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Monday, November 30, 2009

Beschwerde beim OLG Hamm, die Antworten und endlich ein Beschluss






Wenige Tage der darauffolgenden Woche erhielt ich per email von Christchurch X-Base packpackers wiederum ein Beschluss des OLG zugesand: dieser ist nun ohne Datum, nur das Anschreiben ist unterschrieben , abernicht wie es rechtskonform ausgeführt werden müsste , zumindest der Beschluss selbst vom Sekretär, und er ist inhatlich falsch, weil auch er sich auf angebliche § 27 und §29 FGG bezieht , welche aber seit dem 01.09.2009 ausser Kraft sind!























































































Am Sonntag den 23.01.2010 habe den obigen Antrag mit Anlagen ans OLG Hamm gefaxt, um sicherzustellen, dass die zuvor eingerbachten Mikroskopischen Fotoaufnahmen der typischen Thalliumschwarzfärbung meiner Haar auch als Thalliumnachweis akzeptiert werden. Dazu musste ich den Gegenbeweis erbringen, dass weisse Haare diese Veränderung nicht mitmachen: und genau dies hat Frau Mckenzie von der Christchurch Uni eingefädelt, indem sie unbedingt auch ein weisses Haar von mir zur Darstelung bringen wollte , aber nicht eines von sich! Was wissenschafltich korrekts Arbeiten heisst , weiss ich auch. Täuschung wieder nicht gelungen!








































































































































































































































Erst dieses Schreiben enthielt eine unterschriebene Zusendung des LG Beschlusses mit Normalpost, die ca 3 Wochen bis zur Auslieferung in Christschurch unterwegs war, dieser Beschluss war dann wohl rechtswirksam zugestellt , was mich veranlasst hatte, nochmasl eine Beschwerde , mitlerweile zum viertem Mal! ans OLG Hamm zu schicken innerhalb der mir bekannten 2 Wochen Frist zur Beschwerdeeinlegung. Die ganzen vorherigen zusendungen waren alle rechtsunwirksam, die Antwortschreien des LG sollten bereits eine abgeschlossene Bearbetiung bem OLG vortäuschen und mich nach europa zurücklocken, wo ich dann sicherlich noch einen Beschluss als (Vor)-Weihnachtsüberrachung präsentiert bekommen hätte!








































































































































Dieses Schreiben bekräftigt wiederum den Versuch, mich nach nochmaligen Angfragen ans OLG mit der Bitte, den Beschluss mir an die Kontaktanschrift in Christchurch zu senden, glauben zu machen, es käme kein Beschluss mehr. Wie wäre der wohl ausgefallen, wenn ich nach Deuschland zurückgekehrt wäre und er mich unvorhergesehen ereilt hätte? Das Gericht kann einen Beschluss ausfertigen, der sofort wirksam ist ! Ud das hier ist alles nicht unterschrieben und wohl somit auch nicht einmal rechtswirksam!






























mit diesem Schreiben wurde versucht, mir vorzugaukeln, dass kein Beschluss des OLG mehr zu erwarten sei und ich getrost Weihnachten nach Hause fahren könnte! Täuschung nicht gelungen!





































































































































anbei meine Beschwerde beim OLG Hamm, welche ich am 17.11. 20.20 Uhr hiesieger Zeit eingereicht habe. Es wird sich zeigen, ob sie fuer rechtswirksam erklaehrt wird oder nicht. Zustaendiger Richter beim OLG Engelhardt.
Eine Akteneinsicht habe ich inzwischen zurueckgezogen aus Sicherheitsgruenden. Siehe vorheriger Anschnitt: ... FallstrickeDie Antwort des OLG Hamm ist absoluter Nonsense, er ist kein Beschluss, wie man ihn bei einer rechtswirksamen Beschwerde haette erwarten muessen ! Wahrscheinlich wird dies nur vorgetäuscht, um mich nach Hause zu lotsen.
















Eine weitere Beschwerde nach email Zustellung des Beschlusses an mich und nach Signierung der Postzustellung durch die nicht mher zuständige Betreuerin ( ist damit wohl nicht rechtswirksam) und Entgegennnahme der Postzustellung durch meine Mutter, an der Anschrift, an der ich seit Monaten nicht mher gemeldet bin, ( ist damit wohl auch nicht rechtswirksam) wurde von mir eingereicht am 03.12.2009 innerhalb der mir bekannten 14 taegigen Beschwerdefrist zu o.g. Zustellungen und eine weitere am 14.12.2009 , nachdem mich ein Fax über den unterschriebenen Beschluss vor Ort erreicht hat. leider habe ich vor Weihnachten wie erhofft, keine Antwort erhalten, sodass ich das Weihnachtsfest in der Fremde verbringen musste. Inzwischen war mir vom LG Dortmund mit Anschreiben vom 11.12.2009 nicht wie angefordert, sondern per Normalpost ueber Weihnachten ( ca 3 Wochen) ein vom Jusitzhaupt-sekretaer Hasenclever unterschriebene Ausfuehrung des LG Dortmund Beschlusses zugesand worden an die hieseige Anschrift in New Zealand. Danach habe ich nochmals eine Beschwerde eingereicht, da ich diese Zustellung nun als rechtswirksam angesehen habe.
















Danach habe ich von der Richterin Schmidt des LG Dortmund ein Schreiben nach Neu Seeland geschickt bekommen, dass eine unterschriebene Zusendung des Beschlusses des LG Dortmund nicht moeglich sei. (?) Damit sollte wohl suggeriert werden, dass noch keine rechtswirksame Zustellung erfolgt sei, sodass keine laufende Beschwerde und damit keine Zugriffsmöglichkeit des OLG Hamm auf meine Person mittels Beschlusses zu meinem Nachteil bestünde. Darauf bin ich aber nicht hereingefallen, ich habe die Heimriese nicht angetreten: erst hatte ich einen Rückflug über sydney ( Emirates) nach London ( Bristish Airways) gebucht, habe , nachdem mir meine mutter kein Fax über den Beschuss des LG Dortmund zugeschickt hatte, diesen verschoben: dabei hatte emirates plötzlich direkten Zugriff auf die daten von Bristish Airways und mir den zweiten Rückflugversuch so terminiert, dass ich übers Wochenende so nach London , bzw aufs Festland gekommen wäre, dass mit dem am dienstag am Gericht anwesenden Richter Engelhardt ein sorfort wirksamer Beschluss am OLG hamm hätte erlassen werden können, der mich nie zu Huase hätte ankommen lassen können, sondern ich erneut hinter den Gittern der Psychaitrie hätte verschwinden lassen können! Ich habe es vorgezogen, Weihnachten in der Fremde zu verbringen, historisch authentisch. Zuvor war natürlich nochmals ein Schreiben von Richter Engelhardt zugeschickt worden, welches ebenfaslls suggeriert , es würde kein Beschluss mehr zu erwarten sein.
















Nach Weihanchten hat mich auf dem Normalpostweg innerhalb von ca. drei Wochen der Beschluss des OG Dortmund ereicht , woraufhin ich nunmher zum veirten Mal dieselsbt beschwede einggericht habe, falls das OLG nunmher diese Zusendung als rechtskräftig ansehen will. Danach kam tatsächlich ein Beschluss des OLG!
















Per email ist mir nun der nicht unterschriebene (!) Beschluss des OLG Hamm zugeschickt worden und an meine ehemalige (!) Heimatanschrift. Dieser ist von drei Richtern Budde , Engelhardt, Tengenthoff verfasst. Damit wird zum einen die vorher bestehende Zugriffsmöglichkeit des Richters Engelhardt verwischt und suggeriert , es handele sich um einen inhaltlich korrektes Schreiben. Dies möchte ich bezweifeln. Es kann nicht sein , dass ich nur eine Eingabe bei OLG über einen RA oder persönlich vor Ort gestalten kann, dies würde mir meine Rechtsmöglichkeiten deutlich einschränken. Eine solche Rechtsmittelbelehrung hatte man mir schonmal gegeben, als man mich vor meiner Zwangseinweisung in die Psychiatrie aufgreifen wollte.
Obwohl ich vorher per Fax auch beim OLG Hamm meine Anschrift in Neu Seeland angegeben habe und um Zusendung des von mir trotz allem erwarteten Beschlusses gebeten hatte, ist dies unterlassen worden. Ich habe am 15 .01. nochmasl die zusendung nach Neuseeland erbeten, und ein weiteres mal am 20.10. Diese bisherige nicht korrekte Zustellung hat zur Folge, das dieser noch nicht rechtskräftig ist und somit das Beschwerdeverfahren noch weiterläuft und nicht -wie von Richter Engelhardt im Anschreiben so betont wird - abgeschlossen ist! D.h. weiterhin die Möglichkeit besteht, einen weiteren Beschluss zu erlassen, der dann als sofort rechtswirksam erklärt wird und mit dem ich wiederum einkaserniert werden kann.
Fallstricke ueber Fallstricke !! so sieht Justizmobbing aus!! Die Begruendung im ablehnenden Beschluss des OLG HAMM halte ich schlichtweg fuer falsch! Das aendert auch nicht die Tatsache, dass er von drei Richtern unterschrieben ist!
















Aufgrund jüngster Erfahrungen habe ich in der Zwischenzeit einen weiteres Schreiben in das meiner Ansicht nach weiterhin laufende Beschwerdeverfahren eingegeben, mit dem verhindert werden soll, dass bis mich der wohl hoffentlich auf dem Postnormalweg zugestellte Beschluss in neu seeland erreicht, dem Gericht wie in der Vergangenheit durch eingeholte Zeugenaussagen mit unrichtiger Darstellung meiner Situation und meiner Person die Möglichkeit gegeben wird, einen weiteren Beschluss zu meinem Nachteil zu erlassen.
















Eine Antwort der Geschäftsstelle des OLG Hamm bezueglich der Aktenzeichen der beiden wieteren Beschwerdeeingänge , der zusätndigen Richter und eines endgültigen Beschlusses habe ich bisher weder schriftlich , noch mündlich erhalten!! Stattdessen habe ich von Herrn Richter Engelhardt erneut ein Nonsense- Schreiben erhalten, dass mich nur im Irrglauben halten soll, dass von OLG Hamm nichts mehr zu erwarten sei. Was würde wohl das Gericht dann machen, wenn ich mir erlauben wollte , Weihnachten nach Hause zu kommen, Ich befürchte weidrum einen gepöanten Zugriff auf meine Person ,wen ich erst in Deutschland bin, da ein Beschluss noch nicht gegeben wurde und as Gericht somit eine Handlungsmöglichkeit hat.
















Ich habe mehrere Thallium-Haaranalysen im letzten Jahr in Auftag gegeben, aber bis auf ein falsch negativ interpretiertes Gefälligkeitsgutachten der Uni München keine weiteren Ergebnisse erhalten, damit ich ich diese nicht zu meinem Vorteil ins Verfahren eingeben kann. Vielleicht geben sie dies erst heraus, wenn die Gerichtsverfahren abgeschlossen sind und dies nur allein dazu dient, dass dann die Ärztekammer mit Nachweis einer zweiten Thalliumvergiftung meiner Person dies nur als Anlass nimmt, mich nochmals IQ überpüfen zu lassen, damit sie mich aus meinen Beruf drängen koennen, da es ja mit der ersten Dosis noch nicht gereicht hat!
















Auffälligerweise wollen aber alle wissen, ob noch andere Harrproben existieren: Wieso? wollen sie gefälschte Ergebnisse herausgeben, die dann nicht überprüft werden können, zumal dann nicht , wenn meine Haare in Zukunft einmal abgeschnitten sind ?
Mittlerweile glaube ich , dass - selbst , wenn ich es gerichtlich durchkriegen sollte, einen Gerichtsbeschluss zu bewirken, dass meine Verfassungschutzakten vorgelegt werden müssen, - dann werden sie verschwunden oder manipuliert sein und der alte Innenminister Schäuble hat zum Finanzministerium gewechselt: da man dann nicht weiss , wann die Akten verschwunden sein könnten, unter dem alten oder dem neuen Minister , kann auch keiner dafuer verantworltich gemacht werden.!

Thursday, November 26, 2009

der Bschluss des LG Dortmund und der Ausschluss einer Bleivergiftung und einige methodisch-juristische Fallstricke













































































anbei der Beschuss des LG Dortmund, er ist ein Skandal , da bereits vor beschussschliessung am 20.11.2009 der Nachweis einer stattgeahbten tatsaechlichen tahlliumvergiftung im verfahren vorlag und somit der Beweis gegeben war, dasss die angebelich wahnvorstellung Vergiftungswahn eine korrekt gestelltewissenschfaftlche verdachtdiagnose war! Somit war das gesamte betereuungsverfahren basislos, da die Diagnose psychose somit nie existent war,dass Verfahren damit gegenstandlos war und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen - wie Berentung - damit nicht haltbar waren, sondern zu meinem Nachteil- ich habe ein Grundrecht auf Arbeit!! - durchgefuehrt wurden. Diese Korrektur ist von Richter schmidt unterlassen worden, er haette die diagnose aufheben muessen und auch weitere diagnosen wie paranoia abklaren muessen. ich habe staendig diese abklaerung eingefodert und seit einem jahr die nachweise erbracht , dass die Gutachten vorsaetzlich falsch gestellt worden waren, dies ist auch nicht bereucksichtig tworden, er kann die formalen apekte nicht ueberdie inhaltichen stellen, wenn die beschwerde die Unterlasung der Abklaerung der falschen Dianosen in ueber einem Jahr zum Inhalt hat und Beweise erbaracht wurden, dass das Verfahren gegenstandlos geworden ist! Somit ist auch kein Betreungsaufhebungsverfahren durchzufuehren, da die Grundlage fuer eine Betreuung, naemlich eine Krankheitsdiagnose nicht vorliegt! Somit kann nur die Betreuungseinrichtung aufgehoben werden, die durchfuehrung eines Betreuungsaufhebungsverfharen entfaellt , ist nicht mehr existent , da keine Diagnose , keine Krankheit, somit auch kein Betreuungsverfahren mehr durchzufeuhren ist und nur dieses kann eingestellt werden, wenn es existent ist!, das ist es aber nicht;
und die Diagnose- da offensichtlich bewiesen eine Fehldiagnose, da ja wirklich eine Vergiftung wie von mir postuliert, nachweisbar ist,macht die Ueberrpuefung der anderen Daignose paranoia durch vorlage der Verfassungschutsakten zwingend notwendig - bei vorliegendem Rechtsinteresse und -Gruenden!
Dieser beschluss sei nun nahc Aussage von herrn Hasenclever am Freitag gefasst und sei sofort wirksam, er beinhaltet eine unbefristete Beschwerdemeoglichkeit, wobei ich aus den Bundesgesetzblaettern meine gelesen zu haben, das mit september 2009 auch diese Beschwerdefristen auf 14 tage eingescharenkt worden seien! Dies ist aber unerheblich in meinen Fall , das ich in der wWartezeit auf den Beschluss in dem Verdacht , dass erneut ein Beschluss zurueckgehalten worden sein koennten, bis die 14 taegige Beschwerdefrist abgelaufen sein koennte, bereits zur Fristwahrung eine Beschwerde auf Veracht ans OLG hamm geschickt habe, und zwar am 17.11.
Der Beschluss ist mir nur muendlich mitgeteilt worden, er sei sofort wirksam, mit der angeblich unbefristeten Beschwerdefrist, was mich veranlasste, sofort den Rueckflug anzuberaumen.
Der Beschluss ist aber dann an meine ehemalige Anschrift in Holzwickede geschickt worden, wo ich mich nachweislich seit einem Jahr nicht mehr aufhalten kann, und auch nicht gemeldet bin( liegt im Verfahren vor) wiederholte Aufforderungen an Hernn Hasenclever, ihn mir zuzufaxen seien gescheitert, obwohl das Geraet hier im Backpacker einwandfrei funktioniert. Die Betreuerin hat die Postumleitung stehen lassen , obwohl sie seit Wochen nun schon nicht mehr zustaendig ist, oeffnet meine Post nicht ( das duerfe sie nicht! Stimmt! ) Bezahlt meine rechnungen nicht ( darfs sie auch nicht!) die blieben liegen, u.a. mein selfstorage, wo ich Dokumente vom Verfahren gelagert habe, die wuerden sicherlich sofort alles wegschmeissen!
Meine Mutter hat sie auch nicht bezahlt! Die Post hat die Betreuerin angeblich weitergleitet an meine Mutter , die kam aber tagelang nicht an. Ich habe inzwischen meinen Rueckflug verschoben! Dann habe ich die Beschluss nach schriftlicher Aufforderung an die Rcihterin erhalten von Herrn "Hasenclever" , aber unvollstaendig ohne Anschrift, Unterschrift und ohne
!!!datum!!!! da ich nun davon ausging ausreichend Zeit zur Beschwerdestellung zu haben wollte ich ein zweiters Mal den Reuckflug antreten, um auch Akteneinsicht nehmen zu koennen, bevor ich eine Begruendung in einer Beschwerde ans OLG wende. Nur dadurch , dass ich mich noch einmal ans LG Dortmund wandte, wo diesemal nicht herr "hasenclever", sondern eine andere Mitarbeiterin meinen Anruf entgegenanhm, erfuhr ich , dass der Beschluss vom 16.11 stammte,
sodass ich nicht ausschlissen kann , dass diese Datum auch rueckdatiert wurde, zum einen um mir die rechtswirksame Eingabe von Beweisen und Krankheitsauschluessen zu ermoeglichen, zum anderen, dass nun doch eine rechtswirksame Beschwerde beim OLG hamm vorliegen haette, die ermoeglicht haette, bei meinem Erscheinen in Deutschladn leicht auf mich zugreifen zu koennen. Dort erfuhr ich , dass Her Rcihter Engelhardt dafuer zustaendig ist und dieser die akten angefordert und die sache am 02.12 vorliegen hat: der zweite Rueckflug wiederum war von den Fluggesellschaft vor Ort so gelegt worden, dass ich am MOntag in London landete und Dienstag " deutschen Boden" betreten haette und am Mittwoch den 02.12 am LG Dortmund Akteneinsicht gewuenscht haette: was haette Herr Richter Engelhardt dann entschieden?
An der Geschaeftstelle OLG Hamm wiederum habe ich gehoert,dass der Beschluss erst mit Zustellung rechtswirksam waere, was ist nun richtig ?, sie konnten es so oder so gegen mich auslegen: nun kann herr Richter Engelhardt die Beschwerde fuer rechtsunwirksam erklaeren, um von der wahren Intention der Beschlussuebermittlungsverschleppung abzulenken.
Ich habe am Wochenender 28/29.11 versucht, alles in den Blog zu geben, der free wifi in der Centralbibloithek war gesperrt, am MOntag habe ich mich bei studivz einloggen wollen, wieder ein fehlschlag, weil ich diesemal durch einen "Sicherheitslogout" herausgeschmissen wurde, als ich mich bei support- studi gemeldet habe, erhielt ich eine fehlermeldung mit zwei attachemnts zurueck,die ich aber nicht geoeffnet habe, danach hat mein Computersicherheitssystem einen Trojaner "artemesis" entdeckt, danach konnte ich kein usb stick mehr oeffnen und das touchpad reagierte nicht mehr. danach bin ich zweimal bei dem Versuch, diesen Text auf meine Blog zu schreiben, diskonnektiert worden, vom ansonsten bei anderen einwandfrei funktionierendem Wifi heute in der Bibliohthek, sodass ich doch wieder in ein oeffentliches internet cafe gehen musste, um diesen Text zu schreiben. Zuvor war mir ja schon die Handtasche ohne inhalt und das elektorladekabel von meinen Netbook gestohlen worden aus dem backpacker!
Gleichzeitig bedanke ich mich bei Herrn Prof Chris Florkowski von den Canterburies Health Laboratories fuer die korrekte Durchfuehrung einesBleivergiftungsauschlusses.
Auch er ist liszensiert und durfte bei mir keine 24 stunden urinanalyse auf Thallium durchfuehren , obwohl dies Element leicht nachweisbar sein soll und er die komplette ausstattung zur Testung auf andere Metalle hat. Dies ist ihm verboten, Es kann nur Ausdruck einer bewusst gewollten Kontrolle von Thalliumnachweisen sein mit dem Ziel , korrekte Nachweise unterdrucken zu wollen. Big brohter international !!
Herr Prof Florkowski lehnte es allerdings ab, mich nach Blutabnahme nochmals sehen zu wollen. Dafuer bedanke ich mich bei der Medical School des Christchurch Hospitals zur freundlichen Genehmigung, die dortige, gut sortierte Fachbibliohtek auch als Nichtmitglied nutzen zu duerfen:
Da mir zu Ohren gekommen ist , dass eine erhoehte Thalliumaufnahme auch als Begleiterscheinung einer erhoehten Bleibelastung gewertet wurde, habe ich dies als Ursache fuer die nachgewiesene Thalliumbelastung hiermit ausgeschlossen.
Leider konnte dieser Nachweis nicht wie vorgesehen am Mittwoch , den 18.11 09 durchgefuehrt werden, er wurde erst am Freitag, den 20.11.20089 durchgefuehrt , an diesem Tag wurde laut aussagen von Herrn hasencelver auch der beschluss asu der Geschaeftstelle gegeben , sodass ich ich diesen Nachweis nicht mehr rechtzeitig ins Verfahren eingeben konnte bis zur Beschlussherausgabe.
Seither habe ich Schwierigkeiten, den Bewschluss in seiner ganzen Länge mit Anschrieben und datum und Unterschrit zu erhalten, sodass ich nicht weiss , ob die beiden bisher bis zum 04.12 erfolgten weiteren Beschwerden vom OLG Hamm fuer rechtswirksam angenommen wurden.
Dieser Bewschluss ist zudem nicht korrekt , sodnern schlichtweg faslch, das er das rechtsmittel vorsieht unter $ 27 FGG und folgende. Diese sind aber seit dem 01.09.2009 ausser Kraft , weil sie u.a. vom FamGG abgelöst worden sind. Dieser Beschluss ist also rechtswidrig , damit soll nur Zeit herausgeschunden werden, damit mir der Weg zum Bundesverfassungsgericht nicht ermöglicht wird.
Der Beschluss mit Unterschrift ist erst später eingetroffen, als ich schon nicht mehr im Xbase Christchurch untergebracht war! Ich habe ihn aber noch rechtszeitig durch eigenes Nachfragen erhalten und habe zeitgerecht nochmals korrekte Beschwerde einlegen können.

Monday, November 16, 2009

warten auf den beschluss

17.11.2009
in den letzten tagen ist mir gezielt das Elektronikkabel zum Laden meines Netbooks entwendet worden, Samsung- netbooks wuerden in New Zealand nicht verkauft werden, ich habe ein Geschaeft mit Mulitadaptern gefunden, um es wieder benutzen zu koennen, ebenso ist mir wieder meine Handtasche entwendet worden, genau wie damals in Rotterdam , auch diesen Fehler mache ich nicht noch einmal und lasse mir meine Unterlagen und mein Geld klauen: die Tasche war nahezu leer! Am letzten Wochenende war ich in der Situation, mit einem älteren typen zusammen einquartiert worden zu sein, nachdem der gezielt kontrolliert hat, dass ich mich abends im Gemeinschaftsraum aufgehalten habe, habe ich umgehend das Zimmer gewechselt, mit ihm wollte ich nicht allein in einem mixed dorm übernachten. Den habe ich nie wieder gesehen. Und immer noch nicht soll nach Angaben von Herrn Hasenclever , geschaeftsstelle LG Dortmund, ein Beschluss gefasst worden sein, normalerweise wird eine Einstweilige Verfuegung als Schnellverfahren innerhalb von drei tagen abgehandelt, warum das Schnellverfahren und die Beschwerde als zwei getrennt voneinander bestehende verfahren nicht zwei unterschiedliche AZ tragen , ist mir nicht klar.
Hoffentlich kriege ich auch zwei Beschluesse und damit zwei Beschwerdemoeglichkeiten
Ob Herr Hasenclever mir immer die Wahrheit sagt, weiss ich auch nicht, einmal hat er mich ja schon belogen. Eine schriftliche Auskunft erhalte ich auch nicht. und meine Betreuerin ist ja auch nicht mehr zustaendig, sie gibt mir auch keine Auskuenfte.
Und wieder hatte ich gestern erhebliche Schwierigkeiten, die wenigen Mikroskopiebilder mit dazugehörigem Text ins Verfahren zu faxen, um eine Entlastung meiner Person zu erreichen oder meine Rechte wahrzunehmen..
Die Betreuerin hat die Post weiterhin an isch umgeleitet,mobwohl sie nicht mher zustaendig ist seit Wochen, oeffnet aber die Post nicht , hat meine Rechnugnen, insbesondere von meinem Selfstorage in Franfurt nicht bezahlt, ich hoeorte , dass dort noch Rechnungen offen sind, hat aber die Post auch nciht an meine Mutter herausgegeben, damit diese die rechnugnen begelichen kann. Den Befund kriege ich auch nicht, Herr hasenclever von der Geschaeftsstelle in LG Dortmund war Tage nciht iomstand diesen auf ein ordnugnsgemaess gefuertes und staednig offenes Geraet zu faxen, meine Betreuerin hat die Post mit dem Beschluss liegen lassen und dann angeblich an meine Mutter Geschickt , wo es angeblcih bisher nciht angekommen ist , eine email vernidnugn ist ebenfaslls fehlgeschlagen, erst nachdem der riechter per Eamil angeschrieben wurde, Herr hasencelver schriftlich aufgefordert wurde, habe ich den Beschluss erhalten, ich komme nach Deuschland zurueck und werde mir einen Ueberblick verschaffen ueber die Gesamtlage.

neue Beweise fuer eine Thalliumvergiftung ins Verfahren am 16.11.2009











Mikroskoie- Bilder der Kopfhaarwurzeln von Regina Geilich, Untersuchungstag 16.11.2009, University of Canterbury, Christchurch, New Zealand, : schwarze Pigmentierung der Kopfhaarwurzel von noch pigmenteinlagernden Haaren als typischer Thalliumvergiftungsnachweis, (weisse Haare ohne Pigmenteinlagerung ohne Nachweis.)
siehe auch unter Abschnitt "Befunde und Nachweise, mein Gutachten..." Bild 7 : Goldfranks: Toxikology Emergencies, 6. Edition, Appleton und Lange, 1994: "Microscopic inspection of the hair is felt to yield a diagnostic pattern of black pigmentation of the hair roots of the scalp in approximately of 95 % of poisoned patients."



Vergleichshaar einer unbelasteten Person vom Untersuchung vom 16 .11.2009 von Jan Mackennzie, biology department, university of Canterbury, Christchurch, New Zealand , welche mir freunlicherweise die Mikroskopie durchgefuehrt hat und bei der ich mich recht herzlich dafuer bedanke.