bin zusammen gebrochen und erst Stunden später benommen wieder aufgewacht, habe mich in den nächsten Zug gesetzt , bin den ganzen Tag halb schläfrig bis Heidelberg gedüst , um mich am Abend noch in der Uni vorzustellen , hatte gehofft, mit einem solchen Akutereignis für eine stationäre Abklärung aufgenommen zu
werden , die Neurologin Frau Arzt hat es wiederholt abgelehnt ,
Den Bericht halte ich für eine Frechheit, meine stringenten medizinscen Darlegungen hat sie als " auschweifende Erklärungnen dargestellt , ich habe meine gesamten Unterlagen dort vorgelegt, sie darüber mehrfachst in den Bericht , eine Thalliumintoxikation konnte nie nachgewiesen werden- ausserden hat sie wohl schon zur Sicherheit erst gar keine Entzüdnigsparamter gemacht , wie das besagte CRP , das hochsenditiv , aber unspezifisch ist udn jeder enzpndung reaktion oder infektionserkankung seinsitiv darlegt. - das aber wohl falsch negativ als systemtaischer Computerfehler internatinal eingegeben ist-wenn man aufder schwarzen Liste steht .
eien anonymisierte Befunderhebung im labor ist nciht erfolgt, notfallmässgi ist ein CCT gemacht worden , das aber wiederum solche bestimmte Hirntumoren ncith auschliessen kann, eien stationaler weterabklärung ist abgelehnt worden. sei bot noch eine Lumbalpunktion an , ich wollt eisemachen lassen ,w enn sie gelchezitig auf Tumorzellen und viren untersuchen lässt, das wiederum lehnte sie ab , sei wollt nur nach Blutungen schauen lassen. dafür habe ich die invasive Diagnostik abgelehnt ,weil keine Auffälligkeiten hierfür im CCT vorhanden waren. Die Neurologin Frua Ärzt hat mir besttig ,da s mann diffus waschendnen Hirntumoren in CCt nciht darsteleln kann , ich sollte mir doch dafuer selbst ambulant eien Termin besorgen, auch als Privatversicherte mit Chefarztbehandlung -meist sind die Chefärzte scharf darauf ihre privatbetten belegen zu können- lehnte sie wiederholt eine stationäre Aufnahme zur weiteren Abkläurng ab, am nächsten tag habe ich bei der NMR abteilugn achgefargt , ob ich eien anschlussuntersuchugn haben könnte , die ncähsten Termine sienen erste im Oktober möglihc , bin dann zum Sekretäriatdes Abteilugnschefs udn ahbe die Dirnglichkeit dargelegt, pläztlich ging das dann innerhalb von 4 stunden- soll allles unauffällig sein, habe zuvor den untersichugen ärt daruf aufmekrsam gemacht ,d ad ie Thappum intocxikation sehr wohl nachgewiesen war udn egebtne , di entsprehcenndne einstelleugne mitlaufen zu lassen , was er bestaetigte , in den Befunden ist weder etwas von Tumorasuchluss , ncoh von Thallium achweis zu lesen-beides wurde verweigert, der befund war uach shcon inerhalb von 1 studnen fertig - normalerweise daurete dies 2-3 tage, schliesslcih sieen ca 1000 Bidler bei CCT udn NMR zsuamemngkommen - komscih nciht ?Vor einigen Jahren
in Brasileen in Sao Paolo- ich berichtete- hatte ich seinerzeit auch ein NMR anfertigen lassen , die haben mir dort gezeigt , dass einige Sprenkel im NMR abbildbar waren , haben mir aber dann die entsprechenden Sequenzen dieser spezialeinstellung auf dem CD-Ausdruck nicht mitgegeben , auf meinen Einwand hin , ich moechte die gesamten Ausderuck mitnehmen , haben sie mich unter Anwesenheit des Sicherheitsdienstes und der Chefärztin herausgedrängt.
Somit ist meine Patientenverfügung selbst im Notfall nicht anerkannt worden, wenn es darauf ankommt, korrekte Ergebnisse zu liefern. Nach telefonischer Rücksprache beim AG Unna war mir vorab schon bestätigt worden , dass derzeit kein Berteuuunsverfahren gegen mich eingeleitet worden war , sodass ich die Fahrt angetreten hatte. Dort wurde mir ebenfalls gesagt ,dass sie generell keine Patientenverfuegungen im Vorfeld anerkennen, ich hatte zeitlich auch an die Zivilkammer denselben Unterlagen zusgesandt. Darueber habe ich noch keine Auskunft : es bleibt daher dabei : es wird nur im der Notfallsituation selbst -letztendlich mittels Richter und Ärzten entschieden -, ob eine Patverfue jeü berhaut anerkannt wird-
daran seht Ihr , solche Gesetze taugen ncihts, w eil man eben nicht im Vorfeld seinen eigenen weitere Rechte selbst bestimmen und verbindlich festlegen kann .
Nach Rücksprache mit einem Verein ,der selbst Patientenverfuegungen anbietet , man diese dort hinterlegen kann und der Verein sich auch bei seinen Mitgliedern fürdie rechtliche Durchsetzung der patverfues einsetzt, bleibt immer noch eine generelle Rechtsunsicherheit, denn letztendlich hat der Richter juristisch den längeren Hebel und kann sich auf die entsprechende und gewünschte Meinungen von ( politischen abhängigen ) Ärzten als Basis für seine Gerichtsentscheidungen verlassen - so schaffen sie das !
besser: Ärzte , Vereine , Notare und dei Deutsche Stiftung Organspende müssen ausschliesslich für die Äufklärung über Inhalte von patverfues als Organspendeerklärungen zuständig sein , Patverfues müssen im Vorfeld von Verwaltungs-oder Zivilgerichten - gehört zum Zivilrecht !-mit spezialisierten Richtern anerkannt werden , damit im Vorfeld Rechtssicherheit für den EInzelnen sichergestellt wird und diese können genauso wie die Oragnspendeausweise mit den ensprechenden Einschränkungnen und Festlegungen in das Bundesarchiv kostenfrei hinterlegt werden und können dann im Notfall oder nach moderner objektiver Verfahrensweise der Hirntodfeststellung ständig abrufbar für berechtigte -wie Ärzte oder Pflegeheimverwaltung etc.- hinterlegt werden : europaweit ! -
Organspendenausweise gehören nicht auf die Krankenkarte, damit jede beliebige Verwaltungsangestellte und auch Chefärzte mit entsprechenden Knebelverträgen weiss , welch lukratives Ersatzteillager gerade stationaär aufgenommenn wurde . merkt Ihr nicht, wie subtil Ihr alle verarscht werdet von diesen Politikern !
Saturday, July 22, 2017
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