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Wednesday, October 19, 2016

unbefriedigendere Stand bei Ceta :Ceta muss verhindert werden!

lassst Euch nicht ablenken , das Gerichtsurteil von Vosskulhe beim BVG laesst alles offen: hier wurden allgemeine !!! Auflagen !!! gemacht , ich hoere aber nichts von diesen; ob gabriel die richtig umsetzt, bleibt mir im Voerborgenen: daher muss dringend gelten : diese Umsetzung der BVG-Auflagen muessen jurisitsch geprueft werden , wenn Unklarheiten und hinterturerchen eingebaut sind - also wieder die sozidesoalten Luftnummer erfolgten- muss nochmals ein Eilantrrag gestellt werden, mit den Begruendungen ,d ass d die Auflagen so nicht hingenommen w erden koennen: ich kenne sie nicht : stattdessen wird ein Ablekungsmanoerver uerber ein belgische Regionalparlament gemacht ; die Antwort aus Oesterreich ist auch unbefriedigend; bei Ceta geht es eben nicht um 35 Mio Kandadier gegen 500 Mio Eu Buerger , sondern um Politk gegen Konzern: und natuerliche steht im Vertragswerk ,dass wir prinzipiell alles politisch beschliessen koennen , aber wir werden es uns nicht leisten koennen gegen die Konzernsklagen: und die Nachverhandlugn waren schon eien typische grbierlschesw vernebelungskerze von allgemien Luftnummer : der Text blieb voellig allgemein , sie nehmen keinen kondreten Bezug auf irgendeine Textstelle in eigenlichen Vertagswerk, es wrid keine konrete Regelung einegegrenzt oder ausgenommen ; das ist VOLKSVERARSCHE von gabriel a la carte ; Was sagt eigentliche die Linke zu den neuen BVG Auflagen von gabriel -oder quatschen die derzeit nur mit den Grunen und der SPD um neues Machtspielchen rum.... hier die Antwort aus Oesterreich:er sagt , dass der jetzige- bisherige - Stand an schutzmassnhamen innerhalb der Eu beibehalten wrid- uebr jedwede Verschaerfung der Auflagen koennen Konezerne also klagen: CETA draf nicht unterzeichnet werden... Mitterlehner, Reinhold 12. Okt. (vor 7 Tagen) Sehr geehrte Frau Dr. Geilich, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. September 2016. Österreich ist eine erfolgreiche Handelsnation mit einer Exportquote von rund 60 Prozent. Daher reden wir beim geplanten Handelsabkommen mit Kanada (CETA) nicht nur über einen gut verhandelten Vertrag im engeren Sinn, sondern auch über die Zukunft Österreichs, die Zukunft unserer Nachkommen und vieler Arbeitsplätze im Land. Bei der aktuellen Diskussion rund um CETA geht es aber auch um die handelspolitische Reputation Österreichs. Generell gilt für mich, dass sich über 500 Millionen Europäer sich nicht vor 35 Millionen Kanadiern fürchten müssen. Das Abkommen eröffnet die Chance für Europa, die Handelsregeln der nächsten Jahrzehnte mitzugestalten. Der Text des Kanada-Abkommens bestätigt, dass unsere hohen Qualitätsstandards (etwa für Produktsicherheit, Daten-, Verbraucher-, Gesundheits-,Umwelt- und Tierschutz) auch in Zukunft gesichert sind. Das staatliche Regulierungsrecht ("right to regulate") ist sowohl in der Präambel, als auch im Vertrag ausdrücklich festgehalten, unter anderem in den Kapiteln zur Nachhaltigkeit sowie zum Thema Investitionen. Die Vertragsparteien können das Schutzniveau insbesondere für Gesundheit, Sicherheit, Konsumenten, Arbeits- und Umweltschutz nach eigenem Ermessen festlegen. Auch das Vorsorgeprinzip kann weiterhin angewendet werden, da es im EU-Primärrecht (Art. 191 AEUV) verankert ist und nicht durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie CETA abgeschafft werden kann. Ich habe mich gemeinsam mit unter anderem Deutschland für eine rechtsverbindliche „Gemeinsame Erklärung“ zwischen der EU und Kanada eingesetzt, deren Notwendigkeit auch beim informellen Handelsministerrat am 23. September 2016 in Bratislava bekräftigt wurde. Dieses Dokument wird die Position der EU und Kanadas zu einigen zentralen Abkommensbestimmungen klarstellen. Damit wird aus unserer Sicht 1.festgehalten, dass die Vertragspartner wie bisher ihre Sozial-, Arbeits- Umwelt-, Gesundheits- und Konsumentenschutzstandards selbst regeln und aufrechterhalten können. 2.unmissverständlich klargestellt, dass es weiterhin den Regierungen obliegt, öffentliche Dienstleistungen nach ihren Wünschen zu organisieren und kein Zwang zu Privatisierungen besteht. 3.bekräftigt, dass dem Nachhaltigkeitskapitel von beiden Partnern hoher Stellenwert auch hinsichtlich der Umsetzung der in CETA enthaltenen Verpflichtungen beigemessen wird. 4.sichergestellt, dass das reformierte Investitionsgerichtssystem unabhängige Entscheidungen gewährleistet. Entsprechend der bereits im Frühjahr innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Position werden die Schiedsgerichte im Investitionskapitel von der vorläufigen Anwendung ausgenommen. Dieser Bereich kann also erst nach einer Ratifizierung durch die nationalen Parlamente in Kraft treten. Bei Gemischten Abkommen werden grundsätzlich nur jene Teile vorläufig angewendet, die seit dem Vertrag von Lissabon in ausschließlicher EU-Zuständigkeit liegen (also zum Beispiel der Zollabbau oder der Abbau von Marktzugangshemmnissen). Die vorläufige Anwendung von CETA wird erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments erfolgen. Aufgrund unseres Einsatzes hat die Europäische Kommission bestätigt, dass CETA als gemischtes Abkommen eingestuft wird. Somit ist die Mitwirkung des österreichischen Parlaments bei der Ratifizierung des Abkommens sowie die entsprechende demokratische Legitimierung auch auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten gesichert. Wenn Sie sich ein genaueres Bild über CETA machen wollen, finden Sie unter folgenden Links umfangreiche aktuelle und verlässliche Informationen: CETA – Zusammenfassung der abschließenden Verhandlungsergebnisse Die Vorteile von CETA Fragen und Antworten Mit freundlichen Grüßen Reinhold Mitterlehner Von: regina geilich [mailto:rmgeilich@gmail.com] Gesendet: Freitag, 23. September 2016 19:35 An: Mitterlehner, Reinhold Betreff: CETA Zum Antworten oder Weiterleiten hier klicken

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