Einverständniserkärung

Diese Website oder ihre Drittanbieter-Tools verwenden Cookies, die für die Funktionalität notwendig sind und um die in den Cookie-Richtlinien dargelegten Zwecke zu erreichen. Wenn Sie mehr erfahren oder Ihre Zustimmung gegenüber allen oder einzelnen Cookies zurückziehen möchten, ziehen Sie bitte die Cookie-Richtlinien zurate. Mit der Nutzung der Internetplattform erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies einverstanden. Diese Cookies dienen dazu, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.
Datenschutz, Stand 25 .Mai 2018 :
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen: Stand 26.Mai.2018
https://policies.google.com/terms?hl=de
http://www.google.com/privacy_ads.html
https://policies.google.com/technologies/ads?h
cookies einsehbar:
https://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html
https://www.cookiechoices.org
https://support.google.com/blogger/answer/6253244?visit_id=1-636628370113810231-941352771&p=eu_cookies_notice&hl=de&rd=1
website zum löschen von daten bei google:

https://ssl.gstatic.com/policies/privacy/pdf/20180525/853e41a3/google_privacy_policy_de.pdf

Friday, September 5, 2025

Ein ypatient

 

An Frau 
Dr med Julia Sproedt,


Betr.: Se.J ...geb . .....4.19
B... ... - zürich
AHV 7
PID/FID 39

Betr.: Dupuytrensche Kontraktur links, 
Z.n. operativer Sanierung bei Ihnen rechts in 2017

Sehr geehrte Frau Chefärztin Sproedt,

bezugnehmend auf Ihren Bericht vom 20.08.25 über die ambulante Vorstellung meines mich bevollmächtigenden Herrn J. S.el möchte ich Folgendes anmerken:
Vorgeschichte: 
Herr S. war bei Ihnen in 2017 mit derselben Erkrankung an der rechten Hand in vergleichbarem Ausprägungsgrad ohne Weiteres sofort mittels selektiver Fasziektomie am III. Strahl und Ringbandspaltung A1Dig.V rechts operiert worden, WEIL eine schmerzhafte Belastbarkeitsminderung und auch die funktionelle Einschränkung bei erkennbaren morphologischen Veränderungen als Operationsindikation vernünftigerweise zusammen bewertet und somit operiert wurden. 
Herr S. ist mit dem funktionellen Operationsergebnis voll zufrieden.  Diesbezüglich zeigt sich heute ein gutes Langzeitergebnis OHNE Rezidiv und reizlosen Wundverhältnissen, wie von Ihnen beschrieben.
Herr S. hat sich nun mit demselben Krankheitsbild der linken Hand mit funktioneller erheblicher Beeinträchtigung erneut zur operativen Sanierung bei Ihnen vorgestellt.
Hierzu folgende Bemerkungen: 

1. Im Gegensatz zu dem bei Ihnen beschriebenen Befund " M. Dupuytren ohne Extensionseinschränkung" an der linken Hand zeigt sich tatsächlich aber eine deutlich grössere  Extensionseinschränkung links im Sinne der von Ihnen selbst aktuell beschriebenen fortgeschritten morphologischen Krankheitsveränderung , welche allerdings deutlich ausgeprägter sind als die von Ihnen selbst festgestellte verbliebene Extensionseinschränkung postoperativ von 10 Grad rechts . 
Im Gegensatz zu Ihrem Statusbericht besteht aufgrund Ihrer selbst beschriebenen morphologischen Veränderungen im Sinne von Strang - und knotenartigen Veränderungen
Deutlich ERKENNBARE EXTENSIONSEINSCHRÄNKUNGEN 
IN DER LINKEN Hand grob gemessen : Strahl III endgradig, 
STRAHL IV endgradig, Strahl V  30- 40 grad 
Ich bitte dies nochmals zu überprüfen.

2.In ihrem Statusbericht beschreiben Sie bzgl. der linken Hand nur geringe Strangbildungen und knotige Veränderungen. 
Tatsächlich aber finden sich hier deutlich ausgeprägte Strangbildungen mit grübchenartigen Einziehungen Strahl III und IV von palpablen jeweils ca 2 cm Länge, mit einer erbsgrossen kleinen Verdickungen am jeweiligen distalen Ende, III grösser als IV ; am Strahl V ist der Befund am ausgeprägtesten mit strangartigen Verdickungen von ca 5 cm Länge mit der beschriebenen knotigen verbackenen Verdickung am distalen Ende des Metacarpale V bis zu IV hinüberreichend, welche  ca. Haselnuss gross  ipalmar prominent in die Handinnenfläche hineinragt und zu erheblichen Gebrauchschmerzen über zwei Strahlen führt. Infolgedessen lässt sich eine beginnende hypothenare Muskelatrophie links palpieren., welche o. infolge länger bestehender schmerzhafter Funktionseinschränkung und schonhaltungsbedingter  Belastbarkeitsminderung sich auszubilden beginnt. 
Ich bitte dies zu überdenken.

3. Wie Sie selbst ausgeführt haben in Ihrem Bericht, klagt der Patient über eine zunehmende Knotenbildung mit schmerzhafter Belastbarkeitsminderung und einer sich daraus ergebenden umfassenden  Funktionseinschränkung der linken Hand, weswegen er sich mit der Bitte um operative Sanierung bei Ihnen erneut vorgestellt hatte.
Dazu muss ich ausführen, dass bei Herrn S. eine ausgeprägte Hypersensitivität vorliegt, sodass die subjektive schmerzhafte Belastbarkeitsminderung in der linken Hand gravierender einzustufen ist als bei anderen Patienten. 
Zudem benutzt er als Rechtshänder die rechte Hand vorwiegend zur Feinmotorik, wobei er die linke Hand dabei in Greif - und Haltefunktion von mitunter schwereren  Gegenständen einsetzen muss, was sich besonders bei allen Alltagstätigkeiten äusserst nachteilig einschränkend auswirkt.
Ich bitte dies erneut zu bedenken.

4. Da die Rezidivraten bei ausgeprägteren Krankheitsbefunden höher liegen, sollte - wie der erfolgreiche Langzeitbefund der kontralateralen Seite zeigt- ebenso berücksichtigt werden und daher eine zeitnahe Sanierung wie auf der rechten Seite in Betracht gezogen werden..

5. Auffällig in Ihrem Bericht ist die Wertung der Diagnosen, wobei der aktuelle Vorstellungsgrund des Patienten mit Operationswunsch mit dem aktuellen Krankheitsbild von Ihnen untypischwerweise NICHT als erster Punkt erwähnt wird, sondern als letzter Diagnosepunkt auftaucht, der unproblematische Langzeitbefund  postoperativ jedoch zuerst benannt wird, gefolgt von einer fachfremden Nebendiagnose.
Dazu möchten ich folgendes anmerken:
Herr S. kennt nun aufgrund der schon einmal durchgemachten Operation mit anschliessender  ergotherapeutischer Rehabilitationsphase die Belastungen und Aufgabenstellung an seine Mitarbeit und will sie auch erkenntlich an der erneuten Operationsvorstellung bei Ihnen mittragen. Daran können Sie die Stärke der Beschwerden ablesen, die für ihn höher wiegen als die zu erwartende operative und postoperative Belastung.
Herr Seidel hat bereits in diesem Jahr zwei Operationen in Lokalanästhesie mit selbst umzusetzender jeweiligen Nachbehandlungen gut und völlig komplikationslos überstanden unter persönlicher Begleitung.
Die damalige Operation 2017 musste er allein und ohne Unterstützung das erstemal bewältigen.
Auch dies bitte ich zu berücksichtigen.
Leider konnte Herr S.jun. infolge der bestehenden aktuellen Einschränkungen die von ihm gewünschten Tätigkeiten an Haus und Garten nur zeitlich verzögert und gestaffelt , sowie eingeschränkt durchführen,; mit unterstützender Hilfe hat er trotzdem sich bemüht und Bäumchen eingepflanzt , Pflöcke gesetzt, Sträucher ,Bäume und Gewächse verschnitten , zahlreiche Blumen Bepflanzungen vorgenommen und einen regensicheren Unterstand errichtet und notwendige Innenisolationen im Haus nachgeholt als Rechtshänder , sowie aufgetragene nachträgliche Umzugsarbeiten durchgeführt, neben den alltäglichen häuslichen Tätigkeiten. 
Deshalb bittet er nochmals auf diesem Weg um eine erneute Vorstellung zur Operationsterminierung., damit er seine Aufgaben und sein Alltagsleben besser bewältigen kann.
Mit freundlichen kollegialen Grüssen
Die Bevollmächtigte im Auftrag von Herrn S.