Einverständniserkärung

Diese Website oder ihre Drittanbieter-Tools verwenden Cookies, die für die Funktionalität notwendig sind und um die in den Cookie-Richtlinien dargelegten Zwecke zu erreichen. Wenn Sie mehr erfahren oder Ihre Zustimmung gegenüber allen oder einzelnen Cookies zurückziehen möchten, ziehen Sie bitte die Cookie-Richtlinien zurate. Mit der Nutzung der Internetplattform erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies einverstanden. Diese Cookies dienen dazu, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.
Datenschutz, Stand 25 .Mai 2018 :
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen: Stand 26.Mai.2018
https://policies.google.com/terms?hl=de
http://www.google.com/privacy_ads.html
https://policies.google.com/technologies/ads?h
cookies einsehbar:
https://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html
https://www.cookiechoices.org
https://support.google.com/blogger/answer/6253244?visit_id=1-636628370113810231-941352771&p=eu_cookies_notice&hl=de&rd=1
website zum löschen von daten bei google:

https://ssl.gstatic.com/policies/privacy/pdf/20180525/853e41a3/google_privacy_policy_de.pdf

Sunday, November 6, 2011

Anlagen zum Papstbrief







Die ERrbschaftssteuerstelle hat erst jahrelang nach dem Ableben meiner Patentante gewartet, bis die Beweise vernichtet worden sind im Februar 2007 und mir gegenüber sofort danach ein Betreuungsverfahren eingerichtet worden ist, da jetzt nur noch HInweise und meine Aussagen vorlagen, bis eine Erbschaftssteuer für das Haus meiner patentante von unserer Erbenseite eingemahnt wurde. Da ich mich aber der psychatirischen Zwangsvorführung erfolgreich entziehen konnte, habe ich mich als Prozeßbevollmächtigte für meine Mutter eingesetzt und vor dem Finanzgericht MÜnster gegen das Land NRW gegen die Eintreibung der Erbschaftssteuer erfolgreich geklagt, denn vor dem Finanzamt , genauso wie vor der Gemeinde war meine Patentante als Eigentümerin des Hauses gemeldet wordern , aber von dem Notar Budin , dem FReund des begünstigten Onkels und seiner KInder asl Nacherben, nicht als Eigentümerin im GRunbuchamt eingegtragen worden. Aber nur das Grundbuchamt ist rechtswirksam, sodass die erhobenen Erbschaftssteuer, die wir als Erbengemeinschaft nach dem Tod meines vorab erbberechtigten Vaters hätten für die Hälfte des Hauses bezahlen sollen , nicht zutreffend war, denn meine Patentante war nie rechtsmässige Eigentümerin durch diesen Trick des NOtars zum VOrteils seines FReundes geworden. Da ich aber noch alle Einzelheiten wusste und alle Hinweise - so etwa die uneingeschränkte Bezahlung der Steuern für das HAUs, die BAukosten vor Ort und alle Gemeindeabgaben von meiner Patentante jahrzehntelng entrichtet wurden und ich die genauen Enzelheiten zur Erschleichung ihres Hauses vor Gericht darlegen und mit den entsprechenden Belegen des Finanzamtes untemauern konnte, so auch Sozialangaben in Arztbriefen, in denen dokumentiert war, dass sie dort angegeben hatte , sie sei Eigentümerin eins Hauses, wurden unserer Klage stattgegeben, denn zum Zeitpunkt ihre Todes war sei nicht rechtmäsige Eigentümerin. Jedoch habe ich aufgrund meiner Angaben und der Tatsache, dass die Unterlagen vor dem Finanzamt belegen, dass sie als Eigentümerin geführt wurde , so auch als Hauserbauerin, habe ich den Antrag gestellt, das Grundbuchamt ändern zu lassen nachträglich. Dann wirkte mein bRuder auf meine MUtter ein, sie solle mir die zugrundeliegende Vollmacht entziehen, deshalb auch der Brief , um meine Mutter zu täuschen, es sei alles schon geregelt. Meine Anträge hat die Richterin nicht bearbeitet, ebenso nicht, dass sie das Fehlverhalten des Notares und auch eines Richters, dem die Diskrepanz am Grundbuchamt nach ERbauung aufgefallen war , der Staatsanwaltschaft gemeldet hat ( vorsätzliche Rechtsbeugung) dieses aber seinerzeit ebenfalls nicht geändert hatte, hat sich die Richterin am Finanzgericht durch Rechtsbeugung im Amt und Strafvereitelung im Amt ebenfalls schuldig gemacht.! So läuft unsere Justiz!







































































































































































No comments:

Post a Comment