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Thursday, October 25, 2012

die Versicherungsmafia

Die Versicherungsmafia routinemässig abgelehnte Anträge, systematische Verschleppung von Schadensregulierungen, insbesondere bei Vorliegen von Krankenhausberichten wird auf den Tod spekuliert, es reguliere sich "biologisch", wenn der Geschädigte im Sterben liegt, systematische Verschleppungsschreiben mit vorgefassten Textbausteinen, eindeutige Unfälle werden nicht anerkannt , Obduktionen nicht rechtzeitig oder gar nicht veranlasst , damit die Todesursache im Nachinein strategisch angezweifelt werden kann, Geschädigte als Simulanten bezeichnet , falsche Behauptungen aufgestellt, dass Zahlungen schon aufgebraucht worden wären gegen andere Leistungsberechtigte im konkreten Schadensfall, die Geschädigte werden dabei in den finanziellen Ruin getrieben, müssen vor Gericht finanziell in Vorleistung treten, Zahlungen werden nicht durchgeführt, obwohl die Geschädigten in den Instanzen Recht bekommen haben, Gutachter der Versicherungen werden angehalten, einige Passagen im Gutachten wegzulassen oder Formulierungen zu modifizieren, Verschleppungen von bis zu mehrern Jahrzehnten (!) , es sei nicht eine Frage , ob Tricks und Winkelzüge eingesetzt werden , sondern wie lange; wenn diese Fälle dann durch die Medien herauskommen, werden falsche Entschuldigungen vorgeheuchelt, die gar nicht ausgesprochen wurden und im besten Fall dann aussergerichtliche Vergleiche von unangemssen niederiger Höhe gemacht, die Zeit hat den Verischerern bereits jahrelang die verweigerten tatsächlichen Schadenskosten und den Zinsenzins in die Tasche gewirtschaftet! Bis zu 60% aller Leistungsfälle würden abgelehnt, Schadensregulierungen werden strategisch abgelehnt, wenn kein Prozessregulierer da ist, wenn finanziell das Prozesskostenrisiko mit mehren tausend Euro nicht aufs Spiel gesetzt werden kann von dem Geschädigten, wenn man durch alle Instanzen gehen muss, so kommt es nur in 2-5% zu Klagen wegen des Prozesskostenrisikos. Merkel sagt , sie "komme gerne der Einladung der Versicherungsgesellschaften nach" und habe nur Lob und Schmeicheleien für die "bedeutenden Akteure am Finanzmarkt,.. mit der " kraftvollen Interessensvertretung auch im Kanzleramt". Herzlichen Glückwunsch, Frau Merkel, immer auf der "richtigen" Seite! das "Paradies für Versicherungen und die Hölle für die Opfer" ( Reportage bei Phönix! , Oktober 2012) Für mich heisst dies, hier besteht juristischer Regulierungsbedarf: Opferschutz im Sinne der Versicherten bedeutet: vorgeschriebene Bearbeitungsfristen durch die Versicherungsgesellschaften nach Antragseingang eines Versicherten, ansonsten besteht beim Versicherten Prozessrecht zu Lasten der Versicherung mit Übernahme aller Prozesskosten , auch des Rechtsanwaltes des Klägers, unabhängig vom Prozessausgang: der Versicherte hat ein Recht auf zeitnahe Klärung seines Falles! begrenzte Einspruchs-Fristen für Versicherungen, wenn sie z.B. ärztliche Todesbescheingungen mit der Todesursache "Unfall" bei Unfallversicherungen mit einer Obduktion anfechten wollen , ansonsten müssen sie zahlen; bei fristgerechtem Einspruch der Versicherungsgesellschaften diesbezüglich ferner rechtsmedizinische/ kriminalistische Überprüfung der Notwendigkeit der Durchführung von Obduktionen, damit bei eindeutigen Todesbescheinigungen und klaren Todesumständen und Sachverhalten zur Entlastung der Angehörigen nicht durch unnötige Versicherungseinflussnahme mittels Obduktionsbegehrens Angehörige auf Rechtsansprüche verzichten, um dem verstorbenen Verwandten eine Obduktion zu ersparen: hier gilt Verhältnismässigkeit mit Anspruch auf Totenruhe! Zahlungsrechtsansprüche z.B. bei Unfallversicherungen auch über den Tod hinaus, damit nicht durch strategische Bearbeitungsverschleppung der Versicherungen der Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber dem Verunfallten durch den Tod erlischt; Auskunftspflicht von Ärzten gegenüber Versicheurungsgesellschaften nur über die eingetretenen Unfallschäden , nicht über den aktuellen Gesundheitszustand, ist unrelevant: Es gilt immer die Informationsauskünfte im Sinne des Datenschutzes auf das Notwendige zu beschränken! Rechtsanspruch auf Prozesskostenhilfe gemessen an der Schadensstreithöhe für Geschädigte, damit sie nicht für den Schadensfall selbst und die Prozesskosten zusätzlich in Vorleistung treten müssen; unabhängige Gutachterbestellungen ohne Namensnennung der Gutachter, damit keine Einflussnahme von Seiten der Versicherungen auf den Gutachter möglich ist, mit eindeutig abzuklärenden Fragestellungen veranlasst durch die Gerichte: Korruptionsbeschränkung! Einschränkungen der Berechtigung zur Vorlage von sog. "Gegengutachten" durch die Versicherungsgesellschaften bei eindeutigen Sachverhalten zur Verhinderung der Zahlungsverschleppung über den Rechtsweg : Recht auf zeitnahe Abwicklung! straf - und zivilrechtliche Sanktionen gegen Gutachter bei vorsätzlicher Täuschung, Auslassungen oder einseitiger Darstellung von Sachverhalten: Korruptionsbeschränkung! spürbare Straf-Sanktionen für das vorsätzliche Verschleppen der Auszahlungen von ( teilweise existenzbedrohenden) Schadensersatzansprüchen in Form von zusätzlichen Strafschadensersatzzahlungen obendrauf bei festgestellten Rechtsansprüchen, in der Höhe ansteigend mit der Rechtsinstanz, damit das Risiko der Verschleppung von Schadenszahlungen über den Rechtsweg auch zur Entlastung von Gerichten und der unberechtigten Zahlungsverweigerung den Versicherten gegenüber minimiert wird, in Form von einer solchen Höhe, die die Existenz der Versicherungen bedrohen könnte! Das lässt Verischerungsgesellschaften abwägen, ob sie in Berufungen gehen sollen: Zeit ist nämlich Geld für sie! 180 Milliarden Euro Beiträge jährlich von den Versicherten muss auch im Notfall für die Betroffenen von Schäden angemessen zur Verfügung gestellt werden, damit endlich juristische Präzedenzfälle entstehen, in denen klar im Sinne der Geschädigten durch Gerichte entschieden wird , dass auch mitunter lebenslange Zahlungen für unverschuldete Dauergeschädigte als Pflegefälle geleistet werden müssen, damit nicht ganze Familien von Versicherten durch Minimalzahlungen bei aussergerichtlichen Vergleichen über den Tisch gezogen weden und in den Ruin geraten, sondern angemessene Entschädigungen erhalten: das ist der Sinn dieser "Solidargemeinschaft" Versicherung: "eine Allianz fürs Leben". Yes, we Can!!! Und nicht eine Geldeinkassiermaschine auf dem Rücken von unverschuldet Geschädigten, die dadurch doppelt getroffen werden im Leben: Durch den Schadensfall selbst und durch das maffiöse Vorgehen von Versicherungsgesellschaften, geschützt durch Gesetzeslücken, ausformuliert durch unsere Hochpolitiker, dabei " kraftvoll unterstützt" durch die Versicherer in den Ministerien selbst! Schönen Gruss , Frau Merkel!
der Blog gegen Lüge und für Wahrheit, das System geht über Leichen

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