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Sunday, November 21, 2021

Zur änderung des ifsgdurch Bundestag und Bundesrat

 

Zur änderung des infektionsschutzgesetzes durch den bundestag und den bundesrat

korrekt ist ,d ass die Ändnerung wieder im bundestag beschlossen wurde verfahrenstechnisch und nicht irgenwelche massnahmen in der von merkel einberufenen bund – länder – konferenz bestimmt wurden , an deren inhalte sich hinterher kein landeschef mehr gehalten hatte., weil es erst nicht in gesetzen verankert war …

1.: diese neue änderung des infektionsschutzgesetz IFSG ist keines, weil es die hiesige bevölkerung auf dem boden des eigenen staatsgebietes nicht vor einer bedeutenden Infektionsausbruches schützt , sondern eine solche infektion- - auch in form einer Epi – oder Pandemien - faktisch ungehindert und ohne effektive gegenmassnahmen in das staatsgebiet hereinlässt . Die bisherigen festlegungen in den änderungen des IFSG waren diesbzgl. nicht effektiv , diese wurden auch diesesmal unverändert belassen! : so wird politisch erst reagiert , wenn das virus auf dem staatsgebiet existent geworden ist , und kann dann nur mit schädigungen der alltäglichen lebensabläufen und individualauflagen bzw. unter verfassungsrechtlich bedenklicher zeitlicher einschränkung der grundrechte kompensiert werden.

Dies geschah mit der deltavariante im letzten winter 2021 zur quasi Grundsteinlegung der jetzigen 4 pandemiewelle genauso wie anfangs mit der wuhan -sars usprungsvariante im winter 2020.

Effektive schutzmassnahmen des staatsgebietes / (bzw. erweitert der EU ) sind im infektionsschutzgesetz also nicht festgelegt.

Dieses mehrfache politische pandemie managementversagen diesbezüglich wird in dem gesetz durch die festlegung von effektiven gegenmaßnahmen zur einschleppung von infektionen zum schutz der bürger auf dem eigenen staatsgebiet nicht korrigiert durch die festlegung von effektiven präventivmaßnahmen.-schon gar nicht auf eu ebenen nicht mitanberaumt : Es ist also ein infektionsmanagementgesetz für die „corona“ - pandemie auf deutschem staatsgebiet , aber kein infektionsschutzgesetz im eigentlichen sinne, weil es zeitlich zu spät ansetzt -wenn alles eingeschleppt wurde - und zu speziell auf die derzeitige pandemielage ausgerichtet ist und andere infektionen und deren bedrohungspotential unberücksichtigt lässt.


2. die grundrechte der bürger können langfristig nicht eingeschränkt oder von einem Impfstatus oder von einem aktuellen Gesundheitszustand abhängig gemacht werden, weil dies GG lich garantierte Rechte sind.


3. die epidemiologische notlage mit allen daraus politischen massnahmen bis hin zu juristisch bedenklichen grundrechtseinschränkungen für alle bürger, die gesundheitlichen , psychosozialen und wirtschaftlich – existentiellen schädigungen bis hin zu vielfachen tod deutscher bundesbürger und staatsfremder anwesender auf deutschen bundesgebiet durch das sars -virus wären vermeidbar gewesen und hätten durch effektive, zielführende und vor allem rechtzeitige präventive maßnahmen verhindert werden können . Daher ist die bundesregieung mit ihrem selbst verschuldeten Handeln und unterlassungen unter genauer kenntnis der faktischen sachlage für alle staatsinternen Folgeerscheinungen bzgl. der einschleppung des sars- virus zuanfangs voll verantwortlich .

Defacto ist das gesetz ein infektionsmanagementgesetz der bereits schädigend eingeschleppten infektion, aber eben kein schutz davor- es zielt nur auf die derzeitige sog „ Corona“ - - pandemie ab , umfasst aber keine allgemeinen massnahmen gegen andere derzeitige oder in zukunft aufretende staatsgefährdende infektionen – wie z.B. Grippepidemien mit hohen Todesfolgen in D, die afrikanische schweinegrippe mit drohenden bzw. schon eingetretenen hohen wirtschaftlichen und existentiellen schädigungen der landwirtschaft in D oder die malaria -erkrankungen mit drohenden enormen gesundheitsschäden, lebenseinschränkungen für die hiesige Bevölkerung und umweltbelastungen – die schweinegrippe ist nun trotz hiesige gegenmassnahmen -wie dem abschluss von wildschweinen als Hauptmassnahme zur eindämmung , trotzdem ist sie nun auch zusätzlich in einem schweinebetrieb in Mec Pom aufgetreten ist und sich gerade in D ausbreitet! Das wir nicht berücksichtigt mit dem mensch als übertragungsareal.


4. die grundrechtsseinschränkungen , wie der lockdown mit ausgehverboten, verboten der Berufsaussübung oder auch die beabsichtigten impfzwang mit den mRNA Impfungen in derzeitiger markeinführung mittels eines unausgegorenen vorzeitigen notfallzulassungsverfahren bei noch laufender studienlage, machen die politisch zwangsgeimpften zu unfreiwilligen studienteilnehmern gegen ihren ausdrücklichen willen bei wohl überlegter persönlicher entscheidung , was offensichtlich nicht nur ihr grundrecht auf körperliche unverletzlichkeit durch politisch vorsätzlich beschädigt, denn es fehlt hier bei diesem körperlichen eingriff die vorgeschriebene ausdrückliche einwilligung des Betroffenen, und auch unter verletzung der deutschen rechtslage bzgl des sog, e -kodex.

5.: Der in sog. infektionsschutzgesetz festgelegte masßnahmenkatalog orientiert sich zeitlich als alleiniges kriterium an die bereits überlasteten intensivstationen als letzter infrastrukturstation eines schweren erkrankungsverlaufes, die dann einsetzenden massnahmen aber greifen mit ihren zeitlich versetzten effekten - wenn überhaupt (s.u.) -erst später ; sie können also eine weitere und zunehmende überlastung oder gar kollaps des deutschen gesundheitswesens nicht verhindern , damit wird offensichtlich - wie von vizekanzler scholz gefordert im Bundestag : „parteiübergreifend“ - in gemeinsamer konzertierter aktion und in gemeinsamer beschluss dieses gesetzes im bundesrat aktuell – genau dieses ziel der ausausbreitung vorsätzlich zu verfolgen : auch hierbei hat die amtierende union diesem gesetz im bundestag zugestimmt : bk merkel hätte bei noch laufender !! epidemischer notlage nationaler tragweite !! ( meine korrektur : sie läuft erst im komennden donnerstag aus und ei Blkonfernerz mt merkel fand unter dem notlagensituation in !) bei der letzten bund -länder -konferenz der letzten woche mit einem dekret bundesweit in diesem bereits erneut verschlepptem und fortgeschrittenen pandemiezustand von zitat „ hochdramatischer Lage“ als amtierende BK erlassen müssen zur sofortige umgehenden kontaktbeschränkung als das effektivste mittel zur virusausrbeitung in diesem frothgeschrittenen ausbreitungsstadiums zur hochgefährlichen situation in D -so wie es österreich auch derzeit machen muss . Das hat sie vorsätzlich unterlassen als erneuter amtsmissbrauch zur verschleppung der pandemie in D und im sinne der untätigkeit im amt zur beförderung der weiteren ausbreitung des virus in D ! 30 – 50 % Kontaktbeschränkung wären nach expertenmeinung notwendig jetzt zur effektiven bekämpfung des virus

Dass dies offensichtlich politisch vorsätzlich betrieben wird, sieht man daran, dass auch politisch schon mit einer eintretenden Überforderung des deutschen gesundheitssystemes gerechnet wird und offensichtlich zur späteren einführung eines impfzwanges als vorwand und narrativ heransgezogen werden wird : das militär ist schon in vorbereitung für nationale und auch internationale verlegungstransporte schwerst erkrankter Intensivpatienten bei überlasteten intensivstationen in ganz D in andere eu staaten -wie italien !


6.: Aber vielmehr noch : die im sog Infektionsschutzgesetz fixierten massnahmen stellen kein schutz vor einer weitere innerstaatlichen sars - ausbreitung dar , sie befördern diese geradezu auch noch . Hier wird zwar mit 2g und 2g plus politisch für die bürger ein vernünftig strukturiertes und planmässiges vorgehen allgemein und eine falsche sicherheit für die Teilnehmer von( innenräumlichen) kontaktveranstaltungen suggeriert, dem aber keineswegs so ist : die Maßnahmen kommen dann nicht nur zu spät ( s.o-.), sie sind auch in der sache nicht nur ineffektiv, sondern im gegenteil geradezu pandemiefördernd , da die Geimpften nicht nur infektiös sein können, sondern immunologisch zu superspreadern werden können und die hochinfektiöse deltavariante sich ohne verhaltensauflagen , wie maskenpflicht in innenräumen, begrenzung der teilnehmerzahl geradezu leichtens weiterverbreiten kann , zudem veranstaltungen in epidemiologischen hotspots, wie schlecht belüfteten, engen restaurants, bistros , bars, kneipen und clubs statfinden dürfen; ausserdem werden keine zeitlichen und personellen Kontaktbeschränkungen auferlegt, wobei manche massnahmen auch in der vergangenheit und in manchen bundesländern auch derzeit wieder nicht zielführend sind , wie schulschliessungen bei kaum betroffenen kindern in der eigentlichen erkrankung – hier nur die positive (unspezifische ?) testungen herzunehmen zur beurteilung der bedrohungslage, ist wessenschaftlich unseriös. Ausserdem die begrenzung von einkaufmöglichkeit kein vernünftige massnahme , weil dadurch sich die zahl der käufer auf einen engeren zeitraum zusammengeführt werden , sowohl in den innestädten und füssgangerzoene ,als auch in den geschaftsräumen selbst.

Die testungen mit den rt pct test selbst – wie ich bereits ausführte – haben weder in negativen, noch im positiven testergebnis irgendeine Auskunft , ob der getestete nun gesund oder infektiös ist. Diese massnahme stellt eine reine verblendung der bürger mit verleitung zu einem risikohaften verhalten dar und hat zudem den negativen nebeneffekt , seine finanzielle Belastung über den deutschen fiskus und die KVen ohne wesentlichen schutz- oder Aussageeffekt im pandemiegeschehen wieder hochzutreiben !

Dies befördert die weitere ausbreitung des virus in zukunft und zielt dabei besonders auf die dadurch hochgefährderten ungeimpften Bürger mit drohenden schwersterkrankungsverläufen ab , welche als haupttargets der politischen unterlassungen , angeblichen fehleinschätzungen und vorsätzlichen untätigkeiten im amt bei hochdramatischer lage , damit diese mit angst zur impfung als alleinig propagiertem ausweg aus der notlage genötigt werden sollen !


7.: dazu unternimmt aus eigenem anlass und freiwillig , aber absolut illegitim, wahrscheinlich auch rechtswidrig, der BP Steinmeier eine öffentlichen Rede an das deutsche volk mit eindeutig tagespolitischen inhalt und klarer einseitiger persönlicher stellungnahme mit abschliessender aufforderung zur hochproblematischen impfteilnahme , die aber nicht alternativlos ist und auch nicht notwendig zur effektiven abwehr der pandemie und zum schutz der bürger !, woran man die offensichtliche politische vorsätzlichkeit in der parteiübergreifenden vorgehensweise zur zwangsbeimpfung der geamtbevölkerung und zur politischen einleitung der gesetzlichen impfpflicht erkennen kann! Das ganze wri ncoh gekrönt von eiern vollig falschern beschimfpung von impfgegner als coronaleugner ,w ablulsut falsch ist und iene vorsätclieh fehlinterpetation darstellt wieldie menschen überdurchschnittlich intelligent, gut ausgebildet und als kritische staatsbürger verantwortungsvoll handelnd .

Dies wird gepaart mit einer öffentlichen medialen diffamierung bekannter persoenlichkeiten des öffentlichen lebens, wie sportgrössen, als ungeimpfte, diese gruppe als vermeintliche verursacher der erneuten pandemiewelle fälschlicherweise gebrandmarkt werden , obwohl sie die hauptopfer dieser deltvariante sind, und somit eine weitere innere spaltung der gesellschaft damit vorangetrieben wird.


www.bundespräsident.de/verfassungsrechtliche grundlagen/Prägung des Amtes durch die Person:

die aufgabe des BP liegt vor allem in der Repräsentation der BRD nach innen und nach außen und in der völkerrechtlichen Vertretung der BRD, hinzu kommen ausführende Verfahrensaufgaben in der Bundespolitik.

„das Staatsoberhaupt hält sich in alle regel mit öffentlichen äusserungen zu tagespolitischen fragen zurück. Das BVG spricht davon, es entspräche den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das amt des bundespräsidenten und der gefestigten verfassungstradition, dass der BP eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahre.

(BVG, Urteil vom 10.06.2014 – 7 BvE 2/09, 2 BvE 2/10

dies hat Steinmeier mit seinem impfappell eindeutig überschritten und zu aktuellen innenpolitischen Thematik persönlich Stellung bezogen : eines glaube ich ihm allerdings: „es geht hier um die gesundheit des volkes und die zukunft unseres landes!“ -Beides soll verwirtschaftet werden und das land in eine überwachungstechnology unter 5G geführt werden und wie man mir shcon vor 11 jahrne auf dem politikkongress in NYC bercihtete, die bürger gechippt werden sollen und ich dabei nur dachte , das macht doch freiwillig keiner mit ! l – neien naturliche nicht , deshalb muss es ja heimlich geschehen ! die verwirtschftung und abwirtschaftung Konitentaleuropas aber , das sollen die politiker hinkriegen - der eindeutige appell des BP in dieser Sachfrage der möglichst kompletten volksbeimpfung ist zu weit gegangen und unnötig -weil es effektive medizinische therapeutische alternativen zur verhinderung der sars erkrankung gibt und zur präventiven verhinderung der überlastung des gesundheitswesens !!

8.: Diese sog „infektionsschutz“ - gesetzeslage wird vorsätzlich kontraproduktiv für den tastsächlichen bürgerschutz erlassen zu einem zeitpunkt , in dem schon seit monaten bekannt war, dass der schutzfaktor bei dem geimpfen deutlich nachlässt. Damit werden auch die geimpften ebenso infektionsgefährdet, was sich aus den zahlen der stationären belegungzahlen mit überhang der geimpften widerspiegelt und in der nun gesetzlich beschlossenen 2G stufe mit gelockerten verhaltens- und kontaktauflagen durch infizierte veranstaltungsteilnehmer gefährdet . Dies ist ebenfalls pandemiefördernd , auch dies geschieht vorsätzlich , denn es war aus israel mit schneller und hoher durchimpfungsrate mit erneuter pandemiewelle der neuen deltaveriante mit hoher hospitalisierungsrate und auch todesfällen auch nach zweit - und drittimpfungen als sog. durchbruchsinfektionen und hoher intensivauslastungen aufgetreten war. Daher muss in D die verzögerung der boosterimfpungen mit abbau der dazu notwendigen logistik , d.h. dem abbau der flächendeckenden impfzentren , als politisch destruktiv vorsätzlich anzusehen sein bei dem in D politisch ausschliesslich präferiertem weg der aktiven schutzbeimfung mit mRNA -Impfstoffen.


9. : Weiterhin pandemie -und virusausbreitungsfördernd kommt hinzu , dass die direkte kostenpflichtigkeit der testungen mit abnahme der freiwilligen schnellen testungen -so auch bei Infizierten – zeitlich hinauszögerte , was die schnelle therapie , isolierung des infizierten und seine kontaktbeschränkungen hinauszögerte. Angedrohte Geldstrafen sind wiederum eine Bürgerdrangsaliererei für amtsunterlassungen der verantwortlichen politiker bzgl . Der og. rechtzeitiger schutzmassnahmen für gesamtdeutschland / EU .


10: die durchführung der festgelegten massnahmenkataloges des stufenplanes ist organisatorisch und logistisch kaum zu bewältigen oder zu kontrollieren . Die veranstaltungs - und lokalbetreiber haben dies bislang mitunter gar nicht oder nicht korrekt durchgeführt, was zu der dramatischen infektionsausbreitung wiederum beitrug – gemäß der auslegung von 3G : „gebraut , gezapft, getrunken“ . Diese kontrollen können nur stichprobenartig ausgeführt werden, wobei die zuständigen kontrolleure teils noch gar nicht ausgemacht sind .


11:Die verschleppung der pandemiemanagements zur faktischen förderung der virusausbreitung zeigt sich neben der politisch durch untätigkeit im amt zugelassene einschleppung des virus, dann die geradezu politische förderung der ausbreitung des virus durch sportliche grossveranstaltungen mit mangelnder kontrollen einschränkender kontaktauflagen, auch aus hochrisikoreisegebieten, ineffektive kontrollen von ein -und rückreisenden vorrangig in der sommerferienzeit, dann trotz kenntnis der politker über die zeitliche impfschutzreduktion der mRNA Impfungen bei alleiniger aktiver Impfstrategie der bundesregierung in dem abbau der flächendeckenden impfzentren für die dazu notwendigen boosterimfpungen von ca. 27 mio menschen in D , der umschichtung der impfhauptlast damit auf die hausärzte , die angekündigte priorisierungsliste für die boosterimpfungen als nächste verschleppungstaktik in der sache , weil die priorisierung von bestimmten vorrangig zu beimpfenden bürgergruppen von den nun hauptsächlich agierenden hausärzten kaum logistisch umsetzbar ist.


12.. Die absage von aussenveranstaltungen unter freiem himmel mit niedriger ansteckungsgefahr , wie historisch- traditionelle weihnachtsmärkte - ohne politische vernünftige auflagenkonzepte - hingegen dient offensichtlich in der zielsetzung weniger dem bürgergschutz, sondern hauptsächlich nur zur weiteren gesellschaftlichen drangsaliererei der bürger hin zur akzeptanz einer zwangsbeimpfung, weil damit die stimmung der advents - und weihnachtzeit verbaselt wird und voraussichtlich noch weihnachten und silvester mit privaten umfangreichen kontaktbeschränkungen belegt werden wird, denn bis dahin haben sie die infektionszahlen soweit hochgetrieben, bis dies länderspezifisch im gesetz nun festgelegt mit kontaktauflagen aber genau zur festzeit -dann aber erst möglich ist. Es gehört zu den drangsalirereien , wie die zu verhindernde deltawelle selbst , den diffamierungen von ungeimpften,und dem eimischung des BP mit seiner personlichen meinung zur tapotlischen tagsproblmeatiken , welche dann noch gepaart wurde mit einer ebenfalls diffamierenden, faktisch unhaltbaren behauptung , die ungeimpften seien alles coronaleugner . Sie sind eine gruppe von überdurchschnittltich gut ausgebildeten und informierten menschen, wenn auch diese gruppe heoterogen ist .

Die jetzige schnelle, zielführender lockdown mit drastischen kontaktbeschränkungen zur möglichst schnellen brechung der bislang beförderten 4 deltaviruswelle in D wird allerdings mit dem gesetzlich vorgegebenen stufenplan des infektionsschuztgesetztes zum rechtzeitigen Zeitpunkt aktiv verhindert. Der katalog des´stufenplanes stellt einen politisch vorgegeben , also aufgezwungenen einsatz von massnahmen an dem alleinigen kriterium der intensivbelegung dar , worin der rechtzeitige präventive schutz versagt ist , sondern zur verschleppung in die überforderungssituaiton in den krankenhäusern planmässig verpflichtet, den alle später einsetztendn masnahmen werden erst zeitversetzt ihren effekt zeigen , wenn überhaupt.



Zusammenfassung:

das infektionsschutzgesetz ist kein schutz vor infektionen in D , sondern ein gesetz zur vorgeschriebenen durchführung eines ineffektiven missmanagements zur planmässigen förderung der deltavirusvariantenausbreitung in D hinein in ein kollaps des gesundheitssystemes mit dramatischen auswirkungen auf die volksgesundheit mit zahlreichen todesfällen.

Dies alles wurde politisch gefördert durch konsequente unterlassung effektiver , bekannter massnahmen zum schutz der bevölkerung durch wiederholte untätigkeit im amt massgeblich des BMG spahn und BK merkel als hauptverantworltiche in not -und ausnahmenzeiten, aber auch des genauso bei der gesetzliche zulassungsverfahren mit aktiv beteiligten bundesparlamentes und des bundesrates in parteiübergreifender zusammenarbeit .

Dadurch wird ein missmanagement dieser pandemie gesetzlich verankert zum nachteil der eigenen bürger, des staatswesens und seiner existentiellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bestandes festgeschrieben !

Eine beabsichtigte gesetzliche einführung des Impfzwanges mit einem aktiven mRNA imfpserum ist unzulässig, überzogen, völlig unnötig , weil es effektive alternativen gibt, die BK merkel nicht eingeführt hat bei der letzten bund - länder -konferenz trotz nunmehr offizieller zulassung in D : die sofortige flächendeckende Passivbeimpfung der gesamtbevölkerung mit sars -antikörpern in diesem fortgeschrittenen zustand und „hochdramatischer“ notlage in D - empfohlen erst vorrangig bei symptomatischen bürgern, aber als walk - in bei hausarztpraxen für alle und in wieder zu eröffnenden impfzentren ohne vorab -terminierung: diese echte alternative für D bietet - rechtzeitig gegeben - sofortigen schutz vor dem erkrankungsausbruch, vor einer hospitalisierung, einem schweren intensivpflichtigen verlauf und schützt direkt vor dem sars -tod -bisher nebenwirkungsfrei getestet ! Dies nicht zu nutzen , sondern die éigenen bürger vorsätzlich stattdessen -wie oben ausgeführt -über drangsaliererei, verzicht, gesundheitlichen schäden und risiken , existentiellen nöten, writschaftlichen schaden wiederholt bis in den tod zu treiben , ist von allen o.g. Beteiligten strafrechtlich in meinem strafantrag zu verfolgen: allein der rechtsstaat funktioniert offensichtlich nicht !

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