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Saturday, September 4, 2010

die Hatz geht weiter

leider habe ich de dringenden Verdacht, dass man in Kürze versucht, mich erneut unter Betreuung zu stellen:
Kurz nachem ich aus Australien nach Hause kam, hat sich mein Bruder, Christoph Amecke, aus Bedburg - Hau, angekündigt, meine Mutter besuchen zu wollen. Ich hörte im Vorfeld ein Telefonat, dass er meiner Mutter einredete, "es ist eine chronische Erkrankung , die kann immer wieder ausbrechen, da müssen wir etwa unternehmen". Ich konnte meine Mutter dazu bewegen, ihn auszuladen, da ich ansonsten sofort abgereist wäre.
Vor zwei Jahren schon erhielt ich den Rentenbescheid, der ausführte, dass Frau CÄ Bösser aus der LWL Klinik Dortmund mich für mindnestens zwei Jahre gegen meinen Willen mit falscher Diagnose voraussichtlich dauerhaft berentet. ( ist veröffentlicht) Schon vor zwei Jahren ist eine voraussichtlich lebenslange Berufsunfähigkeit für meine Person in Aussicht gestellt worden sowie die Einholung eines erneuten psychiatrischen Gutachtens. Trotz Vorlage des toxokologischen Gerichtsgutachtens München einschliesslich meiner fachlichen Ausführungen mit wissenschafltlichen Nachweisen und meiner Patientenverfügung ist erneut eine psychiatrische Begutachtung des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Westfalen Lippe anberaumt worden : und zwar in der forensischen Psychiatrie Bochum!- Eine Zwangsvorführungsmöglichie besteht nicht. Dazu muss man mich erneut unter BEtreuung stellen, damit man mich dann auf Antrag der BEtreuerin gegen meinen in der Patientenverfügung erklährten Willen dort zwangsvorführen kann.
Zwei Tage vor diesem Vorstellungstermin hat mein Bruder , Christoph Amecke aus Bedburg - Hau bei Kleve , meine Mutter erneut veranlassen wollen, für zwei Tage zu ihm zu kommen. Meine Mutter ist die einzige Person , mit der ich in der Zwischenzeit näheren Kontakt unterhalten habe. Sie allein kann daher nur falsch gegen mich aussagen. Seit meiner Rückkehr aus Australien habe ich zwei Telefonate mitbekommen , in dem mein Bruder meiner Mutter am Telefon einzureden versuchte, dass ich eine chronische Erkrankung hätte, die immer wieder neu auftreten könne und man wieder etwas dagegen tun müsse. Da mein Bruder bereits in der Vergangenheit meine Mutter ohne deren Kenntnis, Termine bei Ämtern und Behörden anberaumt hat, und sie dann überrrumpelt hat und sie z.B. zum Psychiater zu einem Gespräch gebracht hat, ist das Ziel einer solchen Vorführung in Zusammenhang mit seinen von mir selbst gehörten Äusserungen eindeutig: so können beide erneut mit Falschaussagen meiner Mutter durch Vorführung bei Behörden eine Betreuung für mich beantragen, während eine psychiatrischen Begutachtung erneut für mich von der Ärzteversorgung anberaumt worden ist, für die die Zwangsvorführung meiner Person die Betreuerin beantragen wird, denn meine weitere Versorgung muss ja abgeklärt werden. Meine Patientenverfügung -wie auch in Report Mainz am 30.08 in anderen Fällen ernüchternd aufgezeigt wurde, -würde wohl kaum berücksichtigt werden. Wie ich bereits ausgeführt habe , ist die Regelung der Patientenverfügung auf mehreren Ebenen unzureichend und bei Bedarf , wenn es gewünscht wird, durch Arzt und Justiz gemeinsam in jedem Falle aushebelbar. Deshalb braucht sich auch weiterhin keiner daran halten. Diese Gesetzgebungs-Aktion war lediglich eine mediale Politikerinszenierung vor der Bundestgaswahl 2009 .
Die Hetze auf meine Person geht weiter.
Private Kontakte zu Psychiatern kann ich mir aus demselben Risiko nicht erlauben, schon gar nicht , wenn schon einmal eine Eidesstattliche Falschaussagen gegen mich von einem durchgeführt wurde.
Diesen Termin in der forensischen Psychiatrie konnte ich stoppen, da ich vor der Ärzteversorgung mit dem Gutachten Dr. Hackebeil, welche mich als völlig gesund einstuft, ( liegt vor) eine nochmalige Verwaltungsvorlage bewirkt habe. an dem tag dieser Bentragung hat mein Bruder den Termin bei meiner kurzfristig abgesagt, er würde später unangekündigt kommen.
Am letzten Dienstag sollte diese erneute Vorlage erfolgen, laut mündlicher Aussage von Herrn Heidötting habe sie aber nicht stattgefunden. Eine schrifltiche Betstätigung dafür hat er mir aber nicht gegeben wie gewünscht.
Ich kann nicht ausschliessen, dass mien Bruder inzwischen meine Mutter für irgendwelche Unterschriften unter Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden ausser Haus kontaktiert hat.
Ich habe heute bei der AG Unna und Ärzteversorgung nochmals aktuell unterschriebene Patientenverfügungen vorlegegt, eine Bescheinigung mienr mutter , dass sie möchte, dass wir in Einvernehmen beide weiter zusammen in ihrem Haus wohnen und ich keine Betreuung benötige.
Ich riese kurzfrtistig ab, um bekannte Politikgruppen im Ausland zu tätigen, Dies habe ich ebenfalls dem Gericht über kundgetan mit dem zsuatz , dass ich später beabsichtige einen andern Wohnsitz zu wählen , damit man mich nicht mit gefälschten Äusserungen meiner Mutter wieder unter und dann Auf Antrag meines Bruders erneut gegen meinen Willen unter Betreuung stellt, genau zu dem Zeitpunkt , wenn eine Psychiatirische Begutachtung kurzfritstig ansteht, durch dei man dann erneut invasiv gegen mich vorgehen kann.
Ich habe inzsichen von 4 wietern Fällen in NRW erfahren, wo andere, u.a. auch in Zusammenhang mit Erbschaftsregelungen zwangspsychiatrisch behandelt wurden.

Meine Mutter hat heute mir gegenüber geäussert, dass " man nicht wolle, dass ich weiter veröffentlichen könne" . Da ich meine letzte Veröffentlichung vornehmlich politisch gehalten habe , liegt das Motiv, mich kalt stellen zu wollen und mich wahrscheinlich dauerhaft mit Elektroschock schädigen zu wollen, wohl nun eindeutig in der Politik, Frau Merkel.
Die Situation stellt sich für mich dar, dass ich wieder zum Psychiater zwangsvorgeführt werden soll , um weiter versorgt zu werden oder unversorgt wieder auf eine Arbeitsstelle angewiesen bin, wobei ebenfalls wieder verhindet werden kann , dass ich eine Arbeitsstelle auf dem freien Markt als Angestellte finden kann. Dann müsste ich unversorgt von Rücklagen zehren. Letztes Jahr hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet , dass Bürger nicht mehr aus einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zurückwechseln dürfen. Dies berifft mich auch und bringt mich in eine prekäre Lage. Bereits zum dritten Mal hat damit die Regieung ein Gesetz erlassen , welches mich in meiner jeweiligen Situation erheblich belastet: 1: wurde die Möglichkeit , dass Privatleute einen Antrag auf Betreuungseinrichtung stellen dürfen und nicht wie anfangs üblich nur ein Staatsanwalt, erlassen Zweitens im Herbst 2007 ein Gesetz zur Eingrenzung von genetischen Überprüfung von Kindern zwecks Abstammungsklärung, welches seinerzeit in der FAZ mit einem einseitigen Artikel von einem Juristen wegen schlechtester juritischer Machart geradezu ins Lächerliche gezogen wurde. Und jetzt dieses Gesetz für die privat Krankenversicherten, das Menschen verhindert nach Wegfall einer erhöhten Einnahmen weider indie Gesetzliche zu wechseln.
Es wird nichts helfen , sich von einem braven Schwiegermuttertyp Herrn Seibert in den Medien verkaufen zu lassen, den man bei der Pressekonferenz schon mit " Willkommen auf der Titanic" begüßt hat und der sich von der Presse die Frage hat stellen lassen müssen, ob er sich intellektuell gewachsen sehe, die Politik zu durchschauen , sondern der sich offensichtlich vordergründig von der Politikshow und medienwirksamen Politiker- Inszenierungen beeindrucken lässt. Der Trick, sich von Leuten medienhaft vertreten zu lassen, die vormals vordergründige Fakten in den Medien vermittelt haben, lässt die Grenze zwischen Politikshow und Fakten weiterhin verschwinden.
Es wird ihnen nichts nützen.Wir lassen uns nicht mehr täuschen!

In der Zwischenzeit habe ich versucht, Akteneinsicht in die Betreuungsakte beim AG Unna zu nehmen. Dies wurde mir unter Hinweis auf die normalen Geschäftszeiten gewährt. Die Bitte, mir komplette Kopien zu erstellen, wurde von Frau Achour, Justizangestellte der Betreuungsstelle, abgelehnt. Es sei zu umfangreich. Dann habe ich begonnen, diese selbst mit Digitalkamera abzufotographieren. Dann erschien Richter Reiners persönlich und beobachtet die Situation mit dem Kommentar, dann machen sie es halt so. Er begrenzte meine Einsichtszeit auf zwei Stunden täglich , ich müsse bei Bedarf die Geschäftsstelle verlassen- aus Datenschutzgründen! Daran habe ich mich gehalten.
Als ich daraufhin begann, komplett systematisch Kopien von den einzelnen Akten vorzunehmen, schrie Frau Achour am nächsten Tag, ich würde die Geschäftsstelle massiv behindern. Dabei habe ich mit den Akten ruhig an einem mir zugewiesenen Tisch gestanden und lediglich leise Knipstöne verursacht. Mein Einwand , dies läge nicht vor, hat Frau Achour schroff mit der Antwort: "das können sie gar nicht beurteilen" beantwortet. Das müsse der Geschäftsstellenleiter entscheiden. Daraufhin habe ich schriftlich beim Geschäftsstellenleiter weiterhin eine Akteneinsicht erbeten, da mir die Akteneinsicht weiterhin am nächsten Tag zu normalen Geschäftszeiten von Frau Achour verweigert wurde. Dieser sagte dann , dass ich diese nur noch ausserhalb der Geschäftszeiten in der Bibliothek unter Aufsicht eines Polizeibeamten einsehen dürfe. Ich habe daraufhin eine Nachbarin bevollmächtigt, diese Kopien für mich unter diesen Konditionen mit meinem Apparat vorzunehmen. Sie wurde rausgeschmissen und kam unverrichtigter Dinge wieder zurück. Eine Bevollmächtigung wäre nicht angenommen worden. Meine schriftlichen Einwände bei Richters Reiners, dass ich schon einmal nach Eröffnung des Verfahrens, jemanden beauftragt hätte, dies für mich durchzuführen, war akzeptiert und ausgeführt worden. Daraufhin habe ich von Richter Reiners eine schriftliche Mitteilung erhalten, dass "ich wohl etwas missverstanden habe" (???) Ich dürfe weiterhin zu vorgegebenen Konditionen ausserhalb der Geschäftsstelle unter Beisein eines Polizeibeamten Akteneinsicht nehmen.
Die Vorgehensweise zeigt offensichtlich, dass systematisch faktisch verhindert wird, mir unter normalen öffentlichen Bedingungen, eine eigenständig organisierte, vom Willen und dem Hilfeersuchen der Geschäfsstelle unabhängige, effektiven Kopie meiner Akte anzufertigen.

Gleichzeitig lief eine erneute Eingabe meinerseits über meine Betreuungszeit mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung und Körperverletzung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ich kann nicht auschliessen, dass zu dieser Zeit , die Möglichkeit bestand einzurichten, diese anzunehmen.Ich vermute eine Möglichkeit , da ich einen telefonischen Hinweis von der Geschäftsstelle Karlsruhe erhalten habe, dies konnte aber nicht weiter ausgeführt werden, da die dortige Angestellte eine Störung in der Leitung gehabt hätte und mich nicht hätte verstehen können.
Dann hätte die Klage zum OLG Hamm zur weiteren Beurteilung zurückgegeben werden können. Wenn dort erneut eine psychiatrische Vorführung veranlasst worden wäre, hätte man auf mich mit Gewalt zugreifen können: ausserhalb der Geschäftszeiten abgelegen in der Bibliothek mit der Polizei und mich gleich von Ärzten abgeschossen über den Hinterausgang abtransportieren können.

Inzwischen habe ich die Klage in Karlsruhe zurückgezogen. Dabei fiel mir auf, dass diese mir , wenn sie eigenständig bearbeitet worden wäre, wegen Fristversäumnis hätte auch abgewiesen werden können: Meine Mutter hatte mir seinerzeit das lang erwartete Urteil des OLG Hamm vom 12.01.2010, welches mir aber von der Geschäftsstelle nicht unterschrieben und damit formal nicht korrekt und somit nicht rechtskräftig zugewiesen wurde, mit Unterschrift - trotz vieler Anrufe und Aufforderungen - erst am 12.02.2010 zugefaxt. Auf den Tag genau nach Ablauf der BVG Frist für eine Eingabe gegen dieses Urteil ! Damit war die erneute fristgerechte Eingabe beim BVG erschwert, da man immer hätte behaupten können, dass die offizielle Frist bereits verstrichen war. Zudem kam noch hinzu , das ich anfangs meine jahrelang benutzte, auch veröffentlichte email Anschrift nicht mehr öffnen konnte und somit nicht beweisen konnte, dass die ursprüngliche mail keine Unterschrift enthielt. Perfektes Zusammenspiel!!

Es lebe der Rechtsstaat !!

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