Das infektionsschutzgesetz IFSG im Verlauf Gesetz zur verhütung und bekämpfung von Infektionskrankheiten beim menschen – IFSG vom 20.07.2020
Im Jahr 2000 wurde das ifsg erneuert und überarbeitet von der unionsregierung:
zweck des gesetzes sollte die Vorbeugung vor erkrankungen sein , infektionen frühzeitig zu erkennen – bezogen auf das Bundesgebiet als bundesgesetz ! ( nicht deren einschleppung zu verhindern ! ) , deren ausbreitung ( in D ! : das ist zu zu spät ! ) zu verhindern, in zusammenarbeit aller verantwortlichen Stellen und unter förderung der eigenverantwortung leitender positionen. Per definition ist eine schutzimfpung ein impfstoff ,welcher vor einer übertragbaren krankheit schützen soll ( das ist hier bei den mrna impfstoffen nicht mehr gegeben , weil die geimfpten sowohl infektiös , als auch krank werden können und sogar an der impfung selbst , als auch an der erkrankung versterben können : sie haben also nicht mehr die geforderte qualität eines klassischen imfpstoffes im herkömmlichen sinne ! Das ziel ist also auf breiter front verfehlt !) , die gabe von spezifischen antikörpern zur passiven immunisierung gilt als eine maßnahme der spezifischen prophylaxe ( die passive immunisierung ist also anerkannt durch die aktualisierte gesetzeslage , sie sind gerade in D zugelassen worden , aber wüst als NRW -und länderkonferenzchef sagt vor laufender kamera: bei den infizierten könne man nichts mehr tun und ihr tod sei zwangsläufig und unabwendbar: das ist eine glatte luege ! ) , impfschaden gilt sodann der gesundheitliche , aber auch der !! wirtschaftliche !! schaden , der durch die schutzimpfung hervorgerufen wird , (dies wird durch die aufhebung der Entschädigungsverpflichtung der Hersteller per definitionem hier umgangen -deshalb ist der eu -vertrag mit den herstellern juristisch inakzeptabel ! )
unter § 2 , absatz 16 werden nur personengebundene angaben notwendig , nicht aber der Impfstatus ! Ein risikogebiet ausserhalb D ´s wird von BMG , dem BMI , den auswärtigen amt festgelegt ( nicht vom RKI als fachkompetente stelle , sondern offensichtlich allein von der Politik , diese politische Einstufung gilt erst nach ablauf des ersten tages nach veröffentlichung der politischen feststellung durch das RKI ( das rki als reines ausführendes organ – so haben die bundesregierung südafarika erst als risikogebiet eingestuft , ein tag bevor die ausbreitung der neuen variante schon in D und europa angekommen war bzw. schon weit ernug verbietet war und uns bürgern nun in den medien kundgetan wird ! Die politik kann sich mit diesem procedere die faktenlage selbst bauen- sie wussten eher davon , genauso wie sie seit dem 8 dezember 2019 wussten vom lange erwarteten und gleichsam gefürchteten neuen sars ausbruch sars cov 2 - in china – ich berichtete ! ),
§3 besagt , dass die zuständigen öffentlichen stellen das volk aufzuklaeren haben über den allgemeinen und individuellen infektionsschutz . Davon war bei mir 2019/20 nichts angekommen : ausser nur teilweise und weniger wichtige massnahmen : hände waschen –und husten in die ellenbeuge – von BMG spahn ! bei einer primär per aerosol inhalativ übertragbaren krankheit glatt am ziel vorbei aufgeklärt !)
2: abschnitt : koordinierung und epidemische lage nationaler tragweite :
§4 : das rki hat die aufgabe der vorbeugung und der epidemiologischen analyse mit der prävention übertragbarer krankheiten in zusammenarbeit mit den bundes/Landesbehörden . ( dabei wird aber konsequent im sinne der vorgesetzten politik die einschleppungsverhinderung als effektivste prävention ausgeblendet bis zur kompletten blindheit !) leider kann das rki nur auf ersuchen von landesbehörden - auch länderübergreifend - amtshilfe leisten ( das ist zu wenig bei nationaler tragweite ! Meist haben die landesbehörden die finanziellen mitteln nicht , der aufgabe selbst umfassend nachzukommen oder da srki hat mehr infos übr die sachlage ! )
fortsetzung folgt …...
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