Christoph Sandkühler
an mich, Katja
24. JuliDetails
Sehr geehrter Frau Dr. Geilich,
ohne dass uns bekannt ist, ob und wenn ja bei welcher Notarin / welchem Notar Ihre Mutter eine letztwillige Verfügung beurkunden ließ, können wir Ihnen leider nicht behilflich sein.
Wenn indes Ihre Mutter eine Verfügung hat beurkunden lassen, wird das Nachlassgericht hierüber automatisch unterrichtet und es wird dafür sorgen, dass die notarielle Urkunde eröffnet wird. Hierüber würden Sie als Tochter unterrichtet.
Wenn Ihre Mutter ein privatschriftliches Testament hinterlassen haben sollte, müsste die Person, die es in Besitz hat, es zur Eröffnung an das Nachlassgericht abliefern.
Wenn es keine testamentarische Verfügung gibt, dann tritt gesetzliche Erbfolge ein.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Sandkühler
Geschäftsführer
No comments:
Post a Comment