27. JuliDetails
Sehr geehrte Frau Dr. Geilich!
Hier wurde ein Testament Ihrer verstorbenen Mutter eröffnet.
Die Unterlagen über die Testamentseröffnung wurden Ihnen an Ihre Meldeanschrift (Böckmannstr. 3, 59439 Holzwickede) übersandt.
Sofern Ihnen die Unterlagen an eine andere Postanschrift übersandt werden sollen, teilen Sie uns diese Anschrift bitte mit.
Eine Übersendung per Email ist nicht zulässig. Ebenfalls können keine weiteren Email-Anfragen beantwortet werden, da es sich hierbei um eine in der Justiz NRW nicht zugelassene Kontaktform handelt.
Informationen über elektronische Kontaktmöglichkeiten mit Gerichten in NRW erhalten Sie unter https://www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/erv/Buerger---nichtprofessionelle-Einreicher/index.php
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Steinweger
Rechtspflegerin
Amtsgericht Unna
Friedrich-Ebert-Str. 65a
59425 Unna
Tel.: 02303 6703 213
Fax: 02303 6703 444
Internet: www.ag-unna.nrw.de
Denken Sie an die Umwelt geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Unna gesendet haben.
Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:
In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr).
Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Rodehüser
Direktorin des Amtsgerichts
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