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Monday, June 4, 2012

Achtung Grundgesetzänderung zur Parteienzulasung

Achtung Grundgesetzänderung zur Parteienzulassung unserere Politiker haben in der vorletzten Woche mit Stimmen von schwarz , rot, gelb und grün unter Enthaltung der Linken das Grundgesetz geändert. Es betrifft die Parteienzulassung: per Grundgesetz gilt schon immer ,dass eine neue Partei durch einen Wahlausschuss im Parlament zugelassen wird im deutschen Parteienspektrum oder nicht, diese Gesetzesänderung soll nun das Verbot neuer Parteien erleichtern, wogegen man aber nun gerichtliche Klage erheben darf, es seien aber keine Fristen genannt, innerhalb sich das Gericht zu entscheiden habe, sodass wie die Linke bemängelte, bei der nächsten Bundestagswahl nun neue parteien erst nach vorgezogenen Bundestagswahlen nachträglich zugelassen würden. Ein Schelm, wer sich jetzt dabei was denkt!! Kommentar: d.h. die etablierten Parteien können darüber entscheiden , welche Konkurrenz sie sich selber zulassen, statt neue Parteigündungen nicht von vornherein von einem deutschen Verwaltungericht zuzulassen als Ausdruck eines Verwaltungaktes. Dies kann doch nicht als Ausdruck einer politischen Entscheidung des Establishments sein! Ich brauche 66% ( 2/3 Mehrheit,), um das Grundgesetz ändern zu können

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