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Monday, November 30, 2009

Beschwerde beim OLG Hamm, die Antworten und endlich ein Beschluss






Wenige Tage der darauffolgenden Woche erhielt ich per email von Christchurch X-Base packpackers wiederum ein Beschluss des OLG zugesand: dieser ist nun ohne Datum, nur das Anschreiben ist unterschrieben , abernicht wie es rechtskonform ausgeführt werden müsste , zumindest der Beschluss selbst vom Sekretär, und er ist inhatlich falsch, weil auch er sich auf angebliche § 27 und §29 FGG bezieht , welche aber seit dem 01.09.2009 ausser Kraft sind!























































































Am Sonntag den 23.01.2010 habe den obigen Antrag mit Anlagen ans OLG Hamm gefaxt, um sicherzustellen, dass die zuvor eingerbachten Mikroskopischen Fotoaufnahmen der typischen Thalliumschwarzfärbung meiner Haar auch als Thalliumnachweis akzeptiert werden. Dazu musste ich den Gegenbeweis erbringen, dass weisse Haare diese Veränderung nicht mitmachen: und genau dies hat Frau Mckenzie von der Christchurch Uni eingefädelt, indem sie unbedingt auch ein weisses Haar von mir zur Darstelung bringen wollte , aber nicht eines von sich! Was wissenschafltich korrekts Arbeiten heisst , weiss ich auch. Täuschung wieder nicht gelungen!








































































































































































































































Erst dieses Schreiben enthielt eine unterschriebene Zusendung des LG Beschlusses mit Normalpost, die ca 3 Wochen bis zur Auslieferung in Christschurch unterwegs war, dieser Beschluss war dann wohl rechtswirksam zugestellt , was mich veranlasst hatte, nochmasl eine Beschwerde , mitlerweile zum viertem Mal! ans OLG Hamm zu schicken innerhalb der mir bekannten 2 Wochen Frist zur Beschwerdeeinlegung. Die ganzen vorherigen zusendungen waren alle rechtsunwirksam, die Antwortschreien des LG sollten bereits eine abgeschlossene Bearbetiung bem OLG vortäuschen und mich nach europa zurücklocken, wo ich dann sicherlich noch einen Beschluss als (Vor)-Weihnachtsüberrachung präsentiert bekommen hätte!








































































































































Dieses Schreiben bekräftigt wiederum den Versuch, mich nach nochmaligen Angfragen ans OLG mit der Bitte, den Beschluss mir an die Kontaktanschrift in Christchurch zu senden, glauben zu machen, es käme kein Beschluss mehr. Wie wäre der wohl ausgefallen, wenn ich nach Deuschland zurückgekehrt wäre und er mich unvorhergesehen ereilt hätte? Das Gericht kann einen Beschluss ausfertigen, der sofort wirksam ist ! Ud das hier ist alles nicht unterschrieben und wohl somit auch nicht einmal rechtswirksam!






























mit diesem Schreiben wurde versucht, mir vorzugaukeln, dass kein Beschluss des OLG mehr zu erwarten sei und ich getrost Weihnachten nach Hause fahren könnte! Täuschung nicht gelungen!





































































































































anbei meine Beschwerde beim OLG Hamm, welche ich am 17.11. 20.20 Uhr hiesieger Zeit eingereicht habe. Es wird sich zeigen, ob sie fuer rechtswirksam erklaehrt wird oder nicht. Zustaendiger Richter beim OLG Engelhardt.
Eine Akteneinsicht habe ich inzwischen zurueckgezogen aus Sicherheitsgruenden. Siehe vorheriger Anschnitt: ... FallstrickeDie Antwort des OLG Hamm ist absoluter Nonsense, er ist kein Beschluss, wie man ihn bei einer rechtswirksamen Beschwerde haette erwarten muessen ! Wahrscheinlich wird dies nur vorgetäuscht, um mich nach Hause zu lotsen.
















Eine weitere Beschwerde nach email Zustellung des Beschlusses an mich und nach Signierung der Postzustellung durch die nicht mher zuständige Betreuerin ( ist damit wohl nicht rechtswirksam) und Entgegennnahme der Postzustellung durch meine Mutter, an der Anschrift, an der ich seit Monaten nicht mher gemeldet bin, ( ist damit wohl auch nicht rechtswirksam) wurde von mir eingereicht am 03.12.2009 innerhalb der mir bekannten 14 taegigen Beschwerdefrist zu o.g. Zustellungen und eine weitere am 14.12.2009 , nachdem mich ein Fax über den unterschriebenen Beschluss vor Ort erreicht hat. leider habe ich vor Weihnachten wie erhofft, keine Antwort erhalten, sodass ich das Weihnachtsfest in der Fremde verbringen musste. Inzwischen war mir vom LG Dortmund mit Anschreiben vom 11.12.2009 nicht wie angefordert, sondern per Normalpost ueber Weihnachten ( ca 3 Wochen) ein vom Jusitzhaupt-sekretaer Hasenclever unterschriebene Ausfuehrung des LG Dortmund Beschlusses zugesand worden an die hieseige Anschrift in New Zealand. Danach habe ich nochmals eine Beschwerde eingereicht, da ich diese Zustellung nun als rechtswirksam angesehen habe.
















Danach habe ich von der Richterin Schmidt des LG Dortmund ein Schreiben nach Neu Seeland geschickt bekommen, dass eine unterschriebene Zusendung des Beschlusses des LG Dortmund nicht moeglich sei. (?) Damit sollte wohl suggeriert werden, dass noch keine rechtswirksame Zustellung erfolgt sei, sodass keine laufende Beschwerde und damit keine Zugriffsmöglichkeit des OLG Hamm auf meine Person mittels Beschlusses zu meinem Nachteil bestünde. Darauf bin ich aber nicht hereingefallen, ich habe die Heimriese nicht angetreten: erst hatte ich einen Rückflug über sydney ( Emirates) nach London ( Bristish Airways) gebucht, habe , nachdem mir meine mutter kein Fax über den Beschuss des LG Dortmund zugeschickt hatte, diesen verschoben: dabei hatte emirates plötzlich direkten Zugriff auf die daten von Bristish Airways und mir den zweiten Rückflugversuch so terminiert, dass ich übers Wochenende so nach London , bzw aufs Festland gekommen wäre, dass mit dem am dienstag am Gericht anwesenden Richter Engelhardt ein sorfort wirksamer Beschluss am OLG hamm hätte erlassen werden können, der mich nie zu Huase hätte ankommen lassen können, sondern ich erneut hinter den Gittern der Psychaitrie hätte verschwinden lassen können! Ich habe es vorgezogen, Weihnachten in der Fremde zu verbringen, historisch authentisch. Zuvor war natürlich nochmals ein Schreiben von Richter Engelhardt zugeschickt worden, welches ebenfaslls suggeriert , es würde kein Beschluss mehr zu erwarten sein.
















Nach Weihanchten hat mich auf dem Normalpostweg innerhalb von ca. drei Wochen der Beschluss des OG Dortmund ereicht , woraufhin ich nunmher zum veirten Mal dieselsbt beschwede einggericht habe, falls das OLG nunmher diese Zusendung als rechtskräftig ansehen will. Danach kam tatsächlich ein Beschluss des OLG!
















Per email ist mir nun der nicht unterschriebene (!) Beschluss des OLG Hamm zugeschickt worden und an meine ehemalige (!) Heimatanschrift. Dieser ist von drei Richtern Budde , Engelhardt, Tengenthoff verfasst. Damit wird zum einen die vorher bestehende Zugriffsmöglichkeit des Richters Engelhardt verwischt und suggeriert , es handele sich um einen inhaltlich korrektes Schreiben. Dies möchte ich bezweifeln. Es kann nicht sein , dass ich nur eine Eingabe bei OLG über einen RA oder persönlich vor Ort gestalten kann, dies würde mir meine Rechtsmöglichkeiten deutlich einschränken. Eine solche Rechtsmittelbelehrung hatte man mir schonmal gegeben, als man mich vor meiner Zwangseinweisung in die Psychiatrie aufgreifen wollte.
Obwohl ich vorher per Fax auch beim OLG Hamm meine Anschrift in Neu Seeland angegeben habe und um Zusendung des von mir trotz allem erwarteten Beschlusses gebeten hatte, ist dies unterlassen worden. Ich habe am 15 .01. nochmasl die zusendung nach Neuseeland erbeten, und ein weiteres mal am 20.10. Diese bisherige nicht korrekte Zustellung hat zur Folge, das dieser noch nicht rechtskräftig ist und somit das Beschwerdeverfahren noch weiterläuft und nicht -wie von Richter Engelhardt im Anschreiben so betont wird - abgeschlossen ist! D.h. weiterhin die Möglichkeit besteht, einen weiteren Beschluss zu erlassen, der dann als sofort rechtswirksam erklärt wird und mit dem ich wiederum einkaserniert werden kann.
Fallstricke ueber Fallstricke !! so sieht Justizmobbing aus!! Die Begruendung im ablehnenden Beschluss des OLG HAMM halte ich schlichtweg fuer falsch! Das aendert auch nicht die Tatsache, dass er von drei Richtern unterschrieben ist!
















Aufgrund jüngster Erfahrungen habe ich in der Zwischenzeit einen weiteres Schreiben in das meiner Ansicht nach weiterhin laufende Beschwerdeverfahren eingegeben, mit dem verhindert werden soll, dass bis mich der wohl hoffentlich auf dem Postnormalweg zugestellte Beschluss in neu seeland erreicht, dem Gericht wie in der Vergangenheit durch eingeholte Zeugenaussagen mit unrichtiger Darstellung meiner Situation und meiner Person die Möglichkeit gegeben wird, einen weiteren Beschluss zu meinem Nachteil zu erlassen.
















Eine Antwort der Geschäftsstelle des OLG Hamm bezueglich der Aktenzeichen der beiden wieteren Beschwerdeeingänge , der zusätndigen Richter und eines endgültigen Beschlusses habe ich bisher weder schriftlich , noch mündlich erhalten!! Stattdessen habe ich von Herrn Richter Engelhardt erneut ein Nonsense- Schreiben erhalten, dass mich nur im Irrglauben halten soll, dass von OLG Hamm nichts mehr zu erwarten sei. Was würde wohl das Gericht dann machen, wenn ich mir erlauben wollte , Weihnachten nach Hause zu kommen, Ich befürchte weidrum einen gepöanten Zugriff auf meine Person ,wen ich erst in Deutschland bin, da ein Beschluss noch nicht gegeben wurde und as Gericht somit eine Handlungsmöglichkeit hat.
















Ich habe mehrere Thallium-Haaranalysen im letzten Jahr in Auftag gegeben, aber bis auf ein falsch negativ interpretiertes Gefälligkeitsgutachten der Uni München keine weiteren Ergebnisse erhalten, damit ich ich diese nicht zu meinem Vorteil ins Verfahren eingeben kann. Vielleicht geben sie dies erst heraus, wenn die Gerichtsverfahren abgeschlossen sind und dies nur allein dazu dient, dass dann die Ärztekammer mit Nachweis einer zweiten Thalliumvergiftung meiner Person dies nur als Anlass nimmt, mich nochmals IQ überpüfen zu lassen, damit sie mich aus meinen Beruf drängen koennen, da es ja mit der ersten Dosis noch nicht gereicht hat!
















Auffälligerweise wollen aber alle wissen, ob noch andere Harrproben existieren: Wieso? wollen sie gefälschte Ergebnisse herausgeben, die dann nicht überprüft werden können, zumal dann nicht , wenn meine Haare in Zukunft einmal abgeschnitten sind ?
Mittlerweile glaube ich , dass - selbst , wenn ich es gerichtlich durchkriegen sollte, einen Gerichtsbeschluss zu bewirken, dass meine Verfassungschutzakten vorgelegt werden müssen, - dann werden sie verschwunden oder manipuliert sein und der alte Innenminister Schäuble hat zum Finanzministerium gewechselt: da man dann nicht weiss , wann die Akten verschwunden sein könnten, unter dem alten oder dem neuen Minister , kann auch keiner dafuer verantworltich gemacht werden.!

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