Dr med Regina
Geilich Böckmannstr.3
59439
Holzwickede
21.07.2012
An
Herrn
Dr Bernartz
Gesundheitsamt Unna
Platanenallee 16
59425 Unna
nachrichtlich:
Amtsgericht Unna ,
Richter Buller
Betreuungsverfahren 7 XVII
344 / 12
02303 27 1299
Sehr geehrter Herr
Kollege, Herr Richter Buller
Derzeit halte ich
mich nicht zu Hause auf, da ich Kontakte zu ehrenamtlichen und gemeinnützigen
Tätigkeiten pflege. Bei Ihrem Termin am kommenden Montag kann ich daher nicht
anwesend sein. Ich kann eine Rückkehr noch nicht genau benennen, ich bitte
diesen Termin daher bis auf Weiteres ausfallen zu lassen. Leider habe ich erst
heute erfahren , dass eine Termin anberaumt war. Ich bitte dies zu
entschuldigen.
Ich möchte Sie
darauf aufmerksam machen, dass mein Verhältnis aufgrund der Regelung einer
Erbschaftsangelengenheit Anni Geilich mit meinem Bruder seit Jahren zerrüttet
ist und ich jahrelang keinen Kontakt zu ihm hatte. Ich habe in einem Telefonat,
dass er vor 14 Tagen mit meiner Mutter
führte, erfahren, dass er meiner Mutter schwere Vorwürfe gemacht hat, ja
geradezu angefahren und angeschrien hat, dass sie mir vor Monaten erneut eine Generalvollmacht unterschrieben hat. Diese habe ich von ihr
schon mehrfachst unterschrieben bekommen, weil er sie wiederholt unter Druck
gesetzt hat, diese zu widerrufen. Mit dieser Vollmacht habe ich aber zum
Beispiel als ihre Prozeßbevollmächtigte
ein Finanzgerichtsverfahren in genau dieser brisanten
Erbschaftsangelegenheit ohne Rechtsanwalt erfolgreich geführt, wobei mein
Bruder ihr riet, eine erhobene Erbschaftssteuer zu ihrem Nachteil zu zahlen,
und ebenso auch in den letzten Monaten mich um ihre gesundheitlichen Belange
erfolgreich gekümmert , dies können sie bei ihrem Hausarzt Dr Grosse- Schulz,
Holzwickede bestätigen lassen, denn die Blutwerte meiner Mutter haben sich alle verbessert.
Mein Bruder hat ihr
zudem in diesem Telefonat vorgegeben, dass er mich zu einer psychiatrischen
Therapie bringen lassen will. Er hat aber seit Jahren keinen Kontakt zu mir und
kann daher dieses nicht beurteilen. Die Kontakte zu meiner Mutter waren
lediglich telefonisch bis dato und beschränkten sich auf alltägliche Dinge.
Mein Bruder und seine Frau haben mich in o.g. Auseinandersetzung um diese
Erbschaftsangelegenheit operationspflichtig verletzt und sind vehement gegen
meine Person rechtswidrig und mit krimineller Energie vorgegangen. Dies liegt
in ihren Unterlagen über meine Person in einem anderen Verfahren bei Kollegen
Cleef vor, das von einem Dr S. gegen
mich eingeleitet wurde, mit der Behauptung, ich hätte eine Paranoia, Dieser
wusste aber , dass ich verletzt worden bin und dies hatte ich zuvor in Kenntnis
der Brisanz der Erbschaftsangelegenheit auch zuvor befürchtet. Seine
Unterstellung einer Diagnose, trotzdem dieser ebenfalls jahrelang keinen
persönlichen Kontakt mit mir hatte , war ebenfalls nicht haltbar und zeigt
beispielhaft, dass mehrere Leute mit
unberechtigten Behauptungen gegen meine Person vorgehen. Das Verfahren wurde eingestellt. Dies liegt
bei Ihnen unter der Nummer 534/530404
bei von Kollegen Cleef. Ich beantrage dringend die Hinzuziehung dieser Akte zur
Kenntnisnahme , dass gegen meine Person wiederholt und seit Jahren falsche
Äusserungen getätigt wurden.
So ist auch nicht
auszuschliessen , dass dies auch wiederum zur Zeit erfolgt , da wieder eine
Erbschaftsangelegenheit in unserer Familie zu regeln ist , die ebenfalls nicht
in bestem Sinne erfolgte. Darüber hatte ich gerade angeregt, mich juristisch
beraten zu lassen. Dies hat mein Bruder durch erneuter Einwirkung auf meine
Mutter gerade unterbunden.
Meine Mutter stand
und steht unter dem starken Einfluss meines Bruders, Christoph Amecke, und
sie würde auch vorsätzlich zu meinem Nachteil
lügen , wenn er dieses vorgibt und dies tut er..
So hat er ihr zum
Beispiel vorgegeben zu behaupten, dass ein Beinbruch ihres angenommenen Kindes
durch einen Skiunfall verursacht worden wäre, dieser jedoch durch ein beherztes
Hochreissen des Kindes mit Anprall des Beines gegen die Tischkante- laut ihrer
eigene Angaben zuvor- erfolgte.
Bei vorherigen
Regelungen von Erbschaftsangelegenheiten , wo ich meinem Bruder in
vergleichbarer Situation ebenfalls mit vorheriger Vollmacht aus denselben
Gründen zum Zwecke der Vermeidung von
Familienstreitigkeiten untersagt hatte, Kontakt aufzunehmen, hat er nebst Ehefrau aber unter Umgehung dieser
Untersagung unangekündigt doch Kontakt aufgenommen und war erschienen und
wollte aber im nachfolgenden Disput
nicht akzeptieren , dass meine Mutter und ich in ihrem Schlafzimmer ein
Vieraugengepräch in ! beiderseitigem ! Einvernehmen führen wollten, und als ich
die Tür hinter uns schliessen wollte, beide diese ohne Vorwarnung derart heftig gegen mein Knie
aufstiessen, dass sie mir eine operationspflichtige Kreuzbandruptur zufügten.
Das hat meine Mutter , die vor mir den Raum betreten und sich umgedreht hatte,
genau beobachtet. Hierüber lügt sie vorsätzlich im Nachhinein schon seit Jahren
zum Schutz ihres geliebten Sohnes, wenn sie wider besseren Wissens seit Jahren
behauptet, ich sei von allein gestürzt
und hätte mir die Verletzung selbst zugezogen.
Wenn ich meiner
Mutter (fachlich medizinisch) rate,- und dass ich dies erfolgreich getan habe,
kann durch die aktuellen verbesserten
Labordaten ermittelt werden, (eine Vit B12 Spritze lehnt sie häufig ab) empfindet sie diese Beratung generell als
„Bevormundung“: „ Du willst mich bloss bestimmen oder „ Du setzt mich unter
Druck. “ Dies zeugt von einer Verkennung der tatsächlichen Lage.
Die entsprechenden
Untersuchungen habe ich bei allen Fachärzten selbst in Auftrag gegeben. Dies
zeugt von meinem folgerichtigen Vorgehen.
Meine Mutter ist
jederzeit bereit, zum Schutz ihres Sohnes , der selber mir sagte, dass er unter
einem (Zitat:)“Überprotektionismus seiner Mutter nicht hätte sich in seiner
Persönlichkeit entfalten können“ und direkt von Mama zu seiner Ehefrau
gewechselt ist , letztere aus einer autoritären Familie stammen soll und selbst dergleichen veranlagt ist,. So konnte
ich mir anfangs selbst ein Bild davon machen , wie angepasst sich mein Bruder
verhält, da er nicht einmal seine eigene
Meinung äusserte , sondern nur rumdruckste, wenn er nicht die gewünschste
Antwort seiner Frau vorhersehen konnte und in der allgemeinen Meinung unsere
Familie, er seine bisherigen Meinungen um 180 Grad gedreht hatten unter dem
Einfluss seiner damaligen Freundin. So war er ursprünglich sehr sozial eingestellt ohne grössere
persönliche Ansprüche , fuhr aber dann gleichzeitig zwei Sportwagen, u.a. ein BMW
Cabriole-Zweisitzer, was er früher verpönte.
Seine Ehefrau hat selbst berichtet, dass sie nach eigenen Angaben
aufgrund schwerer Konflikte mit Ihrer Mutter sich selbst in psychologische
Behandlung begeben hatte.
Oder mein Bruder ist
in einer persönlichen Zwangslage, zwischen Ehefrau und persönlicher Situation,
die in veranlasst , stetig im Hause gegen meine Person , meinen Vater und meine
Mutter Unfrieden zu stiften.
Zudem war meine
Mutter immer die führende Organisationskraft in der Familie, was eine Dominanz
hervorbrachte, die im Alter bei schwindenden geistigen Kräften , eine
erschwerte Führbarkeit ihrer Person bei mangelnder geistigen Einsichtsfähigkeit
hervorbringt.
Dies sind nur
typische Beispiele , dass meine Mutter
befangen ist mit negativem Vorurteil mir gegenüber und positiven Vorurteil
meinem Bruder gegenüber , einer kritiklosen Umsetzung alles , was Herr Amecke,
ihr Sohn, ihr vorgibt, als auch einer
eingeschränkten Urteilskraft insgesamt
beruhend auf vorgerücktem Alter und schwindenden geistigen Kräften, die bis hin
zum vorsätzlichen Lügen zur Protektion meines Bruder geht mit Falschdarstellung
von Situationen zu meinem Nachteil.
So habe ich mich – da ich zum einen Kontakte zu
ehrenamtlichen Tätigkeiten suche- , als
auch konkret aus dem berechtigten Grunde, einer erneuten Auseinandersetzung mit
meinem Bruder aus dem Wege zu gehen- er ist als Lehrer in NRW die ersten beiden
14 Tage der Sommerferien wohl zu Hause und beabsichtigte zu kommen, was er
telefonisch mitteilte und trotz seinerzeit greifender Vollmacht ich ihm vorab
aber untersagt hatte, aus gesundheitlichen Gründen zum Schutz meiner Mutter
und meiner Person, welche danach im Vorfeld dieses Erscheinens plötzlich und
unerwartet aus dem Ruhelager vormittags aufgestanden war, zu mir kam und zum
ersten Male eine Angina pectoris und hohe Blutdruckentgleisungen aufwies unter
der Erwartung des anstehenden Besuches, was mich veranlassen musste , genauso
wie ich es schon vor Jahren in der Regelung der vorherigen
Erbschaftsangelegenheit Anni Geilich, welche ich erfolgreich geführt hatte, mit
meinem damals erbberechtigten Vater,
erlebt hatte. Auch dieser erlitt unter dem Auftreten meines Bruders in der
Böckmannstr. Holzwickede eine abklärungsbedürftige Angina trotz meines Verbotes
eines persönlichen Erscheinens mittels derselben Generalvollmacht von Seiten
meines Vaters zu meinem Gunsten.
Mein Bruder hätte bei der derzeit anstehenden
Überschreibung des Hauses meiner Mutter bei sich vor Ort seinen beabsichtigten Verzicht auf
seinen Pflichtteil an dem Haus meiner Mutter als Erbteil erklärend vornehmen
lassen können oder getrennt von einem Erscheinen in der Böckmannstr. vor Ort bei dem bekannten Notar veranlassen können.
Im Gegenteil , er hat durch sein Eingreifen eine noch zu erfolgende Beratung
meiner Person durch den Notar dadurch unterbunden, dass er meine Mutter
veranlasste, jetzt ein Testament erstellt zu haben. Dies war nicht nötig , da
dies bereits Bestand hatte und ich gerade eine juristisch besserer Lösung
anstrebte zum Erhalt des Hauses. Jetzt ist allein die 89 jährige Mutter
oberflächlich beraten worden, die aber die Situation und die sachlichen
Hintergründe bezüglich meiner persönlichen Situation dem Notar gegenüber nicht
zu erläutern imstande ist. Die jetzige Situation bedingt , das ich zur
Testamentseröffnung, welches nicht wie bisher in meinem Besitz ist , sondern
jetzt vor Gericht liegt, dann als Anlass genommen werden kann , mich
gerichtlich zum Beispiel für parteiunfähig und unwählbar einstufen zu lassen.
Oder das Haus fällt an Georg Geilich.
Dieses sind nämlich
wie ich erst kürzlich erfuhr, regelhafte und zwingende Bestandteile eines
Bundesparteigründungsgesetzes und stellen nur eine juristische Hürde da, die
die Justiz eingebaut hat, um gerade solche Politiker jederzeit entfernen zu
lassen, die sich für einen funktionierenden Rechtsstaat einsetzen ,d,h, z.B.
eine demokratisch kontrollierte Justiz und nicht eine ,die auf freie
Gerichtsbarkeit und somit Narrenfreiheit der Justiz setzen kann und beliebig
Hintertürchen ins Gesetz eingebaut mit dem Ziel, regelhaft den vordergründig aufgebauten
Rechtsstaat unterlaufen zu können. Damit
nun wiederum die Politiker nicht belangt werden können für ihre Gesetzgebung
mit Hintertürchen haben diese Immunität und haben nicht ein dem
Beamtenbestechungsgesetz vergleichbare gesetzliche Einschränkung, sondern
können frei von Firmen oder Banken bestochen werden.
Da mir der genaue
Beginn der Sommerferien nicht geläufig war, und meine Mutter eines Morgens
unangekündigt plötzlich nicht mehr in ihrer Wohnung vorzufinden war , sie aber
nicht selbst PKW fahren kann , ein Tag zuvor sagte, sie wolle die Putzfrau an
diesem Tag abbestellen, so ich nicht ausschliessen konnte , dass sie
kurzfristig ein Treffen mit ihrem Sohn
im Laufe des vormittags vor 2,5 Wochen bereits anberaumt hatte, hatte mich dies
schon einmal veranlasst, meinen Wohnsitz vorübergehend für einige Stunden zu
verlassen.
Gestern habe ich
mehre Telefonate mit meiner Mutter geführt. In dem ersten Telefonat erklärte
sie mir, dass mein Bruder nicht in den letzten beiden Wochen zu ihr gekommen
sei , sie aber ein Testament bei besagtem Notar gemacht habe, die
Generalvollmacht mir gegenüber noch Bestand hätte, aber ein Betreuungsverfahren
gegen sie (!) eingerichtet worden sei. Sie gab mir ein Aktenzeichen durch.
Danach telefonierte sie lange , ich konnte sie von ausserhalb längere Zeit nicht telefonisch erreichen. Ich habe daraufhin
versucht, u.a. durch Eingabe einer Patientenverfügung zum Schutz meiner Mutter
und der angeblich noch bestehenden Generalvollmacht, ein sofortiges Einstellen
des Betreuungsverfahrens gegen meine Mutter zu bewirken. Ausserdam habe ich
versucht in Erfahrung zu bringen, da ja angeblich der Bruder nicht anwesend
gewesen sei, ob der Hausarzt aufgrund meiner dort abgegebenen schriftlichen
Ausführungen, eine Betreuung veranlasst hat, da sie bei ihm war wegen
beschriebener Blutdruckkrise.
Beim zweiten
Telefonat mit meiner Mutter an gleichen letzten Freitag danach bestritt sie
dann, zwischenzeitlich telefoniert zu haben. Konnte aber keine Erklärung für
das Besetzzeichen der Telefonverbindung geben. Dann sagte sie , dass mein
Bruder doch in den letzten 14 Tagen dagewesen sei und sie die ihre Generalvollmacht
für mich erneut auf sein Einwirken hin
widerrufen hatte. Ich kann nicht
ausschliessen, dass meine Mutter mich wiederholt am Telefon vorsätzlich belügt
mit der zuvor mitgeteilten Zielsetzung meines Bruders, einen
Verwirrtheitszustand als Ausdruck eines psychischen Erkrankung meiner Person
vorzutäuschen. Ihre Angaben sind offensichtlich falsch , da sie geschäftsfähig
ist laut Angaben des Hausarztes, obwohl altersbedingte Ausfallserscheinungen
auftreten, sie aber vorsätzlich zu meinen Nachteil lügt. Eine Einschränkung der
Urteilskraft und der Befangenheit hat sich der Hausarzt bisher nicht geäussert,
sind aber gegeben Ihre Angaben über
meine Person sind daher nicht verwertbar. Ich bitte daher, die 89- jährige
nicht für ehrlich einzuschätzen. Hier geht es nicht um eine generelle
Geschäftsfähigkeit , sondern um vorsätzliches Lügen unter dem Einfluss ihres
Sohnes, der erheblichen Einfluss , auch psychischen Druck ausübt. Der Hausarzt
kennt die Gegenseite nicht in Person meines Bruders!
Auskünfte von der
Betreuungsstelle habe ich trotz schriftlicher Eingaben nicht erhalten. Ich war
auf die Telefonauskünfte meiner Mutter von ausserhalb angewiesen.
Inzwischen vermute
ich , dass mein Bruder oder meine Mutter selbst auf vorheriger Vorgabe meines
Bruders, welche ich persönlich mitgehört hatte,
ein Betreuungsverfahren gegen meine Person eingeleitet hat/ haben. Dem
widerspricht, dass ich einer Begegnung mit diesem aus dem Weg gegangen bin und
ich bereits am Freitag vor Ferienbeginn eine schriftliche Ausführung - später
nochmals verlängert -so ausführlich vorgebracht habe, dass meine Mutter als
befangen und nicht geeignet erscheinen musste.
Als ich mich von zu
Hause weg begeben hatte, verabschiedete sie mich mit den Worten,. „ Du hast ja
jetzt schöne eineinhalb Jahre bei mir hier wohnen können.“ In dieser Zeit habe
ich vorrangig versucht zu überleben.
Ich riet ihr damals
, die Generalvollmacht in ihrem eigenen Interesse nicht zu widerrufen, denn
dort ist vermerkt , dass sie auch über den Tod hinaus gilt, sodass ich in ihrem
und meinem Sinne auch nachträglich hätte für das Haus Regelungen treffen
können. Das Beschleunigen eines Erbfalles ist nun ihr Risiko.
Auskünfte von der
Betreuungsstelle habe ich trotz schriftlicher Eingaben nicht erhalten. Ich war
auf die Telefonauskünfte meiner Mutter von ausserhalb angewiesen.
Inzwischen kann ich
nicht ausschiessen, dass sogar Dritte, die mich in einem laxen Gespräch während
meines jetzigen Aufenthaltes in diversen Unterkünften angesprochen und in ein
Gespräch verwickelt haben , dieses vorsätzlich veranlasst rechtswidrig
unternommen haben.ohne mich vorab darüber zu informieren. Dies hätte mir aber
mitgeteilt werden müssen. Ich erinnere mich an das Gespräch
unausgeschlafen am Morgen in einer
Herberge mit einer Dame, die dann behauptete , es sei ein Bruch in meiner
Argumentation : Ich sagte, dass meist die wirklichen Hintergründe oder die vollen Informationen über politische
Gegebenheiten bei durch die Politik völlig kontrollierteMedien nicht
herauskommen würden. Sie behauptete das Gegenteil, Ich konnte ihr aber dies aber am nächsten Tag
widerlegen, das Frau Roth von den Grünen erst eingestand , dass es sich bei der
Absetzung von Herrn Bundespräsidenten Wulff in Wirklichkeit um ein von ihm
rechtswirdriges Gesetz handelte, es aber erst zugegeben wurde , nachdem ich es
veröffentlicht hatte. Die Dame aber behauptete , es würde immer alles
herauskommen. Falls diese dame Frau dr Hackebeil persönlich gewesen sein sollte
, die versucht hatte sich zu mir an den Tisch zus etzen und mich so zu
befragen, dass sie mir eine Gedankenbruch unterstellen kann , dann ist es genau
die Methode , die angewand wird von den Psychiatern und zwar vorsätzlich mit
der Zielsetzung , Menschen so befragen, dass man ihnen vorsätzlich eine
psychische Krankheit vorgaukelt , die keine ist, den sie selbst hat mich in der
gleichen Situation , als man meine Freundin unter Druck gesetzt hat , solche
Behauptung die die Welt zu setzen bei einer förmlichen und angemeldeten und
offen und ausgiebigen Untersuchung als völlig
normal entwickelt und belastbar ohne
jegliche Anzeichen einer neuropsychiatrischen Erkrankung beurteilt. Inhatlich
kann ich übrigens zu Thema Medien folgendes empfehlen und auch Frau Hackebeil
u.a. Buch wärmstens empfehlen.
Ich möchte doch bezweifeln
, nachdem ich das Buch „ Censored 2010“ in den USA erworben hatte, worin schön
aufgeführt wird, wie durch einseitige Darstellung und Auswahl der
veröffentlichten Informationen, die Meinung in der Bevölkerung gezielt
beeinflusst wird, dass wir als Bevölkerung
gerade auch von den von uns bezahlten öffentlich-rechtlichen Medien
nicht die volle Information und die richtige Darstellung der Dinge
recherchiert, aufgearbeitet zur besten
Sendezeit präsentiert und interpretiert erhalten. Dies aber wäre gerade ihre
Aufgabe zutiefst in einem Staat mit
mündigen Bürgern. Und sie könnten es , darin bin ich mir sicher.
Diese Rstriktion der
Medien wiederum erreicht die Politik
dadurch, dass sie zwar nur zu einem Teil die Medienkontrolleure besetzen darf ,
aber dann die anderen Mitglieder der Medienkontrollinstanzen, die aus
öffentlichen Verbänden kommen sollen, auch nur solche zulässst, die
gleichzeitig Parteimitglied sind. So werden die Medien konsequent missbraucht
mit dem Ziel der Bevölkerungsmanipulation, um vor allem in Verbindung mit den Parteiposten der
Spitzenpolitiker eine positive Meinungsbildung voranzutreiben, was im Falle von
Frau Merkel soweit geht, dass sie konsequent auch zwischen eng bemessenen
Krisentreffen bei Fussballspielen der Nationalelf auftritt – auch noch Fotos
aus der Umkleidekabine in Umlauf bringt-
um sich in ausschliesslich in positiv besetzten Situationen zu präsentieren ,
aber nicht in Deutschland weilt , wenn durch ihre katastrophale Aussenpolitik
Deutschland so in Gefahr gerät, dass die Amis hier in Ramstein Abwehrgeschütze
stationieren.
Nebenbei kann ich
mir nur vorstellen, dass Frau Hackebeil, die mich unter eindeutigen Umständen
für völlig normal und auch belastbar einschätzt mittels ausführlichem
Gutachten, mir in die Frankfurter Jugendherberge hinterher geschickt werden
konnte, die ich mit gefärbtem Haar und
ohne Kittel nach Jahren in völlig anderer Umgebung nicht glaubt wiedererkannt zu werden und nun nun rechtswidrig behaupten kann, ich sei
betreuungsbedürftig und hätte gar
psychische Defekte! Dies erklärt auch , warum die Betreuungsstelle mir
keine Auskunft geben will , wer die Betreuungs angeregt hat.
Ferner lässt die
geistige Leistungsfähigkeit meiner Mutter nach, da sie sich zum Beispiel
mittlerweile nicht mehr erinnern kann, dass ihr Ehemann ebenfalls im Alter
Blutdruckmedikamente einnahm.
Ausserdem beantrage
ich hiermit , Ihre eigene Diagnose, Herr Bernarzt, meiner Person gegenüber zu
korrigieren, die sie seinerzeit ohne persönliche Untersuchung meiner Person vorgenommen
haben und somit nicht der Qualität eines Sachverständigengutachtens entsprach,
da eine persönliche Untersuchung von Ihnen nicht erfolgt war, sondern lediglich
auf Aktenlage oder Aussagen Dritter , die ich hiermit hinreichend in ihrer
Glaubwürdigkeit entkräftigen konnte, erfolgte.
Ein Gutachten ohne
meine persönliche Untersuchung auf Aktenlage aber hat rechtswidrig Richter Buller schon einmal in
dem seinerzeit gegen meine Person geführten Betreuungsverfahren 7 VII 39/07,
der auch das erneute Betreuungsverfahren am Amtsgericht Unna führt, als Entscheidungsgrundlage herangezogen und
eine Zwangsunterbringung und Zwangstherapie gegen meinen Willen durchführen
lassen . Dies stellt den Tatbestand der Freiheitsberaubung und Körperverletzung , zudem Verschleppung meiner
Person gegen meinen Willen aus Rotterdem in die Psychiatrie nach Dortmund-
Aplerbeck dar . Ich beantrage daher , dass Sie sich somit nicht zum
Erfüllungsgehilfen eines rechtswidrigen juristischen Vorgehens gegen meine
Person machen.
Die damaligen
Beschwerden , die mich zu einem Aufsuchen der Universitätsklinik Rotterdam
geführt haben , waren eine Thalliumvergiftung ,die ich per rechtsmedizinischem
Gutachten, das zwar eine 36 fache Erhöhung feststellte , aber mir die korrekte
Beurteilung versagte. Ich habe daher selbstständig als Internistin, deren
Ausbildung auch die Toxikologie beinhaltet, eine Beurteilung mit Fachliteratur
belegt vorgenommen. Sie liegt anbei. Ausserdem habe ich beigefügt ,dass die
Aufnahmeuntersuchung von der damaligen Assistenzärztin Dr Roza– keine
Fachärtzin für Psychiatrie- unter völliger Missachtung der gleichzeitig
erhöhten Leberwerte, der schlechter Nierenwerte und der auch anderer Symptome
wie , Hautveränderungen , Übelkeit , Erbrechen , Durchfall, welche auf eine
physische Systemaffektion hindeuten , von ihr nicht berücksichtigt wurden und
die Einweisung in die damalige Zwangsunterbringung der Erasmus
Universitätsklinik für Psychiatrie unter falscher Interpretation der Laborwerte
, welche ich vor der Richterin als Internistin berichtigte und unter
Anwesenheit von Dr Roza und nicht einer Fachärtzin, -somit ebenfalls formal
rechtswidrig -bei der richterlichen Vorführung erfolgte.
Zudem ist eine sachkundige internistische Abklärung einer
Thalliumvergiftung ebenfalls nicht erfolgt ,weil nicht der von mir bei der
Richterin eingeforderter Schnelltest auf Thallium z.B. aus dem Urin erfolgte,
sondern erst nur eine zu späte
Blutuntersuchung auf Thallium
durchgeführt wurde unter genauer
Kenntnis der Pharmakokinetik dieses Giftes, was man bei einer Uni -klinik unter
Hinzuziehung auch von mehreren internistischen Fachleuten erwarten darf, aber
zu falsch negativen Ergebnissen führte.
Die Brisanz meiner
Person als Zeuge gegen zahlreiche Angehörige
der Justiz bei fragwürdigem Ableben meiner Patentante durch eine
Hirnmassenblutung unter Marcumarisierung mit zwei drastischen Quickwertabfällen
ohne entsprechend überhöhte
Medikamentengabe meiner Kollegen im Krankenhaus (normale Dauermedikation 1 Tablette Marcumar
und ab und zu eine halbe Tablette , bestätigt durch meine Person und die
damalig jahrelang Tabletten stellende Nachbarin, was ich meiner Patentante
aufgrund einer Sehbehinderung empfahl) , aber unter jeweiligem Auftreten des
Georg Geilichs einen Tag zuvor, der auch die von mir seinerzeit anberaumte
kardiologischen Fachuntersuchungen meiner Patentante unterbunden hat , indem er
sie einfach aus dem Krankenhaus mit bestehender Vollmacht herausholte , und
besagter Todesursache und falscher Haus -und Grundstücksabwicklung ihres
Hauses, wobei sie auf dem alleinig rechtsgültigem Grundbuchamt nie die
Eigentümerin des von ihr beantragten und erbauten Hauses wurde und ihr gesamtes
Vermögen und Darlehen der Kolpingfamilie von vornherein als Grundschuldlasten
auf die Eheleute Georg Geilich im Grundbuchamt eingetragen wurden, zum Beispiel
ist ein nicht zu vernachlässigender Hintergrund , dass die Justiz gegen meine
Person als Zeuge vorgehen kann: Mordvertuschung und Amtsmissbrauch mit
Beweismittelunterdrückung. Ausserdem fehlten laut meines verstorbenen Vaters
erhebliche Sparkassenvermögen, wobei die Angestellten beschämt mitteilten , sie
wussten nicht ,dass es da noch ein anderen Bruder gab!
Die ursächlichen
Hintergünde der Tat sind die falschen Haus -und Grundstücksabwicklungen durch
den Notar, der Sandkastenspielfreund des Georg Geilich und der damalige Richter
der Zivilkammer der AG Lennestadt, der soll der Studienfreund der Notars
gewesen sein , es fielen aber seinerzeit schon Unregelmässigkeiten auf, da das
Finanzamt meiner Patentante mitteilte ,dass ihre Wohnungen ihres Hauses
Sozialwohnungen seien. Dieses Schriftstück erschien auf dem Grundbuchamt, wo
ihr aber nur ein Niesbrauchrecht
eingetragen war. Das Grundbuch ist aber weder seinerzeit in einer
zivilgerichtlichen Klärung rechtswidrig von Richter nicht berichtigt worden ,
noch jetzt von der Richterin im Finanzgerichtsverfahren. Die Richterin hätte
auch die Staatsanwaltschaften unterrichten müssen, da hier ein mit den
vorliegenden Ausführungen belegtes Strafbares Fehlverhalten von Juristen
vorliegt. Das nennt man Narrenfreiheit, wenn nichts geahndet wird Dies ist von
mir und meiner Mutter vor Jahren in dem Finanzgerichtsverfahren in
geschäftsfähigem Zustand dargelegt worden.
Ausserdem möchte ich
sie darauf hinweisen, dass es genaue Ausführungen gegen die Durchführung einer
Zwangsbetreuung und Zwangstherapie unter
die-bpe.de einzusehen sind , wobei ich insbesondere auf die dort
veröffentlichten BGH Urteile XII ZB 99/12 und BGH ZII ZB 130/12 , als auch die
juristischen Ausführungen in der erweiterten und überarbeiteten Ausführung der
Rechtsanwälte Wolfgang Kaleck et alii nach der UN Disability Convention vom
30.03 2007 hinweisen möchte , die letztendlich eine Zwangsbetreuung , eine
Zwangstherapie , Zwangsenweisung nunmehr unmöglich machen.
Ich lege aufgrund
meiner negativen Erfahrungen mit der Justiz und Psychiatrie ausdrücklich meine
unter Geschäftsfähigkeitsbedingungen erstellte Patientenverfügung anbei , mit
der ich mich ausdrücklich einer nochmaligen Zwangseinweisung und Zwangstherapie
und psychiatrische Begutachtung und Therapie entsage , sowie mir die
Möglichkeit einräume , mich nach eigenen Vorgaben bestens selbst zu versorgen.
Die Tatsache , dass
zu Hause derzeit einige unerledigte Sachverhalte liegen, hängt ferner damit
zusammen , dass in meiner Abwesenheit mir Unterlagen aus meiner Wohnung in
Böckmannstr. abhanden gekommen sind , ich diese unter Hinzuziehung der Post,
des obersten Polizeibehörde und amtlicher deutscher Behörden jedoch nicht
klären konnte und sie nunmehr in meiner begründeten Abwesenheit unerledigt
geblieben sind. Es ist nicht Ausdruck einer persönlichen Unfähigkeit , sondern
meiner Vorsicht , nicht wiederum verletzt zu werden. Dadurch , dass meine
Mutter die Haustürschlüssel an die Nachbarn verliehen hat, diese auf Anfragen
lange nicht herausgegeben wurden und
mitgeteilt wurde, die seinerzeitigen Besitzer wollten Nachschlüssel
anfertigen lassen, lässt den begründeten Verdacht nicht abwegig erscheinen ,
dass hier gezielt gegen meine Person gemobbt wurde, zumal diese Mutter, zum
Beispiel Brigitte Sch. , Nachbarin,
ebenfalls gegen meine Person gewalttätig vorgegangen ist und sich mit
Gewalt Zugang zu Böckmannstr 3 erzwungen hat und somit Hausfriedensbruch begangen
hat. Ihr Sohn Benedikt Sch. war es auch , der sich seinerzeit meinen PKW
auslieh, wonach danach mein Bruder wusste , wo ich mich aufhielt , ohne dass er
dies als Lehrer hätte selbst nachhalten oder über Dritte hätte erfahren können,
da es sich um eine von mir angestrengte psychiatrische Begutachtung unter
Schweigepflicht handelte.
Das beiliegende Foto
zeigt eine typische Verwanzung , die ich in der Schwelle meines PKW mittels
Industrieendokopes in einer Mercedes Benz Werkstatt mithilfe des dortigen Werksmeisters
fand. Seine Hand ist abgebildet, während ich das Foto machte. Diese mir das
allerdings schriftlich nicht bestätigen wollten
Wobei mir eine Fachkraft von Opel mitteilte, dass dort keinerlei
elektronische Bauteile verarbeitet wurden. Mittels Spektrumanalyzer konnte ich
ermitteln, dass diese Verwanzungen, das Bild zeigt lediglich die
Abhörverwanzung , zusätzlich fand sich noch ein GPS Gerät mit Kupferdrahtkabel
in der Schwelle, dass auf Betriebsfunk
bei 150 MHZ funktionierte.
Eine Paranoia ist also
erheblich anzuzweifeln. Auch dies damalige Aufsuchen von entsprechenden
Abteilungen und Fachkräften , die dieses für das vorherige Verfahren belegen konnten, wird mir
statt gezieltes objektives Lösung als Paranoia ausgelegt. Das ist eine
Verkerhung von Ursache und Wirkung.
Dies sind
Verhaltensweisen, die nicht meiner Person angelastet werden können. Daher ist
nicht abwegig anzunehmen , dass die Nachbarin oder ihre Kinder wiederum
Hausfriedensbruch begangen haben, wenn mir Unterlagen , die ich zur Abwicklung
griffbereit zurechtgelegt habe, fehlen.
Ich möchte
ausdrücklich betonen ,dass ich in einer Phase das Haus verlassen musste , wo
ich zuvor aufgefordert wurde umfassende Unterlagen zur Klärung meiner
Finanzlage bei drohendem Kapitalverlustes zu ordnen und auf ich ferner
ebenfalls rückwirkende Steuerklärungen abzuwickeln habe , wobei mir dies
erschwert ist, da die Betreuerin Frau Berhardt eine Postumleitung zu sich hat
durch führen lassen , ich aber meine
Unterlagen nach Beendigung der Betreuung von ihr nicht vollständig
herausbekommen habe. Zum Beispiel meine Girokontoauszüge.
Der derzeitige
Zustand mit den ausgebreiteten Unterlagen stellt daher nicht den Normalzustand
dar.
Ich bitte dies zu
berücksichtigen , zumal nicht auszuschliessen ist, dass meine Mutter dies nun
unter dem Einfluss meines Bruders vorsätzlich falsch zum Nachteil meiner Person
darstellen würde.
Ausserdem war meine
Abreise recht zügig , da die Angaben meines Bruders über dessen Reise
uneindeutig waren.
Ferner muss meine
Mutter den dritten Schlüssel zur Gartentür besitzen. Ich werde ihr aber einen
meiner beiden wiedergeben.
Ferner möchte ich
betonen, dass ich in der Vergangenheit wegen der gehäuften Einbrüche – wie man auch lesen konnte in den Zeitungen, ich
gerade in der winterlichen Zeit , wenn ich kurzfristig das Haus verlassen
hatte, die Vordertüren abgeschlossen hatte, da meine Mutter auch gegen meinen
Rat immer die Haustüren öffnet und ich sie nicht unnötig in Gefahr bringen
wollte. Dies habe ich mit ihr abgesprochen, nicht terminierte Besuche hat sie
nicht.
Ferner stelle ich
auch das Telefon ab, das sie mir seit den letzten Jahren nicht sagen kann, wer
mich angerufen hat. Wir haben ein Mail box, sodass kein Nachteil entsteht.
Ebenfalls stehe ich
jederzeit für eine gerichtlich veranlasste DNA Testung zur Verfügung, die
nämlich objektiv klären würde, ob ich
einen Beziehungswahn gegen Herrn Dr Sch. habe, da ich auch hier den dringenden
Verdacht habe , dass er eine gemeinsame Bekannte aus Studienzeiten veranlasst
hat , für ihn zur weiteren Verwendung von mir drei DNA Materialien meiner Person seinerzeit besorgt
zu haben, die er bezüglich gemeinsamer Nachkommen eingesetzt hat. Auch dies
würde gleichzeitig den Vorwurf der Universität Münster gegen meine Person , ich
hätte einen sensitiven Beziehungswahn, objektiv abklären, wobei ich generell
objektive Klärungsmethode per Patientenverfügung statt nicht objektive
psychiatrische Begutachtungen in meiner Patientenverfügung ausdrücklich als
vorrangig alleiniges Kriterium zur Klärung
bestimmt habe.
Dabei möchte ich
ausdrücklich nicht unerwähnt lassen, dass unter Hinzuziehung des Prof
Arolt, Direktor der psychiatrischen Universitätsklinik
Münster , unter schriftlichen Erklärungen meiner Mutter seinerzeit die gegen
mich erhobenen Vorwürfe des sensitiven Beziehungswahns per definitionem
unhaltbar waren, aber nicht korrigiert wurden, sondern erst das Verfahren gegen
meine Person eingestellt wurde, als ich eine DNA Testung beantragte. So habe
ich zu meiner eigenen Klärung damals eine Meldeauskunft über der Kinder des
Dr S. einholen wollen , dies wurde mir
von den Meldebehörden rechtswidrig verweigert, stattdessen hatte man mich
veranlasst, einen bestimmten Grund- dies war eine gerichtliche Abklärung einer
Abstammungsklärung- anzugeben, wobei
dann offiziell Herr Dr. S. juristisch unter Druck zu setzen war,
juristisch gegen mich mit einer Einstweiligen Verfügung zur Unterlassung einer
Annäherung vorzugehen. Dieser dringende Verdacht bezieht sich auf Florian S.
und insbesondere auf ein vermutetes Zwillingspaar geboren im Jahre 2000. Auch
dieses Verhalten kann nicht zu meinem Nachteil gewertet werden. Es ist nicht
von mir durchgeführt worden und war mir auch Jahre lang unbekannt. Leider hat
genau nach Bekanntwerden dieses Sachverhaltes die damalige Justizministerium
Zypries ein Gesetz über eine deutliche Einschränkung der Abstammungsklärung zu
Wege gebracht ,dass seinerzeit in der FAZ mit einer grossen einseitiger
Ausführung eines Justizprofessors geradezu ins Lächerliche gezogen und
auseinandergenommen wurde. Ich bedanke mich noch heute für die FAZ für die
klare Darstellung der Sachlage! Das zeigt, wie die Richterin Zypries mit einem
ganzen Ministerium von Fachbeamten vorsätzlich völlig unzureichende
Gesetzgebungen – so wie auch die Patientenverfügung seinerzeit – auf den Weg
gebracht hat, was nicht Ausdruck von einer Unfähigkeit , sondern einem
zielgerichteten politischen Unwillen zu einer vernünftigen und greifenden
Gesetzgebung ist.
Ich hoffe im Vorfeld
ausreichend dargelegt zu haben, dass meine Mutter nicht glaubwürdig ist in
ihren Angaben, ich zum einen keine
psychiatrische Therapie oder Begutachtung wünsche oder zustimme, zum anderen,
dass die bisherige Diagnosen falsch waren zu meinem Nachteil.
Die beiliegenden
Blutdruckprofile zeigen genau, dass meine Mutter sich am Vormittag unter
Belastung , wenn sie etwas tut belastungsabhängig erhöhte Werte hat und am
nachmittag, wenn sie erst lange und regelmässig schläft und danach regelmässig
fernsieht , zwischen 22 und 23 Uhr zu Bett geht, in der Nacht nochmals
aufstheht, um zur Toilette zu gehen, und ab morgens 7 Uhr aufsteht, so auch abends beim zu Bett gehen, die Blutdruckwerte sich erhöhen, ansonsten ,
auch wenn ich mit ihr rede, deutlich normalwertig und ausgeglichen sind. Es
liegt also keine Belastung durch meine Person vor, man kann genau sehen, dass
morgens um sieben Uhr die Blutdruckspitzen nach dem Erwachen ansteigen , ich
aber meine eigene Wohnung habe und für gewöhnlich nicht vor neun Uhr morgens zu
ihr hinuntergehe.
Für den Fall, das
Frau Dr. Hackebeil es gewesen sein sollte, die die Beantragung der Betreuung
gemacht hat, dann kann ich nur zustimmen , dass sie selbst mich zeitnah unter
der damaligen Behauptung im Betreuungsverfahrens 7 XVII 30/07, ich sei
psychotisch, als gesund eingestuft hat.
So kann die Behauptung , ich habe einen Gedankenbruch – wie oben übrigens oben
wiederlegt – nicht haltbar sein.
Mit freundlichen
Gruessen
Regina Geilich
Anlagen:
1: Gutachterliche Stellungnahme zur
Ratifikation der UN disability Convention vom 30.03.2007 von W. Kaleck er alii
2: Bundesgerichtshofurteil XII ZB 99 /12
vom 20.06.2012
3. Bundesgereichtshofurteil
XII ZB 130/12 vom 20.06.2012
4. neuropsychiatrisches
Gutachten von Christine Hackebeil vom 13
.04.07
5. Aufnahmebefund
Psychiatrie Erasmus MC vom 06.04.2008
6. Laborwerte
im Verlauf Erasmus MC 05.04.-11.04-2008
7. Fotos
von Abhörverwanzung aus meinem PKW UN GQ 212
8. chemisch-toxikologisches
Gutachten NR 2009 TOX -07408-A39 vom
11.05.2009 mit meinen eigenen Ausfürungen
9. mikroskopisches
Bild meiner Haarwurzeln
10. skin
signs in the diagnosis of thallium poisoning, BJ of Dermatology 1998; 138:
321-325
11. graue
Haare im Alter Johannes Gutemberg Uni Mainz Pressemitteilung
12. Rooks
Textbook of Dermatology, vol.4, E by Burns et alii, Blackwell , 7.Ed Ch 63
13. meine
patientenverefügung
14. Geschäftsfähigkeitsbescheinigung
Ellen Pearlstein MD 29.09.10
15. meine
Urkunde Fachärztin für Innere Medizin aus 1997
16. meine
Urkunde für Laborunterschungen in der Inneren Medizin aus 2002
17. Geschäftsfähigkietsbescheinigungen
von Dr Große -Schultz aus 2010 und zwei 2012
18. Bescheinigung
Klara Geilich aus 2010 und zwei 2012
19. Blutdruckprofil
Klara Geilich vom 09.07.2012
Bestätigung
Hiermit bestätige ich den Einwurf des
Schreibens
an Amtsgericht Unna
Betreuungssache 7 XVII 344/07
von Dr med Regina
Geilich Schreiben vom 21 07.2012
am
und an Dr Bernarzt
in derselbigen Sache
Gesundheitsamt Unna,
Platanenalle 16
am
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