutter rechtzeitig vor der ausbruch des ukrainekrieges zusammen mit der schon monate zuvor angekündigten einstellung der corona - pandemie und deren jahrelang schon zuvor eingeführten visafreiheit für ukrainer im eu parlament vorberiet wurde und bei der mutter so schnell erfolgte, dass man mein erscheinen an grab der mutter gerechent hatte mit der pbermitltugn der todesanzeieg auf meien emial -oublizeirt im meien poliitklog udna cuh beakntn indenr verwadntschaft vor ausbruch des krieges, ich dieses aber erst deutlich später erfuhr wegen geräteschadens meines endgerätes , sodas cih danch mcih auch mit der hintergdnen des ukriane kriegse befasen konnte in drehbuch der politik !
Amecke hat demnach .
- kein ausreichende aufklärung über die von ihm eingeholte unterschrift unter seine vorgedruckte vollmacht durchgeführt -sodass die mutter weder von ihm , noch von notatr, des vordruck dieses war, püber die risiken der erneuten notariellen vorstellung bei beenndungswunsch der vollmacht unterrichtet war und es auch nicht in sinne der muter war , mcih ausdruücklich darin als betreuung auszuschliessen
- er hat die vollmacht und seine vitalität der alten frau gegenüber kontakariert , deren intention ins gegenteil verkehrt und und sie gegen den willen der alten mutter eingesetzt , um die mutter drohend zu erpressen , mich nicht zu unterstützen -bis hin zur konkreten bedrohung, seine vollmacht gegen sie einzusetzen und die drohung gegen ihren willen sie ins pflegeheime zu verbringen !
- er hat die mutter gegen ihren willen in ein pflegeheim gesteckt , welche ich dort telefonisch völlig aufgelöst angetroffen habe und statt in einer renovierten und erweiterten haus wohnen zzu können , dann in einem einem zweibettzimmer mit einer fremden frau zubringen musste
er ha es unterlassen, den wunsch der mutter dahingegehend zu befolgen und umszusetzen , ihr eine ambulantne pflege und sozialassistenez zukommen zu lassen , ncith einemal eien daquate ernährung bekam sie durch ihn ,
die die E. Und denr amecke geboren und bestens aufgezogen hatte , um ihnen einen sozialen aufstieg zu ermöglichen mit der besten ünterstüztung mit allem in ihrer einfluss und möglichkeiten stehenden kräften , dies zu ermöglichen, die erblasserin swusste weder von der funktion des testamtensvollstreckers , dessen ausschluss oder bennenung, es passt aber zur arbeitsweise des amecke nicht nur die lebensnotwendige substitutionstherapie der mutter nicht zukommen zu lassen , was ersichtlich immer notwendiger wurde mit zunehmendem Alter der mutter klara , die massive einflussnahme der mutter zeigt sich auch in der direkten erpresserischen bedrohung des amckes durch die mutter die erteilte vollmach gegen sie zu einzusetzen und sie gegen ihren willen in ein pfelgeheim zu verfrachten ,eien notfallsytem fpr zu hasuse hatte sie -und war abgesichert - er auh in zukunft umgesetzt hatte
Dieses jahrelange was die Ernennung von T.M. durch das AG Unna in er testamentanfechtungsklage umso fragwürdiger macht beim im AG Unna bei allen Richter bekannten „Fall“ Regina Geilich ( s.u.), d
Die Anfrage bei Frau Steinweger, ob sich der T. eine Straffreiheit beantragt habe, blieb unbeantwortet.
1.: hiermit beantrage ich
wegen Befangenheit des Richters in nachlassgericht die absetzung des derzeitigen richters wegen einsetzung des H.M. als Testamentsvollstreckers
Begründung :
der T. Sol die vertrauen der Erbin haben und deshalb wird sei als erstes dazu befragt, wen sie bei fehlender bBenennugng des T. Im Testmanent selbst diesern vorschalgen mlagen möchte . Dazu hat das gerith auch amckee befragt ,w leclhe aber ausdrücklich us dne erbfall ausgeschlossen wurde und zu dem die erbin eein zerüttetes famielien verhälntnis hat wegen differenzen in der Rgelugn der eberbfalles Anni Geilich, der jvernachlssigugn der geewonscht und verienebarten hifle in der pflegeuntersptzgun der vaters hubert zu hause prfäinal zur eentlastugn der mutter und
die sofortige Absetzung des TestamentsvollstreckersMehring wegen Misswirtschaft als Verwalter des Hauses unter grober Fahrlässigkeit durch Unterlassung mit Herbeiführung von zahlreichen Bauschäden der Bausubstanz , offensichtlichen Diebstahles eines Teiles meines Erbes , der vernichtung oder veräusserung eines Teiles meiner Erbschaft , einer krasser Fehlbelegung und Vermietung der Patteerewohnung des Hauses ohne Rücksprache mit dem offensichtlich absichtlichem Ziel der Verwirtschaftung des Anwesens (s.u.) :
2a: :
2b : die Absetzung des Testamtentsvollstreckers in Zukunft
2c. die Einsetzung meiner Person als Testamtentsvollstrecker
2d: die Einsetzung meines Bekannten Jodoc seidel , s.o. . als Testamentsvollstrecker
für das Testament Klara Geilich
Begründung :
2a : Bezüglich des Vorschlages zur Person der Testamentsvollstreckers hat das AGUnna nicht meine Person als Alleinerbin befragt, mit wem ich in Zukunft zusammenarbeiten will als Testamentsvollstrecker , sondern denjenigen, der meine Mutter als Erben ausgeschlossen hat.: Christoph Amecke ( A.)
Da laut der Aussagen eines Richters des AGUnna , alle Richter im AG UNNA mich als „ Fall“ ja bereits kennen , dürften jedem bekannt sein, durch die betreuungsverfahren gegen meine Person als Zeuge gegen den Notar Budin wegen offenscihtlicher mehrfachaustellung und der unterschiedlichen Hinterlegung der Haus -Grundstückseigentumsverhältnisse meiner Patentante Anni, dem Amtsrichter des Grundbuchamtes zu Kirchhundem /Sauerland und der Finanzrichterin beim Finanzgerichte Münster aus 2007 wegen nicht Berichtigung des Grundbuches bzgl der Haus – und Grundstücksverhältnisse zum nachteil der Erblasserin , der nacihtauffidnesn des beasichtigen testamentes der hochgradigenVerdachtes auf Mord durch eine Überdosis mittels Blutgerinnungshemmers mit eindeutig alleiniger Todesursache einer Hirnmassenblutung bei der Erblasserin Anni Geilich durch den Begünstigen Georg Geilich unter Anstiftung durch seine Kinder zur Erbschleicherei des Vermögens meiner Patentante Anni Geilich und des teils aus dem vorverstorbenen Bruders Bernhard Geilich, aufgrund der Zivilklage gegen Amecke wegen Körperverletzung meiner Person mit Kreuzbandruptur rechts beim AG Unna und des Strafantrages gegen Brigitte Schulte, derzeit wohl gerade Mehring, wegen Hausfriedensbruches im hasu böckmasnsntr. E´3 , des nun zu verwaltenden Anwesens: daraus wird ersichtlich, dass von AG Unna -wohl auch zum Schutz der noch lebenden eigenen Kollegen - hier Leute befragt und mit anheim gestellt wurden, die mir kontrovers entgegenstehen und deren Verhältnis schon vorab als zerrüttet angesehen werden muss.
Das ist unhaltbar, wobei meine Arbeit als politischer blogger und Kritiker der staatlichen Amtskirche bei allen genannten der eigentliche kontrovers Punkt darstellen dürfte und in deren Auftrag und Anwesenheit die Verfahren gegen mich geführt wurden und zum verncihtugn meirne erosn als zeugen in den og sachverhalten falsch geführt wrudne und zum offensichtlichen Schutzes der Vergehen der Justiz und dahinter auch nebenbei der Mörder und Anstifter der erblsserin anni Geilich geführt hat , bis hin zur verwaltugnskalge am ag unna gegen mich mit zahlreichen formalen Fehlern der Justiz in Rotterdam und in Unna behafteten Betreuungsverfahrens aus 2007 geführt wurde ; es öfteren dabei Pfarrer Middelanis als Vertreter der hiesigen Katholizismus – zu anfangs für die Beeinflussung der Mutter im Rahmen einer nicht angekündigten Terminvorladung der Mutter durch A. bei Middelanis durch umait der nachafoglendnen massiven Beeinflussung der Mutter als Zeugin meiner Körperverletzung durch A. , Mehring und Middelanis zur massiven Beeinflussung der Mutter - gemäss ihrer Aussage - zur Unterschrifteneinholung der Mutter zur Beantragung eines offensichtlich vorgefassten Verfahrens gegen meine Person in 2019 - das ganze auf der Basis meiner Tätigkeit als politischer blogger und vor allem als Fundamentalkritiker des staatlich - amtskirchlichen Staatskirchentums / Katholizismus mit dessen unkritischen Nachläufern A. , Schulte , Mehring.Es steht in direktem Verhäntnis zu mir als aktiver politischer blogger und Kritiker der staatsadapatierten Amtskirche , deren unkritische Überschneidungsmassse die o.g. Beteiligten darstellen.
Diesbezüglich geht es auch um eine von mir gefordeten Neuaufstellugn des Verhältnisses von Kirche und Staat und dessen direkten Finazbezüge und daas darus cihe erwachsende schweigen der Staatskirchen gegenüber Ausbeutung, Schöpfungszerstörung und westlichem Militärismus – im Gegensatz zum biblisch geforderten Frieden und Gerechtigkeit für die Menschheit .
Dieses Vorgehen des AG Unna muss als vorsätzlich begangener Fehler , als einseitig mich benachteiligend als Alleinerbin bewertet werden und als Befangenheit der AG Unna zu meinem Nachteil angesehen werden.
Daher beantrage ich hiermit den Austausch des Richters wegen Befangenheit durch die Umgehung meiner Person als Alleinerbin in Bezug auf die Auswahl des Testamentsvollstreckers zu meinem Nachteil von Seiten des AG Unna .:heir wurden leuten hergenomen und zur vorshcalg herngezogen , mit denen ein zerrüttetes Verhältnis schon im Vorhinein bestand. Das ist unzumutbar falsches Vorgehen des AG Unna !
2b: die generelle Absetzung der Testamentsvollstreckers aus dem Testament Klara Geilich, weild ie utter nicht wisen konten ,w as mamcke und mehring und sirrin mit den erbe alles unter vernachlässigugn und ignpranz schon haben verkommen lassen und weggeschmissen haben, was sie sich als kriesggeneration haben fleissgi und sparsam alles aufgebaut haben und viel eiegenleistung dort hineingesteckt haben. Dies alles war genausso wie das pflegeeheim jahre zuvor zur verwirtscahftugn des sparvermögens-nicht im sinne der erblasserin , auch nicht mehring , den a´dei erbalsserin ausdrücklich als nachbarn nicht benannt hatte , weil sie insgeheim von diesen nicht viel gehalten hat !
Dieses Vorgehen muss als vorsätzlich einseitig, mich benachteiligend bewertet werden und als Befangenheit der AG Unna zu meinem Nachteil angesehen werden. bewertet werden .ls aktiver politischer blogger und kritiker der Amtskrirche , deren Überscheidungsmassse sie darstellen.
-aufgrund der Erbschaftsfalles Anni und Bernhard Geilich die Zerrüttung der Familie schon Jahre zuvor begann und daher auch die Zerrüttung derFamilienverhältnisse gegen Amecke , die Zivilprozessklage wegen Körperverletzung gegen Amecke und Frau blegen dies .
- die Strafanzeige gegen Schulte wegen gewalttägigen Hausfriedesnbruches zur Erzwingung der freien unberechtigten Zugangs zum besagten Eigenheim der Mutter, Böckmannstr. 3 gegen meinen Widerstand zu bewirken , die ich als Hausbewohner nicht offensichtlich unangemeldet hinein lassen wollte und auch nicht muss , sie es seinerzeit ausschlug , sich telefonisch anzumelden bzw. nicht schellen wollte, meine Mutter sie aber derzeit nicht empfangen hatte an der Haustüre , falls sie schon geschellt hätte oder sich telefonisch angekündigt hätte , im Gegenteil , mir daher bewusst war , dass jetzt meine Mutter offensichtlich überrumpelt würde, vielleicht eine Nachbarin derzeit gar nicht empfangen wollte, gerade bei offener Zimmertüren als allein lebende Witwe in ihrer Wohnung auf ihrer der Toillette saß und gar nicht damit rechnete, dass eine Anwohnerin sich gerade gewalttätig und eigensinnig Zugang zu ihrem Haus und unaufgefordert Zugang zu ihrer Wohnung verschaffen wollte, es aber Frau Schulte-Mehring (genauer aktueller Scheidungs - Ehe oder Lebensumstände unbekannt und für mich uninteressant ! ) es aber durchaus frei stand , bei meiner Mutter zu schellen , damit meine Mutter selbst entscheiden könne , ob sie jemanden herein lassen wollte oder gerade konnte und ob sie ein Nachbarin empfangen wollte in ihrer Wohnung: das wollte seinerzeit B. schulte gewaltsam gegen meine person erzwingen.
genau diese Personen Amecke, Mehring und Middelanis als gebeutelter Amtskirchenvertreter einer abgewrackten Pfarrgemeinde im Vergleich zu den 70er und 80 er Jahren trotz wachsender Bürgerzahlen in Holzwickede haben der alten Dame als Erblasserin derart negativ zu meinem Nachteil als Tochter eingewirkt , um sie sogar aufs übelste dazu zu bewegen , eine bereits fertig vorbereiteten Antrag auf Verfahren gegen mich als Tochter zu bewirken durch Einholung ihrer Unterschrift dazu , meine Mutter aber mit ihrer eingeschränkten Urteilskraft und massiven Einwirkungen am 25 .03.19 .
Schon im Vorfeld wurde sie von Amecke kurz bei meiner Rückkehr am Rosenmontag 2019 unter druck gsetzt ,mir nicht weiterzuhelfen und angedroht , sie gegen ihren Willen mittels der ihm ertilten vollmacht sie in eine pflegeheim zu verfrachten , was er dann auch getan hat , ohne den wunsch der Erblasserin und Vollmachtgeberin nachzukommen, sie bis zum schluss in ihrem haus wohnen zu lassen, sondern auf ihre Kosten in eine Zweipersonenzimmer verfrachtet, zu diesem zeitpunkt .wohnte sie in ihrer paterrewohnung und genossd ei sonne in ihrenr wintergarten , sie war mit einem Notrufsystem ausgerüstet , aber ohne eine sozialassistenz oder ambulanten Pflegedienst bislang überwiegend allein versorgend , wobei die von amecke eingerichtete ambulanten essenversorgung nicht patientengerecht war: sie konnte sie nicht beissen , es war zu hart und zu wenig gehaltvoll - meist liess sie die hälfte liegen : ich habe sie mit aufbaukost und substitutionstherapien aufgrund einer vorbekannten megaloblastären anämieform versorgt , wobei letztere amecke trotz von mir vorgenommenen aufgeklärten einschreibens in meiner abwesenheit nicht umgesetzt hat als sanitäter ,
wo ich sie völlig aufgelöst, überrrumpelt und meiner meine umfangreichen recherchen in politischen und im meien weitreichenden amtkskirchliche kritik dazu zu bewegen , gegen mich und zu meinem Nachteil vorzugehen als kritischer blogger. dabei kamen Pfarrer Middelanis, Me
H. Mehring und Amecke an ihrem Geburtstag 2019 zusammen, um sie als solane zu beaarbiten , si sie ihen die unterschrift gab zum verfahren, was eine erneute Abwesenheit für mich in Folge hatte und ich die laufenden Sozialhilfeverfahren nach SGBII erschwert hatte.
Es ist daher eine Zumutung für die Alleinerbin durch das ag unna – und wahrscheinlich auch absolut unüblich bzw. sogar rechtswidrig formal inkorrekt , die Erbin selbst komplett zu umgehen in der Festlegung des T. sondern genau diejenigen dazu heranzuziehen, die gerade von der erblasserin als erben ausgeschlossen wurden unter völliger Umgehung der Erbin und Mitbewohnerin des Hauses selbst,
dazu den amecke herabgezogen wurden, der in zerütteten famileinverhältnissen mit der erbin bereits lebte und ihn ein T. vorschlagen zu lassen, der andere noch einer derjenigen war , der mit derzeitiger Ehefrau – frühere schulte - dann den Mehring als Vertrauten vorschlug als T. und dies offensichtlich schon lange vorgeplant war, denn des Mutter´s Wille, den sie schon vor Jahren bei Notar vogt kund tat, ihr dies aber von diesem nicht umgesetzt wurde , statt der grundbuchamtesübertragung stattdessen ein Tesamentsvordruck mit erheblichen auflagen bzgl des gesundheitszustandes der erbin als unpbliche Auflagen mir ausgehändigt wurde zur vorabeinsicht , damit wurde verhindert ,dass ich weiterhin mit mutter damals besten zusamenleben konnte und mich um das asnwesen witerehin kpmmern konten – so wei ich s berits ausgepfhrt auh renoverit hatte und anbauten und weier aussenisolationsmassnahmen und qualitäsausstattungen, wie die umfangrieche renovierrungen des Hauses und modernisierungen und erweiterungen , mit neuanlage des gartens und flächenentweigelungen haben in auftrag der erbaslserin habe umsetzten können u: der ursprönglcih wilel der erbalserin war es , mri zu elebzeiten ohen T, oder eiteren auflagen da hasu zu pberscshriben . Das wueren juritsche verhindert – gensuow wie sie ein verfahren vond enr alten frau druch asmsive einwirkugen auf sie mit merherhe , zum teil mit altherbegebrachten Würdenträgern und amtsperson bezw. , ist eindeutig aus dem testament erkennbar , dann hätte ich mit ihre in ruhe hier wohnen können, sie als Internistin versorgen könnenmit meinem knowhow und sie auch wie gewünscht und mehrfachst geäussert , was ich auch zur vollsten zufriedeneheit getan hatte , solange ich der eltern vollmacaht hatte und auf ierhen wunsche in die wongun pber ihene eingezogen war , rhe rvolmachat dazu hatte , bis amecke sie ihr abstreitig machte mit den kleiengedruckten , das ich in zukunft nicht mehr ihre versorgung übernehmen konnte und auch schrifftlich fixiert , nicht mehr durfte druch eine vorgefertigte volmachtsschreiben von Ra Vogt , holzwickede (?) das dann versucht wurde, gegen den willen meiner mutter unter drucksetzung im mai 2019 durch beider Anwesenheit meiner mutter dazu bewegen wollten ALLERDINGS VERGEBLICH , mit den Zugang zu ihrer Wohnung zu verwehren , mir vorzuschreiben die dort einzige Küche den zugang zu ihrer wohnungsverbot und der ducrhsezung von mehring und schulte aktive versucht wurde zu unterbinden, laut amecke, indem er inhaltlich lsagte, „ ich werde dich in ein pflegeheim verfrachten ,wenn du ihr hilfst !“Herr Mehring hat ohne Rücksprache, zu meinem Nachteil ausüben kann und auch schon ausübt, Herr mehrungher meehrugn hat bisher keine mir bis dato keine schriftliche Auskünfte erteilt seit nunmehr über 1,5 Jahre Tätigkei, seine Tätigkeit bisher so gestaltet und eingerichtet hat , dass er keine Ausschüttungen – wie sonst üblich wohl monatlich– komplett unterblieben und haben auf Anweisung des AG Unna noch sich vernanlasst zu sehen , offensichtlich rechtswidrig den an meine Person übergehende Zerstörung meines Nachlasses und Entsorgung eines meienes Teiles an Eigentümer mitzuwireken udnd ei sirrin dabei mitmachen zu lassen.
Bezüglich der beleuchtung in der oberen hausflures finden ich die die anlagen meiner Mutter in betrieb ,eine beleuchtungsanage aus Lampenleuchter, kabelsystem und zeitschaltuhr, um in der ersten etage eine belechtung durchzuführen und eien bewohnung dort vorzutäuschen , das diese durch ist durch zwei flurfenstenr von aussen sichtbar ist – offensichtlich hat dies frau S.. für ihr sicherheitsempfinden in Betrieb genommen, dies sit auch gegeneüber für M. klar ersichtlich : auch dazu wurde ihr die lampenanlage und der zugang zum separaten zimmern in der ersten etage zugänglich erhalten, damit sie dort die stromstecker für sich nutzen kann., die es im flur nicht gibt Auch in diesem Zimmer mit separaten waschbecken befinden sich persönliche Dinge aus dem Nachlass der Mutter, wie Kleidung , Bücher, aber auch Elektrogeräte, Nutzartikel : die wurde alles zugänglich gehalten , im gegsatz zu mri , die cih aktiv bsi zum 0909,23 aus de hasu gerugehalten wurd letzten mal der erscheienens als alle zugmr abgschlossen waren , als ich ankam .
Auch diese separat zu vermietenden zimmer , - z.b. als möblierte Zimmern mit Kurzeitübernachtungen für selbstbversorgende Monteure bleibt ungenutzt, so wie die obere Etage ebenso mit zwei Einzelzimmern ein grossem wohnschlafzimmer über die gesamte Hausbreite und zwei separate zimmer teilmöbliert wurden, leben nicht in benutzung,
die garage . Hier fehlen eine leiter , die rasenmäher, die gebrauchfähige Schubkarre , die vollbestückten gartengerätleiste mit den von meiner vater besonders gepflegten gartengeräten war ausgedünnt, die voll bestückte heisst ,dass nicht nicht nur die haken benutzt wurden ,s odnern die swischenräumen die gratengeräte umgekehrt aufgehakt wurden , die geräte gehören alle in den hinteren bereich der garage ,die verlängert ist und sich mit dem hinteren Raumanteil über die zweitgararage erstreckt und immer als gartengerätebereich voll genutzt werden konnte und weir zsuätzclieh cnoth usner fahrhräder dazu gestellt hatten – diese bereich bleibt nahezu ungenutzt, die und werden im gesamten Bereiches
Montag , den 11.09.23, finde ich am per Hausordnung mir zustehenden Waschtag morgens um halb 9 Uhr , sonniger Tag, die waschküche verschlossen vor , damit verhindert S. offensichtlich absichtlich ,dass ich – nun endlich in kenntnis gesetzt -, den vorgaben des M. Folge leisten kann und Wasche waschen könnte mit Verlängerungskabel aus meinen Kellerräumen , dadie Waschküchenkeller nur dazwischen gelagert ist.
Da ich keine trotz nochmaliger mündlicher Aufforderung an schulte abends das mir offensichtlich absichtlich nach Verschluß des hobbyraumkellers dieser mit farbe gekennzeichneter schluessel als als eingforderter vermeintlicher garagentürschluessel ausgehändigt wurde, mir offensichtlich auch von diesem den die Einsetzung meiner eigenen Person für diese Tätigkeit zu meinem Gunsten, d.h . durch die Ausführung durch meine Person höchstselbst, da meine Mutter nie gewusst hat, welche umfangreichen Tätigkeiten zu meinem Nachteil und nicht zum besten Erhalt des Privateigentums um (9 ) des
bessere überarbeitung , kleinschreibung, fehlende sortierung und gliederung aus zeitgründen nicht mehr möglich , tippfehler bitte ich zu entschuldigen.