Friday, September 25, 2015
udn ncoh eineStrafantrag
Dr med Regina Geilich
Böckmannstr.3
59439 Holzwickede
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstrasse 91
10559 Berlin -Mobit 00493090143310
Strafantrag gegen
1.: Ministerpäsident Stephan Weil, als Aufsichtsratsmitglied des Volkswagen- Konzers , wegen Unterlassung der Durchführung offizieller Testverfahren zur Verifizierung von bekanntweise fortgesetzten Überschreitens von Abgasemmisionwerten zum Nachteil der Bevölkerung in Deuschland Strafantrag steht in Ergänzung zu den Ausführungen meines Strafantrages vom 23.09.2015.
2: Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesministerin der Verteidigung, Unsula von der Leyen,
Begründung:
Der Antrag wird gestellt wegen der beabsichtigten , vereinbarten , bereits vorhandenen und erneut erweiterten Stationierung von Nuklearwaffen in Deutschland, die entgegen des internationalen Atomwaffensperrvertrages und entgegen der bestehenden gesetzlichen Dienstanweisungen des Bundesministeriums der Verteidiung in Zusammenarbeit mit der USA "im Sinne einer nuklearen Teilhabe" in Deutschland stationiert wurden , um zukünftig von deutschen Soldaten im Kriegsfall eingesetzt zu werden .
So hat sich die USA schon in der Vergangenheit dadurch augezeichnet , von deutschen Soldaten im Einsatz die Anwendung von Atomwaffen - wie z.B. 1989 unter der Führung der USA als Nato-Einsatzleitung unter der Beteiligung der Bundeswehr unter Kriegsbedingungen - selbst auch gegen eigene Landsleute- zu realisieren - wie der damalige, ehemalige parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Willi Wimmer den ZDF- Reportern von "Frontal 21" in der Sendung vom 22-Septmenber aktuell bestätigt.
Bis heute gibt es regelmässige Übungen deutscher Soldaten "im Sinne einer nuklearen Teilhabe" - so deutsche Tornadopiloten, welche mit US-amerikanischen Atomwaffenattrappen trainieren , die sie im Kriegsfall ins Ziel lenken sollen. Dies verstösst gegen das Atomwaffenverbot deutscher Solkdaten, wie es sowohl im Atomwaffensperrvertrag und in der diesen entsprechend umsetzenden Dienstanweisung des Bundesministeriums der Verteidigung "Druckschrift , Einsatz 03, humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten- Grundsätze- (vom Juni 2008 ?) , wo ausdrücklich der Einsatz atomarer Waffen verboten ist.
Der Atomwaffensprerrvertrag , der von den 5 Atommächten USA, Russland, Frankreich, China, und GB initiiert und von weiteren 191Staaten mit Ausnahme von Indien, Israel, Pakistan, Südsudan unterzeichnet wurde , verplichten sich alle anderen 191 Länder auf den Erwerb von Atomwaffen und deren direkten oder indirekten Einsatz zu verzichten . Die 5 Atommächte versichern zusätzlich , einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter internationaler Kontrolle durchzuführen.
Beides wird durch " die nukleare Teilhabe " unterlaufen, die sicherstellt , dass alle Nato- Staaten, sekundär an der Ausgestaltung der Atomwaffenpolitik der USA im Kriegsfall mitwirken und hierfür militärische Kapazitäten bereitstellen . Dies bestätigt der MItarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik, Oliver Meier, vor "Frontal 21" in der o.g. Sendung.
So unterläuft auch die USA damit den Atomwaffensperrvertrag , indem sie sich nicht für die Einschränkung einsetzte , sondern im Gegenteil, deren Ausweitung in Stationierung und deren Anwendung über die Nato faktisch betreibt und vorantreibt.
Im Falle eines Krieges sollen dabei die in Deutschland stationierten Atomwaffen von den deutschen Streitkräften auf Anweisung des US -amerikanischen Präsidenten benutzt und von deutschen Piloten eingesetzt und konkret im Zieltarget angewand werden, wie Hans M. Kristensen von der Nuclear Information Projetcts, Washington D.C. bestätigt. Dies unterläuft die o.g.Verträge und die o.g. interne Dienstanweisung des Bundesministeriums der Verteidigung.
Dazu hat die USA taktische US-Atombombe B61 in Deutschland stationiert , die die vierfache Sprengkraft der Hiroshimabombe besitzen. Davon lagern in Büchel 20 US-Atombomben diesen Typs.
BK Angela Merkel hat hierzu den Abzug der Atomwaffen im Koalitionsvertrag von 2009 als politisches Ziel festgehalten, aber nicht eingehalten und somit nochmals gegen Ziele der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Atomwaffensperrvertrages verstossen.
Die absolute Mehrheit im deutschen Bundestages hat gemäss des gemeinsamen Antrages der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, und Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussfassung in der 17. Wahlperiode , Drucksache 17/1159, hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich " im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten (parallel zu der Aufnahme von der sog. START - Abrüstungs-Verhandlungen zwischen Russland und den USA )sich mit Nachdruck für den Abzug von Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen.
BK Merkel hat dies offensichtlich hintertrieben, indem der US Botschafte in einem vertraulichen Telegramm nach Gespräch mit BK Merkels Sicherheitsbeaufftragten im Jahr 2009 schreibt, dass "die Vereinbarungen über den Abzug der Atomwaffen dem Kanzleramt von Aussenminister Westerwelle aufgezwungen worden sei...Es mache aber keinen Sinn die 20 taktischen Atomwaffen abzuziehen." Merkel verteidigt dieses eigenmächtige Vorgehen öffentlich: sie hat damit nicht nur die Parlamentsmehrheit und den Bruch der Koaltionsvertrages durchgeführt ,sondern auch die Umsetzung des Atomwaffensperrvertrages zu verantworten, indem sie sich willfährig gegenüber US- amerikansichen Interessen zeigt.
Vielmehr ncoh : Sie treibt stattddessen eine verdeckte atomare Aufrüstung unter Einbeziehung der Bundeswehr voran. Wie Testabwürfe der neuen Atombombe B61/12 in den USA in Nevada vor eingen Wochen beweisen , haben unterdessen die USA in der Qualität völlig neue , nämlich nun zum erstenmal lenkbare Atomwaffen angeschafft, weil die die USA bisher nicht besessen hatten, wie Hans M.Kristensen von der Nuclear Information Projects in Washington, D.C. bestätigt !
Dies unterläuft den internationalen Atomwaffensperrvertrag von Seiten der USA.
Zudem sollen laut der ZDF Reportage diese neuen lenkbaren Atombomben in Büchel in Deutschland stationiert werden. Darüber scheint BK Merkel offensichtlich die Öffentlichkeit vorsätzlich falsch im Unklaren zu lassen, da sie vorgibt, über schon längst gemachte Beschlüsse aus den USA keine Kenntnisse zu haben : so ist schon im Fenruar 2015 längst im US Verteidungsministerin festgelegt, dass die Nuklearbomben ab dem dritten Quartal 2015 in die deutschen Nato -Jagdbomber in Büchel (PA-200 Integration) integriert werden und von deutschen Tornados ins Ziel gebracht werden sollen .
Dies stellt eine Eskalation im Ost - Westverhältnis dar und führt zu einer Verletzung der Artikel 1 und 2 des Atomwaffensperrvertrages über die Nichtverbreitung der Atomwaffen.Dies ist eine klare Provokation Russlands wegen der Möglichkeit des nuklearen Angriffskrieges, wie der ehemalige parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministeriums, Willi Wimmer, bestätigt.
Siehe hierzu die direkte Beweislage:
www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2496520/Frontal21-Sendung-vom-22-September-2015: ab Minute 14:18 !
Ich stelle daher einen Strafantrag wegen der Verletzung des Atomwaffensperrvertrages durch die Bundesrepublik Deutschland durch die Stationierung von neuen lenkbaren Arombomben B61/12 in Büchel / Deutschland durch die USA
Es ist insofern von besonderer Bedeutung , weil sich die Eskalation im Ost-Westverhältnis inmitten eines bewaffnet ausgetragenen Bürgerkieges in der Ukraine unter Anteilnahme Russlands befindet.
Gemäss der aktuellen Ausführungen des investigativen deutschen Journales "Frontal 21" vom 22.Septmeber 2015 bestehen erhebliche Beweise,dass hier von beiden Nationen diese Verträge verletzt werden.
Hochachtungsvoll
Dr med Regina Geilich
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